Betrieb einer ambulanten Suchtberatungsstelle (aBS Los 1), einer Suchtpräventionsfachstelle für Erwachsene (SPF-E Los 2), Kinder- und Jugendliche (SPF-KJ Los 3) in der Landeshauptstadt Potsdam
Laut § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der ambulanten Suchtberatung sowie die Suchtprävention für Ewachsene, Kinder- und Jugendliche werden erneut an Träger durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) übertragen. Die Landeshauptstadt Potsdam möchte als öffentlicher Auftraggeber diese Leistungen in 3 Losen ausschreiben:
— LOS 1 = Betrieb einer amublanten Beratungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete in der Landeshauptstadt Potsdam (aBS),
— LOS 2 = Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Erwachsene in der Landeshauptstadt Potsdam (SPF-E).
— LOS 3 = Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Kinder- und Jugendliche in der Landeshauptstadt Potsdam (SPF-KJ).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb einer ambulanten Suchtberatungsstelle (aBS Los 1), einer Suchtpräventionsfachstelle für Erwachsene (SPF-E Los 2), Kinder- und Jugendliche (SPF-KJ...”
Titel
Betrieb einer ambulanten Suchtberatungsstelle (aBS Los 1), einer Suchtpräventionsfachstelle für Erwachsene (SPF-E Los 2), Kinder- und Jugendliche (SPF-KJ Los 3) in der Landeshauptstadt Potsdam
OV-L-3801-116-19
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Laut § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein...”
Kurze Beschreibung
Laut § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der ambulanten Suchtberatung sowie die Suchtprävention für Ewachsene, Kinder- und Jugendliche werden erneut an Träger durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) übertragen. Die Landeshauptstadt Potsdam möchte als öffentlicher Auftraggeber diese Leistungen in 3 Losen ausschreiben:
— LOS 1 = Betrieb einer amublanten Beratungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete in der Landeshauptstadt Potsdam (aBS),
— LOS 2 = Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Erwachsene in der Landeshauptstadt Potsdam (SPF-E).
— LOS 3 = Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Kinder- und Jugendliche in der Landeshauptstadt Potsdam (SPF-KJ).
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb einer ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete (aBS) in der Landeshauptstadt Potsdam” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Sozialfürsorge, ohne Unterbringung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Orientierungs- und Beratungsdienste📦
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (BbgGDG) vom 25.1.2016 in Verbindung mit dem SGB I wirken die Landkreise...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (BbgGDG) vom 25.1.2016 in Verbindung mit dem SGB I wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Diese Leistungen werden an den Auftragnehmer durch die LHP übertragen.
Der Auftragnehmer der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der LHP die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen. Laut § 4 des Brandenburgischen Psychisch Krankengesetzes (BbgPsychKG Stand Januar 2016) soll der Hilfeempfänger durch umfassende und individuelle Betreuung sowie Vermittlung in weiterführende Hilfen soweit wie möglich bei einem eigenverantwortlichen und selbstständigen Leben und der Teilhabe an der Gemeinschaft unterstützt werden. Die Hilfen sollen ambulant und möglichst niedrigschwellig zur Verfügung stehen, ohne den gewohnten Lebensbereich aufzugeben. Die Hilfen sollen insbesondere die Angehörigen der Betroffenen sowie diejenigen, die mit den Betroffenen in häuslicher Gemeinschaft leben, mit einbeziehen und zu ihrer Entlastung beitragen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der LHP zu gewährleisten. Der ambulanten Beratungsstelle (aBS) für Suchtkranke und gefährdete kommt bei der Beratung und Betreuung Suchtkranker und -gefährdeter und deren Angehörige eine zentrale Aufgabe zu. Die aBS ist mit ihrem Angebot gemeindenaher und bedarfsorientierter psychosozialer Hilfen Teil des regionalen Versorgungsnetzes für Menschen mit Suchterkrankungen und Substanzgebrauchsstörungen.
