Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt. Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet. Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend von der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: FMZ-2019-21
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend von der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend von der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-25 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-29 📅
Datum des Beginns: 2020-04-06 📅
Datum des Endes: 2028-06-04 📅
Datum des Beginns: 2019-06-17 📅
Datum des Endes: 2022-11-26 📅
Datum des Beginns: 2020-05-04 📅
Datum des Endes: 2025-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 020-043437
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 - einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 - einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend von der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend von der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Die Lose 1,2 und 3 werden nur zusammen an einem Bieter vergeben. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der in Summe, inklusive der optionalen VGEs, das wirtschaftlichste Angebot abgibt.
Bezeichnung des Loses: Beweissicherung, Erschütterungsmessung, Rissmonitoring – VGE 1.1.6 und optional VGE 1.1.3, 1.1.5
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen für die Beweissicherung sind vor Baubeginn, baubegleitend und nach Abschluss der Baumaßnahmen durchzuführen. Es sind die baulichen Zustände und die vorhandenen Schäden an Gebäuden, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Wegen und Straßen und sonstigen sich im Baubereich sowie der angrenzenden Bereiche Beweis zu sichern.
Die Leistungen für die Beweissicherung sind vor Baubeginn, baubegleitend und nach Abschluss der Baumaßnahmen durchzuführen. Es sind die baulichen Zustände und die vorhandenen Schäden an Gebäuden, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Wegen und Straßen und sonstigen sich im Baubereich sowie der angrenzenden Bereiche Beweis zu sichern.
Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden etc. Vorschädigungen durch Risse in der Gebäudesubstanz festgestellt werden, ist ein entsprechendes Rissmonitorring durchzuführen.
Es müssen Erschütterungsmessungen in Gebäuden durchgeführt werden, wo im Zuge der Baumaßnahmen mit Erschütterungen zu rechnen ist.
Das Los 1 entspricht dem Abschnitt 1 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.018. Bestandteil des Loses 1 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-1-6 und optional VGE 1-1-3, 1-1-5.
VGE 1.1.3 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+366,82 und 0+493,32 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 126,5 m.
1.140 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
VGE 1.1.5 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+493,32 und 0+678,17 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 184,84 m.
1.150 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl), Neubau Gewässerzufahrtsrampe, Neubau Treppenanlage
1.151 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.160 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.170 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
VGE 1.1.6:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+049,91 und 0+447,33 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 162,17 m.
1.40.2 L – Deichertüchtigung/ Deicherhöhung
1.50.2 L – Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand
1.90 L – Dammbalkenverschluss, Neubau rückversetzte HWS-Wand mit Flachgründung (Grundstücksmaue
Beschreibung der Optionen: VGE 1.1.3, 1.1.5
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.-Nr. 102833052
Zusätzliche Informationen:
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 - einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 - einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: Beweissicherung, Erschütterungsmessung, Rissmonitoring – VGE 1.2.1, 1.2.5
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 entspricht dem Abschnitt 2 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.019. Bestandteil des Loses 2 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-2-1 und 1-2-5.
VGE 1.2.1:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 1+000 und 1+313,23 und erstreckt sich über ca. 313,23 m.
2.10 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.20 L – Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand
2.30 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.190 R – Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
VGE 1.2.5:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 1+580,52 und 1+731,84 und erstreckt sich über ca. 151,32 m.
2.50 L – Neubau HWS-Wand Schwergewichtswand
2.60 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.70 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.80 L – Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
2.90 L – Erhöhung einer vorh. Ufermauer und Ertüchtigung zur HWS-Wand
2.91 L – Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
2.220 R – Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand einschließlich Zufahrtsrampe
2.230 R – Anhebung Radweg und Neubau eines Flügels an der Lindenbrücke
2.250 – Anhebung Lindenbrücke
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.- Nr. 102869052
Bezeichnung des Loses: Beweissicherung, Erschütterungsmessung, Rissmonitoring – VGE 1.3.3 und optional VGE 1.4.1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 entspricht dem Abschnitt 3 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.020. Bestandteil des Loses 3 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-3-3 und optional VGE 1-4-1.
VGE 1.3.3:
Die Maßnahme liegt an dem Bau-km 3+602,23.
