Betriebsführung und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsnetze sowie der Leuchtstellen in Achern, Kappelrodeck, Oppenau, Renchen, Rheinau, Sasbach und Sasbachwalden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsführung Straßenbeleuchtung
6569.6019.2001
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Straßenbeleuchtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Betriebsführung und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsnetze sowie der Leuchtstellen in Achern, Kappelrodeck, Oppenau, Renchen, Rheinau, Sasbach und...”
Kurze Beschreibung
Betriebsführung und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsnetze sowie der Leuchtstellen in Achern, Kappelrodeck, Oppenau, Renchen, Rheinau, Sasbach und Sasbachwalden.
1️⃣
Ort der Leistung: Ortenaukreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Achern, Kappelrodeck, Oppenau, Renchen, Rheinau, Sasbach und Sasbachwalden
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist Betriebsführung und Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Städte Achern, Oppenau, Renchen und Rheinau sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist Betriebsführung und Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Städte Achern, Oppenau, Renchen und Rheinau sowie der Gemeinden Kappelrodeck, Sasbach und Sasbachwalden
Die Süwag Energie AG und ihre Rechtsvorgängerinnen waren Eigentümer des Straßenbeleuchtungsnetzes und der 9 681 Leuchtstellen mit 9 884 Leuchten in den Kommunen. Von den 9 884 Leuchten sind 4 484 LED-Leuchten. Der Bestand der Straßenbeleuchtungsanlagen ist in hohem Maße vergleichbar. Aus diesem Grund und zur Herstellung einer Attraktivität für einen Dienstleister erfolgt keine losweise Vergabe. Es soll mit den sieben Kommunen ein gleichartiger Straßenbeleuchtungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Leistungen sollen mit Wirkung zum 1.1.2020 vergeben werden.
Bis zum Vertragsbeginn werden noch insgesamt etwa 400 Leuchten durch LED-Leuchten ersetzt und 105 Leuchten neu errichtet. Neben den 5 189 konventionellen Leuchten sind 121 Leuchten mit LED-Retrofitleuchtmitteln ausgestattet. Des Weiteren existieren 164 Sonderleuchten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern er nicht von einem Vertragspartner bis spätestens zum 30.6.2026 zum Vertragsende gekündigt wird.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat eine Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 und Erklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat eine Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 und Erklärung zur Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 12 GWB zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB mit seinem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers hat der Bewerber beizubringen:
— Handelsregisterauszug bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers hat der Bewerber beizubringen:
— Handelsregisterauszug bzw. vergleichbare Unterlagen,
— Entsprechende Bankerklärungen,
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung,
— eine Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Durchführung des Betriebs und der Instandhaltung der von Straßenbeleuchtungsanlagen.
Ein Mindestumsatz wird nicht verlangt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Die Bewerber haben geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen im angefragten Bereich in Form einer Liste...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Die Bewerber haben geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen im angefragten Bereich in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Tätigkeitszeitraum sowie des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, der dem jeweiligen Auftragsgegenstand entspricht oder mit diesen vergleichbar sind.
Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
Die Bewerber haben anzugeben, welche Mitarbeiter (Qualifikation keine Namen) oder Dienstleister mit welchen Qualifikationen Ihnen bei der Dienstleistung in den Kommunen zur Verfügung stehen, um die gestellten Aufgaben in Bezug auf Planung und Umsetzung von Erneuerungsleistungen, Betriebs- und Instandhaltungstätigkeiten zur Verfügung stehen. Die Mindestvoraussetzungen an die Qualifikation der Mitarbeiter sind im Muster-Straßenbeleuchtungsvertrag § 6 Abs. 12 beschrieben.
Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV:
Die Bewerber haben eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche technische Ausstattung für die Ausführung des Auftrags verfügen. Dabei ist anzugeben, ob das Unternehmen in der Lage ist, Ersatzteile zu liefern und so zu bevorraten, dass diese innerhalb eines Tages verwendet werden können und im Bedarfsfall Provisorien nach Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Ausführliche Referenzen vergleichbarer Aufgabenstellungen (mind. eine konkrete Referenz mit Bezug zur Aufgabenstellung in den Kommunen):
Es sind jeweils...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Ausführliche Referenzen vergleichbarer Aufgabenstellungen (mind. eine konkrete Referenz mit Bezug zur Aufgabenstellung in den Kommunen):
Es sind jeweils mindestens eine ausführliche und gleichwertige Referenz in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens 3 DIN A4-Seiten, Benennung des Referenzgebers und seiner Kommunikationsdaten) vorzulegen. Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungsgeber erbracht hat. Gleichwertig ist die Referenz, soweit die Betriebsführung von zumindest 4 000 Leuchtstellen (hiervon 500 LED-Leuchten) nachgewiesen wird. Soweit Bewerber keine derartigen Referenzen im Bereich der Betriebsführung von Straßenbeleuchtungsanlagen nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Ansonsten gelten sie als nicht geeignet.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
“Details des Beschaffungsauftrages sind in der Bewerberinformation beschrieben. Die Bewerberinformation ist Bestandteil der Teilnahmeunterlagen und steht...”
Details des Beschaffungsauftrages sind in der Bewerberinformation beschrieben. Die Bewerberinformation ist Bestandteil der Teilnahmeunterlagen und steht unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMEY2KT/documents
In der Rubrik Anschreiben zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEY2KT
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist Betriebsführung und Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Städte Achern, Oppenau, Renchen und Rheinau sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist Betriebsführung und Instandhaltung der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Städte Achern, Oppenau, Renchen und Rheinau sowie der Gemeinden Kappelrodeck, Sasbach und Sasbachwalden.
Die Süwag Energie AG und ihre Rechtsvorgängerinnen waren Eigentümer des Straßenbeleuchtungsnetzes und der 9 681 Leuchtstellen mit 9 884 Leuchten in den Kommunen. Von den 9 884 Leuchten sind 4 484 LED-Leuchten. Der Bestand der Straßenbeleuchtungsanlagen ist in hohem Maße vergleichbar. Aus diesem Grund und zur Herstellung einer Attraktivität für einen Dienstleister erfolgt keine losweise Vergabe. Es soll mit den sieben Kommunen ein gleichartiger Straßenbeleuchtungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Leistungen sollen mit Wirkung zum 1.1.2020 vergeben werden.
Bis zum Vertragsbeginn werden noch insgesamt etwa 400 Leuchten durch LED-Leuchten ersetzt und 105 Leuchten neu errichtet. Neben den 5 189 konventionellen Leuchten sind 121 Leuchten mit LED-Retrofitleuchtmitteln ausgestattet. Des Weiteren existieren 164 Sonderleuchten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Übernahmen der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Absicherung der örtlichen Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berichtswesen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammenarbeit mit und Unterstützung des jeweiligen Auftraggebers
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Störungsmanagement Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeiten 1. Priorität
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeiten 2. Priorität
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Durchführung von Standsicherheitsprüfungen Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation und Durchführung von Standsicherheitsprüfungen Anzahl pro Vertragsjahr”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bestandsdokumentation
Kostenkriterium (Name): Vergütungshöhe Pauschalen
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Vergütungshöhe Aufwand
Kostenkriterium (Gewichtung): 25 %
Kostenkriterium (Name): Organisation und Durchführung von Standsicherheitsprüfungen Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 2 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 107-261299
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
Postort: Lahr
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDEN1
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 028-065231 (2020-02-07)