BHKW Strausberg

Stadtwerke Strausberg GmbH

Die Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung, betriebsbedingte Montage in einem bestehenden Gebäude und Inbetriebnahme einer mit Erdgas betriebenen und aus 3 baugleichen BHKW-Modulen bestehenden BHKW-Anlage als vollständige Maschine (lt EU-Maschinenrichtlinie) mit insgesamt ca. 8 MW thermischer und ca. 8 MW elektrischer Leistung. Dies schließt sämtliche peripheren Anlagen und Ausrüstungen ein, die für die bestimmungsgemäße Funktion der Gesamtanlage erforderlich sind, inklusive PLT-Schutzsysteme (mindestens SIL 2 nach EN 50156), frei stehende Mittelspannungsstation mit 2 separaten Schaltanlagen sowie Anschlussstation mit Schaltanlage. Zum Leistungsumfang gehören zudem die Baumaßnahme zur Anpassung des Bestandsgebäudes,die Einbindung ins bestehende System der Fernwärmeversorgung (Betriebstemperatur > 100C, zulässiger Betriebsdruck > 10 bar(Ü)), der Anschluss ans Erdgasnetz und an weitere vorhandene Systeme sowie die Wartung und Instandhaltung der BHKW-Anlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-28 Auftragsbekanntmachung
2020-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kraftwerke und Heizkraftwerke
Referenznummer: 001-19
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung, betriebsbedingte Montage in einem bestehenden Gebäude und Inbetriebnahme einer mit Erdgas betriebenen und aus 3 baugleichen BHKW-Modulen bestehenden BHKW-Anlage als vollständige Maschine (lt EU-Maschinenrichtlinie) mit insgesamt ca. 8 MW thermischer und ca. 8 MW elektrischer Leistung. Dies schließt sämtliche peripheren Anlagen und Ausrüstungen ein, die für die bestimmungsgemäße Funktion der Gesamtanlage erforderlich sind, inklusive PLT-Schutzsysteme (mindestens SIL 2 nach EN 50156), frei stehende Mittelspannungsstation mit 2 separaten Schaltanlagen sowie Anschlussstation mit Schaltanlage. Zum Leistungsumfang gehören zudem die Baumaßnahme zur Anpassung des Bestandsgebäudes,die Einbindung ins bestehende System der Fernwärmeversorgung (Betriebstemperatur > 100
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kraftwerke und Heizkraftwerke 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung 📦
Mittelspannungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Strausberg GmbH
Postanschrift: Kastanienallee 38
Postleitzahl: 15344
Postort: Strausberg
Kontakt
Internetadresse: https://ssg-strausberg.de/ 🌏
E-Mail: meuten@battke-gruenberg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YSSY13L/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YSSY13L 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-03-02 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 125-306820
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
1) Phase – Interessenbekundung: Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereit in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessenbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase – Interessenbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/einer Interessenbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- und Fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung. 2) Phase – Interessenbestätigung: Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessenbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessenbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessenbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der „Aufforderung zur Interessenbestätigung" werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/Dokumente zur Erstellung des Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellt: Im Rahmen der Aufforderung zur Interessenbestätigung werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können. 3) Phase – Angebotsverfahren: Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. II) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeber behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben. Bekanntmachungs-ID: CXP4YSSY13L
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose: Alle Lose
Bezeichnung des Loses: Lieferung und Einrichtung von 3 gleichen BHKW-Modulen mit sämtlichen peripheren Anlagen und Ausrüstungen sowie deren Anbindung an die bestehenden Systeme
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung, betriebsbedingte Montage in einem bestehenden Gebäude und Inbetriebnahme einer mit Erdgas betriebenen und aus 3 baugleichen BHKW-Modulen bestehenden BHKW-Anlage als vollständige Maschine (lt EU-Maschinenrichtlinie) mit insgesamt ca. 8 MW thermischer und ca. 8 MW elektrischer Leistung. Dies schließt sämtliche peripheren Anlagen und Ausrüstungen ein, die für die bestimmungsgemäße Funktion der Gesamtanlage erforderlich sind, inklusive PLT-Schutzsysteme (mindestens SIL 2 nach EN 50156), frei stehende Mittelspannungsstation mit 2 separaten Schaltanlagen sowie Anschlussstation mit Schaltanlage. Zum Leistungsumfang gehören zudem die Einbindung ins bestehende System der Fernwäremversorgung (Betriebstemperatur > 100
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Bezeichnung des Loses: Lieferung und Errichtung einer Mittelspannungsstation und einer Anschlussstation inkl. primärer und sekundärer Schaltanlagentechnik
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung, betriebsfertige Montage einer frei stehenden Mittelspannungsstation mit 2 separaten 24-kV-Schaltanlagen und einer Anschlussstation mit 24-kV-Schaltanlage. Zum Leistungsumfang gehören zudem die Schutztechnik von Schaltanlage und Netz sowie die übergeordnete Schutztechnik für die Stromerzeugungsanlage und die technischen Anlage zur elektrischen Eigenbedarfsversorgung und zur Bereitstellung einer batteriegepufferten Hilfs- und Steuerspannungsversorgung je Station.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Strausberg Strausberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3): Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit(Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument Aufforderung zur Interessenbestätigung, das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessenbestätigung unter der unter ZIff. I.3 genannten Adresse elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Aufforderung zur Interessenbestätigung“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Veröffentlichung. Die Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zur Interessenbestätigung ebenfalls unter der oben genannten Adresse elektronisch zur Verfügung gestellt.Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. Ziff. VI.3).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Anforderungen in dem Dokument „Aufforderung zur Interessenbestätigung“ nachzuweisen. Es wird auf die Ausführungen unter ZIff. III.1.1. verwiesen.
Mindeststandards:
Es wird auf die Ausführungen in dem Dokument „Aufforderung zur Interessenbestätigung“ verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Anforderungen in dem Dokument „Aufforderung zur Interessenbestätigung“ nachzuweisen. Es wird auf die Ausführungen unter ZIff. III.1.1. verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es wird auf die Ausführungen in dem Dokument „Aufforderung zur Interessenbestätigung" verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es wird auf die Ausführungen in dem Dokument „Aufforderung zur Interessenbestätigung" verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es wird auf die Ausführungen in dem Dokument „Aufforderung zur Interessenbestätigung" verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es wird auf die Ausführungen in dem Dokument „Aufforderung zur Interessenbestätigung" verwiesen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird auf die Ausführungen in dem Dokument „Aufforderung zur Interessenbestätigung" verwiesen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-08-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Battke Grünberg Rechtsanwälte PartGmbB
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YSSY13L/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Phase – Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereit in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessenbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase – Interessenbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/einer Interessenbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- und Fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§ 36 Abs. 5
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SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2) Phase – Interessenbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessenbestätigung) aufgefordert werden.
Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessenbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessenbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der „Aufforderung zur Interessenbestätigung" werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/Dokumente zur Erstellung des Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellt:
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Im Rahmen der Aufforderung zur Interessenbestätigung werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
3) Phase – Angebotsverfahren:
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
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II) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeber behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YSSY13L

