Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen an den folgenden Standorten: — Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier, — Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil, — Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel, — Los 4: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer, — Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: Z.19-0064
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen an den folgenden Standorten:
— Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier,
— Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil,
— Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel,
— Los 4: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer,
— Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen an den folgenden Standorten:
— Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier,
— Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil,
— Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel,
— Los 4: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer,
— Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg.
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache" elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYBX
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache" elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYBX
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren AN) zur Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen an den folgenden Standorten:
— Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier,
— Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil,
— Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel,
— Los 4: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer,
— Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier
Losnummer: 1
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um Jeweils 2 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend 6 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Bezeichnung des Loses: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend 6 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Losnummer: 5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier
Dasbachstraße 19
54292 Trier
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil
Trierer Straße 200
54411 Hermeskeil
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel
Haischbachstraße 100
66869 Kusel
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer
Spaldingerstraße 100
67346 Speyer
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg
Messerschmittstraße 5, 7
54634 Bitburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist;
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer" anzuführen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Teil A – Erklärung Betriebshaftpflichtversicherung;
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der Vertragslaufzeit ununterbrochen über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall bestehen:
— Personenschäden bis 1 500 000,00 EUR,
— Sachschäden bis 1 500 000,00 EUR,
— Verlust von Schlüsseln bis 250 000,00 EUR,
— Verlust bewegter Sachen bis 250 000,00 EUR,
— Vermögensschäden sowie Schäden.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz bis 250 000,00 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen" mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten 3 Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und – falls zutreffend – den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
— Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung)
Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Gefordert wird die Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Gefordert wird die Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Dabei gelten ergänzend folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
1) Wenigstens 2 der 3 zu benennenden Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist ununterbrochen/ungekündigt mindestens 6 Monate erbracht worden sein bzw. ungekündigt bestehen.
2) Wenigstens 1 der 3 einzutragenden Referenzen muss die Anforderung der Ziffer 1 erfüllen und darüber hinaus Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende mit einer Regelbelegung von 50 Personen und einem Auftragsvolumen von mindestens 200 000 EUR (netto) umfassen.
2) Wenigstens 1 der 3 einzutragenden Referenzen muss die Anforderung der Ziffer 1 erfüllen und darüber hinaus Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende mit einer Regelbelegung von 50 Personen und einem Auftragsvolumen von mindestens 200 000 EUR (netto) umfassen.
3) Sämtliche Referenzen müssen Sicherheitsdienstleistungen in Form von sogenannten Objektschutzdiensten/Wach- und Streifendiensten belegen, bei denen zusammen-hängende Objekte, Gebäude, Grundstücke durchgängig (24 Stunden an 7 Tagen/Woche) sowie Personen zu schützen sind/waren.
3) Sämtliche Referenzen müssen Sicherheitsdienstleistungen in Form von sogenannten Objektschutzdiensten/Wach- und Streifendiensten belegen, bei denen zusammen-hängende Objekte, Gebäude, Grundstücke durchgängig (24 Stunden an 7 Tagen/Woche) sowie Personen zu schützen sind/waren.
— Nachweis des Unternehmens über die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes i. S. d. § 34a GewO oder gleichwertig, d. h. der Inhaber bzw. Geschäftsführer des Unternehmens muss, sofern gemäß § 23 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) keine Ausnahmeregelung besteht, erfolgreich eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgelegt haben. Eine Teilnahme am Unterrichtungsverfahren gem. § 34a GewO gilt nicht als gleichwertig.
— Nachweis des Unternehmens über die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes i. S. d. § 34a GewO oder gleichwertig, d. h. der Inhaber bzw. Geschäftsführer des Unternehmens muss, sofern gemäß § 23 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) keine Ausnahmeregelung besteht, erfolgreich eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgelegt haben. Eine Teilnahme am Unterrichtungsverfahren gem. § 34a GewO gilt nicht als gleichwertig.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Nachweis des Unternehmens über die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes i. S. d. § 34a GewO oder gleichwertig, d. h. der Inhaber bzw. Geschäftsführer des Unternehmens muss, sofern gemäß § 23 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) keine Ausnahmeregelung besteht, erfolgreich eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgelegt haben. Eine Teilnahme am Unterrichtungsverfahren gem. § 34a GewO gilt nicht als gleichwertig.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Nachweis des Unternehmens über die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes i. S. d. § 34a GewO oder gleichwertig, d. h. der Inhaber bzw. Geschäftsführer des Unternehmens muss, sofern gemäß § 23 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) keine Ausnahmeregelung besteht, erfolgreich eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO abgelegt haben. Eine Teilnahme am Unterrichtungsverfahren gem. § 34a GewO gilt nicht als gleichwertig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache" elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: http://www.add.rlp.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 224-549911 (2019-11-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, hat mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt.
Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los zur Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen an den folgenden Standorten:
— Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier,
— Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil,
— Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel,
— Los 4: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer,
— Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, hat mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt.
Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los zur Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen an den folgenden Standorten:
— Los 1: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier,
— Los 2: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Hermeskeil,
— Los 3: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Kusel,
— Los 4: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Speyer,
— Los 5: Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Bitburg.
Gesamtwert des Auftrags: 10212729.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, hat mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, hat mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Sicherheitsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchgeführt.
Ziel war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los zur Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen an den folgenden Standorten:
Sicherheitsdienstleistungen für die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier
Beschreibung der Optionen:
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 2 Jahre.
Kurze Beschreibung:
Sicherheitsdienstleistungen für die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende…
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle verweist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z. B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html