Seit 2007 besteht auf dem Betriebsgelände des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) die Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids". Mit diesem Kinderbetreuungsangebot möchte das HZG Beschäftigten mit Kindern am Forschungscampus Geesthacht die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Der Betrieb und die Trägerschaft der Kindertagesstätte soll aufgrund des Vertragsablaufs des derzeitigen Betreibervertrags zum 31.7.2020 neu vergeben werden. Der neue Betreibervertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 1.8.2020 bis zum 31.7.2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Nationale Registrierungsnummer: Einkauf
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Postort: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GÖRG Partnerschat von Rechtsanwälten mbB
Telefon: +49 40500360485📞
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Fax: +49 40500360444 📠
Region: Herzogtum Lauenburg🏙️
URL: http://www.hzg.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD6YA/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dammtorstraße 12
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Dr. Jan Scharf/Dr. Oliver Jauch
Telefon: +49 40500360485📞
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Fax: +49 40500360444 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.goerg.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMGD6YA🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungseinrichtung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb der Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids" des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (Schleswig-Holstein bei Hamburg)
10089704”
Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten📦
Kurze Beschreibung:
“Seit 2007 besteht auf dem Betriebsgelände des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) die Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids". Mit diesem...”
Kurze Beschreibung
Seit 2007 besteht auf dem Betriebsgelände des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) die Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids". Mit diesem Kinderbetreuungsangebot möchte das HZG Beschäftigten mit Kindern am Forschungscampus Geesthacht die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Der Betrieb und die Trägerschaft der Kindertagesstätte soll aufgrund des Vertragsablaufs des derzeitigen Betreibervertrags zum 31.7.2020 neu vergeben werden. Der neue Betreibervertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 1.8.2020 bis zum 31.7.2026.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betreuungsleistungen in Kinderkrippen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Max-Planck-Straße 3
21502 Geesthacht
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer stellt als Betreiber und Träger der Kindertagesstätte deren Betrieb in eigener pädagogischer und wirtschaftlicher Verantwortung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer stellt als Betreiber und Träger der Kindertagesstätte deren Betrieb in eigener pädagogischer und wirtschaftlicher Verantwortung sicher.
Für den Betrieb der Kindertagesstätte werden ein Betreibervertrag und ein Mietvertrag für die Räumlichkeiten zwischen Auftragnehmer und HZG mit einer Laufzeit von jeweils 6 Jahren geschlossen.
Die Kindertagesstätte verfügt gemäß aktueller Betriebserlaubnis über 40 Plätze für Kinder im Alter von 8 Wochen bis zu 12 Jahren, und zwar:
— bis zu jeweils 10 Plätze in 2 Krippen (ab 8 Wochen bis zum 3. Lebensjahr) und
— bis zu 20 Plätze in der Regelgruppe (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt).
Der Träger kann in eigener Verantwortung die Gruppengröße auf 22 Kinder erhöhen, wenn er die Erhöhung der Gruppenstärke der für die Betriebserlaubnis zuständigen Behörde meldet.
Zusätzlich dürfen bei Bedarf in den Ferienzeiten schulpflichtige Kinder im Mehrzweckraum (Bewegungsraum) der Kindertagesstätte betreut werden. Die Gruppenstärke liegt regelhaft bei höchstens 15 Kindern.
Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte betragen mindestens von Montag bis Freitag jeweils ununterbrochen 10,5 Zeitstunden in der Zeit von mindestens 7:30-18:00 Uhr. Als betriebsnahe Kinderbetreuung muss die Einrichtungen an allen Werktagen (montags bis freitags), die auf keinen gesetzlichen Feiertag des Bundeslandes Schleswig-Holstein fallen, geöffnet sein. Es darf keine Schließzeiten, z. B. Betriebsferien, geben. Während der Betriebsferientage der Auftraggeberin kann die Kindertagesstätte nach vorherigen Abstimmung mit der Auftraggeberin ebenfalls schließen oder die Betreuungszeiten einschränken, soweit kein Betreuungsbedarf besteht.
Der Schwerpunkt der Kinderbetreuung ist auf die Bereiche „Forschen und Entdecken" ausgerichtet. Dabei sind die Bildungspläne/das Bildungsprogramm bzw. die Leitlinien zum Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein einzuhalten. Ein englischsprachiges Sprachangebot, wie z. B. „Toy Talk", ist aufgrund der Internationalität der Belegschaft des HZG darüber hinaus wünschenswert.