3.71 – Rückbau Betriebsbrücke
VGE 1.4.1 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 46+078 und 46+163 und erstreckt sich über ca. 85,00 m. Maßnahme E1 – Rückbau Wehr Blechwalzwerk
Beschreibung der Optionen: VGE 1.4.1
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.-Nr.102870052
Zusätzliche Informationen:
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.3.3. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.4.1 – einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.3.3. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.4.1 – einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Olbernhau
DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen (s. Formblatt „Erklärungen/ Nachweise“)
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Beweissicherung/ Erschütterungsmessung/ Rissmonitoring anzugeben. Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Beweissicherung/ Erschütterungsmessung/ Rissmonitoring anzugeben. Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen (s. Formblatt „Erklärungen/ Nachweise“)
Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbarem Studiengang für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter.
Mindestens insgesamt 2 Referenzen für Bieter bzw. Nachauftragnehmer, davon mindestens 1 für Beweissicherung und mindestens 1 für Erschütterungsmessung, jeweils für bebaute Grundstücke im innerstädtischen Bereich. Der Bearbeitungszeitraum muss nach Januar 2010 abgeschlossen sein.
Mindestens insgesamt 2 Referenzen für Bieter bzw. Nachauftragnehmer, davon mindestens 1 für Beweissicherung und mindestens 1 für Erschütterungsmessung, jeweils für bebaute Grundstücke im innerstädtischen Bereich. Der Bearbeitungszeitraum muss nach Januar 2010 abgeschlossen sein.
Mindestens insgesamt 2 Referenzen für den Projektleiter, davon mindestens 1 für Beweissicherung und mindestens 1 für Erschütterungsmessung, jeweils für bebaute Grundstücke im innerstädtischen Bereich. Der Bearbeitungszeitraum muss nach Januar 2010 abgeschlossen sein; die Referenzen für Beweissicherung und Erschütterungsmessungen können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden.
Mindestens insgesamt 2 Referenzen für den Projektleiter, davon mindestens 1 für Beweissicherung und mindestens 1 für Erschütterungsmessung, jeweils für bebaute Grundstücke im innerstädtischen Bereich. Der Bearbeitungszeitraum muss nach Januar 2010 abgeschlossen sein; die Referenzen für Beweissicherung und Erschütterungsmessungen können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden.
Die Referenzen für den PL und den Bieter, bzw. Nachauftragnehmer können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern sie am Fachbereich Beweissicherung/Erschütterungsmessung beteiligt waren.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Diplom oder Masterabschluss im Bereich Bauingenieurleistungen oder vergleichbarem Studiengang
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Das Angebot ist elektronisch in Textform zu übermitteln. Der Name der natürlichen Person, die das Angebot abgibt, ist anzugeben.
Das Angebot ist als eine Datei zusammengefasst abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 020-043437 (2019-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend von der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.).
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend von der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.).
Gesamtwert des Auftrags: 132084.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 – einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 – einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend von der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.).
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend von der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.).
1.90 L – Dammbalkenverschluss, Neubau rückversetzte HWS-Wand mit Flachgründung (Grundstücksmaue.
Zusätzliche Informationen:
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 – einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 – einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Kurze Beschreibung:
2.250 – Anhebung Lindenbrücke.
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 46+078 und 46+163 und erstreckt sich über ca. 85,00 m. Maßnahme E1 – Rückbau Wehr Blechwalzwerk.
Zusätzliche Informationen:
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.3.3. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.4.1 - einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.3.3. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.4.1 - einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-30 📅
Name: Bauplanungs- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Kerstin Wilde
Postanschrift: St.Jacober Hauptstraße 30a
Postort: Mülsen
Postleitzahl: 08132
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bp.wilde@t-online.de📧
Land: Zwickau🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 69982.59 EUR 💰
56978.75 EUR 💰
5123.14 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Quelle: OJS 2019/S 177-431637 (2019-09-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.231.6021.019
Gesamtwert des Auftrags: 56978.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367-3100📞
Fax: +49 37367-310130 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-19 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 202-576248
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 177-431637
ABl. S-Ausgabe: 202
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2- Marktbrücke bis Obermühlenbrücke
Kurze Beschreibung: Beweissicherung, Erschütterungsmessungen, Rissmonitoring - VGE 1,2,1 und 1.2.5
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102869052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09526 Olbernhau
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Name: Bauplanungs- und Bausachverständigenbüro Dipl.-Ing. Kerstin Wilde
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 202-576248 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 56978.75 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 (Los 2) VGE 1.2.1, VGE 1.2.5, Beweissicherung/Erschütterungsmessungen/Rissmonitoring
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen für die Beweissicherung sind vor Baubeginn, baubegleitend und nach Abschluss der
Baumaßnahmen durchzuführen. Es sind die baulichen Zustände und die vorhandenen Schäden an Gebäuden,
Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Wegen und Straßen und sonstigen sich im Baubereich
sowie der angrenzenden Bereiche Beweis zu sichern.
Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden etc. Vorschädigungen durch Risse in der
Gebäudesubstanz festgestellt werden, ist ein entsprechendes Rissmonitorring durchzuführen.
Es müssen Erschütterungsmessungen in Gebäuden durchgeführt werden, wo im Zuge der Baumaßnahmen mit
Erschütterungen zu rechnen ist.
Das Los 2 entspricht dem Abschnitt 2 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.019.
Bestandteil des Loses 2 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-2-1 und 1-2-5.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.Nr. 102869052
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 56978.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 56978.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 56978.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 56978.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 56978.75 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 56978.75 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beweissicherung Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau VGE 1.3.2, 04. NTV
Referenznummer: 4500127415
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen für die Beweissicherung sind vor Baubeginn, baubegleitend und nach Abschluss derBaumaßnahmen durchzuführen. Es sind die baulichen Zustände und die vorhandenen Schäden an Gebäuden,Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Wegen und Straßen und sonstigen sich im Baubereichsowie der angrenzenden Bereiche Beweis zu sichern.
Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden etc. Vorschädigungen durch Risse in derGebäudesubstanz festgestellt werden, ist ein entsprechendes Rissmonitorring durchzuführen.
Es müssen Erschütterungsmessungen in Gebäuden durchgeführt werden, wo im Zuge der Baumaßnahmen mit Erschütterungen zu rechnen ist.
Die Leistungen für die Beweissicherung sind vor Baubeginn, baubegleitend und nach Abschluss derBaumaßnahmen durchzuführen. Es sind die baulichen Zustände und die vorhandenen Schäden an Gebäuden,Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Wegen und Straßen und sonstigen sich im Baubereichsowie der angrenzenden Bereiche Beweis zu sichern.
Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden etc. Vorschädigungen durch Risse in derGebäudesubstanz festgestellt werden, ist ein entsprechendes Rissmonitorring durchzuführen.
Es müssen Erschütterungsmessungen in Gebäuden durchgeführt werden, wo im Zuge der Baumaßnahmen mit Erschütterungen zu rechnen ist.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014/2020)
Kennung der EU-Mittel: Projektnummer: 5.231.6021.020, FV-Reg.-Nr.102870052
Beschreibung
Interne Kennung: 4500127415
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, VGE 1.3.2, NTV04
Beschreibung der Beschaffung:
Die baulichen Zustände und ggf. vorhandene Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich, sowie der angrenzenden Bereiche, sind durch den Auftragnehmer, Dr. Spang im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen aufzunehmen und flurstücksweise zu dokumentieren. Des Weiteren sind gemäß Planfeststellungsbeschluss Messungen zur Feststellung der Eintragung von Schwingungen bzw. Erschütterungen in die im Einflussbereich der Baumaßnahme stehenden Bauwerke vorzunehmen. Im Zuge der Ausführung der Maßnahme war die Erbringung zusätzlicher Leistungen für das Gebäude „Lebenshilfewerk“ Grünthaler Str. 81A, welches sich in der VGE 1.3.2 befindet, erforderlich. Durch das IB Dr. Spang wurden Risse im Treppenhaus festgestellt, die im rahmen der Erstbegehung nicht aufgetreten sind. da sich das Treppenhaus im hinteren mit entsprechenden Abstand zur HWS befindet, sind sind dies Risse hinsichtlich ihrer Ursache genauer zubewerten. In einer erneuten Nachbegehung wurden durch das IB Spang. In einer erneuten Nachbegehung wurden durch das IB Spang Verschiebungen von 0,55 mm - 2 mm an den Rissmoniertoren.
