Betrieb des Kompostwerkes und Verwertung von Bio- und Grünabfällen des Landkreis Limburg-Weilburg Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E98236721 erhältlich! Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 189-2019
Kurze Beschreibung:
Betrieb des Kompostwerkes und Verwertung von Bio- und Grünabfällen des Landkreis Limburg-Weilburg
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E98236721 erhältlich!
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Limburg-Weilburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-19 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 223-547107
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Es gelten für den Teilnahmewettbewerb die nachfolgenden Mindestbedingungen:
—— jeweils 1,8 Mio. EUR jährlicher Mindestumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich (Betrieb von Anlagen zur Behandlung von Bio- und/oder Grünabfällen),
—— mindestens eine Referenz über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen zum Betrieb eines Kompostwerkes unter Angabe der Ansprechpartner und Telefonnummer (Feld „Empfänger“) mit folgendem Mindestumfang: die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf den Betrieb eines Kompostwerkes ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 15 000 Mg/a) aufweisen. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Mg/a) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben,
—— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart (Bio-/Grünabfälle) oder eines gleichwertigen Nachweises.
Es gelten für den Teilnahmewettbewerb die nachfolgenden Mindestbedingungen:
—— jeweils 1,8 Mio. EUR jährlicher Mindestumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich (Betrieb von Anlagen zur Behandlung von Bio- und/oder Grünabfällen),
—— mindestens eine Referenz über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen zum Betrieb eines Kompostwerkes unter Angabe der Ansprechpartner und Telefonnummer (Feld „Empfänger“) mit folgendem Mindestumfang: die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf den Betrieb eines Kompostwerkes ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 15 000 Mg/a) aufweisen. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Mg/a) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben,
—— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart (Bio-/Grünabfälle) oder eines gleichwertigen Nachweises.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb des Kompostwerkes und Verwertung von Bio- und Grünabfällen des Landkreis Limburg-Weilburg
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung!
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Der Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg (AWB) ist der für die Abfallwirtschaft des Landkreises zuständige Eigenbetrieb. Für die Verwertung kompostierbarer Abfälle gibt es im Landkreis 2 Kompostwerke. Es ist beabsichtigt den Betrieb des Kompostwerkes in Beselich im wettbewerblichen Dialog für fünf bis sieben Jahre auszuschreiben.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg (AWB) ist der für die Abfallwirtschaft des Landkreises zuständige Eigenbetrieb. Für die Verwertung kompostierbarer Abfälle gibt es im Landkreis 2 Kompostwerke. Es ist beabsichtigt den Betrieb des Kompostwerkes in Beselich im wettbewerblichen Dialog für fünf bis sieben Jahre auszuschreiben.
Das Kompostwerk Beselich wurde 1997 im Betreibermodell errichtet und verfügt über eine genehmigte Verarbeitungskapazität von 36 000 Mg Bioabfall und 14 900 Mg Grünabfall. Der jetzige Betreiber ertüchtigt dieses Werk im Zeitraum von November 2018 bis November 2019 auf Grundlage einer eigens hierfür beantragten und erteilten Genehmigung. Aus dem Landkreis Limburg-Weilburg werden derzeit in diesem Werk ca. 18 000 Mg Bio- und Grünabfall verarbeitet, die übrigen Mengen akquiriert der Betreiber aus anderen Gebietskörperschaften.
Das Kompostwerk Beselich wurde 1997 im Betreibermodell errichtet und verfügt über eine genehmigte Verarbeitungskapazität von 36 000 Mg Bioabfall und 14 900 Mg Grünabfall. Der jetzige Betreiber ertüchtigt dieses Werk im Zeitraum von November 2018 bis November 2019 auf Grundlage einer eigens hierfür beantragten und erteilten Genehmigung. Aus dem Landkreis Limburg-Weilburg werden derzeit in diesem Werk ca. 18 000 Mg Bio- und Grünabfall verarbeitet, die übrigen Mengen akquiriert der Betreiber aus anderen Gebietskörperschaften.
