Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen (A-Kriterium)
Dem Teilnahmeantrag sind mindestens 2 geeignete Referenzen des anbietenden Unternehmens über früher ausgeführte, vergleichbare Dienstleistungsaufträge der letzten höchstens 3 Jahre (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist) beizufügen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
– Umfang der Empfangsdienstleistungen: 2 Referenzen mit jeweils mindestens 25 000 h im Jahr je Referenz und kumuliert mindestens 55 000 h pro Jahr.
Gefordert sind Referenzen zu Empfangsdienstleistungen bei denen die Ein- und Ausgangskontrolle von Besuchern sowie auch die Personalkontrolle, Schlüsselausgaben, Überwachungsfunktion von technischen Anlagen und die Bedienung der Telefonzentrale nachgewiesen werden.
– Umfang der Empfangsdienstleistungen mit Bedienung der Telefonzentrale: 2 Referenzen mit jeweils mindestens 1 000 h/Jahr und kumuliert mindestens 3 300 h/Jahr. Zusätzlich zu den Empfangsdienstleistungen ist die selbständige Bearbeitung von in der Nacht über eine Telefonzentrale eingehenden Anrufen, nach detaillierten Vorgaben, gefordert. Mindest-Sprachkenntnisse nach gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) für Deutsch C2 und für Englisch B2,
– Umfang von Objektschutzdienstleistungen: 2 Referenzen mit jeweils mindestens 15 000 h/Jahr und kumuliert mindestens 38 000 h pro Jahr. Gefordert sind Streifen- und Kontrolldienste. Dies umfasst zum einen die Ablösungen (u. a. Pausen) der Mitarbeitenden im Empfangsdienst, aber auch weiterführende Aufgaben wie Alarmverfolgungen, Brandschutzkontrollen nach Schweiß- oder sonstigen Feuerarbeiten, Schließgänge sowie Kontrollen des Außenbereichs. Betriebsfremde Personen sind durch die Kräfte des Streifen-Dienstes zu begleiten,
– Umfang der Dienstleistungen im VA Schutz bei einem Einsatz von mehr als 4 Mitarbeitenden pro Einsatz, insbesondere bei Musikveranstaltungen o. ä. in Eventhallen/Konzertsälen: 2 Referenzen mit mindestens 5 000 h/Jahr und kumuliert mindestens 12 500 h pro Jahr. Gefordert sind Sicherung und Schutz sehr hochwertiger Veranstaltungen wie klassische Konzerte (vergleichbar zu Konzerten im WDR Funkhaus Köln) und Fernsehproduktionen (vergleichbar zu diversen Studios in Köln und Bocklemünd) mit anspruchsvollem Publikum. Referenzen aus den Bereichen Rockkonzert, Stadionsicherheit oder Messedienste sind nicht gleichwertig und können nicht anerkannt werden!
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
– Name und Anschrift des Auftraggebers,
– Ausführung/Leistungszeit,
– Auftragswert/Umsatz in TEUR pro Jahr,
– Auftragsvolumen in Einsatzstunden pro Jahr,
– Kurzbeschreibung des Referenzauftrages,
– nach Möglichkeit: Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer. Sollte ein Ansprechpartner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden, muss der Bieter den WDR in anderer Art und Weise in die Lage versetzen, die Referenz überprüfen zu können, z. B. durch Darstellung, an welche Abteilung des Referenzgebers sich der WDR zur Referenzprüfung wenden muss, einschließlich deren Rufnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Erfüllt eine Referenz eines der o. g. Kriterien nicht, wird von nicht vorhandener Eignung ausgegangen. Werden weniger als 2 Referenzen eingereicht, wird von nicht vorhandener Eignung ausgegangen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bewerber gemachten Angaben. Der Bewerber hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bewerber auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.