Dieser Rahmenvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen in den Anschlussunterkünften Oberbayerns“ und regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen der Bewachungsdienstleistungen des AN des jeweiligen Loses:
— Los 1 – Gebiet Stadt München – Ost,
— Los 2 – Gebiet Stadt München – West,
— Los 3 – Gebiet Nord: Ingolstadt Stadt, Landkreise Freising, Dachau, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Neuburg a. d. Donau, Eichstätt,
— Los 4 – Gebiet Nordost: Landkreise München, Ebersberg, Erding, Mühldorf a. Inn, Altötting,
— Los 5 – Gebiet Südost: Stadt Rosenheim, Landkreise Miesbach, Rosenheim, Traun-stein, Berchtesgadener Land,
— Los 6 – Gebiet Südwest: Landkreise: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Landsberg a. Lech, Fürstenfeldbruck.
Das Gebiet bestimmt sich aus dem im Gebietsplan des jeweiligen Loses dargestellten geografischen Raum.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienstleistungen Anschlussunterkünfte Oberbayern
0270.ZV-12-148-19
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Dieser Rahmenvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen in den Anschlussunterkünften Oberbayerns“ und regelt die grundlegenden...”
Kurze Beschreibung
Dieser Rahmenvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen in den Anschlussunterkünften Oberbayerns“ und regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen der Bewachungsdienstleistungen des AN des jeweiligen Loses:
— Los 1 – Gebiet Stadt München – Ost,
— Los 2 – Gebiet Stadt München – West,
— Los 3 – Gebiet Nord: Ingolstadt Stadt, Landkreise Freising, Dachau, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Neuburg a. d. Donau, Eichstätt,
— Los 4 – Gebiet Nordost: Landkreise München, Ebersberg, Erding, Mühldorf a. Inn, Altötting,
— Los 5 – Gebiet Südost: Stadt Rosenheim, Landkreise Miesbach, Rosenheim, Traun-stein, Berchtesgadener Land,
— Los 6 – Gebiet Südwest: Landkreise: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Landsberg a. Lech, Fürstenfeldbruck.
Das Gebiet bestimmt sich aus dem im Gebietsplan des jeweiligen Loses dargestellten geografischen Raum.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Stadt München-Ost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von Los 1 liegenden Gemeinschaftsunterkünfte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 29.2.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Zusätzliche Informationen:
“Es besteht die Möglichkeit zur Ortsbesichtigung zwischen 25.11. und 6.12.2019 nach Terminabsprache mit der Vergabestelle. Die Ortsbesichtigung ist...”
Zusätzliche Informationen
Es besteht die Möglichkeit zur Ortsbesichtigung zwischen 25.11. und 6.12.2019 nach Terminabsprache mit der Vergabestelle. Die Ortsbesichtigung ist fakultativ.
Terminabsprache via E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de.
Fragen zur Besichtigung ausschließlich über das Frage-/Antwortenforum eVergabe (www.auftraege.bayern.de)
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Stadt München-West
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von Los 2 liegenden Gemeinschaftsunterkünfte.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Nord
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Freising🏙️
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Ort der Leistung: Eichstätt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von Los 3 liegenden Gemeinschaftsunterkünfte.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Nordost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Ebersberg🏙️
Ort der Leistung: Erding🏙️
Ort der Leistung: Mühldorf a. Inn🏙️
Ort der Leistung: Altötting🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von Los 4 liegenden Gemeinschaftsunterkünfte.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 29.2.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Südost
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Traunstein🏙️
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Rosenheim, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von Los 5 liegenden Gemeinschaftsunterkünfte.
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Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 29.02.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf
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Zusätzliche Informationen:
“Es besteht die Möglichkeit zur Ortsbesichtigung zwischen 25.11. und 06.12.2019 nach Terminabsprache mit der Vergabestelle. Die Ortsbesichtigung ist...”
Zusätzliche Informationen
Es besteht die Möglichkeit zur Ortsbesichtigung zwischen 25.11. und 06.12.2019 nach Terminabsprache mit der Vergabestelle. Die Ortsbesichtigung ist fakultativ.
Terminabsprache via E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de.
Fragen zur Besichtigung ausschließlich über das Frage-/Antwortenforum eVergabe (www.auftraege.bayern.de)
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gebiet Südwest
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen🏙️
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von...”
Beschreibung der Beschaffung
Objektschutzdienst, Einlasskontrolle und Empfangsdienst, Streifendienst, Alarmdienst, Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und Brandschutz der im Gebiet von Los 6 liegenden Gemeinschaftsunterkünfte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren
Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
Gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
Gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
Keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
—— der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
—— wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht.
— Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
—— der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
— Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz
**) Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen.
**) Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
— Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gem. §34 a Gewerbeordnung-Vorlage Gewerbeerlaubnis gem. §34a GewO (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Der Jahresumsatz des Bieters muss je Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, mind. 5 000 000 EUR betragen. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
Gibt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Der Jahresumsatz des Bieters muss je Los, für welches ein Angebot abgegeben wird, mind. 5 000 000 EUR betragen. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
Gibt ein Bieter Angebote für mehrere Lose ab, so kumuliert sich der geforderte Mindestjahresumsatz für die Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, entsprechend.
Für den Fall, dass der Bieter mangels eines Mindestumsatzes gem. der o. g. Summe nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, seine Eignung nachweisen kann, erteilt der Auftraggeber die Zuschläge nur auf die Lose, für deren Summen der nachgewiesene Mindestumsatz des Bieters ausreicht. Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
Eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen sind auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhalten werden mit den folgenden Mindestversicherungssummen.
Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall:
— 5 000 000 EUR für Personenschäden pro Jahr (2-fach maximiert),
— 2 500 000 EUR für Sachschäden pro Jahr (2-fach maximiert),
— 2 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Jahr (2-fach maximiert),
— 250 000 EUR für das Abhandenkommen bewachter Gegenstände (2-fachmaximiert),
— 250 000 EUR für Bearbeitungs−/Tätigkeitsschäden pro Jahr (2-fach maximiert),
— 250 000 EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern (2-fachmaximiert),
— 2 500 000 EUR für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress (1-fach maximiert).
Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (dass im Auftragsfall eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
—— Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle sind vorzulegen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
— Kopie Handelsregisterauszugs,
— Kopie Gewerbeerlaubnis,
— Befähigungsnachweis Inhaber (gem. § 34 Abs.1, S. 1 GewO),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“—— Vorlage von 3 geeigneten Referenzen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) über erbrachte Dienstleistungen im Bewachungsgewerbe, die jeweils über 2 Jahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
—— Vorlage von 3 geeigneten Referenzen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) über erbrachte Dienstleistungen im Bewachungsgewerbe, die jeweils über 2 Jahre in Folge ausgeführt wurden.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche bis maximal 5 Jahre (Beginn seiner Referenzleistung) zurückliegen.
Die Referenzen müssen mit dem Angebot des Bieters für jedes Los, auf das der Bieter den Zuschlag erhalten kann, vergleichbar sein nach:
— Art der Bewachungsleistung (permanente Bewachung von Unterkünften),
— Anzahl des eingesetzten Bewachungspersonals pro Referenzobjekt,
— Auftragswert p.a. netto pro Referenzobjekt.
Bei einem Angebot auf mehrere Lose müssen die vorgelegten Referenzen hinsichtlich der Auftragswerte p. a. netto und/oder hinsichtlich der Anzahl des eingesetzten Bewachungspersonals in der Summe dem Angebot entsprechen.
Für den Fall, dass der Bieter Referenzen in der Summe der o. g. Kriterien nicht für alle Lose, für welche er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, nachweisen kann, kann ein Zuschlag nur auf die Lose erteilt werden, für die vergleichbare Referenzwerte zu den o. g. Kriterien in der Summe vorliegen.
Der Zuschlag erfolgt nach der aufsteigenden Reihenfolge der Losnummern.
— Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium gewertet werden sind auf besonderes Verlangen der Zentralen Vergabestelle fristgemäß vorzulegen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung),
— Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n).
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Nachweis der Erlaubnis zu gewerbsmäßigen Bewachung gem. § 34 a GewO
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-16
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe-unterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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Quelle: OJS 2019/S 228-559659 (2019-11-22)
Ergänzende Angaben (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Dieser Rahmenvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen in den Anschlussunterkünften Oberbayerns“ und regelt die grundlegenden...”
Kurze Beschreibung
Dieser Rahmenvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen in den Anschlussunterkünften Oberbayerns“ und regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen der Bewachungsdienstleistungen des AN des jeweiligen Loses:
— Los 1 – Gebiet Stadt München — Ost,
— Los 2 – Gebiet Stadt München — West,
— Los 3 – Gebiet Nord: Ingolstadt Stadt, Landkreise Freising, Dachau, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Neuburg a. d. Donau, Eichstätt,
— Los 4 – Gebiet Nordost: Landkreise München, Ebersberg, Erding, Mühldorf a. Inn, Altötting,
— Los 5 – Gebiet Südost: Stadt Rosenheim, Landkreise Miesbach, Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land,
— Los 6 – Gebiet Südwest: Landkreise: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Landsberg a. Lech, Fürstenfeldbruck.