Der bestehende Betreibervertrag endet zum 30.9.2020. Zu diesem Datum geht das Kompostwerk, d. h. die Immobilien in das Eigentum des Landkreises über. Der zukünftige Betrieb des Kompostwerks soll auf Basis der aktuellen Genehmigung ausgeschrieben werden. Das Kompostwerk wird dem zukünftigen Betreiber auf Pachtbasis zur Verfügung gestellt. Die vom Betreiber zu erbringende Leistung umfasst neben der Kompostierung der Bio- und Grünabfälle, der Vermarktung bzw. Entsorgung der erzeugten Stoffgruppen auch die Gestellung der mobilen Arbeitsgeräte und Fahrzeuge. Die hergestellten Komposte müssen den Qualitätsanforderungen der Gütegemeinschaft Kompost entsprechen.
Der bestehende Betreibervertrag endet zum 30.9.2020. Zu diesem Datum geht das Kompostwerk, d. h. die Immobilien in das Eigentum des Landkreises über. Der zukünftige Betrieb des Kompostwerks soll auf Basis der aktuellen Genehmigung ausgeschrieben werden. Das Kompostwerk wird dem zukünftigen Betreiber auf Pachtbasis zur Verfügung gestellt. Die vom Betreiber zu erbringende Leistung umfasst neben der Kompostierung der Bio- und Grünabfälle, der Vermarktung bzw. Entsorgung der erzeugten Stoffgruppen auch die Gestellung der mobilen Arbeitsgeräte und Fahrzeuge. Die hergestellten Komposte müssen den Qualitätsanforderungen der Gütegemeinschaft Kompost entsprechen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um 2 weitere Jahre verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.9.2027.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um 2 weitere Jahre verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.9.2027.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg
Niederstein-Süd
65614 Beselich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, reichen Sie bitte mit dem Angebot folgende Unterlagen ein: Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, reichen Sie bitte mit dem Angebot folgende Unterlagen ein: Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist,
— Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen,
— Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich (Betrieb von Anlagen zur Behandlung von Bio- und/oder Grünabfällen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen zum Betrieb eines Kompostwerkes unter Angabe der Ansprechpartner und Telefonnummer (Feld „Empfänger“) mit folgendem Mindestumfang an entsprechender Stelle in der EEE anzugeben: die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf den Betrieb eines Kompostwerkes ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 15 000 Mg/a) aufweisen. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Mg/a) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
— Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen zum Betrieb eines Kompostwerkes unter Angabe der Ansprechpartner und Telefonnummer (Feld „Empfänger“) mit folgendem Mindestumfang an entsprechender Stelle in der EEE anzugeben: die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf den Betrieb eines Kompostwerkes ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 15 000 Mg/a) aufweisen. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Mg/a) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben.
In diesem Zusammenhang wird zunächst ausdrücklich auf die Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Referenzschreiben) verzichtet. Der AG behält sich jedoch vor, einzelne Referenzangaben bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen,
In diesem Zusammenhang wird zunächst ausdrücklich auf die Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Referenzschreiben) verzichtet. Der AG behält sich jedoch vor, einzelne Referenzangaben bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen,
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart (Bio-/Grünabfälle) oder eines gleichwertigen Nachweises.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-15 📅
Es gelten für den Teilnahmewettbewerb die nachfolgenden Mindestbedingungen:
—— jeweils 1,8 Mio. EUR jährlicher Mindestumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich (Betrieb von Anlagen zur Behandlung von Bio- und/oder Grünabfällen),
—— mindestens eine Referenz über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen zum Betrieb eines Kompostwerkes unter Angabe der Ansprechpartner und Telefonnummer (Feld „Empfänger“) mit folgendem Mindestumfang: die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf den Betrieb eines Kompostwerkes ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 15 000 Mg/a) aufweisen. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Mg/a) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben,
—— mindestens eine Referenz über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen zum Betrieb eines Kompostwerkes unter Angabe der Ansprechpartner und Telefonnummer (Feld „Empfänger“) mit folgendem Mindestumfang: die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf den Betrieb eines Kompostwerkes ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 15 000 Mg/a) aufweisen. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Mg/a) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben,
—— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart (Bio-/Grünabfälle) oder eines gleichwertigen Nachweises.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergabeverstößen können die Bieter einen Nachprüungsantrag bei der Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergabeverstößen können die Bieter einen Nachprüungsantrag bei der Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsprüfung gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist der Nachprüfungsantrag verspätet und somit unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist der Nachprüfungsantrag verspätet und somit unzulässig.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 223-547107 (2019-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb des Kompostwerkes und Verwertung von Bio- und Grünabfällen des Landkreis Limburg-Weilburg von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese sind ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E98236721 erhältlich!