Für Kinder von Beschäftigten des HZG, die keinen Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte haben, ist eine kurzfristige und kostenfreie Notfallbetreuung im Rahmen der Betriebserlaubnis zu gewährleisten.
Dabei ist der Umfang der Notfallbetreuung auf maximal 20 Tage/Jahr/Kind begrenzt. Diese Notfallbetreuung kann von den Beschäftigten des HZG auch zur Überbrückung von Ferienzeiten ihrer schulpflichtigen Kinder genutzt werden.
Die Betreuung der Kinder wird ausschließlich von pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern/innen (staatlich anerkannte oder graduierte Sozialpädagogen/innen sowie Diplompädagogen/innen, staatliche anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen, staatlich anerkannte Heilpädagogen/innen oder Diplompädagogen/innen) übernommen.
Für die jeweiligen Gruppen ist das erforderliche Personal gemäß den §§ 4 ff. der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung – KiTaVO) sicherzustellen.
Die Verpflegung der Kinder hat vollumfänglich durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Dabei soll ausschließlich frisch zubereitetes und kindgerechtes Essen gemäß den Qualitätskriterien in der KiTa-Verpflegung des Sozialministeriums in Schleswig-Holstein gemäß der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen oder unter Berücksichtigung der „Bremer Checkliste" für Kinderessen angeboten werden.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL3) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen.
Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung hervorragend geeignet,
— 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung gut geeignet,
— 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung hinreichend geeignet,
— 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung ausreichend geeignet,
— 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Etwaige Optionen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1) Zu Ziffer II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt...”
Zusätzliche Informationen
1) Zu Ziffer II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in dem Bewerbungsbogen enthalten ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten;
PL2) Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung;
PL3) Eigenerklärung, dass der Bewerber die Voraussetzungen gemäß § 9 KiTaG SH zur Beantragung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII für Kindertageseinrichtungen erfüllt. Das HZG wird sich hierzu im Laufe des weiteren Verfahrens Nachweise vorlegen lassen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 bis PL4 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Die Vergabestelle behält sich vor für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben;
WL2) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Betrieb von Kindertagesstätten) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben;
WL3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Mindestdeckungssumme oder Erklärung, dass und in welcher Höhe eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, betreuerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben;
TL2) Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Referenzen betreffend den Betrieb von Kindertagesstätten. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie mindestens 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Die Referenzprojekte dürfen noch laufen und können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Zu TL2: Vorlage von mindestens 5 Referenzen.
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Betreuung der Kinder wird ausschließlich von pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern/innen (staatlich anerkannte oder graduierte Sozialpädagogen/innen...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Betreuung der Kinder wird ausschließlich von pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern/innen (staatlich anerkannte oder graduierte Sozialpädagogen/innen sowie Diplompädagogen/innen, staatliche anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen, staatlich anerkannte Heilpädagogen/innen oder Diplompädagogen/innen) übernommen.
Für die jeweiligen Gruppen ist das erforderliche Personal gemäß den §§ 4 ff. der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung – KiTaVO) sowie gemäß SGB VIII sicherzustellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 4.11.2019 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten;
4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
7) Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks, der Leistungsbeschreibung sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben;
8) Zu Ziffer IV.2.3): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 25.11.2019 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in der KW 06/2020 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird. Sie werden in Geesthacht stattfinden;
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
10) Es handelt sich um die Ausschreibung von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen im Sinne von § 130 GWB, §§ 64 ff. VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD6YA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 196-476150 (2019-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb der Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids“ des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (Schleswig-Holstein bei Hamburg)
10089704”
Kurze Beschreibung:
“Seit 2007 besteht auf dem Betriebsgelände des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) die Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids“. Mit diesem...”
Kurze Beschreibung
Seit 2007 besteht auf dem Betriebsgelände des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) die Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids“. Mit diesem Kinderbetreuungsangebot möchte das HZG Beschäftigten mit Kindern am Forschungscampus Geesthacht die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Der Betrieb und die Trägerschaft der Kindertagesstätte soll aufgrund des Vertragsablaufs des derzeitigen Betreibervertrags zum 31.7.2020 neu vergeben werden. Der neue Betreibervertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 1. August 2020 bis zum 31.7.2026.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 214 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer stellt als Betreiber und Träger der Kindertagesstätte deren Betrieb in eigener pädagogischer und wirtschaftlicher Verantwortung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer stellt als Betreiber und Träger der Kindertagesstätte deren Betrieb in eigener pädagogischer und wirtschaftlicher Verantwortung sicher.
