Betrieb der Forschungsplattform FINO 1

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Im Zuge der Planung und des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von elektr. Strom aus erneuerbaren Energien wurde mit den Projekten „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) die Grundlage für die erfolgreiche Planung und Umsetzung von Offshore-Windparks geschaffen. Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der FINO1 bis zum 31.7.2023 mit optionaler einjähriger Verlängerung zu vergeben.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes, Organisation und Steuerung aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen, der Umwelt; Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO1, neuer Nutzungen und mögl. Reparaturmaßnahmen sowie Mitarbeit bei der Entscheidungsfindung der Zukunft der Plattform inkl. der Erarbeitung mögl. Konzepte für den Rückbau der Plattform, deren Lebensdauer in 2023 planmäßig endet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-26 Auftragsbekanntmachung
2020-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Planung und des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von elektr. Strom aus erneuerbaren Energien wurde mit den Projekten „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) die Grundlage für die erfolgreiche Planung und Umsetzung von Offshore-Windparks geschaffen. Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der FINO1 bis zum 31.7.2023 mit optionaler einjähriger Verlängerung zu vergeben. Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes, Organisation und Steuerung aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen, der Umwelt; Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO1, neuer Nutzungen und mögl. Reparaturmaßnahmen sowie Mitarbeit bei der Entscheidungsfindung der Zukunft der Plattform inkl. der Erarbeitung mögl. Konzepte für den Rückbau der Plattform, deren Lebensdauer in 2023 planmäßig endet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mit Offshore-Anlagen verbundene Dienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 3020199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E67222678 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 166-406718
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Planung und des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung von elektr. Strom aus erneuerbaren Energien wurde mit den Projekten „Forschungsplattformen in Nord- und Ostsee“ (FINO) die Grundlage für die erfolgreiche Planung und Umsetzung von Offshore-Windparks geschaffen. Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der FINO1 bis zum 31.7.2023 mit optionaler einjähriger Verlängerung zu vergeben.
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Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören die planmäßige Wartung und Instandsetzung, Organisation des Forschungsbetriebes, Organisation und Steuerung aller Reparaturarbeiten, Fortschreibung des Nutzungs- und Sicherheitskonzeptes, Gewährleistung der technischen Sicherheit der Plattform und der Sicherheit von Personen, der Umwelt; Abstimmung der wichtigsten Aktivitäten auf FINO1, neuer Nutzungen und mögl. Reparaturmaßnahmen sowie Mitarbeit bei der Entscheidungsfindung der Zukunft der Plattform inkl. der Erarbeitung mögl. Konzepte für den Rückbau der Plattform, deren Lebensdauer in 2023 planmäßig endet.
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FINO1 ist eine Forschungsplattform in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland.
Die Forschungsplattform FINO 1 besteht aus 3 Grundkomponenten: einer aufgehenden Jacket-Gründung, einem 16 x 16 m messenden Plattformdeck, einem Helikopterdeck sowie einem 80 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.
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Das BMWi beabsichtigt, den Betrieb der Forschungsplattform FINO1 bis zum 31.7.2023 mit der Option der Verlängerung des Betriebes um ein Jahr in Auftrag zu geben.
Der künftige Betreiber muss den kontinuierlichen und möglichst störungsfreien Betrieb sowie die Durchführung der Offshore-Forschungsleistungen in hoher Qualität sicherstellen.
Zu den Kernaufgaben des Betreibers gehören:
1) Sicherung des Plattformbetriebs:
— Leistungen zur Sicherung des allgemeinen und technischen Betriebes der Forschungs- und Messplattform FINO1,
— Leistungen zur Überwachung und Kontrolle der Plattform sowie deren Ausrüstung und der dazugehörigen landseitigen Elemente,
— Organisation, Planung, Vorbereitung der regelmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung,
— Organisation, Planung, Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen werterhaltenden Maßnahmen der Plattform und deren Ausrüstung sowie deren Begleitung, Kontrolle und Protokollierung,
— Gewährleistung eines kontinuierlichen und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Messbetriebes im engen Zusammenwirken mit den Messinstituten,
— Auswertung der Betriebsdaten und Dokumentation (u. a. Betriebshandbuch).