Die baulichen Zustände und ggf. vorhandene Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich, sowie der angrenzenden Bereiche, sind durch den Auftragnehmer, Dr. Spang im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen aufzunehmen und flurstücksweise zu dokumentieren. Des Weiteren sind gemäß Planfeststellungsbeschluss Messungen zur Feststellung der Eintragung von Schwingungen bzw. Erschütterungen in die im Einflussbereich der Baumaßnahme stehenden Bauwerke vorzunehmen. Im Zuge der Ausführung der Maßnahme war die Erbringung zusätzlicher Leistungen für das Gebäude „Lebenshilfewerk“ Grünthaler Str. 81A, welches sich in der VGE 1.3.2 befindet, erforderlich. Durch das IB Dr. Spang wurden Risse im Treppenhaus festgestellt, die im rahmen der Erstbegehung nicht aufgetreten sind. da sich das Treppenhaus im hinteren mit entsprechenden Abstand zur HWS befindet, sind sind dies Risse hinsichtlich ihrer Ursache genauer zubewerten. In einer erneuten Nachbegehung wurden durch das IB Spang. In einer erneuten Nachbegehung wurden durch das IB Spang Verschiebungen von 0,55 mm - 2 mm an den Rissmoniertoren.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 4500127415
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-14 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 310 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NTV04
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE126873490
Postanschrift: Halsbrücker Straße 34
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Region: Mittelsachsen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: freiberg@dr-spang.de📧
Telefon: +4937317987890📞
Fax: +49373179878920 📠
URL: https://www.dr-spang.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367 310 100📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-05+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Um gegebenenfalls geltend gemachte Schadenersatzansprüche auf ihre Berechtigung überprü-fen und unberechtigte Ansprüche abwehren zu können, wurde vor Baubeginn eine Beweissiche-rung (Erstbegehung) des in der Aufgabenstellung ausgewiesen Bereichs durchgeführt. Auf An-ordnung des Auftraggebers hin wurde ergänzend zum bereits dokumentierten Los 3, VGE 1-3-2 zusätzlich das Gebäude der Lebenshilfe (Grünthaler Straße 81 A) in Olbernhau beweisgesichert. Zeitnahe nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgte eine Schlussbegehung. Zwischenbege-hungen erfolgten während der Bauzeit nur auf Veranlassung des Auftraggebers.
Entsprechend der Empfehlung des IB Spang zur Erstbegehung Grünthaler Straße 81A wurden unverzüglich nach der Erstbegehung am 04.04.2021 Rissmonitore an ausgewählten Rissen an-gebracht.
Bei der Erstbegehung wurden massive Risse in den Innenräumen festgestellt. Die Außenfassade wies wenige Schäden auf. Die Außenfassade wurde zum damaligen Zeitpunkt saniert (Putz am Sockelbereich im Innenhof). Zudem bestanden Vorschädigungen durch verschiede Hochwasse-rereignisse. Ältere Risse wurden bereits teilweise übermalt.
Die beiden zusätzlichen Rissmonitorablesungen wurden notwendig, da die Baumaßnahme im Jahr 2021 noch nicht abgeschlossen war und demnach keine Schlussbegehung im Jahr 2021 durchgeführt werden konnte. Am 15.11.2021 erfolgte deshalb eine Zwischenablesung als letzte Zustandskontrolle vor der Winterpause (23.12.2021 – 10.01.2022).
Im Rahmen der Schlussbegehung des Gebäudes erfolgte eine letzte Ablesung am 30.03.2022. Diese Ablesung war notwendig, um den Zustand des Rissmonitors nach Abschluss der Baumaßnahmen in diesem Bereich zu dokumentieren.
Dadurch konnte ein in sich geschlossenes Rissmonitoring, beginnend mit der Erstbegehung bis hin zur Schlussbegehung, erreicht werden.
Das Nachtragsangebot 04 beinhaltet die Leistung zur zweimaligen Ablesung der bereits installierten Rissmonitore. Dies umfasst die Ablesung der Rissmonitore, monatliche Wiederholungsmessungen, Fotodokumentation der Risse, visuelle Kontrolle des Rissbildes im Haus, sowie die Dokumentation des Baufortschrittes neben dem Gebäude. Enthalten ist die An- und Ab-fahrt.
Um gegebenenfalls geltend gemachte Schadenersatzansprüche auf ihre Berechtigung überprü-fen und unberechtigte Ansprüche abwehren zu können, wurde vor Baubeginn eine Beweissiche-rung (Erstbegehung) des in der Aufgabenstellung ausgewiesen Bereichs durchgeführt. Auf An-ordnung des Auftraggebers hin wurde ergänzend zum bereits dokumentierten Los 3, VGE 1-3-2 zusätzlich das Gebäude der Lebenshilfe (Grünthaler Straße 81 A) in Olbernhau beweisgesichert. Zeitnahe nach Beendigung der Baumaßnahme erfolgte eine Schlussbegehung. Zwischenbege-hungen erfolgten während der Bauzeit nur auf Veranlassung des Auftraggebers.
Entsprechend der Empfehlung des IB Spang zur Erstbegehung Grünthaler Straße 81A wurden unverzüglich nach der Erstbegehung am 04.04.2021 Rissmonitore an ausgewählten Rissen an-gebracht.