Für den Betrieb der Kindertagesstätte werden ein Betreibervertrag und ein Mietvertrag für die Räumlichkeiten zwischen Auftragnehmer und HZG mit einer Laufzeit von jeweils 6 Jahren geschlossen.
Die Kindertagesstätte verfügt gemäß aktueller Betriebserlaubnis über 40 Plätze für Kinder im Alter von 8 Wochen bis zu 12 Jahren, und zwar
— bis zu jeweils 10 Plätze in 2 Krippen (ab 8 Wochen bis zum 3. Lebensjahr) und
— bis zu 20 Plätze in der Regelgruppe (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt).
Der Träger kann in eigener Verantwortung die Gruppengröße auf 22 Kinder erhöhen, wenn er die Erhöhung der Gruppenstärke der für die Betriebserlaubnis zuständigen Behörde meldet.
Zusätzlich dürfen bei Bedarf in den Ferienzeiten schulpflichtige Kinder im Mehrzweckraum (Bewegungsraum) der Kindertagesstätte betreut werden. Die Gruppenstärke liegt regelhaft bei höchstens 15 Kindern.
Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte betragen mindestens von Montag bis Freitag jeweils ununterbrochen 10,5 Zeitstunden in der Zeit von mindestens 7.30-18.00 Uhr. Als betriebsnahe Kinderbetreuung muss die Einrichtungen an allen Werktagen (montags bis freitags), die auf keinen gesetzlichen Feiertag des Bundeslandes Schleswig-Holstein fallen, geöffnet sein. Es darf keine Schließzeiten, z. B. Betriebsferien, geben. Während der Betriebsferientage der Auftraggeberin kann die Kindertagesstätte nach vorherigen Abstimmung mit der Auftraggeberin ebenfalls schließen oder die Betreuungszeiten einschränken, soweit kein Betreuungsbedarf besteht.
Der Schwerpunkt der Kinderbetreuung ist auf die Bereiche „Forschen und Entdecken“ ausgerichtet. Dabei sind die Bildungspläne/das Bildungsprogramm bzw. die Leitlinien zum Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein einzuhalten. Ein englischsprachiges Sprachangebot, wie z. B. „Toy Talk“, ist aufgrund der Internationalität der Belegschaft des HZG darüber hinaus wünschenswert.
Für Kinder von Beschäftigten des HZG, die keinen Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte haben, ist eine kurzfristige und kostenfreie Notfallbetreuung im Rahmen der Betriebserlaubnis zu gewährleisten.
Dabei ist der Umfang der Notfallbetreuung auf maximal 20 Tage/Jahr/Kind begrenzt. Diese Notfallbetreuung kann von den Beschäftigten des HZG auch zur Überbrückung von Ferienzeiten ihrer schulpflichtigen Kinder genutzt werden.
Die Betreuung der Kinder wird ausschließlich von pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern/innen (staatlich anerkannte oder graduierte Sozialpädagogen/innen sowie Diplompädagogen/innen, staatliche anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen, staatlich anerkannte Heilpädagogen/innen oder Diplompädagogen/innen) übernommen.
Für die jeweiligen Gruppen ist das erforderliche Personal gemäß den §§ 4 ff. der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung – KiTaVO) sicherzustellen.
Die Verpflegung der Kinder hat vollumfänglich durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Dabei soll ausschließlich frisch zubereitetes und kindgerechtes Essen gemäß den Qualitätskriterien in der KiTa-Verpflegung des Sozialministeriums in Schleswig-Holstein gemäß der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen oder unter Berücksichtigung der „Bremer Checkliste“ für Kinderessen angeboten werden.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Betrieb der Kindertagesstätte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1) Zu Ziffer II.2.10): Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt...”
Zusätzliche Informationen
1) Zu Ziffer II.2.10): Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten,
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in dem Bewerbungsbogen enthalten ist.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 196-476150
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Betrieb der Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids“
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pme Familienservice GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
“Zu Ziff. II.1.7) und Ziff. V.2.4): Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 214 000 EUR wird während der Laufzeit...”
Zu Ziff. II.1.7) und Ziff. V.2.4): Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 214 000 EUR wird während der Laufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDAJH
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 110-267729 (2020-06-05)