2) Einmalige Planungs-/Reparaturmaßnahmen:
Die folgenden bekannten einmaligen (Reparatur-)Leistungen sind im Betriebszeitraum zu tätigen:
— Inspektion der Über- und Unterwasser-Stahlstruktur,
— Detaillierte Schweißnahtuntersuchung am Mast,
— Austausch der Motorsteuerung,
— Erneuerung der Webcams,
— Erneuerung der Korrosionsschutz-Beschichtung im Bereich der Messkette,
— Mitarbeit bei der Entscheidungsfindung zur Zukunft der Plattform inklusive Anfertigung einer Konzeptstudie über mögliche Rückbaukonzepte der Plattform,
— OPTION 1 – Vergabe einer Studie zur Berechnung der Betriebsdauerverlängerung.
3) Anforderungen an den Forschungsbetrieb:
— Zusammenarbeit mit den Messinstituten und mit anderen Forschungsstellen, die an der Nutzung von FINO1 und den erhobenen Daten interessiert sind,
— Gewährleistung und Berücksichtigung des zukünftigen Forschungsbedarfs (bspw. Ermöglichung von Zusatzinstallationen wie z. B. Geräteträger für Messinstrumente auf der Plattform oder im Messmast, entsprechende elektrische Infrastruktur, IT Integration, Bandbreite der Datenübertragung).
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4) Öffentlichkeitsarbeit:
— Darstellung der FINO1-Aktivitäten in der Öffentlichkeit und Aktualisierung der FINO1 Internetseiten,
— Verpflichtung eng mit den Betreibern der Forschungsplattformen FINO2 und FINO3 zusammen zu arbeiten.
5) Sicherheitsnotfallkonzept:
Das vorhandene Sicherheitskonzept und die Verfahrensanweisung der Forschungsplattform FINO1 sind durch den Betreiber unter Berücksichtigung der bisherigen Anweisungen, Vorschriften und Sicherheitspläne und der spezifischen Randbedingungen der Plattform zu übernehmen und ggf. zu überarbeiten.
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6) Übergabe:
— die Übergangsfrist beträgt 3 Monate, danach ist der neue Betreiber vollverantwortlich,
— innerhalb der Übergangsfrist sind durch den neuen Betreiber alle Vorkehrungen zu treffen, die den weiteren Betrieb sichern.
7) OPTION 2 – optionale Verlängerung:
Im Angebot ist als optionale Leistung eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vom 1.8.2023 bis 31.7.2024 für den Betrieb der FINO1-Plattform auf Antrag des Auftraggebers vorzusehen.
Dauer: 41 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Option 2 – optionale Verlängerung (Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vom 1.8.2023 bis 31.7.2024 für den Betrieb der FINO1-Plattform)
Beschreibung der Optionen:
Option 1 – Vergabe einer Studie zur Berechnung der Betriebsdauerverlängerung.
Option 2 – optionale Verlängerung (Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vom 1.8.2023 bis 31.7.2024 für den Betrieb der FINO1-Plattform)
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FINO 1 Plattform – Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands Standort des Auftraggebers und des Auftragnehmers und ggf. weitere Orte Deutschlands und des Auftragnehmers

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Bieters und der Partner,
— im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen,
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— Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
— im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen,
— vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen,
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 (Mindestlohngesetz-MiLOG),
— Gem. § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer das als Anlage 14 den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt ausgefüllt dem Angebot beizufügen,
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— Schriftliche Eigenerklärung des Bieters, in der sich der Bieter verpflichtet, im Auftragsfall eine Versicherung gemäß den Bedingungen im § 9 des Mustervertrages abzuschließen.
Alle weiteren Informationen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind von dem Bieter Kopien der Jahresabschlüsse aus den letzten 3 vollen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, abzugeben. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann unter Angabe des Grundes die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatz-/Gewinnprognose) belegt werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erfahrungen im Betrieb mit Offshore Bauwerken:
Als Nachweis für die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform hat der Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer eine Liste mit der Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 10 Jahre sind, vorzulegen.
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Alternativ kann die Eignung auch durch die Qualifikation des Projektleiters und/oder dem eingesetzten Kernteam erbracht werden.
Zum Nachweis der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters sind die folgenden Angaben zu machen:
— Abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe der jeweiligen Funktion bzw. Aufgabe im Projekt. Ein entsprechendes Organigramm ist zu erstellen.
— Angabe der Qualifikationen der Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters wie Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen (Lebenslauf).
— Abgabe einer Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendigen Zertifikate/Schulungen (z. B. Medizinische Untersuchungen G41, Offshoretraining (GWO Sea Survival), Helicopter Underwater Escape Training – HUET, Ersthelfer Offshore, Betriebssanitäter) vorhanden sind.
