Beschreibung der Beschaffung
Das/ die anzumietende(n) Hochschulgebäude mit insgesamt 5 805,0 qm Hauptnutzfläche (NF 1-6 nach DIN 277 Stand 2005) enthält/ enthalten folgende Bereiche: Technikum (1 785,0 qm), Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft (940,0 qm), Forschungsgruppe „Autonome Systeme und intelligente Mobilität“ (700,0 qm), Innovation Service Center (511,0 qm), LEONARDO Zentrum für Kreativität und Innovation (1 152,0 qm) sowie Einrichtungen des Hochschulbetriebs/Rechenzentrum/Cafeteria (717,0 qm).
Zwingende Mindestanforderungen für das/ die Hochschulgebäude, bei deren Nichtvorliegen das Angebot ausgeschlossen wird, sind:
— Standort: Umkreis von max. 1,0 km Luftlinie zum Mittelpunkt zwischen EnCN und NCT,
— Abstand der Gebäude untereinander: bei mehreren Gebäuden barrierefreier, befestigter Fußweg von maximal 200,0 m zwischen je 2 Gebäudehauptein- bzw. –ausgängen,
— Einhaltung der Mindestflächenvorgaben der Räume mit festem Flächenbedarf (s. „Raumübersicht mit festen Flächenbedarfen“) von insgesamt 2 804,0 qm sowie Unterschreitung der Flächenvorgaben der übrigen Räume von insgesamt 3 001,0 qm um insgesamt maximal 60,0 qm,
— Ebenerdige Anordnung und ebenerdige Andienung bestimmter Räume bzw. Außenflächen (s. „Raumübersicht mit ebenerdigen Räumen“),
— Stellplatzanzahl entsprechend der Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg, jedoch mindestens 120 PKW-Stellplätze (inkl. 3 Behindertenstellplätze), 60 Fahrrad-Stellplätze und 5 Motorrad-Stellplätze,
— Einhaltung der Barrierefreiheit (ausgenommen nur Kontroll-/ Auswertekabinen für Labore und Kontrollraum für Drohnenhalle),
— Einhaltung der Vorgaben des EEWärmeG,
— Gewährleistung einer leistungsfähigen Datenanbindung (s. „Baubeschreibung“) an den Keßlerplatz 12, 90489 Nürnberg,
— Mietdauer von 15 Jahren (zuzüglich zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren für den Freistaat Bayern),
— Bezugsfertigkeit bis zum 1.8.2023,
— Maximale Jahreskaltmiete gesamt von 2 990 000,00 EUR netto.
Die Einzelheiten der Beschaffung ergeben sich aus den beiliegenden Ausschreibungsunterlagen, s. insbesondere „MietV“ mit dazugehörigen Anl. 1 „Raumbücher“, Anl. 2 „Baubeschreibung“ und Anl. 5 „Flächenbedarfsplan inkl. Flächenübersichten“.
Es ist nicht Voraussetzung, dass der Freistaat Bayern alleiniger Mieter des Gebäudes ist. Möglich ist auch eine Planung, die eine gleichzeitige Vermietung von Flächen an Dritte vorsieht (z. B. hochschulbezogene Einkaufsmöglichkeiten, Copyshop), soweit dies mit keinerlei Beeinträchtigung für den Hochschulbetrieb verbunden ist. Damit könnten die Refinanzierungskosten auf mehrere Mieter verteilt werden, um eine niedrigere Gesamtbelastung zu erreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmietung - mit Ausnahme für den Bereich der Cafeteria - nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt und bei einer Anmietung des Freistaat Bayern für Hochschulzwecke keine Optierung zur USt möglich ist.
Der Vermieter muss mit dem bindenden Angebot einen Nachweis über die Abklärung mit der Stadt Nürnberg vorlegen, aus dem sich die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ergibt.