Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber ab 1.10.2019, 00.00 Uhr die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge, Markscheiderweg 12-19, 17036 Neubrandenburg. Die Gemeinschaftsunterkunft dient insbesondere der Unterbringung von Asylbewerbern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Markscheiderweg Neubrandenburg
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber ab 1.10.2019, 00.00 Uhr die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und andere ausländische...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber ab 1.10.2019, 00.00 Uhr die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge, Markscheiderweg 12-19, 17036 Neubrandenburg. Die Gemeinschaftsunterkunft dient insbesondere der Unterbringung von Asylbewerbern.
1️⃣
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubrandenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber ab 1.10.2019, 00.00 Uhr die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und andere ausländische...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber ab 1.10.2019, 00.00 Uhr die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge, Markscheiderweg 12-19, 17036 Neubrandenburg. Die Gemeinschaftsunterkunft dient insbesondere der Unterbringung von Asylbewerbern.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Im Anschluss an die unter II.2.7 genannte Laufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht durch den Auftraggeber oder...”
Zusätzliche Informationen
Im Anschluss an die unter II.2.7 genannte Laufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht durch den Auftraggeber oder Auftragnehmer gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 9 Monate zum Monatsende.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nach § 122 GWB nur an geeignete Unternehmen, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nach § 122 GWB nur an geeignete Unternehmen, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die Eignung wird anhand der folgenden Kriterien beurteilt (der Nachweis ist in Klammern angegeben):
1.1) Erlaubnis nach § 34a GewO (Nachweis: Erlaubnis);
1.2) Voraussetzung für Erlaubnis liegen weiterhin vor (Eigenerklärung; kurz: EE);
2.1) Qualifiziertes Personal (EE);
2.2) Ausreichendes Personal: jahresdurchschnittl. min. 40 VzÄ (EE);
2.3) Erreichbarkeit einer vom VdS anerkannten Notruf- und Service-Leitstelle (EE);
2.4) 3 Referenzen (Referenzliste).
Detaillierte Informationen zu den genannten Kriterien und deren Nachweisführung ist dem Leitfaden zur Ausschreibung (Unterlage 5 im Teil 1 der Vergabeunterlagen) in Tabelle 1 unter Ziffer 6.1.2 zu entnehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Kriterien sogenannte Mindestkriterien sind. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der künftige Auftragnehmer wird vertraglich zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 VgG M-V verpflichtet.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Zuschlagskriterien:
Preis (gewichteter Mischpreis aus allen zu vereinbarenden Stundensätzen) und Ausführungen zum Bewachungskonzept des Bieters...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Zuschlagskriterien:
Preis (gewichteter Mischpreis aus allen zu vereinbarenden Stundensätzen) und Ausführungen zum Bewachungskonzept des Bieters (Leistungskriterium).
Die Einzelheiten zur Wertung und Feststellung der Zuschlagserteilung sind der Ziffer 6.2 des Leitfadens zur Ausschreibung zu entnehmen (Siehe Unterlage 5 im Teil 1 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es besteht die Möglichkeit, das Objekt unter Berücksichtigung des laufenden Dienstbetriebes am 25.2.2019 zu besichtigen. Hierzu ist eine Terminvereinbarung...”
Es besteht die Möglichkeit, das Objekt unter Berücksichtigung des laufenden Dienstbetriebes am 25.2.2019 zu besichtigen. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich (siehe Ziffer 4.3.2 des Leitfadens zur Ausschreibung).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885163📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: http://www.regierung-mv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, Zentrale Vergabestelle”
Postanschrift: Platanenstraße 43
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lk-seenplatte.de📧
Quelle: OJS 2019/S 030-068203 (2019-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2439619.20 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 030-068203
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WSD Wach- und Sicherungsdienst in Mecklenburg GmbH & Co. KG
Postort: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2439619.20 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 140-345911 (2019-07-18)