Beschreibung der Beschaffung
1) Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft:
a) Erstellen einer Hausordnung und Abstimmung dieser mit dem Landkreis;
b) Individuelle Unterbringung von zugewiesenen Personen unter Berücksichtigung familiärer Beziehungen, des Geschlechts und der Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder sonstigen Personengruppen;
c) Führen von Belegungslisten nach den Vorgaben des Landkreises und deren Übergabe an den Landkreis zum Ende des Monats;
d) Sicherstellen einer den o. g. Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften entsprechenden Belegung und Mindestausstattung der Unterkunft; ggf. Anschaffung und/oder Neubeschaffung notwendiger Ausstattungsgegenstände;
e) Durchführung der sich aus dem laufenden Betrieb ergebenden Prüfungen technischer Anlagen, Instandhaltungen, Instandsetzungen, Schönheitsreparaturen, erforderlichen Renovierungsarbeiten und Beseitigung von Schäden am Inventar;
f) Sicherstellung der Versorgungsleistungen und Übernahme der verbrauchsabhängigen Bewirtschaftungskosten;
g) Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Landkreises bei der monatlichen Auszahlung der Leistungen nach dem AsylbLG und Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten;
h) Erstellung und Sicherstellung der Einhaltung der Brandschutzordnung.
2) Migrationssozialarbeit:
2.1) Personenbezogene Tätigkeiten:
a) Unterrichtung der Bewohner über ihre Situation in der BRD;
b) Unterstützung durch Beratung zu Aufnahme- und Verwaltungsabläufen;
c) Aufklärung der Bewohner über die Hausordnung; Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung;
d) Beratung zu leistungsrechtlichen Fragen;
e) Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer und familiärer Schwierigkeiten;
f) Beratung zum Zugang zu Regeldiensten/-angeboten sowie zu themen- oder zielgruppenspezifischen Angeboten;
g) Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung durch Weitervermittlung an Ärzte;
h) Unterstützung bei der Organisation, Mitgestaltung und Einhaltung der wohnspezifischen Lebensbedingungen zur Sicherstellung eines gelingenden Zusammenlebens;
i) Vermittlung und Schlichtung bei Konflikten zwischen den Bewohnern/-innen;
j) Auszugsbegleitung beim Wechsel in die dezentrale Wohnungsunterbringung;
k) Vermittlung von Personen bei denen Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit zu einer Gruppe der Schutzbedürftigen nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU vorliegen an den entsprechenden Fachberatungsdienst („Erstermittlung“) oder Weiterleitung an die Verwaltung um Feststellungsverfahren und ggf. anschließende Weiterversorgung der Bedarfe einzuleiten;
l) Individuelle Integrationsförderung und -begleitung;
m) Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung von Anfang an;
n) Unterstützung von Eltern, insbesondere bei der Erziehung und Betreuung ihrer minderjährigen Kinder und Unterstützung der Familien bei der Einschulung ihrer Kinder;
o) Initiierung von Freizeitgestaltungsaktivitäten;
p) Unterstützung rückkehrbereiter Flüchtlinge.
2.2) Gemeinwesenorientierte Tätigkeiten:
a) Gegebenenfalls Teilnahme an Bürgerversammlungen, die den Betrieb der Gemeinschaftsunterkunft zum Thema haben;
b) Akzeptanzfördernde Maßnahmen;
c) Aufbau und Pflege tragfähiger Netzwerke zu lokalen Trägern sozialer, kultureller und religiöser Angebote;
d) Aktive Kontaktaufnahme zu und Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen;
e) Aufbau eines „Ärztenetzwerks“ zur Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung der Bewohner unter Berücksichtigung der schwierigen Versorgungssituation;
f) Aufbau eines Unterstützernetzwerks;
g) Gegebenenfalls Mitarbeit in Arbeitsgruppen lokaler Institutionen, Vereinen, Personen und Unterstützernetzwerke.
3) Sicherheitsmaßnahmen und Wachschutz:
Der Betreiber hat die Bewachung zu sichern. Weiterhin stellt er sicher, dass die in Bezug auf den Betrieb der Unterkunft geltenden Vorschriften über Feuersicherheit sowie die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten und die notwenigen Versicherungen abgeschlossen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten werden.