Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Ge-setze (VSBG-E) zu beleihen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Verfahren statt. Beginn der Leistungserbringung ist der 1.1.2020. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.12.2023. Ausgeschrieben wird somit ein Dienstleistungsvertrag. Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 VSBG-E
VIII 1 1400/27 VSBG 15/2019”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29...”
Kurze Beschreibung
Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Ge-setze (VSBG-E) zu beleihen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Verfahren statt. Beginn der Leistungserbringung ist der 1.1.2020. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.12.2023. Ausgeschrieben wird somit ein Dienstleistungsvertrag. Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlage.
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Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Aufgabe der Universalschlichtungsstelle gemäß §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 VSBG-E.
Bei...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Aufgabe der Universalschlichtungsstelle gemäß §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 VSBG-E.
Bei der Aufgabe der Universalschlichtung handelt es sich um eine sog. Auffangschlichtung. Die Zuständigkeit einer branchenspezifischen Schlichtungsstelle geht der Zuständigkeit der Universalschlichtungsstelle stets vor. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist dann zuständig, wenn keine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle für die Beilegung des Rechtsstreits zur Verfügung steht. Ist dagegen die Zuständigkeit einer Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstellen gegeben, kann der Verbraucher wählen, ob er sich mit seiner Beschwerde an die Universalschlichtungsstelle des Bundes oder an eine Allgemeine Ver-braucherschlichtungsstelle wendet.
Die Universalschlichtungsstelle ist zudem auch dann zuständig, wenn ein Verbraucher im Nachgang zu einem rechtskräftig abgeschlossenen Musterfeststellungsverfahren, an dem er sich beteiligt hat, die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragt und keine für die Streitigkeit zuständige, branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle existiert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Öffentliche Aufträge werden nach § 122 Absatz 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Öffentliche Aufträge werden nach § 122 Absatz 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit der Eignungsprüfung wird untersucht, ob der Bieter (einschließlich aller Unterauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe nach § 47 VgV) diese Anforderungen erfüllt. Die Eignungsprüfung stellt eine eigene Prüfung dar, die von der materiellen Prüfung des vorgelegten Angebots zu unterscheiden ist. Zunächst ist festzuhalten, dass kein Ausschluss nach §§ 123 oder 124 GWB greift. Dazu reicht in der Regel die Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Eigenerklärung nach Punkt 9.1. der Vergabeunterlage aus.
Die erlaubte Berufsausübung muss dargelegt werden, z. B. durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates der Niederlassung des Bieters. Etwaig erforderliche Berechtigungen oder Mitgliedschaften für die Erbringung der Dienstleistung im Herkunftsstaat des Bieters müssen belegt werden. vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angegeben werden muss der Jahresumsatz des Bieters in den 3 vergangenen Jahren insgesamt und speziell im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Dazu müssen auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angegeben werden muss der Jahresumsatz des Bieters in den 3 vergangenen Jahren insgesamt und speziell im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Dazu müssen auch aussagekräftige Bilanzen vorgelegt werden. Die Bewertung der kontoführenden Bank des Bieters über die finanziellen Beziehungen zum Bieter in den vergangenen 3 Jahren muss in Form einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate) beigefügt werden, vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.
Als Nachweis des Bestehens einer (Berufs- oder Betriebs-) Haftpflichtversicherung ist eine Bescheinigung der Versicherung vorzulegen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist am 16.8.2019 um 11.00 Uhr nicht älter als 6 Monate sein darf. Sie muss insbesondere die Höhe der Deckungssumme pro Schadensfall ausweisen (Eigenerklärung in Abschnitt 9.8). Eine Begrenzung der Anzahl der jährlich abgesicherten Schadensfälle ist möglich.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es müssen zur Darlegung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die zur Verfügung stehenden personellen und technischen Mittel, damit der Auftrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es müssen zur Darlegung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die zur Verfügung stehenden personellen und technischen Mittel, damit der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, dargelegt werden. Darzulegen ist auch, in inwieweit im Hinblick auf den Auftrag ausreichende Erfahrungen gegeben sind, vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-16
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 131-322020 (2019-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29...”
Kurze Beschreibung
Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (VSBG-E) zu beleihen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Verfahren statt. Beginn der Leistungserbringung ist der 1.1.2020. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.12.2023. Ausgeschrieben wird somit ein Dienstleistungsvertrag. Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlage.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 961 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Aufgabe der Universalschlichtungsstelle gemäß §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 VSBG-E.
Bei...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Aufgabe der Universalschlichtungsstelle gemäß §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 VSBG-E.
Bei der Aufgabe der Universalschlichtung handelt es sich um eine sog. Auffangschlichtung. Die Zuständigkeit einer branchenspezifischen Schlichtungsstelle geht der Zuständigkeit der Universalschlichtungsstelle stets vor. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist dann zuständig, wenn keine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle für die Beilegung des Rechtsstreits zur Verfügung steht. Ist dagegen die Zuständigkeit einer Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstellen gegeben, kann der Verbraucher wählen, ob er sich mit seiner Beschwerde an die Universalschlichtungsstelle des Bundes oder an eine Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wendet.
Die Universalschlichtungsstelle ist zudem auch dann zuständig, wenn ein Verbraucher im Nachgang zu einem rechtskräftig abgeschlossenen Musterfeststellungsverfahren, an dem er sich beteiligt hat, die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragt und keine für die Streitigkeit zuständige, branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle existiert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Erweiterte Richtwertmehtode nach UfAB 2018 (April 2018) (Leistungspunktwert)
Kostenkriterium (Gewichtung): 1-10
Kostenkriterium (Name): Erweiterte Richtwertmehtode nach UfAB 2018 (April 2018) (Preiskennzahl)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 131-322020
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VIII 1 1400/27 VSBG 15/2019
Titel:
“Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 VSBG-E”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zentrum für Schlichtung e. V.
Postort: Kehl
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 961 000 💰
Quelle: OJS 2019/S 221-542738 (2019-11-13)