Das Gebiet bestimmt sich aus dem im Gebietsplan des jeweiligen Loses dargestellten geografischen Raum.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 228-559659
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 29.2.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 31.3.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 29.2.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 31.3.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 29.2.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 31.3.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 29.2.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 31.3.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 5
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 29.2.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Text:
“Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 31.3.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Los-Identifikationsnummer: 6
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/03/2020
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 29.2.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Text:
“Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6...”
Text
Beginn: 01/04/2020
Ende: 31/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 31.3.2024. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-12-16 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-01-02 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Text
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe-unterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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Text:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Text
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-12-23 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-01-02 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Die Daten wurden im System angepasst.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden geändert/ergänzt. Für weitere Auskünfte, siehe entsprechende Ausschreibungsunterlagen.”
Die Daten wurden im System angepasst.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden geändert/ergänzt. Für weitere Auskünfte, siehe entsprechende Ausschreibungsunterlagen.
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Quelle: OJS 2019/S 241-593049 (2019-12-10)
Ergänzende Angaben (2019-12-23)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Text
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
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Text:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Text
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
“Die Ausschreibungsunterlagen wurden geändert/ergänzt. Für weitere Auskünfte, siehe entsprechende Ausschreibungsunterlagen.”
Quelle: OJS 2019/S 249-619457 (2019-12-23)
Ergänzende Angaben (2020-01-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Regierung von Oberbayern — Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Dieser Rahmenvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen in den Anschlussunterkünften Oberbayerns“ und regelt die grundlegenden...”
Kurze Beschreibung
Dieser Rahmenvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen in den Anschlussunterkünften Oberbayerns“ und regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen der Bewachungsdienstleistungen des AN des jeweiligen Loses:
– Los 1 – Gebiet Stadt München – Ost,
– Los 2 – Gebiet Stadt München – West,
– Los 3 – Gebiet Nord: Ingolstadt Stadt, Landkreise Freising, Dachau, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Neuburg a. d. Donau, Eichstätt,
– Los 4 – Gebiet Nordost: Landkreise München, Ebersberg, Erding, Mühldorf a. Inn, Altötting,
– Los 5 – Gebiet Südost: Stadt Rosenheim, Landkreise Miesbach, Rosenheim, Traun-stein, Berchtesgadener Land,
– Los 6 – Gebiet Südwest: Landkreise: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Landsberg a. Lech, Fürstenfeldbruck.
Das Gebiet bestimmt sich aus dem im Gebietsplan des jeweiligen Loses dargestellten geografischen Raum.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-01-02 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-01-10 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-01-02 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-01-10 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Text
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Text
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
“Die Ausschreibungsunterlagen wurden geändert/ergänzt. Für weitere Auskünfte, siehe entsprechende Ausschreibungsunterlagen.”
Quelle: OJS 2020/S 004-005507 (2020-01-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Dieser Rahmenvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen in den Anschlussunterkünften Oberbayerns“ und regelt die grundlegenden...”
Kurze Beschreibung
Dieser Rahmenvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen in den Anschlussunterkünften Oberbayerns“ und regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen der Bewachungsdienstleistungen des AN des jeweiligen Loses:
– Los 1 – Gebiet Stadt München – Ost;
– Los 2 – Gebiet Stadt München – West;
– Los 3 – Gebiet Nord: Ingolstadt Stadt, Landkreise Freising, Dachau, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Neuburg a. d. Donau, Eichstätt;
– Los 4 – Gebiet Nordost: Landkreise München, Ebersberg, Erding, Mühldorf a. Inn, Altötting;
– Los 5 – Gebiet Südost: Stadt Rosenheim, Landkreise Miesbach, Rosenheim, Traun-stein, Berchtesgadener Land;
– Los 6 – Gebiet Südwest: Landkreise: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Landsberg a. Lech, Fürstenfeldbruck.
Das Gebiet bestimmt sich aus dem im Gebietsplan des jeweiligen Loses dargestellten geografischen Raum.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 228-559659
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Gebiet Stadt München-Ost
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MS-Sicherheitsdienst Magdeburg GmbH
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Gebiet Stadt München-West
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WWD Dienstleistungs GmbH
Postort: München
Postleitzahl: 81539
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Gebiet Nord
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NWS Sicherheitsservice GmbH
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Gebiet Nordost
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Gebiet Südost
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Gebiet Südwest
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Secura protect Süd GmbH
Postort: Langenselbold
Postleitzahl: 63505
Region: Main-Kinzig-Kreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabe-unterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 048-114252 (2020-03-05)