Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau. Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz. Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: FMZ-2019-147
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-14 📅
Datum des Beginns: 2020-01-20 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 220-540005
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Leistungsgegenstand sind Leistungen der Beweissicherung zur Feststellung baulicher Zustände und ggf. vorhandenen Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich sowie der angrenzenden Bereiche. Dazu gehört auch die Aufnahme und Dokumentation von Grenzpunkten im unmittelbaren Baubereich und erweiterten Baustellenbereich.
Leistungsgegenstand sind Leistungen der Beweissicherung zur Feststellung baulicher Zustände und ggf. vorhandenen Schäden der Gebäude, Bauwerke, Nebenanlagen, Einfriedungen, Flächenbefestigungen, Zufahrten, Wege und Einbauten im Baubereich sowie der angrenzenden Bereiche. Dazu gehört auch die Aufnahme und Dokumentation von Grenzpunkten im unmittelbaren Baubereich und erweiterten Baustellenbereich.
Dem jetzigen Planungstand entsprechend handelt es sich um 28 beweiszusichernde Grundstücke, davon 2 Grundstücke mit Brückenbauwerken (Bahnbrücke, Fußgängerbrücke) bebaut.
Die Aufnahme hat mit geeigneten Messmitteln und Methoden vor dem Hintergrund sensiblen privaten Eigentums zu erfolgen. Hierzu gehört die Verwendung von Risslinealen zur Dokumentation vorhandener Rissbreiten, die Verwendung von Wasserwaagen zur Feststellung von Schiefstellungen vorhandener Einbauten, Anlagen o. ä., oder die Verwendung von Messlatten zur Herstellung von Größenbezügen auf Bilddokumenten. Die digitalen Bilddokumente sind mit einem vom AN wählbaren, logischen und nachvollziehbaren Index zu nummerieren. In der Papierdokumentation ist jedes Bild mindestens mit dem Index zu beschriften. Sofern aufzeichnende/registrierende Instrumentierungen – z. B. Rissmonitore bei vorhandenen Rissen, die ablaufende Bewegung dokumentieren – vorgesehen werden müssen, sind gesonderte Abstimmungen unter Hinzuziehung der LTV zu führen.
Die Aufnahme hat mit geeigneten Messmitteln und Methoden vor dem Hintergrund sensiblen privaten Eigentums zu erfolgen. Hierzu gehört die Verwendung von Risslinealen zur Dokumentation vorhandener Rissbreiten, die Verwendung von Wasserwaagen zur Feststellung von Schiefstellungen vorhandener Einbauten, Anlagen o. ä., oder die Verwendung von Messlatten zur Herstellung von Größenbezügen auf Bilddokumenten. Die digitalen Bilddokumente sind mit einem vom AN wählbaren, logischen und nachvollziehbaren Index zu nummerieren. In der Papierdokumentation ist jedes Bild mindestens mit dem Index zu beschriften. Sofern aufzeichnende/registrierende Instrumentierungen – z. B. Rissmonitore bei vorhandenen Rissen, die ablaufende Bewegung dokumentieren – vorgesehen werden müssen, sind gesonderte Abstimmungen unter Hinzuziehung der LTV zu führen.
Zusätzlich sind vorhandene Mängel oder Schäden zu beschreiben und fotographisch unter Verwendung eines geeigneten Messmittels zu dokumentieren. Alle vorhandene Mängel oder Schäden sind zusätzlich tabellarisch mit folgenden Merkmalen/Zuordnungen aufzulisten.
Zusätzlich sind vorhandene Mängel oder Schäden zu beschreiben und fotographisch unter Verwendung eines geeigneten Messmittels zu dokumentieren. Alle vorhandene Mängel oder Schäden sind zusätzlich tabellarisch mit folgenden Merkmalen/Zuordnungen aufzulisten.
Neben der Lokalisierung der Grenzpunkte anhand der beigefügten Planunterlagen sind diese, soweit wie möglich, gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer abzugleichen und ggf. nicht eingetragene Grenzpunkte beim Grundstückseigentümer zu erfragen und zusätzlich zu dokumentieren.
Neben der Lokalisierung der Grenzpunkte anhand der beigefügten Planunterlagen sind diese, soweit wie möglich, gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer abzugleichen und ggf. nicht eingetragene Grenzpunkte beim Grundstückseigentümer zu erfragen und zusätzlich zu dokumentieren.
Es sind alle die Bereiche aufzunehmen, die durch die geplante Bauweise von der Baumaßnahme oder der Baustelleneinrichtung betroffen sein können und durch die eigentliche Baumaßnahme keine Änderung erfahren. Dabei sind Beeinträchtigungen durch z. B. Staub oder Spritzwasser ebenfalls zu berücksichtigen.