Die LHP hat ca. 178 000 Einwohner. Neben verschiedenen Einrichtungen der psychosozialen Versorgung verfügt Potsdam über eine qualifizierte Entzugsbehandlung im Suchtmedizinischen Bereich der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Klinikums Ernst von Bergmann. Die ambulante Suchtberatungsstelle hat in den letzten 2 Jahren durchschnittlich 2 200 Fachleistungsstunden (ohne Sockelbetrag) durchgeführt. Eine verlässliche Prognose ist für die Zukunft auf der tatsächlich zu erbringenden Fachleistungsstunden aufgrund der Volatilität des Suchtaufkommens jedoch nicht möglich. Diese Information stellt daher lediglich einen Orientierungsrahmen dar.
Deshalb werden als Obergrenze für die Suchtberatung maximal 3 690 Fachleistungsstunden pro Kalenderjahr mit der Koordination für Suchtprävention abgerechnet. Davon können bis zu 60 Fachleistungsstunden (inkl. der 3 690 h) für Vernetzungs- und Gremienarbeit abgerechnet werden.
Die Probleme der suchtkranken und suchtgefährdeten Menschen in der LHP entsprechen dem landes- und bundesrepublikanischen Durchschnitt.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsqualität (Betreiberkonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein fünfmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr (längstens bis zum...”
Beschreibung der Optionen
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein fünfmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr (längstens bis zum 31.12.2027). Die Option ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages unverändert fort.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Erwachsene (SPF-E) in der Landeshauptstadt Potsdam” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 5 BbgGDG (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz) vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 5 BbgGDG (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz) vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Diese Leistungen werden an den Auftragnehmer durch die LHP übertragen.
Dabei kommt der Vermittlung und dem Erwerb von Lebens- und Risiko-, insbesondere Konsumkompetenzen eine wesentliche Bedeutung zu. Der Suchtpräventionsfachstelle obliegt diesbezüglich die zentrale Aufgabe einer umfassenden Lebens- und Risikokompetenzbildung in der LHP einschließlich einer entsprechenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Fortbildung von Fachkräften für die Lebensbereiche Gesunder Betrieb, Gesunde Lebensmitte und Gesundes Altern für bzw. zu gesundheitsfördernden Konsummustern und -kompetenzen. Mit ihrem niedrigschwelligen und bedarfsorientierten Angebot ist die SPF ein wichtiger Bestandteil des Gesamtnetzwerkes bzw. der Angebotspalette Potsdamer
Suchtprävention und -hilfe bzw. der Gesundheitsfürsorge. Die SPF hält für erwachsene Bürger der Landeshauptstadt und Fachkräfte u. a. in den Bereichen des betrieblichen Gesundheitsmanagements oder der Altenhilfe Angebote vor.
Andererseits wurde mit der Verabschiedung vom „Rahmenkonzept zur Suchtprävention und Suchtbehandlung in der LHP“ im September 2013 der öffentliche Handlungsauftrag dahingehend erweitert, dass Prävention in allen Lebensbedingungen verankert werden soll, in denen die Menschen lernen (Schule/Ausbildung), arbeiten (Betrieb), zusammen leben (Familie) oder ihre Freizeit verbringen.
Auch Erwachsene sind Adressaten von Suchtprävention. Im Erwachsenenalter spielt u. a. die Situation am Arbeitsplatz eine große Rolle. Viele Menschen erleben Stress und Leistungsdruck am Arbeitsplatz. Im privaten Bereich sind oftmals Umbruchsituationen (z. B. Scheidung, Verlust von nahestehenden Menschen) verantwortlich dafür, dass Ängste oder psychische Erkrankungen hervorgerufen werden. Werden in solchen Belastungssituationen leistungsfördernde Substanzen oder auch unmittelbar Suchtmittel konsumiert, kann dies letztendlich zu einer Substanzgebrauchsstörung führen.
Die LHP hat ca. 178 000 Einwohner und wird prognostisch weiterhin stark anwachsen. Die LHP erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung einer SPF für Erwachsene.
