Die BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH betreibt die BG Klinik Ludwigshafen sowie die BG Klinik Tübingen. Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung der insgesamt ca. 3.750 Versorgungsberechtigten der BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH durch einen nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds im Sinne des § 236 Abs. 2 VAG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Altersversorgung (past service)
112-18 (200)
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen und Altersvorsorge📦
Kurze Beschreibung:
“Die BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH betreibt die BG Klinik Ludwigshafen sowie die BG Klinik Tübingen. Gegenstand dieses Auftrags ist die...”
Kurze Beschreibung
Die BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH betreibt die BG Klinik Ludwigshafen sowie die BG Klinik Tübingen. Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung der insgesamt ca. 3.750 Versorgungsberechtigten der BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH durch einen nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds im Sinne des § 236 Abs. 2 VAG.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Altersvorsorge📦
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH Ludwig-Guttmann-Straße 13, 67071 Ludwigshafen Der Auftraggeber verfügt über zwei Standorte: Ludwigshafen und Tübingen.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH Ludwig-Guttmann-Straße 13, 67071 Ludwigshafen Der Auftraggeber verfügt über zwei Standorte: Ludwigshafen und Tübingen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung der insgesamt ca. 3 750 Versorgungsberechtigten der BG...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung der insgesamt ca. 3 750 Versorgungsberechtigten der BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH durch einen nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds im Sinne des § 236 Abs. 2 VAG.
Die Verpflichtungen teilen sich auf zwei Personenbestände auf:
a) Tarifvertragliche Zusage gemäß TV-VBGK Altersversorgung
b) Angestellte mit einzelvertraglichen Zusagen.
Der Auftraggeber hat sich im Rahmen des TV-VBGK Altersversorgung gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tarifvertraglich verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Der TV-VBGK Altersversorgung ist hierbei ein Verweisungstarifvertrag, der inhaltlich auf den Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-ATV) abstellt. Im Ergebnis entspricht die zugesagte Leistung damit dem Leistungsniveau der VBL. Die Zusage wurde bis zum 31.12.2003 über die VBL durchgeführt, ab dem 01.01.2018 wird sie im Durchführungsweg der Pensionskasse weitergeführt. Die vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2017 erworbenen Ansprüche sollen nun auf einen Pensionsfonds übertragen werden.
Der Auftraggeber hat zudem einzelvertragliche Zusagen erteilt, die sich inhaltlich an der Musterdienstordnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Fassung vom 3.2.2016 orientieren, die weitestgehend auf das Bundesbeamtenversorgungsrecht verweist.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften (im Folgenden kurz Bewerber) für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften (im Folgenden kurz Bewerber) für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber in drei Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages;
2) Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung des Bewerbers und der Einhaltung der Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber auffordern, die die Eignungskriterien am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.
Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungskriterien anhand der folgenden beiden Aspekte bewerten:
1. Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (20 Punkte)
2. Referenzen (10 Punkte)
Details zu den vorzulegenden Unterlagen sowie zu der Bewertung der beiden Kriterien entnehmen Sie bitte dem Dokument "1.03_Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb".
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Vertrag läuft ab Zuschlag, die Angaben des Datums unter Ziffer II.2.7) ist insofern nur vorläufig.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2 500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Beabsichtigter/erfolgter Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Beabsichtigter/erfolgter Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung);
2. weitere einzureichende Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:
a. Jahresabschlüsse einschließlich Lagebericht und Anhang der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b. Höhe des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemäß Bilanz. Sofern der Bieter Bewerber die Kapitalanlage über Spezialfonds (Master-/Feeder-Konstruktionen) durchführt, ist zusätzlich die Höhe der Kapitalanlage über diese Spezialfonds sowie die Allokation darzustellen.
c. Erzielte Jahresrendite (YOY) des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den letzten 10 Jahren bzw. seit Auflegung des Pensionsfonds
d. Kapitalanlagestruktur der zum letzten Bilanzstichtag im Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehaltenen Vermögenswerte, aufgeteilt nach
— Anlageformen gemäß § 17 PFAV,
— Assetklassen (inkl. regionaler Allokation),
— Währungsexposure (ggf. unter Angabe von Sicherungsmaßnahmen),
— Ratingkategorien sofern anwendbar,
— Erwartete Jahresperformance der nächsten vier Jahre nach Assetklassen.
e. Darstellung des Kapitalanlagerisikoprozesses inkl. maßgeblicher Richtlinien auf separat beizufügendem Blatt (max. 10 DIN-A-4 Seiten).
Punkte b. - d. sind in Form der beigelegten Excel-Datei "1.13_Übersicht_Kapitalanlage" zu übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in die Bewertung der Teilnahmeanträge einfließen und daher möglichst aussagekräftig sein sollten (vgl. Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung sowie Dokument "1.03_Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb").