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— Sollten Schulungen und/oder Zertifikate, die für die Ausführung der Leistung gemäß der Leistungsbeschreibung notwendig sind, nicht vorhanden sein, so hat der Bieter/Konsortialpartner eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die entsprechenden Schulungen/Weiterbildungen für das Personal auf eigene Kosten durchführt bzw. Unterauftragnehmer einbindet, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
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— Eigenerklärung, in der bestätigt wird, dass der Projektleiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen kann.
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektleiters und/oder des Projektteams folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die Eignung zum Betrieb einer Offshore Plattform insgesamt erfüllt ist:
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1) Erfahrungen im Betrieb einer Offshore Plattform oder vergleichbaren Offshore Struktur (mind. 2 Referenzen);
2) Kenntnisse in der Organisation eines Forschungsbetriebes (mind. 1 Referenz);
3) Detaillierte Kenntnisse der Rechtslage hinsichtlich des Betriebes maritimer Bauwerke (mind. 1 Referenz);
4) Erfahrungen im Umgang mit den Vorschriften und Anforderungen des BSH (mind. 1 Referenz);
5) Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern (mind. 1 Referenz).
2) QHSE-Qualifikation:
Mit dem Angebot sind durch den Bieter Nachweise für die Existenz eines Qualitäts-, Arbeits- und Gesundheitsschutz- sowie eines Umweltschutz Systems zu erbringen. Entsprechende gültige Zertifikate sind:
— Qualitätssystem ISO 9001.
— Arbeits- und Gesundheitsschutzsystem OHSAS 18001 oder ISO 45001.
— Umweltmanagement ISO 14001.
Bei nachweisbarer Gleichwertigkeit können auch andere Zertifikate durch den Bieter vorgelegt werden. Alternativ kann der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abgeben, in der er erklärt, dass er im Auftragsfall die oben genannten QHSE Systeme auf eigene Kosten implementiert und die entsprechenden Zertifikate innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung vorlegt.
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Alle weiteren Informationen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben (siehe Vergabeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Durchführung des Vergabeverfahrens: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E67222678 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr.E67222678 (http://www.subreport.de/E67222678) kostenlos zur Verfügung gestellt.
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Fragen sind über die Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de mit der ELVIS-ID-Nr. E67222678 ein (http://www.subreport.de/E67222678) zu stellen.
Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E67222678) erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 7.10.2019 zu stellen. Bieter, die sich über die Vergabeplattform „subreport“ registriert haben, werden über die Plattform informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform abrufbar sind. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E67222678) zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
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Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2019/S 166-406718 (2019-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 034-080893
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 166-406718
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FINO1 ist eine Forschungsplattform in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland.
Die Forschungsplattform FINO 1 besteht aus 3 Grundkomponenten: einer aufgehenden Jacket- Gründung, einem 16 x 16 m messenden Plattform deck, einem Helikopter deck sowie einem 80 m hohen Windmessmast. Zahlreiche Messeinrichtungen zur Aufnahme von meteorologischen, hydrologischen, biologischen sowie weiterer für die Wissenschaft und Forschung interessanter Daten sind in verschiedenen Höhenniveaus auf der Forschungsplattform installiert.
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— Inspektion der über- und Unterwasser-Stahlstruktur,
— Option 1 – Vergabe einer Studie zur Berechnung der Betriebsdauerverlängerung.
— die Übergangsfrist beträgt 3 Monate, danach ist der neue Betreiber voll verantwortlich,
7) Option 2 — optionale Verlängerung:
Beschreibung der Optionen:
— Option 1 – Berechnung zur Verlängerung der Betriebsdauer,
— Option 2 — optionale Verlängerung (Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vom 1.8.2023 bis 31.7.2024 für den Betrieb der FINO1-Plattform).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FINO 1 Plattform — Ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands Standort des Auftraggebers und des Auftragnehmers und ggf. weitere Orte Deutschlands und des Auftragnehmers.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Zweckmäßigkeit des Betriebskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-14 📅
Name: Forschungs- und Entwicklungszentrum Fachhochschule Kiel GmbH
Postanschrift: Schwentinestr. 24
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24149
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt gem. § 160 Abs. 3 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (vgl. § 135 Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2020/S 034-080893 (2020-02-14)