Die Suchtprävention für Erwachsene hat in den letzten 2 Jahren durchschnittlich 360 Fachleistungsstunden (mit Sockelbetrag) durchgeführt. Eine verlässliche Prognose ist für die Zukunft auf der tatsächlich zu erbringenden Fachleistungsstunden aufgrund der Volatilität des Suchtaufkommens jedoch nicht möglich. Diese Information stellt daher lediglich einen Orientierungsrahmen dar.
Daher wird als Obergrenze für die Suchtprävention auf maximal 920 Fachleistungsstunden pro Kalenderjahr mit der Koordination für Suchtprävention abgerechnet. Davon können bis zu 30 Fachleistungsstunden für Vernetzungs- und Gremienarbeit abgerechnet werden.
Teilnahmen an Fachtagen sind, sofern kein eigener Beitrag geleistet wird, keine Fachleistung und sind in der Bemessung der Personalentwicklungskosten zu berücksichtigen.
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Beschreibung der Optionen:
“Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein fünfmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr (längstens bis zum...”
Beschreibung der Optionen
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein fünfmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr (längstens bis zum 31.12.2027). Die Option ist spätenstens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages unverändert fort.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Kinder- und Jugendliche (SPF-KJ) in der Landeshauptstadt Potsdam” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (BbgGDG) vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (BbgGDG) vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheits-fördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Nach § 6 Abs. 1 BbgGDG beraten die Landkreise und kreisfreien Städte Kinder und Jugendliche, die Sorgeberechtigten, Lehrer*innen, Erzieher*innen sowie Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Diese Leistungen werden an den Autragnehmer durch die LHP übertragen.
Gemäß § 14 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist die LHP verpflichtet, jungen Menschen und allen an deren Erziehung Beteiligten Angebote zu unterbreiten, die zum Schutz vor gefährdenden Einflüssen befähigen.
Dabei kommt der Vermittlung und dem Erwerb von Lebens- und Risiko-, insbesondere Konsumkompetenzen eine wesentliche Bedeutung zu. Der SPF obliegt diesbezüglich die zentrale Aufgabe einer umfassenden Lebens- und Risikokompetenzbildung in der LHP einschließlich einer entsprechenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Fortbildung von Fachkräften in den Lebensbereichen Gesunde Kinder und Familien sowie Gesunde Jugend für bzw. zu gesundheitsfördernden Konsummustern und -kompetenzen. Mit ihrem niedrigschwelligen und bedarfsorientierten Angebot ist die SPF einerseits als Spezialdienst des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ein wichtiger Bestandteil des Gesamtnetzwerkes bzw. der Angebotspalette Potsdamer Jugend- und Suchthilfe bzw. der Gesundheitsfürsorge sowohl für junge Menschen als auch für Eltern und sozial-/ pädagogische Fachkräfte.
Andererseits wurde mit der Verabschiedung vom „Rahmenkonzept zur Suchtprävention und Suchtbehandlung in der LHP“ im September 2013 der öffentliche Handlungsauftrag dahingehend erweitert, dass Prävention in allen Lebensbedingungen verankert werden soll, in denen die Menschen lernen (Schule/Ausbildung), arbeiten (Betrieb), zusammen leben (Familie) oder ihre Freizeit verbringen.
Die LHP hat ca. 178 000 Einwohner*innen und wird prognostisch weiterhin stark anwachsen. Die LHP erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung einer Suchtpräventionsfachstelle für Kinder und Jugendliche.
Die bisherige Fachstelle hat in den letzten 2 Jahren durchschnittlich 3 430 Fachleistungsstunden (FLS), ohne Sockelbetrag, durchgeführt. Eine verlässliche Prognose ist für die Zukunft auf der tatsächlich zu erbringenden FLS aufgrund der Volatilität des Suchtaufkommens jedoch nicht möglich. Diese Information stellt daher lediglich einen Orientierungsrahmen dar.
Deshalb werden als Obergrenze für die Suchtprävention für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene maximal 3 137 FLS pro Kalenderjahr mit der Koordination für Suchtprävention abgerechnet. Es sollte ein angemessenes Kontingent an Fachleistungen in die Beratung von exzessivem Medienkonsum eingeplant werden. Es können bis zu 60 FLS (inkl. der 3 137 FLS) pro Kalenderjahr für Vernetzungs- und Gremienarbeit abgerechnet werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein fünfmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr (längstens bis zum...”
