Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Gommern und Theeßen sowie teilweise den Transport und die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen angenommenen Abfälle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb und Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe in Gommern und Theeßen sowie teilweise Transport und Entsorgung
ZVS/75/002/19”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Gommern und Theeßen sowie teilweise den Transport und die...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Gommern und Theeßen sowie teilweise den Transport und die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen angenommenen Abfälle.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Gommern sowie teilweise Transport und Entsorgung der angenommenen Abfälle” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Jerichower Land🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gommern
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung des neu errichteten Wertstoffhofes in Gommern. Die angenommenen Abfälle sind...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung des neu errichteten Wertstoffhofes in Gommern. Die angenommenen Abfälle sind überwiegend zu den Entsorgungsanlagen zu transportieren und teilweise auch in Eigenregie zu entsorgen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen die Möglichkeit, den Vertrag einmalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021, zu verlängern (einseitige...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen die Möglichkeit, den Vertrag einmalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021, zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Theeßen sowie teilweise Transport und Entsorgung der angenommenen Abfälle” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Theeßen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung des neu errichteten Wertstoffhofes in Theeßen. Die angenommenen Abfälle sind...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung des neu errichteten Wertstoffhofes in Theeßen. Die angenommenen Abfälle sind überwiegend zu den Entsorgungsanlagen zu transportieren und teilweise auch in Eigenregie zu entsorgen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Gemäß der Besonderen Vertragsbedingungen kabb die Leistung einmalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021, verlängert werden (einseitige Verlängerungsoption...”
Beschreibung der Verlängerungen
Gemäß der Besonderen Vertragsbedingungen kabb die Leistung einmalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021, verlängert werden (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB;
2) Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB;
2) Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit;
3) Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
4) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Bedingungen des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-18
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Jerichower Land
Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des Landkreises...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des Landkreises Jerichower Land teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
Fax: +49 345-5141477 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB istg ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB istg ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 391-6230446📞
Fax: +49 391-6230447 📠
URL: http://www.sachsen-anhalt.abst.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 015-031496 (2019-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 900664.05 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 015-031496
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ZVS/75/002/19
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Gommern sowie teilweise Transport und Entsorgung der angenommenen Abfälle”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH
Postort: Genthin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Jerichower Land🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 653062.92 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 541160.84 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Theeßen sowie teilweise Transport und Entsorgung der angenommenen Abfälle” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Altmärkische Entsorgung und Transport GmbH
Postort: Tangermünde
Region: Stendal🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 408432.78 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 359503.21 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB istg ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB istg ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 128-313888 (2019-07-02)