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung!
Betrieb des Kompostwerkes und Verwertung von Bio- und Grünabfällen des Landkreis Limburg-Weilburg von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung oder nach dem Login herunter zu laden. Wenn Sie die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, werden Sie nicht automatisch über evtl. Änderungen oder Bieteranfragen informiert. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in Ihrer Verantwortung!
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die vergebene Auftragswerte werden gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Plazhalter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb des Kompostwerkes und Verwertung von Bio- und Grünabfällen des Landkreis Limburg-Weilburg von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg (AWB) ist der für die Abfallwirtschaft des Landkreises zuständige Eigenbetrieb. Für die Verwertung kompostierbarer Abfälle gibt es im Landkreis 2 Kompostwerke. Es ist beabsichtigt den Betrieb des Kompostwerkes in Beselich im wettbewerblichen Dialog für 5 bis 7 Jahre auszuschreiben.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg (AWB) ist der für die Abfallwirtschaft des Landkreises zuständige Eigenbetrieb. Für die Verwertung kompostierbarer Abfälle gibt es im Landkreis 2 Kompostwerke. Es ist beabsichtigt den Betrieb des Kompostwerkes in Beselich im wettbewerblichen Dialog für 5 bis 7 Jahre auszuschreiben.
Der bestehende Betreibervertrag endet zum 30. September 2020. Zu diesem Datum geht das Kompostwerk, d. h. die Immobilien in das Eigentum des Landkreises über. Der zukünftige Betrieb des Kompostwerks soll auf Basis der aktuellen Genehmigung ausgeschrieben werden. Das Kompostwerk wird dem zukünftigen Betreiber auf Pachtbasis zur Verfügung gestellt. Die vom Betreiber zu erbringende Leistung umfasst neben der Kompostierung der Bio- und Grünabfälle, der Vermarktung bzw. Entsorgung der erzeugten Stoffgruppen auch die Gestellung der mobilen Arbeitsgeräte und Fahrzeuge. Die hergestellten Komposte müssen den Qualitätsanforderungen der Gütegemeinschaft Kompost entsprechen.
Der bestehende Betreibervertrag endet zum 30. September 2020. Zu diesem Datum geht das Kompostwerk, d. h. die Immobilien in das Eigentum des Landkreises über. Der zukünftige Betrieb des Kompostwerks soll auf Basis der aktuellen Genehmigung ausgeschrieben werden. Das Kompostwerk wird dem zukünftigen Betreiber auf Pachtbasis zur Verfügung gestellt. Die vom Betreiber zu erbringende Leistung umfasst neben der Kompostierung der Bio- und Grünabfälle, der Vermarktung bzw. Entsorgung der erzeugten Stoffgruppen auch die Gestellung der mobilen Arbeitsgeräte und Fahrzeuge. Die hergestellten Komposte müssen den Qualitätsanforderungen der Gütegemeinschaft Kompost entsprechen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-06 📅
Name: Herhof Kompostierung Beselich GmbH & Co. KG
Postanschrift: Riemannstraße 1
Postort: Solms
Postleitzahl: 35606
Land: Deutschland 🇩🇪 Limburg-Weilburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg – Zentrale Ausschreibungsstelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergabeverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergabeverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Adresse der Vergabekammer, Telefon und Faxnummer usw. sind VI.4.1) zu entnehmen.