Beschreibung der Optionen
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein fünfmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils ein Jahr (längstens bis zum 31.12.2027). Die Option ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Im Falle der Optionsausübung gelten die Bestimmungen des Vertrages unverändert fort.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
(2) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
(2) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden,
(3) Eigenerklärung zur Unternehmensdarstelllung inkl. einer Übersicht mit Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmenstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe der Anteilsverhältnisse,
(4) Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (d. h. Betrieb...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (d. h. Betrieb einer ambulanten Suchtberatung (aBS) sowie Suchtprävention für Erwachsene (SPF-E), Kinder- und Jugendliche (SPF-KJ), jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Vorlage der Verpflichtungserklärungen Formblatt EU 4.3 und EU 4.4),
(2) mindestens eine Referenzangabe zu Leistungen aus den letzten 5 Jahren je Los, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind (d. h. Betrieb einer ambulanten Suchtberatung (aBS) sowie einer Suchtpräventionsfachstelle für Erwachsene (SPF-E), Kinder- und Jugendliche (SPF-KJ), nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Auftragsgegenstand,
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert ca,
— Beschreibung der Leistung,
— Auftraggeber,
— Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer),
— Vorgangsnummer.
(3) Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftjahren im Unternehmen tätigen Beschäftigten und Führungskräfte.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Es ist mindestens eine Referenz je Los mit dem Angebot einzureichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten:
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten:
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU),
— ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
(2) Kopie vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister (sofern vorhanden)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-08
10:00 📅
“(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/ Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die...”
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/ Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/ Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/ Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/ Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/ Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/ Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/ Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDZGV
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Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 164-403079 (2019-08-23)
Ergänzende Angaben (2019-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Laut § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein...”
Kurze Beschreibung
Laut § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der ambulanten Suchtberatung sowie die Suchtprävention für Erwachsene, Kinder- und Jugendliche werden erneut an Träger durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP)übertragen. Die Landeshauptstadt Potsdam möchte als öffentlicher Auftraggeber diese Leistungen in drei Losen ausschreiben:
— Los 1 = Betrieb einer amublanten Beratungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete in der Landeshauptstadt Potsdam (aBS),
— Los 2 = Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Erwachsene in der Landeshauptstadt Potsdam (SPF-E),
— Los 3 = Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Kinder- und Jugendliche in der Landeshauptstadt Potsdam (SPF-KJ).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 164-403079
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text: Maximal 3 690 Fachleistungsstunden pro Kalenderjahr
Neuer Wert
Text: Maximal 4 860 Fachleistungsstunden pro Kalenderjahr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein.
Neuer Wert
Text: Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
(siehe Angaben zu Optionen)
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text: Maximal 920 Fachleistungsstunden pro Kalenderjahr
Neuer Wert
Text: Maximal 893 Fachleistungsstunden pro Kalenderjahr
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text: Maximal 3 137 Fachleistungsstunden pro Kalenderjahr
Neuer Wert
Text: Maximal 2 708 Fachleistungsstunden pro Kalenderjahr
Quelle: OJS 2019/S 191-464905 (2019-10-01)
Ergänzende Angaben (2019-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Laut § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein...”
Kurze Beschreibung
Laut § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der ambulanten Suchtberatung sowie die Suchtprävention für Erwachsene, Kinder- und Jugendliche werden erneut an Träger durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP)übertragen. Die Landeshauptstadt Potsdam möchte als öffentlicher Auftraggeber diese Leistungen in 3 Losen ausschreiben:
— Los 1 = Betrieb einer amublanten Beratungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete in der Landeshauptstadt Potsdam (aBS),
— Los 2 = Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Erwachsene in der Landeshauptstadt Potsdam (SPF-E),
— los 3 = Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Kinder- und Jugendliche in der Landeshauptstadt Potsdam (SPF-KJ).
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-10-08 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-10-22 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2019/S 193-469742 (2019-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Laut § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein...”
