Die Gemeinde Perl beabsichtigt den Betrieb des Wertstoff-Zentrums einschließlich der Verwertung und Entsorgung von separat über das Wertstoff-Zentrum gesammelter Abfälle zu vergeben. Hierbei handelt es sich um das EVS-Wertstoff-Zentrum. Mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat der EVS die Gemeinde Perl mit dem Betrieb des Wertstoff-Zentrums beauftragt. Die Gemeinde Perl will nun einen Dritten mit dem Betrieb des Wertstoff-Zentrums einschließlich der Verwertung ab dem 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 beauftragen. Die Leistung beinhaltet neben der Gestellung von Personal, Sammelstrukturen, Gerätschaften und innerbetrieblichen Transportmitteln auch die Verwertung und Entsorgung von separat über das Wertstoff-Zentrum gesammelten Abfallfraktionen. Weitere Details und Erläuterungen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Perl beabsichtigt den Betrieb des Wertstoff-Zentrums einschließlich der Verwertung und Entsorgung von separat über das Wertstoff-Zentrum gesammelter Abfälle zu vergeben. Hierbei handelt es sich um das EVS-Wertstoff-Zentrum. Mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat der EVS die Gemeinde Perl mit dem Betrieb des Wertstoff-Zentrums beauftragt. Die Gemeinde Perl will nun einen Dritten mit dem Betrieb des Wertstoff-Zentrums einschließlich der Verwertung ab dem 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 beauftragen. Die Leistung beinhaltet neben der Gestellung von Personal, Sammelstrukturen, Gerätschaften und innerbetrieblichen Transportmitteln auch die Verwertung und Entsorgung von separat über das Wertstoff-Zentrum gesammelten Abfallfraktionen. Weitere Details und Erläuterungen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Gemeinde Perl beabsichtigt den Betrieb des Wertstoff-Zentrums einschließlich der Verwertung und Entsorgung von separat über das Wertstoff-Zentrum gesammelter Abfälle zu vergeben. Hierbei handelt es sich um das EVS-Wertstoff-Zentrum. Mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat der EVS die Gemeinde Perl mit dem Betrieb des Wertstoff-Zentrums beauftragt. Die Gemeinde Perl will nun einen Dritten mit dem Betrieb des Wertstoff-Zentrums einschließlich der Verwertung ab dem 1.1.2020 bis zum 31.12.2023 beauftragen. Die Leistung beinhaltet neben der Gestellung von Personal, Sammelstrukturen, Gerätschaften und innerbetrieblichen Transportmitteln auch die Verwertung und Entsorgung von separat über das Wertstoff-Zentrum gesammelten Abfallfraktionen. Weitere Details und Erläuterungen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Merzig-Wadern🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Perl
Postanschrift: Trierer Straße 28
Postleitzahl: 66706
Postort: Perl
Kontakt
Internetadresse: http://www.agsta.de🌏
E-Mail: vergabe@agsta.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E96357298🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E96357298🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-14 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 198-481353
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2) Der Aufwand für die Erstellung des Angebotes wird nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall der Aufhebung der Ausschreibung;
3) Für die Wertbarkeit des Angebotes ist es erforderlich, dass alle geforderten Formulare (Preisblätter, Formblätter, usw.) vollständig ausgefüllt und alle geforderten Nachweise vorgeleget werden, hierfür ist der Bieter selbst verantwortlich;
4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote, usw. erfolgt gem. § 53 (1) VgV Ausschließlich elektronisch. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen; für den fristgerechten Eingang der Angebote sind die Bieter selbst verantwortlich;
5) Es besteht die Möglichkeit, sich über den derzeitigen Betrieb des Wertstoff-Zentrums vor Ort nach Terminvereinbarung mit der Gemeinde ein Bild zu machen.
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2) Der Aufwand für die Erstellung des Angebotes wird nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall der Aufhebung der Ausschreibung;
3) Für die Wertbarkeit des Angebotes ist es erforderlich, dass alle geforderten Formulare (Preisblätter, Formblätter, usw.) vollständig ausgefüllt und alle geforderten Nachweise vorgeleget werden, hierfür ist der Bieter selbst verantwortlich;
4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote, usw. erfolgt gem. § 53 (1) VgV Ausschließlich elektronisch. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen; für den fristgerechten Eingang der Angebote sind die Bieter selbst verantwortlich;
5) Es besteht die Möglichkeit, sich über den derzeitigen Betrieb des Wertstoff-Zentrums vor Ort nach Terminvereinbarung mit der Gemeinde ein Bild zu machen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst neben der Gestellung von Personal, Sammelstrukturen, Gerätschaften und innerbetrieblichen Transportmitteln auch die Verwertung und Entsorgung von separat über das Wertstoff-Zentrum gesammelten Abfallfraktionen. Der konkrete Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu entnehmen.
