Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertungskriterien und -maßstäbe sind in der Eignungsmatrix (Formblatt L 1311 sowie Beiblatt Konzeptbewertung) dargestellt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind nachfolgende Konzepte einzureichen (vgl. Formblatt L 1311):
— Konzept 1: Personalauswahl und Implementierungspraxis,
— Konzept 2: Deeskalation und operative Abläufe,
— Konzept 3: Schulung und Fortbildung.
Unterpunkte Konzept 1: Personalauswahl und Implementierung (Gewichtung absolut: 40 %):
— (Gewichtung absolut: 10 %): Personalauswahl,
— (Gewichtung absolut: 10 %): Implementierung,
— (Gewichtung absolut: 10 %): Steuerungsmöglichkeiten beim Aufbau von Netzwerken und Multiplikatoren,
— (Gewichtung absolut: 10 %): Welche Aufgabenstellungen ergeben sich aus der Öffentlichkeitswirksamkeit der Asylunterbringung in einer Unterkunfts-Dependance des Anker Oberbayern?
Unterpunkte Konzept 2: Deeskalation und operative Abläufe (Gewichtung absolut: 45 %):
— (Gewichtung absolut: 5 %): Prävention Gewalt,
— (Gewichtung absolut: 5 %): Prävention Bandenbildung,
— (Gewichtung absolut: 5 %): Maßnahmen- und Ablaufplan bei großangelegten Begehungen der Polizei zur Durchsetzung des PAG sowie der Hausordnung,
— (Gewichtung absolut: 5 %): Welche Unterschiede ergeben sich in Gebäudetrakten mit vulnerablen Personengruppen und Familien?
— (Gewichtung absolut: 5 %): Wie wird in einem Eskalationsfall konkret vorgegangen?
— (Gewichtung absolut: 5 %): Anforderungen des Objekts, Zugangskontrolle,
— (Gewichtung absolut: 5 %): Bewältigungsstrategien bei Notfällen,
— (Gewichtung absolut: 5 %): Videoüberwachungssyteme,
— (Gewichtung absolut: 5 %): Entfluchtungsanalyse.
Unterpunkte Konzept 3: Schulung und Fortbildung (Gewichtung absolut: 15 %):
— (Gewichtung absolut: 5 %): Darstellung des Schulungs- und Fortbildungskonzepts,
— (Gewichtung absolut: 5 %): Ausführungen bzgl. Dauer und Inhalt der Schulungen,
— (Gewichtung absolut: 5 %): Gewährleistung der Teilnahme an Deeskalationstraining.
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den genannten Unterpunkten in den Konzepten 1 bis 3 werden mit einer Punktezahl zwischen 1 und 5 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
— 5 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers sehr gute und überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung,
— 4 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung,
— 3 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers befriedigende, den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung,
— 2 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers ausreichende, lückenhafte und den Erwartungen kaum noch entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung,
— 1 Punkte: Aus Sicht des Auftraggebers mangelhafte, im Ganzen nicht überzeugende mit gewichtigen Defiziten und Schwächen behaftete konzeptionelle Ausgestaltung.
Bitte beachten Sie:
— die Bewerber müssen bei Konzept 1 mindestens 10 Punkte erreichen um zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden,
— die Bewerber müssen bei Konzept 2 mindestens 23 Punkte erreichen um zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden,
— die Bewerber müssen bei Konzept 3 mindestens 8 Punkte erreichen um zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden.
Ergänzend siehe „Beiblatt Konzeptbewertung“. Es werden mindestens die 5 geeigneten Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Vorgaben zum Umfang der Konzepte:
Es sind jeweils inhaltlich abgeschlossene Ausführungen erforderlich. Der Umfang der Ausführungen darf bei Konzept 1 und 3 4 Seiten und bei Konzept 2 7 Seiten (DIN A4, Rand rechts 2,5 cm und links 2,5 cm, oben 2,5 cm und unten 2 cm, 1,5-zeiliger Text und 11-Punkte-Schriftgröße Arial) nicht überschreiten. Überzählige Seiten werden nicht in die Konzeptwertung mit einbezogen.