Kurze Beschreibung
Laut § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der ambulanten Suchtberatung sowie die Suchtprävention für Ewachsene, Kinder- und Jugendliche werden erneut an Träger durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP)übertragen. Die Landeshauptstadt Potsdam möchte als öffentlicher Auftraggeber diese Leistungen in 3 Losen ausschreiben:
— Los 1 = Betrieb einer amublanten Beratungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete in der Landeshauptstadt Potsdam (aBS),
— Los 2 = Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Erwachsene in der Landeshauptstadt Potsdam (SPF-E),
— Los 3 = Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle für Kinder- und Jugendliche in der Landeshauptstadt Potsdam (SPF-KJ).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 714 550 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 5 BbgGDG (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz) vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 5 BbgGDG (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz) vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Diese Leistungen werden an den Auftragnehmer durch die LHP übertragen.
Dabei kommt der Vermittlung und dem Erwerb von Lebens- und Risiko-, insbesondere Konsumkompetenzen eine wesentliche Bedeutung zu. Der Suchtpräventionsfachstelle obliegt diesbezüglich die zentrale Aufgabe einer umfassenden Lebens- und Risikokompetenzbildung in der LHP einschließlich einer entsprechenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Fortbildung von Fachkräften für die Lebensbereiche Gesunder Betrieb, Gesunde Lebensmitte und Gesundes Altern für bzw. zu gesundheitsfördernden Konsummustern und -kompetenzen. Mit ihrem niedrigschwelligen und bedarfsorientierten Angebot ist die SPF ein wichtiger Bestandteil des Gesamtnetzwerkes bzw. der Angebotspalette Potsdamer
Suchtprävention und -hilfe bzw. der Gesundheitsfürsorge. Die SPF hält für erwachsene Bürger der Landeshauptstadt und Fachkräfte u. a. in den Bereichen des betrieblichen Gesundheitsmanagements oder der Altenhilfe Angebote vor.
Andererseits wurde mit der Verabschiedung vom „Rahmenkonzept zur Suchtprävention und Suchtbehandlung in der LHP“ im September 2013 der öffentliche Handlungsauftrag dahingehend erweitert, dass Prävention in allen Lebensbedingungen verankert werden soll, in denen die Menschen Lernen (Schule/Ausbildung), Arbeiten (Betrieb), zusammen Leben (Familie) oder ihre Freizeit verbringen.
Auch Erwachsene sind Adressaten von Suchtprävention. Im Erwachsenenalter spielt u. a. die Situation am Arbeitsplatz eine große Rolle. Viele Menschen erleben Stress und Leistungsdruck am Arbeitsplatz. Im privaten Bereich sind oftmals Umbruchsituationen (z. B. Scheidung, Verlust von nahestehenden Menschen) verantwortlich dafür, dass Ängste oder psychische Erkrankungen hervorgerufen werden. Werden in solchen Belastungssituationen leistungsfördernde Substanzen oder auch unmittelbar Suchtmittel konsumiert, kann dies letztendlich zu einer Substanzgebrauchsstörung führen.
Die LHP hat ca. 178 000 Einwohner und wird prognostisch weiterhin stark anwachsen. Die LHP erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung einer SPF für Erwachsene.
Die Suchtprävention für Erwachsene hat in den letzten 2 Jahren durchschnittlich 360 Fachleistungsstunden (mit Sockelbetrag) durchgeführt. Eine verlässliche Prognose ist für die Zukunft auf der tatsächlich zu erbringenden Fachleistungsstunden aufgrund der Volatilität des Suchtaufkommens jedoch nicht möglich. Diese Information stellt daher lediglich einen Orientierungsrahmen dar.
Daher wird als Obergrenze für die Suchtprävention auf maximal 920 Fachleistungsstunden pro Kalenderjahr mit der Koordination für Suchtprävention abgerechnet. Davon können bis zu 30 Fachleistungsstunden für Vernetzungs- und Gremienarbeit abgerechnet werden.