Bei der Erstbegehung wurden massive Risse in den Innenräumen festgestellt. Die Außenfassade wies wenige Schäden auf. Die Außenfassade wurde zum damaligen Zeitpunkt saniert (Putz am Sockelbereich im Innenhof). Zudem bestanden Vorschädigungen durch verschiede Hochwasse-rereignisse. Ältere Risse wurden bereits teilweise übermalt.
Die beiden zusätzlichen Rissmonitorablesungen wurden notwendig, da die Baumaßnahme im Jahr 2021 noch nicht abgeschlossen war und demnach keine Schlussbegehung im Jahr 2021 durchgeführt werden konnte. Am 15.11.2021 erfolgte deshalb eine Zwischenablesung als letzte Zustandskontrolle vor der Winterpause (23.12.2021 – 10.01.2022).
Im Rahmen der Schlussbegehung des Gebäudes erfolgte eine letzte Ablesung am 30.03.2022. Diese Ablesung war notwendig, um den Zustand des Rissmonitors nach Abschluss der Baumaßnahmen in diesem Bereich zu dokumentieren.
Dadurch konnte ein in sich geschlossenes Rissmonitoring, beginnend mit der Erstbegehung bis hin zur Schlussbegehung, erreicht werden.
Das Nachtragsangebot 04 beinhaltet die Leistung zur zweimaligen Ablesung der bereits installierten Rissmonitore. Dies umfasst die Ablesung der Rissmonitore, monatliche Wiederholungsmessungen, Fotodokumentation der Risse, visuelle Kontrolle des Rissbildes im Haus, sowie die Dokumentation des Baufortschrittes neben dem Gebäude. Enthalten ist die An- und Ab-fahrt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Das Nachtragsangebot 04 beinhaltet die Leistung zur zweimaligen Ablesung der bereits installierten Rissmonitore. Dies umfasst die Ablesung der Rissmonitore, monatliche Wiederholungsmessungen, Fotodokumentation der Risse, visuelle Kontrolle des Rissbildes im Haus, sowie die Dokumentation des Baufortschrittes neben dem Gebäude. Enthalten ist die An- und Ab-fahrt.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr.1, 2a und b sowie Abs.3, vgl. Anlage 1 der Nachtragsbegründung.
Ein Wechsel des AN kann
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und
b) wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden
Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifen-des Hintergrundwissen. Die Rissmonitore wurden bereits vom AN montiert. Ein Wechsel des AN würde neue Einarbeitungszeit, bzw. eine erneute Anbringung von Rissmonitoren in Anspruch nehmen, welche zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf, aufgrund der bereits laufenden Baustellen und somit zu Mehrkosten führen. Eine Neubeauftragung ist unter den oben beschriebenen Sachverhalten nicht wirtschaftlich.
Das Nachtragsangebot 04 beinhaltet die Leistung zur zweimaligen Ablesung der bereits installierten Rissmonitore. Dies umfasst die Ablesung der Rissmonitore, monatliche Wiederholungsmessungen, Fotodokumentation der Risse, visuelle Kontrolle des Rissbildes im Haus, sowie die Dokumentation des Baufortschrittes neben dem Gebäude. Enthalten ist die An- und Ab-fahrt.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr.1, 2a und b sowie Abs.3, vgl. Anlage 1 der Nachtragsbegründung.
Ein Wechsel des AN kann
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und
b) wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden
Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifen-des Hintergrundwissen. Die Rissmonitore wurden bereits vom AN montiert. Ein Wechsel des AN würde neue Einarbeitungszeit, bzw. eine erneute Anbringung von Rissmonitoren in Anspruch nehmen, welche zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf, aufgrund der bereits laufenden Baustellen und somit zu Mehrkosten führen. Eine Neubeauftragung ist unter den oben beschriebenen Sachverhalten nicht wirtschaftlich.
Quelle: OJS 2025/S 046-146812 (2025-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beweissicherung Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau VGE 1.3.2, 03. NTV
Beschreibung
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, VGE 1.3.2, NTV03
Beschreibung der Beschaffung:
Die baulichen Zustände und ggf. vorhandene Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich, sowie der angrenzenden Bereiche, sind durch den Auftragnehmer, Dr. Spang im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen aufzunehmen und flurstücksweise zu dokumentieren. Des Weiteren sind gemäß Planfeststellungsbeschluss Messungen zur Feststellung der Eintragung von Schwingungen bzw. Erschütterungen in die im Einflussbereich der Baumaßnahme stehenden Bauwerke vorzunehmen.
