Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Ge-setze (VSBG-E) zu beleihen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Verfahren statt. Beginn der Leistungserbringung ist der 1.1.2020. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.12.2023. Ausgeschrieben wird somit ein Dienstleistungsvertrag. Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: VIII 1 1400/27 VSBG 15/2019
Kurze Beschreibung:
Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Ge-setze (VSBG-E) zu beleihen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Verfahren statt. Beginn der Leistungserbringung ist der 1.1.2020. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.12.2023. Ausgeschrieben wird somit ein Dienstleistungsvertrag. Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlage.
Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Ge-setze (VSBG-E) zu beleihen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Verfahren statt. Beginn der Leistungserbringung ist der 1.1.2020. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.12.2023. Ausgeschrieben wird somit ein Dienstleistungsvertrag. Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-10 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 131-322020
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Aufgabe der Universalschlichtungsstelle gemäß §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 VSBG-E.
Bei der Aufgabe der Universalschlichtung handelt es sich um eine sog. Auffangschlichtung. Die Zuständigkeit einer branchenspezifischen Schlichtungsstelle geht der Zuständigkeit der Universalschlichtungsstelle stets vor. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist dann zuständig, wenn keine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle für die Beilegung des Rechtsstreits zur Verfügung steht. Ist dagegen die Zuständigkeit einer Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstellen gegeben, kann der Verbraucher wählen, ob er sich mit seiner Beschwerde an die Universalschlichtungsstelle des Bundes oder an eine Allgemeine Ver-braucherschlichtungsstelle wendet.
Bei der Aufgabe der Universalschlichtung handelt es sich um eine sog. Auffangschlichtung. Die Zuständigkeit einer branchenspezifischen Schlichtungsstelle geht der Zuständigkeit der Universalschlichtungsstelle stets vor. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist dann zuständig, wenn keine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle für die Beilegung des Rechtsstreits zur Verfügung steht. Ist dagegen die Zuständigkeit einer Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstellen gegeben, kann der Verbraucher wählen, ob er sich mit seiner Beschwerde an die Universalschlichtungsstelle des Bundes oder an eine Allgemeine Ver-braucherschlichtungsstelle wendet.
Die Universalschlichtungsstelle ist zudem auch dann zuständig, wenn ein Verbraucher im Nachgang zu einem rechtskräftig abgeschlossenen Musterfeststellungsverfahren, an dem er sich beteiligt hat, die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragt und keine für die Streitigkeit zuständige, branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle existiert.
Die Universalschlichtungsstelle ist zudem auch dann zuständig, wenn ein Verbraucher im Nachgang zu einem rechtskräftig abgeschlossenen Musterfeststellungsverfahren, an dem er sich beteiligt hat, die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragt und keine für die Streitigkeit zuständige, branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle existiert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Öffentliche Aufträge werden nach § 122 Absatz 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit der Eignungsprüfung wird untersucht, ob der Bieter (einschließlich aller Unterauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe nach § 47 VgV) diese Anforderungen erfüllt. Die Eignungsprüfung stellt eine eigene Prüfung dar, die von der materiellen Prüfung des vorgelegten Angebots zu unterscheiden ist. Zunächst ist festzuhalten, dass kein Ausschluss nach §§ 123 oder 124 GWB greift. Dazu reicht in der Regel die Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Eigenerklärung nach Punkt 9.1. der Vergabeunterlage aus.
Öffentliche Aufträge werden nach § 122 Absatz 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Mit der Eignungsprüfung wird untersucht, ob der Bieter (einschließlich aller Unterauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe nach § 47 VgV) diese Anforderungen erfüllt. Die Eignungsprüfung stellt eine eigene Prüfung dar, die von der materiellen Prüfung des vorgelegten Angebots zu unterscheiden ist. Zunächst ist festzuhalten, dass kein Ausschluss nach §§ 123 oder 124 GWB greift. Dazu reicht in der Regel die Vorlage der ausgefüllten und unterzeichneten Eigenerklärung nach Punkt 9.1. der Vergabeunterlage aus.
Die erlaubte Berufsausübung muss dargelegt werden, z. B. durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates der Niederlassung des Bieters. Etwaig erforderliche Berechtigungen oder Mitgliedschaften für die Erbringung der Dienstleistung im Herkunftsstaat des Bieters müssen belegt werden. vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.