Teilnahmen an Fachtagen sind, sofern kein eigener Beitrag geleistet wird, keine Fachleistung und sind in der Bemessung der Personalentwicklungskosten zu berücksichtigen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gemäß § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (BbgGDG) vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (BbgGDG) vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheits-fördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Nach § 6 Abs. 1 BbgGDG beraten die Landkreise und kreisfreien Städte Kinder und Jugendliche, die Sorgeberechtigten, Lehrer*innen, Erzieher*innen sowie Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Diese Leistungen werden an den Autragnehmer durch die LHP übertragen.
Gemäß § 14 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ist die LHP verpflichtet, jungen Menschen und allen an deren Erziehung Beteiligten Angebote zu unterbreiten, die zum Schutz vor gefährdenden Einflüssen befähigen.
Dabei kommt der Vermittlung und dem Erwerb von Lebens- und Risiko-, insbesondere Konsumkompetenzen eine wesentliche Bedeutung zu. Der SPF obliegt diesbezüglich die zentrale Aufgabe einer umfassenden Lebens- und Risikokompetenzbildung in der LHP einschließlich einer entsprechenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Fortbildung von Fachkräften in den Lebensbereichen Gesunde Kinder und Familien sowie Gesunde Jugend für bzw. zu ge-sundheitsfördernden Konsummustern und -kompetenzen. Mit ihrem niedrigschwelligen und bedarfsorientierten Angebot ist die SPF einerseits als Spezialdienst des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ein wichtiger Bestandteil des Gesamtnetzwerkes bzw. der Angebotspalette Potsdamer Jugend- und Suchthilfe bzw. der Gesundheitsfürsorge sowohl für junge Menschen als auch für Eltern und sozial-/pädagogische Fachkräfte.
Andererseits wurde mit der Verabschiedung vom „Rahmenkonzept zur Suchtprävention und Suchtbehandlung in der LHP“ im September 2013 der öffentliche Handlungsauftrag dahingehend erweitert, dass Prävention in allen Lebensbedingungen verankert werden soll, in denen die Menschen lernen (Schule/Ausbildung), Arbeiten (Betrieb), Zusammen Leben (Familie) oder ihre Freizeit verbringen.
Die LHP hat ca. 178 000 Einwohner*innen und wird prognostisch weiterhin stark anwachsen. Die LHP erwartet vom Auftragnehmer die Übernahme und Erfüllung einer Suchtpräventionsfachstelle für Kinder und Jugendliche.
Die bisherige Fachstelle hat in den letzten 2 Jahren durchschnittlich 3 430 Fachleistungsstunden (FLS), ohne Sockelbetrag, durchgeführt. Eine verlässliche Prognose ist für die Zukunft auf der tatsächlich zu erbringenden FLS aufgrund der Volatilität des Suchtaufkommens jedoch nicht möglich. Diese Information stellt daher lediglich einen Orientierungsrahmen dar.
Deshalb werden als Obergrenze für die Suchtprävention für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene maximal 3.137 FLS pro Kalenderjahr mit der Koordination für Suchtprävention abgerechnet. Es sollte ein angemessenes Kontingent an Fachleistungen in die Beratung von exzessivem Medienkonsum eingeplant werden. Es können bis zu 60 FLS (inkl. der 3.137 FLS) pro Kalenderjahr für Vernetzungs- und Gremienarbeit abgerechnet werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 164-403079
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Betrieb einer ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete (aBS) in der Landeshauptstadt Potsdam”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AWO Bezirksverband Potsdam e. V.
Postanschrift: Neuendorferstraße 39a
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 886 550 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 886 550 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle (SPF-E) für Erwachsene in der Landeshauptstadt Potsdam” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ernst von Bergmann Sozial gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Charlottenstraße 72
Postleitzahl: 14467
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 669 450 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 669 450 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel:
“Betrieb einer Suchtpräventionsfachstelle (SPF-KJ) für Kinder- und Jugendliche in der Landeshauptstadt Potsdam” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Chill out e. V.
Postanschrift: Friedrich-Engels-Straße 22
Postleitzahl: 14473
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 128 550 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 128 550 💰
“(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die...”
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden;
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen;
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen;
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen;
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten;
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRD7T3
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 044-104505 (2020-02-28)