Die zusätzlichen Leistungen der Beweissicherung sind dem Grund nach berechtigt, da sie notwendig sind, um weitere Gebäude/Gebäudeteile oder Bauwerke in die Beweissicherung aufzunehmen. Dies ist erforderlich, um späteren Zustände vor und nach dem Baugeschehen nachweisen zu könne und somit eine Abgrenzung zu ggf. anderweitig verursachten Schäden zu ermöglichen.
Die zusätzlichen Leistungen der Erschütterungsmessung sind dem Grund nach berechtigt, da sie notwendig sind, um während der Bauausführung festzustellen, ob durch die zusätzlichen erschütterungs-verursachenden Arbeiten Auswirkungen auf die vorhandenen Gebäude entstehen und die Arbeiten ggf. unterbrochen und angepasst werden müssen. Die Notwendigkeit der Durchführung ergibt sich darüber hinaus aus den Nebenbestimmungen des VZB. Hierfür waren die vertraglichen Tagesmessungen jedoch nicht geeignet, sondern Dauermessungen erforderlich.
Bereits in der Aufgabenstellung zur Ausschreibung wurde eine Anpassungsoption hinsichtlich geänderter Messpläne und der damit verbundenen Honoraranpassung getroffen:
„Sollten die Begutachtungsergebnisse oder die örtlichen Ergebnisse eine Änderung des Messplanes der Erschütterungsmessungen erfordern, so erfolgt eine Anpassung des ermittelten Honorars auf Basis von Einheitspreisen je Messpunkt und Messdauer.“
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 Abs.2; Nr. 1, 2a) und b), Abs.3. GWB.
Die baulichen Zustände und ggf. vorhandene Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich, sowie der angrenzenden Bereiche, sind durch den Auftragnehmer, Dr. Spang im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen aufzunehmen und flurstücksweise zu dokumentieren. Des Weiteren sind gemäß Planfeststellungsbeschluss Messungen zur Feststellung der Eintragung von Schwingungen bzw. Erschütterungen in die im Einflussbereich der Baumaßnahme stehenden Bauwerke vorzunehmen.
Die zusätzlichen Leistungen der Beweissicherung sind dem Grund nach berechtigt, da sie notwendig sind, um weitere Gebäude/Gebäudeteile oder Bauwerke in die Beweissicherung aufzunehmen. Dies ist erforderlich, um späteren Zustände vor und nach dem Baugeschehen nachweisen zu könne und somit eine Abgrenzung zu ggf. anderweitig verursachten Schäden zu ermöglichen.
Die zusätzlichen Leistungen der Erschütterungsmessung sind dem Grund nach berechtigt, da sie notwendig sind, um während der Bauausführung festzustellen, ob durch die zusätzlichen erschütterungs-verursachenden Arbeiten Auswirkungen auf die vorhandenen Gebäude entstehen und die Arbeiten ggf. unterbrochen und angepasst werden müssen. Die Notwendigkeit der Durchführung ergibt sich darüber hinaus aus den Nebenbestimmungen des VZB. Hierfür waren die vertraglichen Tagesmessungen jedoch nicht geeignet, sondern Dauermessungen erforderlich.
Bereits in der Aufgabenstellung zur Ausschreibung wurde eine Anpassungsoption hinsichtlich geänderter Messpläne und der damit verbundenen Honoraranpassung getroffen:
„Sollten die Begutachtungsergebnisse oder die örtlichen Ergebnisse eine Änderung des Messplanes der Erschütterungsmessungen erfordern, so erfolgt eine Anpassung des ermittelten Honorars auf Basis von Einheitspreisen je Messpunkt und Messdauer.“
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 Abs.2; Nr. 1, 2a) und b), Abs.3. GWB.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-13 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8464.8 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV03
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Das Ingenieurbüro Dr. Spang wurde für die VGE 1.3.2 mit den gutachterlichen Leistungen zur Beweissicherung der Baubereiche vor Baubeginn, nach Bauabschluss sowie für ausgewählte Gebäude mit Erschütterungsmessungen beauftragt.
Die Erschütterungsmessungen gemäß Ingenieurvertrag beziehen sich hierbei auf Tagesmessungen, die in Abhängigkeit erschütterungsverursachender Bauarbeiten und an entsprechend nahe gelegenen Gebäude in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Baubetrieb auf Abruf je nach Bauablauf auszuführen sind.
Im laufenden Betrieb der Baustelle wurden seitens des AG auf Grund der verwendeten Technik und der Schwierigkeiten der räumlichen Umsetzung (beengte Verhältnisse) zusätzliche Leistungen zur Beweissicherung und Erschütterungsmessung angefordert.
