Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Basisinformationen (Firma, Rechtsform, Anschrift) zum Unternehmen des Bieters oder (soweit zutreffend) der Mitglieder der Bietergemeinschaft (kein Formblatt).
B) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; es ist anzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (kein Formblatt).
C) Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben und die jeweils dafür vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen (Namen, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten). Der Bieter hat für die Unterauftragnehmer Nachweise zu erbringen, dass auf diese kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB zutrifft. Auf Verlangen hat der Bieter auch weitere geforderte Eignungsnachweise in Bezug auf die Unterauftragnehmer beizubringen. Nimmt der Bieter im Rahmen einer Eignungsleihe in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben (kein Formblatt).
D) Angaben zur Zugehörigkeit in einer Berufsgenossenschaft, zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und zur Verpflichtung der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Formular Nr. 04).
E) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 GWB) oder fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt; Erklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach § 30 OWiG wegen einer der folgenden Straftaten bzw. nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten vorliegt: (§ 123 GWB):
— § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen,
— § 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen,
— § 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland,
— § 89c StGB Terrorismusfinanzierung bzw. Beteiligung an einer solchen Tat,
— § 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte,
— § 263 StGB Betrug,
— § 264 StGB Subventionsbetrug,
— § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr,
— § 108e StGB Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern,
— §§ 333, 334 StGB Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr,
— §§ 232, 233 StGB Menschenhandel,
— § 233a StGB Förderung des Menschenhandels.
Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 98c AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2 500 EUR bzw. infolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler Beschäftigung vorliegt und Erklärung, dass daher im Gewerbezentralregister keine Eintragungen bezüglich dieser Vorschriften oder bezüglich § 81 Abs. 1 – 3 GWB vor, die Gegenstand eines Auskunftsanspruchs nach § 150a GewO sein können, vorliegen;
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Für alle oben genannten Erklärungen ist das Formular Nr. 04 zu verwenden.