Betondeckensanierung des ehemaligen Flughafen Tempelhofs

Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH

Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung und statische Ertüchtigung der Betondecken der Hangars H2-H4 und H5-H7 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941. In diesem Zusammenhang wurde die Dachabdichtung der Hangardächer H5-H7 in 2012/2013 sowie der Hangardächer H2-H4 in 2014/2015 saniert. Dies beinhaltet auch die Wiederherstellung der historischen Stufenausbildung. Im weiteren ist die Planung und Überwachung der Durchführung der „Ertüchtigung der Betondecken von unten“ geplant und Gegenstand dieser Ausschreibung. Gesucht wird ein Planungsbüro als Generalplaner für LPH 1-8 mit folgenden Leistungsschwerpunkten: Ingenieurbau und Tragwerksplanung. Die Fläche der Betondeckensanierung beläuft sich auf ca. 15 Tsd. m. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 7 Mio. EUR netto (KG 300).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-23 Auftragsbekanntmachung
2019-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 18-B-Ver-0114
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung und statische Ertüchtigung der Betondecken der Hangars H2-H4 und H5-H7 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941. In diesem Zusammenhang wurde die Dachabdichtung der Hangardächer H5-H7 in 2012/2013 sowie der Hangardächer H2-H4 in 2014/2015 saniert. Dies beinhaltet auch die Wiederherstellung der historischen Stufenausbildung. Im weiteren ist die Planung und Überwachung der Durchführung der „Ertüchtigung der Betondecken von unten“ geplant und Gegenstand dieser Ausschreibung. Gesucht wird ein Planungsbüro als Generalplaner für LPH 1-8 mit folgenden Leistungsschwerpunkten: Ingenieurbau und Tragwerksplanung. Die Fläche der Betondeckensanierung beläuft sich auf ca. 15 Tsd. m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabe@tempelhof-projekt.de 📧
Telefon: +49 30200037400 📞
Fax: +49 30200037499 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/106517 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 018-038809
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
1) Beauftragung und Realisierung: Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, keine Bieterpräsentation zu veranstalten und die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen. 2) Bewerbungsformular und Bieterplattform: Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). 3) Formale Ausschlusskriterien (nach § 57 Abs. 1 u. 3 VgV): 1) nicht form- oder fristgerechter Eingang, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung); 2) Angebote u. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten; 3) Angebote u. Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind; 4) Angebote u. Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5) Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen oder 6) nicht zugelassene Nebenangebote, 4) Weitere Ausschlusskriterien: Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit), 5) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe: — Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist, — im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Betondecken der Hangars H2-H4 und H5-H7 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof instand zu setzen bzw. zu erneuern. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941. Die Dachsanierungen der Hangardächer H5-H7, sowie die Hangardächer H2-H4 ist in 2012/2013 bzw. 2014/2015 bereits erfolgt.
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Die Baukosten belaufen sich auf ca. 7 Mio. EUR netto (KG 300). Mit der Sanierung der Betondecken wird folgende Zielsetzung verfolgt:
— die gefahrenfreie Nutzung der zur Rede stehenden Dachfläche,
— die Möglichkeit der späteren Nutzung einer Teilfläche als Dachterrasse,
— die optionale Installation einer Fotovoltaikanlage.
Beschreibung der Maßnahmen der Betondeckensanierung:
Die Bauteile sind gleichartig aufgebaut mit einem Vorderdach mit Bördelblechdecke, sowie im hinteren Bereich mit einer Stahlbetondecke und darüber befindlicher Stufenausbildung. Im kompletten Dachbereich ist eine Dachsanierung mit Erneuerung der Dachhaut und die Neu-Ausbildung der Stufen bereits erfolgt. Im hinteren Bereich ist im Rahmen der Betondeckensanierung die darunterliegende Stahlbetonebene von unten zu sanieren und statisch zu ertüchtigen. Dabei sind u. a. die durch die Betoncarbonatisierung hervorgerufenene Schadensbilder zu beseitigen, sowie die Tragfähigkeit für die spätere „Geschichtsgalerie“ zu erhöhen.
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Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ist die Planungsgrundlage der späteren Ausführung zu erstellen. Diesbezüglich ist ein gewerkeübergreifendes Instandsetzungskonzept zu konzipieren und die Umsetzung dessen in der späteren Ausführung zu überwachen.
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Planungsziel ist die Prüfung und Entwicklung eines Sanierungskonzepts zur Ertüchtigung der Deckentragfähigkeit. Zielwert unter Beachtung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen ist 5KN/m
Leistungen des Auftragnehmers:
Grundlage für die Leistungserbringung ist die HOAI 2013. Die Leistungserbringung hat übergreifend und gemeinsam über die Planungsleistungen zu erfolgen. Zum Leistungsumfang zählen alle Planungsleistungen, die durch die Maßnahme konstruktiv oder funktional bedingt sind.
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Der Generalplaner erbringt, soweit er beauftragt wird, Leistungen für die Betondeckensanierung aus den folgenden Bereichen:
I) Ingenieurbau;
II) Tragwerksplanung;
III) Vermessung (Optional).
Dauer: 40 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: In Abhängigkeit vom Projektverlauf
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: IA01
IA14
IA25
IA36
IA28
IA27
IA04
IA18
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ehem. Flughafen Tempelhof
Platz der Luftbrücke 5
12101 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis dass Eintragung in Architekten- oder Ingenieurskammer oder vergleichbares vorhanden ist.
(Für die Bereiche Ingenieurbau und Tragwerksplanung)
Gleichwertige ausländische Qualifikationen werden anerkannt, müssen aber als Übersetzung eingereicht werden. Es ist der Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Ingenieur bzw. Architekt tätig ist, zu erbringen.
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(Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung, dass der Bewerber gemäß §65 Bauordnung Berlin bauvorlageberechtigt ist
