Betrieb einer Inobhutnahmestelle für Kinder und Jugendliche

Landkreis Helmstedt

Der Landkreis Helmstedt will den Betrieb einer Inobhutnahmestelle für Kinder und Jugendliche an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vergeben. Es sollen bis zu 8 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gleichzeitig aufgenommen und rund um die Uhr betreut werden können. Der Landkreis hat am östlichen Rand der Stadt Helmstedt ein Gebäude erworben, das er zu einer Inobhutnahmestelle umbaut. Der Auftragnehmer soll dieses Gebäude auf Grundlage eines abzuschließenden Mietvertrages nutzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-30 Auftragsbekanntmachung
2020-04-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen
Referenznummer: 1044-19 / 51.1
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Helmstedt will den Betrieb einer Inobhutnahmestelle für Kinder und Jugendliche an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vergeben. Es sollen bis zu 8 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gleichzeitig aufgenommen und rund um die Uhr betreut werden können. Der Landkreis hat am östlichen Rand der Stadt Helmstedt ein Gebäude erworben, das er zu einer Inobhutnahmestelle umbaut. Der Auftragnehmer soll dieses Gebäude auf Grundlage eines abzuschließenden Mietvertrages nutzen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Helmstedt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Helmstedt
Postanschrift: Batteriewall 11
Postleitzahl: 38350
Postort: Helmstedt
Kontakt
Internetadresse: https://www.helmstedt.de 🌏
E-Mail: 51.ion-vergabe@landkreis-helmstedt.de 📧
Telefon: +49 53511211322 📞
Fax: +49 53511211613 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DE48DB2B-3B30-4F1E-9300-5C56C03F116F 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DE48DB2B-3B30-4F1E-9300-5C56C03F116F 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 189-460069
ABl. S-Ausgabe: 189

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der §§ 42 ff SGB VIII ist der Landkreis Helmstedt als örtlicher Träger der Jugendhilfe verpflichtet, Kinder und Jugendliche in besonderen im Gesetz definierten Lebenslagen in Obhut zu nehmen. Der Landkreis Helmstedt liegt im Südosten Niedersachsens, direkt an der Grenze zu Sachsen-Anhalt. Der Flächenlandkreis mit einer Größe von 614 km
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Dauer: 72 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bestätigung der erlaubniserteilenden Behörde (Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesjugendamt, Postfach 203, 30002 Hannover), dass im Falle der Auftragserteilung die Betriebserlaubnis für die Inobhutnahmestelle gem. § 45 SGB VIII erteilt wird. In diesem Rahmen hat der Bewerber gegenüber der erlaubniserteilenden Behörde insbesondere nachzuweisen, dass er über die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für den Betrieb der Inobhutnahmestelle verfügt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DE48DB2B-3B30-4F1E-9300-5C56C03F116F 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Göhmann Rechtsanwälte
Postanschrift: Ottmerstraße 1-2
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38102
Telefon: +49 53122160 📞
E-Mail: tobias.bode@goehmann.de 📧
Fax: +49 531221616 📠
Land: Braunschweig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.goehmann.de 🌏
: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3308 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 189-460069 (2019-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 078-184829
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 189-460069
ABl. S-Ausgabe: 78

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der §§ 42 ff SGB VIII ist der Landkreis Helmstedt als örtlicher Träger der Jugendhilfe verpflichtet, Kinder und Jugendliche in besonderen im Gesetz definierten Lebenslagen in Obhut zu nehmen. Der Landkreis Helmstedt liegt im Südosten Niedersachsens, direkt an der Grenze zu Sachsen-Anhalt. Der Flächenlandkreis mit einer Größe von 614 km² liegt im Wirtschaftsdreieck Braunschweig – Wolfsburg – Magdeburg und ist vorwiegend ländlich strukturiert. Der Landkreis Helmstedt mit einer Einwohnerzahl von 91 500 Einwohnern (Stand: November 2016), besteht aus 3 Städten, 4 Samtgemeinden und einer Einheitsgemeinde. Der Standort der Kreisverwaltung befindet sich in der Kreisstadt Helmstedt (25 712 Einwohner), die als größte Stadt nahezu alle sozialen, kulturellen und schulischen sowie wirtschaftlichen Strukturen eines Mittelzentrums vorhält. Mit der Einrichtung der Inobhutnahmestelle soll nunmehr ein differenziertes Clearingverfahren eingeführt werden, um sowohl die Möglichkeiten für die Rückkehr der Kinder und Jugendlichen in die Ursprungsfamilie zu prüfen als auch gegebenenfalls die optimale fremdplatzierende Hilfe zu finden. Dazu soll der Betreiber der Inobhutnahmestelle mit dem Geschäftsbereich Jugend des Landkreises Helmstedt einen Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit erarbeiten. Grundsätzlich erfolgt die Steuerung der Inobhutnahmen durch das Krisen- und Clearingteam des Geschäftsbereichs Jugend, dem der Betreiber der Inobhutnahmestelle in vertrauensvoller Zusammenarbeit zu arbeiten soll. Hierzu ist das beigefügte Kurzkonzept maßgeblich. Der Landkreis hat am östlichen Rand der Stadt Helmstedt ein Gebäude erworben (das ehemalige „Naturfreundehaus“, Brockenblick 5, 38350 Helmstedt) und baut dieses zu einer Inobhutnahmestelle um. Es ist beabsichtigt, den Betrieb dieser Inobhutnahmestelle und damit die Versorgung nach § 42 SGB VIII ab dem 1.1.2020 einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (im Folgenden „Träger“ genannt) zu übertragen. Ab diesem Zeitpunkt soll die vollständige Betreuung – ohne Entscheidung über die weitere Hilfeart – einschließlich sämtlicher (verwaltungsmäßiger) Nebenarbeiten auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen gemachten Ausführungen durch einen freien Träger übernommen werden. Dieser Träger soll ab diesem Zeitpunkt nach den Regelungen des Rahmenvertrages zwischen dem Niedersächsischen Städtetag, dem niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund mit den in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen zusammengeschlossenen Spitzenverbänden, dem VPK, Landesverband Niedersachsen im Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e. V. vom 1.6.2012 in der derzeit geltenden Fassung die o. g. Inobhutnahmestelle betreiben und die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen nach Maßgabe der näher spezifizierten Bedingungen rund um die Uhr betreuen. Für die Nutzung des vom Landkreis Helmstedt bereitgestellten Gebäudes zahlt der Betreiber eine monatliche Miete in Höhe von 3 600,00 EUR, zzgl. aller Nebenkosten. Die Nebenkosten hat der Mieter direkt an die Leistungserbringer (Ver- und Entsorger etc.) zur entrichten. Diese Gesamtmiete kann der Betreiber bei der Errechnung des monatlichen Entgelts als Aufwendungen geltend machen. Das zu mietende Gebäude kann nach vorheriger Absprache mit dem Landkreis besichtigt werden. Sollten Kinder und Jugendliche von anderen örtlichen Trägern der Jugendhilfe aufgenommen und betreut werden, so haben diese Träger zusätzlich zum Tagessatz gem. Rahmenvertrag eine Verwaltungspauschale in Höhe von derzeit 140 EUR je Tag an den Landkreis Helmstedt für die pädagogische Arbeit des dortigen Kriesen-Clearingteams für die Bewohnerinnen zu entrichten. Dies ist den Belegern vor Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in die Einrichtung mitzuteilen. Diese Verwaltungspauschale ist von dem entsendenden örtlichen Träger der Jugendhilfe an den Landkreis zu entrichten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Quelle: OJS 2020/S 078-184829 (2020-04-17)