Es sind alle die Bereiche aufzunehmen, die durch die geplante Bauweise von der Baumaßnahme oder der Baustelleneinrichtung betroffen sein können und durch die eigentliche Baumaßnahme keine Änderung erfahren. Dabei sind Beeinträchtigungen durch z. B. Staub oder Spritzwasser ebenfalls zu berücksichtigen.
Es ist eine Erstbeweissicherung vor Baubeginn und eine Nachschau nach Abschluss der Baumaßnahmen, aber noch vor deren Abnahme vorzunehmen.
Vor bzw. mit Beginn der Erstbeweissicherung lädt der Beweis sicherer den AG, den AN Bau und die örtliche Bauüberwachung zu einem Abstimmungs-/Einweisungstermin vor Ort ein. Zu diesem Termin werden die aufzunehmenden Bereiche der Beweissicherung nochmals gemeinsam abgestimmt.
Vor bzw. mit Beginn der Erstbeweissicherung lädt der Beweis sicherer den AG, den AN Bau und die örtliche Bauüberwachung zu einem Abstimmungs-/Einweisungstermin vor Ort ein. Zu diesem Termin werden die aufzunehmenden Bereiche der Beweissicherung nochmals gemeinsam abgestimmt.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.Nr. 100710052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Chemnitz-Harthau
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Beweissicherung anzugeben. Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Die Deckungsumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o. g. Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Beweissicherung anzugeben. Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Die Deckungsumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o. g. Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter bezogen auf den ausgeschriebenen Fachbereich;
b) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung Projektleiter (PL) und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation, des stellvertretenden Projektleiter (stellv. PL)und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation und Benennung der Projektteammitglieder und ihrer beruflichen Qualifikation.
b) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung Projektleiter (PL) und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation, des stellvertretenden Projektleiter (stellv. PL)und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation und Benennung der Projektteammitglieder und ihrer beruflichen Qualifikation.
Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter: Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Studiengang.
Der Bieter muss für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter folgende vergleichbare Referenzen benennen:
Mind. 2 Referenzen für Beweissicherung im innerstädtischen Bereich für Grundstücke mit Wohngebäudebebauung oder Bebauung mit Gewerbebetrieben.
Mit Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums sowie des entsprechenden Ansprechpartners für die Referenzen.
Es ist für jede Referenz das „Deckblatt für Referenzobjekte“ zu verwenden!
Die Referenzen für den PL und den stellv. PL können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern beide Personen am Fachbereich Beweissicherung beteiligt waren.
Die Referenzen müssen für abgeschlossene Bauvorhaben vorgelegt werden, die nach dem 1.1.2010 fertig gestellt worden sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Projektleiter und stellvertretender Projektleiter: Diplom oder Masterabschluss im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Studiengang.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Rauenstein 6 A
09514 Pockau – Lengefeld
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 220-540005 (2019-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, “Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2 + 161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, “Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50lr, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2 + 161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Gesamtwert des Auftrags: 6226.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, “Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, “Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2 + 161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 – Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2 + 161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Vor bzw. mit Beginn der Erstbeweissicherung lädt der Beweissicherer den AG, den AN Bau und die örtliche Bauüberwachung zu einem Abstimmungs-/Einweisungstermin vor Ort ein. Zu diesem Termin werden die aufzunehmenden Bereiche der Beweissicherung nochmals gemeinsam abgestimmt.
Vor bzw. mit Beginn der Erstbeweissicherung lädt der Beweissicherer den AG, den AN Bau und die örtliche Bauüberwachung zu einem Abstimmungs-/Einweisungstermin vor Ort ein. Zu diesem Termin werden die aufzunehmenden Bereiche der Beweissicherung nochmals gemeinsam abgestimmt.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 201 bis 2020, FV-Reg.Nr.100710052
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-27 📅
Name: BKS Ingenieurbüro GmbH
Postanschrift: Rudolpf-Breitscheid-Straße 7
Postort: Wilkau-Haßlau
Postleitzahl: 08112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@ib-bks.de📧
Land: Zwickau🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6226.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 025-057136 (2020-01-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6226.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367-3100📞
Fax: +49 37367-310130 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-30 📅
Datum des Endes: 2022-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 166-472302
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 025-057136
ABl. S-Ausgabe: 166
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Förderperiode 2014-2020; FV-Reg.-Nr. 100710052
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 166-472302 (2022-08-25)