Betrieb und Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe in Gommern und Theeßen sowie teilweise Transport und Entsorgung

Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle

Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Gommern und Theeßen sowie teilweise den Transport und die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen angenommenen Abfälle.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-18 Auftragsbekanntmachung
2019-07-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: ZVS/75/002/19
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe Gommern und Theeßen sowie teilweise den Transport und die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen angenommenen Abfälle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Jerichower Land 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl: 39288
Postort: Burg
Kontakt
Internetadresse: https://www.lkjl.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de 📧
Telefon: +49 3921-9493060 📞
Fax: +49 3921-9499531 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=234609 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=234609 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-22 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 015-031496
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des Landkreises Jerichower Land teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Gommern sowie teilweise Transport und Entsorgung der angenommenen Abfälle
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung des neu errichteten Wertstoffhofes in Gommern. Die angenommenen Abfälle sind überwiegend zu den Entsorgungsanlagen zu transportieren und teilweise auch in Eigenregie zu entsorgen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen die Möglichkeit, den Vertrag einmalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021, zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers).
Bezeichnung des Loses: Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofes in Theeßen sowie teilweise Transport und Entsorgung der angenommenen Abfälle
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst den Betrieb und die Bewirtschaftung des neu errichteten Wertstoffhofes in Theeßen. Die angenommenen Abfälle sind überwiegend zu den Entsorgungsanlagen zu transportieren und teilweise auch in Eigenregie zu entsorgen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Verlängerungen:
Gemäß der Besonderen Vertragsbedingungen kabb die Leistung einmalig um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2021, verlängert werden (einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gommern
Theeßen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB;
2) Erklärung zur Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit;
3) Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen;
4) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Bedingungen des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Jerichower Land
Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist. An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des Landkreises Jerichower Land teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=234609 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
Fax: +49 345-5141477 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB istg ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230446 📞
Fax: +49 391-6230447 📠
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.abst.de/ 🌏
Quelle: OJS 2019/S 015-031496 (2019-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 900664.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 128-313888
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 015-031496
ABl. S-Ausgabe: 128

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-14 📅
Name: Abfallwirtschaftsgesellschaft Jerichower Land mbH
Postort: Genthin
Land: Deutschland 🇩🇪
Jerichower Land 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 541160.84 EUR 💰
Name: Altmärkische Entsorgung und Transport GmbH
Postort: Tangermünde
Land: Stendal 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 359503.21 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB istg ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2019/S 128-313888 (2019-07-02)