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3118661-610 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantragunzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 125-306820 (2019-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 001-19-ANG-endgültig-Los 1 und 2
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung, betriebsbedingte Montage in einem bestehenden Gebäude und Inbetriebnahme einer mit Erdgas betriebenen und aus 3 baugleichen BHKW-Modulen bestehenden BHKW-Anlage als vollständige Maschine (lt EU-Maschinenrichtlinie) mit insgesamt ca. 8 MW thermischer und ca. 8 MW elektrischer Leistung. Dies schließt sämtliche peripheren Anlagen und Ausrüstungen ein, die für die bestimmungsgemäße Funktion der Gesamtanlage erforderlich sind, inklusive PLT-Schutzsysteme (mindestens SIL 2 nach EN 50156), frei stehende Mittelspannungsstation mit zwei separaten Schaltanlagen sowie Anschlussstation mit Schaltanlage. Zum Leistungsumfang gehören zudem die Baumaßnahme zur Anpassung des Bestandsgebäudes,die Einbindung ins bestehende System der Fernwärmeversorgung (Betriebstemperatur > 100
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Gemischt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 063-151607
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 125-306820
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YSSD9H4

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Ausführungsplanung, Herstellung, Lieferung, betriebsbedingte Montage in einem bestehenden Gebäude und Inbetriebnahme einer mit Erdgas betriebenen und aus 3 baugleichen BHKW-Modulen bestehenden BHKW-Anlage als vollständige Maschine (lt EU-Maschinenrichtlinie) mit insgesamt ca. 8 MW thermischer und ca. 8 MW elektrischer Leistung. Dies schließt sämtliche peripheren Anlagen und Ausrüstungen ein, die für die bestimmungsgemäße Funktion der Gesamtanlage erforderlich sind, inklusive PLT-Schutzsysteme (mindestens SIL 2 nach EN 50156), frei stehende Mittelspannungsstation mit zwei separaten Schaltanlagen sowie Anschlussstation mit Schaltanlage. Zum Leistungsumfang gehören zudem die Einbindung ins bestehende System der Fernwäremversorgung (Betriebstemperatur > 100
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-18 📅
2020-03-23 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Battke — Grünberg Rechtsanwälte PartGmbB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 063-151607 (2020-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 001-19-ANG-endgültig-Los 1 und 2 (Kopie)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 066-158064
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YSSD99R

Auftragsvergabe
Name: AGO AG Energie + Anlagen
Postanschrift: Am Goldenen Feld 23
Postort: Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland 🇩🇪
Märkisch-Oderland 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 066-158064 (2020-03-30)