Zur Durchführung von Großveranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld -DOM- ist gemäß straßenverkehrsbehördlicher Anordnung der Polizei ein gebührenpflichtiger Parkplatz einzurichten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb DOM-Parkplatz Glacischaussee
2018211757
Produkte/Dienstleistungen: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Durchführung von Großveranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld -DOM- ist gemäß straßenverkehrsbehördlicher Anordnung der Polizei ein gebührenpflichtiger...”
Kurze Beschreibung
Zur Durchführung von Großveranstaltungen auf dem Heiligengeistfeld -DOM- ist gemäß straßenverkehrsbehördlicher Anordnung der Polizei ein gebührenpflichtiger Parkplatz einzurichten
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Vertrages für die Bewirtschaftung des sog. Dom-Parkplatzes auf der Glacischaussee für das Jahr 2019.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren (31.12.2022), wenn nicht einer der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren (31.12.2022), wenn nicht einer der Vertrags-partner drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres der Verlängerung schriftlich widerspricht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/ Gewerberegister,
— Referenz.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung zur Eignung,
— Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft,
— Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen,
— Eigenerklärung zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft,
— Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen,
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-08
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamburg
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 006-009553 (2019-01-08)