Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit in 14513 Teltow
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14513 Teltow, Potsdamer Straße 5 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationsarbeit
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit in 14513...”
Titel
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit in 14513 Teltow
01-2019 EU
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14513 Teltow, Potsdamer Straße 5 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationsarbeit
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinschaftsunterkunft Teltow II
Potsdamer Straße 5
14513 Teltow
Beschreibung der Beschaffung:
“Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14513 Teltow, Potsdamer Straße 5 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der...”
Beschreibung der Beschaffung
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14513 Teltow, Potsdamer Straße 5 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationsarbeit
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Leistungserbringung siehe dazu II.1.2 Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Dieser Auftrag kann einmal verlängert werden
1.1.2022 – 31.12.2023
Zusätzliche Informationen:
“Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Ggf....”
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-21
10:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BDCKP
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14773
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 (2) GWB findet Anwendung: „15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 (2) GWB findet Anwendung: „15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber." § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer Leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Quelle: OJS 2019/S 015-031453 (2019-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14513 Teltow, Potsdamer Straße 5 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der...”
Kurze Beschreibung
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14513 Teltow, Potsdamer Straße 5 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationsarbeit.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14513 Teltow, Potsdamer Straße 5 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der...”
Beschreibung der Beschaffung
Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft in 14513 Teltow, Potsdamer Straße 5 für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge einschließlich der unterbringungsnahen Migrationsarbeit.
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Zusätzliche Informationen:
“Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Ggf....”
Zusätzliche Informationen
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungenwerden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf derVergabeplattform ist freiwillig.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 015-031453
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Betreuung der Gemeinschaftsunterkunft für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge in Teltow”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IB Berlin-Brandenburg gGmbH
Postort: Falkensee
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Havelland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BDLJN
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 (2) GWB findet Anwendung: „15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 (2) GWB findet Anwendung: „15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.“
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2019/S 063-147441 (2019-03-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-06) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 063-147441
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 01-2019 EU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 (2) GWB findet Anwendung: „15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 (2) GWB findet Anwendung: „15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
„§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2021/S 006-010039 (2021-01-06)