Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Unternehmensdarstellung: Die Bieter haben eine Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/der Nachunternehmer einzureichen und insbesondere zu den folgenden Punkten Stellung zu nehmen: Dauer der Tätigkeit auf dem Markt im Bereich „Prüfung der Jahresrechnungen", Anzahl der Kunden und Standorte, für die Prüfungsleistungen erbracht werden,
— Unternehmensbezogene Referenzen:Angaben zu mindestens 2 ausgeführten Referenzprojekten aus den Geschäftsjahren 2013 bis 2018, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist die Prüfung der Jahresrechnung einer gesetzlichen Krankenversicherung (im Sinne des SGB) mit mehr als 500 000 Versicherten. Die 2 Referenzen sind mit dem Angebot einzureichen. Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform erfolgen. Es sind jeweils Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
—— Referenzgeber (soweit zulässig mit Angabe des Namens und des Ansprechpartners mit entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
—— Bezeichnung des Referenzprojektes mit Angaben des Geschäftsjahrs der geprüften Jahresrechnung,
—— Auftragswert (netto),
—— Anzahl der Versicherten,
—— Angabe des Leistungsinhaltes und des Leistungsumfangs.
— Personelle Ausstattung: Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018), aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer). Weicht das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr ab, ist in den Rubriken 2016/2017/2018 die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach den o. g. Berufsgruppen, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben,
— Angaben zu dem vorgesehenen Kernteam: Die Bieter haben ein konkret für die Leistungserbringung vorgesehenes Kernteam zu benennen und hiervon eine Person als konkret vorgesehenen Prüfungsleiter zu benennen. Das Kernteam darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden. Ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer ist nach § 77 Abs. 1 a S. 6 SGB IV von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten 5 aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds durchgeführt hat. Von den als Kernteam und Prüfungsleiter benannten Personen sind folgende Informationen beizubringen:
—— Lebenslauf, detailliert,
—— Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildung, ggf. Abschluss eines Fachhochschul- oder Hochschulstudiums, ggf. Zertifizierungen und Qualifikationen,
—— Beschreibung der Kernkompetenzen und Erfahrungen,
—— Berufserfahrung,
—— Vorlage von Referenzen.