Angewiesen vom AG und ausgeführt wurden zusätzliche Beweissicherungen im Gebäude Lebenshilfewerk Grünthaler Straße 81 A (Erstbegehungen, Innen- und Außenaufnahme). Mit inbegriffen in der Leistung ist die Aufnahme der Beweissicherung, die Nachbearbeitung und Auswertung der Aufnahmen, sowie die Erstellung eines Ergebnisberichts zur Begehung.
Weiterhin wurden Erschütterungsmessungen als Dauermessungen im Gebäude Lebenshilfewerk Grünthaler Straße 81 A (Messung im Keller- und Dachgeschoss) von der LTV angewiesen und ausgeführt. Der Überwachungsumfang (Anzahl der eingesetzten Messgeräte) wurde, soweit möglich, auf ein Messgerät begrenzt. Es wurden, je nach Ergebnis und Anforderung der Bau-stelle, Zwischenauswertungen vorgenommen und der Baustelle zwecks Anpassung der Technologie zur Verfügung gestellt.
Das Ingenieurbüro Dr. Spang wurde für die VGE 1.3.2 mit den gutachterlichen Leistungen zur Beweissicherung der Baubereiche vor Baubeginn, nach Bauabschluss sowie für ausgewählte Gebäude mit Erschütterungsmessungen beauftragt.
Die Erschütterungsmessungen gemäß Ingenieurvertrag beziehen sich hierbei auf Tagesmessungen, die in Abhängigkeit erschütterungsverursachender Bauarbeiten und an entsprechend nahe gelegenen Gebäude in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Baubetrieb auf Abruf je nach Bauablauf auszuführen sind.
Im laufenden Betrieb der Baustelle wurden seitens des AG auf Grund der verwendeten Technik und der Schwierigkeiten der räumlichen Umsetzung (beengte Verhältnisse) zusätzliche Leistungen zur Beweissicherung und Erschütterungsmessung angefordert.
Angewiesen vom AG und ausgeführt wurden zusätzliche Beweissicherungen im Gebäude Lebenshilfewerk Grünthaler Straße 81 A (Erstbegehungen, Innen- und Außenaufnahme). Mit inbegriffen in der Leistung ist die Aufnahme der Beweissicherung, die Nachbearbeitung und Auswertung der Aufnahmen, sowie die Erstellung eines Ergebnisberichts zur Begehung.
Weiterhin wurden Erschütterungsmessungen als Dauermessungen im Gebäude Lebenshilfewerk Grünthaler Straße 81 A (Messung im Keller- und Dachgeschoss) von der LTV angewiesen und ausgeführt. Der Überwachungsumfang (Anzahl der eingesetzten Messgeräte) wurde, soweit möglich, auf ein Messgerät begrenzt. Es wurden, je nach Ergebnis und Anforderung der Bau-stelle, Zwischenauswertungen vorgenommen und der Baustelle zwecks Anpassung der Technologie zur Verfügung gestellt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Angewiesen vom AG und ausgeführt wurden zusätzliche Beweissicherungen im Gebäude Lebenshilfewerk Grünthaler Straße 81 A (Erstbegehungen, Innen- und Außenaufnahme). Mit inbegriffen in der Leistung ist die Aufnahme der Beweissicherung, die Nachbearbeitung und Auswertung der Aufnahmen, sowie die Erstellung eines Ergebnisberichts zur Begehung.
Weiterhin wurden Erschütterungsmessungen als Dauermessungen im Gebäude Lebenshilfewerk Grünthaler Straße 81 A (Messung im Keller- und Dachgeschoss) von der LTV angewiesen und ausgeführt. Der Überwachungsumfang (Anzahl der eingesetzten Messgeräte) wurde, soweit möglich, auf ein Messgerät begrenzt. Es wurden, je nach Ergebnis und Anforderung der Bau-stelle, Zwischenauswertungen vorgenommen und der Baustelle zwecks Anpassung der Technologie zur Verfügung gestellt.
Insgesamt wurden 25 Wochen Erschütterungsmessungen durchgeführt.
In der Leistung enthalten sind der Aufbau und Abbau der Messgeräte zur Durchführung kontinuierlicher Erschütterungsmessungen gemäß DIN 4150 mit 3-dimensionalem Geophon mit elektronischer Aufzeichnung; einschließlich Konfiguration der Geräte vor dem Einsatz und Abstimmung der Einstellungen mit dem AG Die Abrechnung erfolgt je Aufstellung pro Gebäude; einschl. An- und Abfahrt.
