Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an. (weitere Erläuterung siehe unten II.2.4)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsprüfung
Kurze Beschreibung:
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an.
(weitere Erläuterung siehe unten II.2.4)
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an.
(weitere Erläuterung siehe unten II.2.4)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsprüfung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de🌏
E-Mail: peter.schiefen@dlr.de📧
Telefon: +49 22036013827📞
Fax: +49 220360113827 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E78751889🌏
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an.
(weitere Erläuterung siehe unten II.2.4)
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an. Insofern bestimmen sich Gegenstand und Umfang der Prüfung nach § 317 HGB sowie nach §53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.5.2001 veröffentlichten „Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach §53 HGrG" (Anlage zur VV Nr. 2 zu §68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkataloges hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDWPS 720). Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungsgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel zu prüfen. Letzteres beinhaltet auch die Prüfung der Abwicklung des Wirtschaftplans sowie ergänzender Nebenrechnungen. Der Prüfungsbericht ist um einen gesondert gebundenen Bericht über die Bezüge der Vorstandsmitglieder zu ergänzen.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an. Insofern bestimmen sich Gegenstand und Umfang der Prüfung nach § 317 HGB sowie nach §53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.5.2001 veröffentlichten „Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach §53 HGrG" (Anlage zur VV Nr. 2 zu §68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkataloges hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDWPS 720). Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungsgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel zu prüfen. Letzteres beinhaltet auch die Prüfung der Abwicklung des Wirtschaftplans sowie ergänzender Nebenrechnungen. Der Prüfungsbericht ist um einen gesondert gebundenen Bericht über die Bezüge der Vorstandsmitglieder zu ergänzen.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) ist das Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Seine umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr, Sicherheit und Digitalisierung sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden. Über die eigene Forschung hinaus ist das DLR als Raumfahrtagentur im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Zudem fungiert das DLR als Dachorganisation für den national größten Projektträger. Die Mission des DLR umfasst die Erforschung von Erde und Sonnensystem und die Forschung für den Erhalt der Umwelt. Dazu zählt die Entwicklung umweltverträglicher Technologien für die Energieversorgung und die Mobilität von morgen sowie für Kommunikation und Sicherheit. Das Forschungsportfolio des DLR reicht von der Grundlagenforschung bis zur Entwicklung von Produkten für morgen. So trägt das im DLR gewonnene wissenschaftliche und technische Know-how zur Stärkung des Industrie- und Technologiestandorts Deutschland bei. Das DLR betreibt Großforschungsanlagen für eigene Projekte und als Kooperationspartner der Wirtschaft.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) ist das Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Seine umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr, Sicherheit und Digitalisierung sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden. Über die eigene Forschung hinaus ist das DLR als Raumfahrtagentur im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Zudem fungiert das DLR als Dachorganisation für den national größten Projektträger. Die Mission des DLR umfasst die Erforschung von Erde und Sonnensystem und die Forschung für den Erhalt der Umwelt. Dazu zählt die Entwicklung umweltverträglicher Technologien für die Energieversorgung und die Mobilität von morgen sowie für Kommunikation und Sicherheit. Das Forschungsportfolio des DLR reicht von der Grundlagenforschung bis zur Entwicklung von Produkten für morgen. So trägt das im DLR gewonnene wissenschaftliche und technische Know-how zur Stärkung des Industrie- und Technologiestandorts Deutschland bei. Das DLR betreibt Großforschungsanlagen für eigene Projekte und als Kooperationspartner der Wirtschaft.
In den 20 Standorten Köln (Sitz des Vorstands), Augsburg, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Dresden, Göttingen, Hamburg, Jena, Jülich, Lampoldshausen, Neustrelitz, Oberpfaffenhofen, Oldenburg, Stade, Stuttgart, Trauen und Weilheim betreibt das DLR 40 Institute, von denen 7 Institute im Aufbau sind und beschäftigt rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das DLR unterhält Büros in Brüssel, Paris, Tokio und Washington D.C.
In den 20 Standorten Köln (Sitz des Vorstands), Augsburg, Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Bremerhaven, Dresden, Göttingen, Hamburg, Jena, Jülich, Lampoldshausen, Neustrelitz, Oberpfaffenhofen, Oldenburg, Stade, Stuttgart, Trauen und Weilheim betreibt das DLR 40 Institute, von denen 7 Institute im Aufbau sind und beschäftigt rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das DLR unterhält Büros in Brüssel, Paris, Tokio und Washington D.C.