Die Leistung umfasst neben der Gestellung von Personal, Sammelstrukturen, Gerätschaften und innerbetrieblichen Transportmitteln auch die Verwertung und Entsorgung von separat über das Wertstoff-Zentrum gesammelten Abfallfraktionen. Der konkrete Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Leistungszeitraum einmal durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um 2 Jahre zu verlängern. Die Erklärung, dass der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages verlangt, muss dem Auftragnehmer bis spätestens zum 30.4.2023 zugehen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Leistungszeitraum einmal durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um 2 Jahre zu verlängern. Die Erklärung, dass der Auftraggeber die Verlängerung des Vertrages verlangt, muss dem Auftragnehmer bis spätestens zum 30.4.2023 zugehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Perl, Im Heilenbruch
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Nachweis über seine Befähigung und Erlaubnis für die vorliegende zu erbringende Leistungen hat der Bieter nachfolgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen:
— schriftlicher Nachweis über die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb oder eine vergleichbare Qualifikation (siehe Formblatt 3 – Anlage 10 der Leistungsbeschreibung),
— Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung usw. erfüllt), ein entsprechendes Formular steht in den Vergabeunterlagen zur Verfügung,
— Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung usw. erfüllt), ein entsprechendes Formular steht in den Vergabeunterlagen zur Verfügung,
— Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (ein entsprechendes Formular steht in den Vergabeunterlagen zur Verfügung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Nachweis seiner Haftpflichtversicherung vorzulegen. Die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss 1 Mio. EUR für jeden Einzelfall und 2,5 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen (siehe § 10 der Anlage 3.1). Nähere Erläuterungen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Nachweis seiner Haftpflichtversicherung vorzulegen. Die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden muss 1 Mio. EUR für jeden Einzelfall und 2,5 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres betragen (siehe § 10 der Anlage 3.1). Nähere Erläuterungen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Bieter hat im Falle der Zuschlagserteilung als Sicherheit für die Vertragserfüllung an den Auftraggeber eine Bürgschaft zu stellen. Im Rahmen der Abgabe des Angebotes hat der Bieter hierzu eine Bereitschaftserklärung auszufüllen (Formblatt 4 – Anlage 11). Nähere Erläuterungen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat im Falle der Zuschlagserteilung als Sicherheit für die Vertragserfüllung an den Auftraggeber eine Bürgschaft zu stellen. Im Rahmen der Abgabe des Angebotes hat der Bieter hierzu eine Bereitschaftserklärung auszufüllen (Formblatt 4 – Anlage 11). Nähere Erläuterungen hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Nachweis über seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachfolgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen:
— Gestellung des für den ordnungsgemäßen Betrieb des Wertstoff-Zentrum notwendigen Personals und Angaben über das vorgesehene Personal (Formblatt 1 – Anlage 8), nähere Erläuterungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu entnehmen,
— Gestellung des für den ordnungsgemäßen Betrieb des Wertstoff-Zentrum notwendigen Personals und Angaben über das vorgesehene Personal (Formblatt 1 – Anlage 8), nähere Erläuterungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu entnehmen,
— Beschreibung der Entsorgungs- und Verwertungswege der einzelnen Abfallfraktionen (Formblatt 2 – Anlage 9), nähere Erläuterungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu entnehmen,
— Gestellung der für den ordnungsgemäßen Betrieb des Wertstoff-Zentrums notwendigen Sammelstrukturen, Gerätschaften und innerbetrieblichen Transportmittel (nähere Erläuterungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu entnehmen).
— Gestellung der für den ordnungsgemäßen Betrieb des Wertstoff-Zentrums notwendigen Sammelstrukturen, Gerätschaften und innerbetrieblichen Transportmittel (nähere Erläuterungen hierzu sind der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu entnehmen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter muss die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb oder eine vergleichbare Qualifikation schriftlich nachweisen (siehe Formblatt 3 – Anlage 10 der Leistungsbeschreibung).
Der Bieter muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Deckungssummen siehe III.1.2)) und § 10 der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung).
Darüber hinaus wird auf die Anforderungsprofile bzw. Bedingungen in der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, hingewiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verfahrensbegleitung für die Gemeinde Perl durch die agstaUMWELT GmbH; Kommunikation, Angebote, usw. ausschließlich über subreport
Internetadresse: www.agsta.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96357298🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2) Der Aufwand für die Erstellung des Angebotes wird nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall der Aufhebung der Ausschreibung;
3) Für die Wertbarkeit des Angebotes ist es erforderlich, dass alle geforderten Formulare (Preisblätter, Formblätter, usw.) vollständig ausgefüllt und alle geforderten Nachweise vorgeleget werden, hierfür ist der Bieter selbst verantwortlich;
4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote, usw. erfolgt gem. § 53 (1) VgV Ausschließlich elektronisch. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen; für den fristgerechten Eingang der Angebote sind die Bieter selbst verantwortlich;
4) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote, usw. erfolgt gem. § 53 (1) VgV Ausschließlich elektronisch. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen; für den fristgerechten Eingang der Angebote sind die Bieter selbst verantwortlich;
5) Es besteht die Möglichkeit, sich über den derzeitigen Betrieb des Wertstoff-Zentrums vor Ort nach Terminvereinbarung mit der Gemeinde ein Bild zu machen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 198-481353 (2019-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 955 985 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Perl, im Heilenbruch
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-18 📅
Name: Adam GmbH Entsorgungsfachbetrieb
Postort: Merzig-Schwemlingen
Land: Deutschland 🇩🇪 Merzig-Wadern🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 955 985 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.