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
2. Erklärung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
2. Erklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Auftraggeber (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensstruktur) und aussagekräftigen Angaben zum Referenzprojekt (z.B. Komplexität des Referenzprojekts, Anzahl der übernommenen Verpflichtungen aufgeteilt nach Anwärtern/Rentnern, Anzahl der Standorte, Ablauf und Zeitrahmen des Übernahmeprojektes, Höhe der Einlösebeiträge, Übernahme von Versorgungszusagen entsprechend der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, etc.) sowie weitere Angaben (z. B. Zusätzliche Dienstleistungen, die der Bewerber im Rahmen der Referenzleistung erbracht hat - Arbeitnehmerportalanbindungen, Verkürzung der Bearbeitungszeiten usw.). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen" erforderlich).
Bitte beachten Sie, dass die Angaben in den Referenzbögen in die Bewertung der Teilnahmeanträge einfließen und daher möglichst aussagekräftig sein sollten (vgl. Ziffer II.2.9 dieser Bekanntmachung sowie Dokument "1.03_Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb").
3. Der Bewerber muss nachweisen, dass eine Verarbeitung der Daten entsprechend aktueller IT-Sicherheitsvorgaben und -methoden durchgeführt wird. Hierzu hat der Bewerber den Fragebogen zur IT-Sicherheit auszufüllen. Sofern hierbei Fragen mit "nein" beantwortet werden, muss detailliert dargestellt werden, warum die IT-Sicherheit dennoch gewährleistet wird. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall Anbieter mit unzureichender Begründung im Teilnahmewettbewerb nicht zu berücksichtigen. Der Fragebogen ist Bestandteil des Vertrages.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 2.: Vorlage mindestens einer Referenz über die Übernahme von Versorgungsverpflichtungen mit einem Mindesteinlösebeitrag in Höhe von 30 Mio. Euro.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Zahlung von Mindest- und Tariflöhnen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-29
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1. Bitte stellen Sie formale oder inhaltliche Fragen zu diesem Verfahren möglichst frühzeitig und vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist. Die...”
1. Bitte stellen Sie formale oder inhaltliche Fragen zu diesem Verfahren möglichst frühzeitig und vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
2. Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
3. Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt "Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag" aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag NICHT vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt. Bei dem Auftraggeber handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYP5X
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 063-146812 (2019-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betriebliche Altersversorgung (past service) – Vergabebekanntmachung
112-18 (200)”
Kurze Beschreibung:
“Die BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH betreibt die BG Klinik Ludwigshafen sowie die BG Klinik Tübingen. Gegenstand dieses Auftrags ist die...”
Kurze Beschreibung
Die BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH betreibt die BG Klinik Ludwigshafen sowie die BG Klinik Tübingen. Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung der insgesamt ca. 3 750 Versorgungsberechtigten der BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH durch einen nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds im Sinne des § 236 Abs. 2 VAG.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH
Ludwig-Guttmann-Straße 13
67071 Ludwigshafen
Der Auftraggeber verfügt über 2 Standorte: Ludwigshafen und Tübingen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung der insgesamt ca. 3 750 Versorgungsberechtigten der BG...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Auftrags ist die Übernahme der Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung der insgesamt ca. 3 750 Versorgungsberechtigten der BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH durch einen nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds im Sinne des § 236 Abs. 2 VAG.
Die Verpflichtungen teilen sich auf 2 Personenbestände auf:
a) Tarifvertragliche Zusage gemäß TV-VBGK Altersversorgung;
b) Angestellte mit einzelvertraglichen Zusagen.
Der Auftraggeber hat sich im Rahmen des TV-VBGK Altersversorgung gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tarifvertraglich verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Der TV-VBGK Altersversorgung ist hierbei ein Verweisungstarifvertrag, der inhaltlich auf den Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-ATV) abstellt. Im Ergebnis entspricht die zugesagte Leistung damit dem Leistungsniveau der VBL. Die Zusage wurde bis zum 31.12.2003 über die VBL durchgeführt, ab dem 1.1.2018 wird sie im Durchführungsweg der Pensionskasse weitergeführt. Die vom 1.1.2004 bis zum 31.12.2017 erworbenen Ansprüche sollen nun auf einen Pensionsfonds übertragen werden.
Der Auftraggeber hat zudem einzelvertragliche Zusagen erteilt, die sich inhaltlich an der Musterdienstordnung der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Fassung vom 3.2.2016 orientieren, die weitestgehend auf das Bundesbeamtenversorgungsrecht verweist.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 063-146812
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Betriebliche Altersversorgung (past service)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Metzler Pension Management GmbH
Postort: Frankfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Bitte stellen Sie formale oder inhaltliche Fragen zu diesem Verfahren möglichst frühzeitig und vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist. Die...”
1) Bitte stellen Sie formale oder inhaltliche Fragen zu diesem Verfahren möglichst frühzeitig und vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich;
2) Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt;
3) Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt „Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag“ aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag nicht vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt;
4) Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
5) Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt. Bei dem Auftraggeber handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDHDP
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 203-494635 (2019-10-16)