Die erlaubte Berufsausübung muss dargelegt werden, z. B. durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates der Niederlassung des Bieters. Etwaig erforderliche Berechtigungen oder Mitgliedschaften für die Erbringung der Dienstleistung im Herkunftsstaat des Bieters müssen belegt werden. vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angegeben werden muss der Jahresumsatz des Bieters in den 3 vergangenen Jahren insgesamt und speziell im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Dazu müssen auch aussagekräftige Bilanzen vorgelegt werden. Die Bewertung der kontoführenden Bank des Bieters über die finanziellen Beziehungen zum Bieter in den vergangenen 3 Jahren muss in Form einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate) beigefügt werden, vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angegeben werden muss der Jahresumsatz des Bieters in den 3 vergangenen Jahren insgesamt und speziell im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Dazu müssen auch aussagekräftige Bilanzen vorgelegt werden. Die Bewertung der kontoführenden Bank des Bieters über die finanziellen Beziehungen zum Bieter in den vergangenen 3 Jahren muss in Form einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate) beigefügt werden, vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.
Als Nachweis des Bestehens einer (Berufs- oder Betriebs-) Haftpflichtversicherung ist eine Bescheinigung der Versicherung vorzulegen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist am 16.8.2019 um 11.00 Uhr nicht älter als 6 Monate sein darf. Sie muss insbesondere die Höhe der Deckungssumme pro Schadensfall ausweisen (Eigenerklärung in Abschnitt 9.8). Eine Begrenzung der Anzahl der jährlich abgesicherten Schadensfälle ist möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Nachweis des Bestehens einer (Berufs- oder Betriebs-) Haftpflichtversicherung ist eine Bescheinigung der Versicherung vorzulegen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist am 16.8.2019 um 11.00 Uhr nicht älter als 6 Monate sein darf. Sie muss insbesondere die Höhe der Deckungssumme pro Schadensfall ausweisen (Eigenerklärung in Abschnitt 9.8). Eine Begrenzung der Anzahl der jährlich abgesicherten Schadensfälle ist möglich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es müssen zur Darlegung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die zur Verfügung stehenden personellen und technischen Mittel, damit der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, dargelegt werden. Darzulegen ist auch, in inwieweit im Hinblick auf den Auftrag ausreichende Erfahrungen gegeben sind, vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.
Es müssen zur Darlegung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die zur Verfügung stehenden personellen und technischen Mittel, damit der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, dargelegt werden. Darzulegen ist auch, in inwieweit im Hinblick auf den Auftrag ausreichende Erfahrungen gegeben sind, vgl. 5.1. der Vergabeunterlage.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Bonn
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 131-322020 (2019-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (VSBG-E) zu beleihen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Verfahren statt. Beginn der Leistungserbringung ist der 1.1.2020. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.12.2023. Ausgeschrieben wird somit ein Dienstleistungsvertrag. Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlage.
Das BfJ beabsichtigt, eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit dem Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach §§ 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (VSBG-E) zu beleihen. Dazu findet ein offenes und EU-weites Verfahren statt. Beginn der Leistungserbringung ist der 1.1.2020. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.12.2023. Ausgeschrieben wird somit ein Dienstleistungsvertrag. Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlage.
Gesamtwert des Auftrags: 2 961 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei der Aufgabe der Universalschlichtung handelt es sich um eine sog. Auffangschlichtung. Die Zuständigkeit einer branchenspezifischen Schlichtungsstelle geht der Zuständigkeit der Universalschlichtungsstelle stets vor. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist dann zuständig, wenn keine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle für die Beilegung des Rechtsstreits zur Verfügung steht. Ist dagegen die Zuständigkeit einer Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstellen gegeben, kann der Verbraucher wählen, ob er sich mit seiner Beschwerde an die Universalschlichtungsstelle des Bundes oder an eine Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wendet.
Bei der Aufgabe der Universalschlichtung handelt es sich um eine sog. Auffangschlichtung. Die Zuständigkeit einer branchenspezifischen Schlichtungsstelle geht der Zuständigkeit der Universalschlichtungsstelle stets vor. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist dann zuständig, wenn keine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle für die Beilegung des Rechtsstreits zur Verfügung steht. Ist dagegen die Zuständigkeit einer Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstellen gegeben, kann der Verbraucher wählen, ob er sich mit seiner Beschwerde an die Universalschlichtungsstelle des Bundes oder an eine Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wendet.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Name: Zentrum für Schlichtung e. V.
Postort: Kehl
Land: Deutschland 🇩🇪 Ortenaukreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 961 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2019/S 221-542738 (2019-11-13)