Im Nachtragsangebot enthalten ist die dreimalige Auswertung der Dauermessungen. Dazu gehört das Auslesen der Daten nach Abschluss der Messungen, die Auswertung der Erschütterungsmessungen mit Aufzeichnungsdiagrammen; die baubegleitende Abstimmung mit der Bau-stelle, die Erarbeitung von Empfehlungen für die Weiterführung der Arbeiten, das Erstellen einer fachtechnischen Stellungnahme auf Grundlage des Messberichtes; sowie eine digitale Ausfertigung.
Das Nachtragsangebot beinhaltet zudem noch die Leistung zur Ablesung des Rissmonitorings. Dies umfasst die Ablesung der Rissmonitore, monatliche Wiederholungsmessungen, Fotodokumentation der Risse, visuelle Kontrolle des Rissbildes im Haus, sowie die Dokumentation des Baufortschrittes neben dem Gebäude. Enthalten ist die An- und Abfahrt.
Des Weiteren wurden auf Anweisung der LTV mehrere Zwischenbegehungen zur Rissaufnahme am Wohnhaus und Nebengebäude Grünthaler Straße 69 durchgeführt. Die Leistungen beinhalten mehrere An- und Abfahrten für die Zwischenbegehung der Grünthaler Straße 69, die Auswertung der Zwischenbegehungen, die Rissaufnahme und die Auswertung der Rissaufnahme, so-wie den Versand der Stellungnahme.
Angewiesen vom AG und ausgeführt wurden zusätzliche Beweissicherungen im Gebäude Lebenshilfewerk Grünthaler Straße 81 A (Erstbegehungen, Innen- und Außenaufnahme). Mit inbegriffen in der Leistung ist die Aufnahme der Beweissicherung, die Nachbearbeitung und Auswertung der Aufnahmen, sowie die Erstellung eines Ergebnisberichts zur Begehung.
Weiterhin wurden Erschütterungsmessungen als Dauermessungen im Gebäude Lebenshilfewerk Grünthaler Straße 81 A (Messung im Keller- und Dachgeschoss) von der LTV angewiesen und ausgeführt. Der Überwachungsumfang (Anzahl der eingesetzten Messgeräte) wurde, soweit möglich, auf ein Messgerät begrenzt. Es wurden, je nach Ergebnis und Anforderung der Bau-stelle, Zwischenauswertungen vorgenommen und der Baustelle zwecks Anpassung der Technologie zur Verfügung gestellt.
Insgesamt wurden 25 Wochen Erschütterungsmessungen durchgeführt.
In der Leistung enthalten sind der Aufbau und Abbau der Messgeräte zur Durchführung kontinuierlicher Erschütterungsmessungen gemäß DIN 4150 mit 3-dimensionalem Geophon mit elektronischer Aufzeichnung; einschließlich Konfiguration der Geräte vor dem Einsatz und Abstimmung der Einstellungen mit dem AG Die Abrechnung erfolgt je Aufstellung pro Gebäude; einschl. An- und Abfahrt.
Im Nachtragsangebot enthalten ist die dreimalige Auswertung der Dauermessungen. Dazu gehört das Auslesen der Daten nach Abschluss der Messungen, die Auswertung der Erschütterungsmessungen mit Aufzeichnungsdiagrammen; die baubegleitende Abstimmung mit der Bau-stelle, die Erarbeitung von Empfehlungen für die Weiterführung der Arbeiten, das Erstellen einer fachtechnischen Stellungnahme auf Grundlage des Messberichtes; sowie eine digitale Ausfertigung.
Das Nachtragsangebot beinhaltet zudem noch die Leistung zur Ablesung des Rissmonitorings. Dies umfasst die Ablesung der Rissmonitore, monatliche Wiederholungsmessungen, Fotodokumentation der Risse, visuelle Kontrolle des Rissbildes im Haus, sowie die Dokumentation des Baufortschrittes neben dem Gebäude. Enthalten ist die An- und Abfahrt.
Des Weiteren wurden auf Anweisung der LTV mehrere Zwischenbegehungen zur Rissaufnahme am Wohnhaus und Nebengebäude Grünthaler Straße 69 durchgeführt. Die Leistungen beinhalten mehrere An- und Abfahrten für die Zwischenbegehung der Grünthaler Straße 69, die Auswertung der Zwischenbegehungen, die Rissaufnahme und die Auswertung der Rissaufnahme, so-wie den Versand der Stellungnahme.