Beginnend für das Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag Mittel zur Finanzierung des Aufbaus von 7 weiteren Instituten u. a. an weiteren neuen Standorten bereitgestellt.
Die Finanzierung des DLR erfolgt in etwa hälftig aus Zuwendungen des Bundes, der Sitzländer und Dritter, sowie aus Aufträgen von Industrie und staatlichen Stellen. Die Gesamterlöse lagen in 2017 bei 979 Mio. EUR bei einer Bilanzsumme von 1.125 Mio. EUR.
Die Finanzierung des DLR erfolgt in etwa hälftig aus Zuwendungen des Bundes, der Sitzländer und Dritter, sowie aus Aufträgen von Industrie und staatlichen Stellen. Die Gesamterlöse lagen in 2017 bei 979 Mio. EUR bei einer Bilanzsumme von 1.125 Mio. EUR.
Dauer: 48 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe dazu die Ausführungen in den Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe dazu die Ausführungen in den Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe dazu die Ausführungen in den Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammensetzung und Qualifikation des Prüfungsteams einschließlich Mengengerüst differenziert nach Mitarbeiterqualifikation und Art der Tätigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfungsansatz und Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 45
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E78751889🌏
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an.
(weitere Erläuterung siehe unten II.2.4).
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an.
(weitere Erläuterung siehe unten II.2.4).
Gesamtwert des Auftrags: 470 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an.
(weitere Erläuterung siehe unten II.2.4).
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an. Insofern bestimmen sich Gegenstand und Umfang der Prüfung nach § 317 HGB sowie nach §53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.5.2001 veröffentlichten „Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach §53 HGrG“ (Anlage zur VV Nr. 2 zu §68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkataloges hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDWPS 720). Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungsgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel zu prüfen. Letzteres beinhaltet auch die Prüfung der Abwicklung des Wirtschaftplans sowie ergänzender Nebenrechnungen. Der Prüfungsbericht ist um einen gesondert gebundenen Bericht über die Bezüge der Vorstandsmitglieder zu ergänzen.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2019ff. soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen werden, die ohne Rechtsanspruch auf Seiten des Auftragnehmers eine wiederholte Bestellung vorsieht. Die Prüfung des Jahresabschlusses ist durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne des deutschen Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen. Die mit der Abschlussprüfung betrauten Mitarbeiter müssen über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Das DLR wendet für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das Dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 335 HGB), entsprechend an. Insofern bestimmen sich Gegenstand und Umfang der Prüfung nach § 317 HGB sowie nach §53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.5.2001 veröffentlichten „Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach §53 HGrG“ (Anlage zur VV Nr. 2 zu §68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkataloges hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDWPS 720). Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungsgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel zu prüfen. Letzteres beinhaltet auch die Prüfung der Abwicklung des Wirtschaftplans sowie ergänzender Nebenrechnungen. Der Prüfungsbericht ist um einen gesondert gebundenen Bericht über die Bezüge der Vorstandsmitglieder zu ergänzen.
Beginnend für das Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag Mittel zur Finanzierung des Aufbaus von 7 weiteren Instituten u.a. an weiteren neuen Standorten bereitgestellt.
Die Finanzierung des DLR erfolgt in etwa hälftig aus Zuwendungen des Bundes, der Sitzländer und Dritter, sowie aus Aufträgen von Industrie und staatlichen Stellen. Die Gesamterlöse lagen in 2017 bei 979 Mio. EUR bei einer Bilanzsumme von 1.125 Mio. EUR .
Die Finanzierung des DLR erfolgt in etwa hälftig aus Zuwendungen des Bundes, der Sitzländer und Dritter, sowie aus Aufträgen von Industrie und staatlichen Stellen. Die Gesamterlöse lagen in 2017 bei 979 Mio. EUR bei einer Bilanzsumme von 1.125 Mio. EUR .
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-19 📅
Name: Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Kranhaus 1, Im Zollhafen 18
Postort: Köln
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 470 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2020/S 007-012234 (2020-01-09)