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw.
Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung)
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §
123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
Eigenerklärung dass es zu keinem Verstoß gegen Vorschriften kam der zu einem nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat.
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und
Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV
Nachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind als Übersetzung vorzulegen.
HINWEIS:
Alle Nachweise (bis auf die Bauvorlageberechtigung nach § 65 BauO Bln und der Nachweis über die Eintragung in die Architekten-/ Ingenieurkammer) sind separat von Mitgliedern von
ARGEN oder Bietergemeinschaften einzureichen
Mindeststandards:
Eigenerklärung gemäß § 45 Abs.1 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird:
Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR.
(Ausschlusskriterium)
Nachweis über einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 500 000 EUR netto der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs.4 VgV
Angaben zur personellen Ausstattung des Unternehmens im Allgemeinen und einschließlich
Ingenieurtechnischen Personals. Erwartet werden mindestens 4 Mitarbeiter, die im ingenieurtechnischen Bereich tätig sind und für das Projekt zur Verfügung stehen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, sind vergleichbare Leistungen, in Form von Referenzen, vorzuweisen.
Für alle Referenzen sind folgende Punkte anzugeben:
— Leistungserbringung innerhalb der letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nennung des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners,
— Nennung der Projektsumme,
— Nennung der Projektdauer,
— Beschreibung des eingesetzten Personals.
(Ausschlusskriterien)
Folgende Kriterien sind über eine oder mehrere Referenzen zu erfüllen:
— Lph 1 bis 8 (§34 bzw. §43 HOAI) für denkmalgeschützte Sanierung,
— Lph 1 bis 6 (§51 HOAI) inklusive Überwachung von statischen Bauzwischenzuständen,
— Durchführung von Baumaßnahmen im laufenden Betrieb,
— Planung und Überwachung einer Betonsanierung von Stahlbetonbauwerken (Wände, Decken oder Brücken),
— LP 1-7 (§34 oder §43 HOAI) bei öffentlichem Auftraggeber.
Es müssen alle Kriterien erfüllt werden, wobei eine Referenz mehrere Kriterien erfüllen kann. Es gibt keine vorgegebene Mindest- oder Maximalanzahl für Referenzen.
Bewerbergemeinschaft:
— im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Soweit Planungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind,ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Person erfüllen diese Voraussetzung,sofern deren satzungsgemäße Gesellschaftszweck auf Planungs- beziehungsweise Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der Verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in 6/8 geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. Der Nachweis ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sind den Vergabeunterlagen (insbesondere Planervertrag und Aufgabenbeschreibung) zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerber werden anhand von Ausschlusskriterien ausgewählt. Diese sind in Abschnitt III festgehalten.
Darüber hinaus werden maximal 4 Bewerber ausgelost.
Ein Bewerber wird im Vorhinein gesetzt (Der Name des gesetzten Unternehmen ist: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH), so dass einschließlich des gesetzten Unternehmens, mit
Geplant drei und maximal fünf Unternehmen in die Angebotsphase übergegangen wird.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-03-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise bei vergleichbaren Projekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise und Zusammenarbeit im ausgeschriebenen Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise des Auftragnehmers intern (bei ARGEN Abläufen intern)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise im Verhältnis zum Auftraggeber
Vertrag
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Tempelhof Projekt GmbH
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/106517 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, keine Bieterpräsentation zu veranstalten und die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
3) Formale Ausschlusskriterien (nach § 57 Abs. 1 u. 3 VgV):
1) nicht form- oder fristgerechter Eingang, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung);
2) Angebote u. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten;
3) Angebote u. Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind;
4) Angebote u. Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind,
5) Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen oder
6) nicht zugelassene Nebenangebote,
4) Weitere Ausschlusskriterien:
Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1 der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit),
5) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
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— im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist [...]“ § 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat [...]“ § 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden [...]“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 018-038809 (2019-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, plant die Sanierung der Betondecken der Hangars H2-H4 und H5-H7 des ehemaligen, vollständig unter Denkmalschutz stehenden, Flughafens Tempelhof instand zu setzen bzw. zu erneuern. Die Anlage stammt aus den Baujahren 1936 bis 1941. In diesem Zusammenhang wurden die Hangardächer H5-H7 in 2012/2013 von oben saniert, sowie die Hangardächer H2-H4 in 2014/2015. Im weiteren Schritt ist die Planung und Durchführung der Ertüchtigung der Betondecken von unten geplant und Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Gesamtwert des Auftrags: 876 375 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 186-452758
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 018-038809
ABl. S-Ausgabe: 186

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise des AN intern
Arbeitsweise im Verhältnis zum AG

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-16 📅
Name: Krebs + Kiefer
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 876 375 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Postleitzahl: 10707
Telefon: +49 30901393333 📞
Fax: +49 30901393334 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat; oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2019/S 186-452758 (2019-09-24)