Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin beabsichtigt die Entwicklung des Bildungscampus Gruscheweg. Bei dem betreffenden Gebiet handelt es sich um ein noch laufende b-Planverfahren, für das der Aufstellungsbeschluss gefasst und der Vorentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.2.2019 beschlossen worden sind. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen der Neubau einer 3-zügigen Grundschule (ca. 530 Schüler) mit Aula/Mensa und Fachräumen und Hort, eine Sporthalle mit 3 Hallenteilen und Pausen-, Frei- und Sportaußenflächen errichtet werden. Die Grundlage der baulichen Entwicklung wird das Ergebnis eines Architektenwettbewerbes sein, der 2019 durchgeführt wird. Darüber hinaus ist geplant, die Projektsteuerung in die Vorprüfung zum Wettbewerb einzubinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 084/2019/SE-GM
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin beabsichtigt die Entwicklung des Bildungscampus Gruscheweg. Bei dem betreffenden Gebiet handelt es sich um ein noch laufende b-Planverfahren, für das der Aufstellungsbeschluss gefasst und der Vorentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.2.2019 beschlossen worden sind. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen der Neubau einer 3-zügigen Grundschule (ca. 530 Schüler) mit Aula/Mensa und Fachräumen und Hort, eine Sporthalle mit 3 Hallenteilen und Pausen-, Frei- und Sportaußenflächen errichtet werden. Die Grundlage der baulichen Entwicklung wird das Ergebnis eines Architektenwettbewerbes sein, der 2019 durchgeführt wird. Darüber hinaus ist geplant, die Projektsteuerung in die Vorprüfung zum Wettbewerb einzubinden.
Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin beabsichtigt die Entwicklung des Bildungscampus Gruscheweg. Bei dem betreffenden Gebiet handelt es sich um ein noch laufende b-Planverfahren, für das der Aufstellungsbeschluss gefasst und der Vorentwurf sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.2.2019 beschlossen worden sind. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen der Neubau einer 3-zügigen Grundschule (ca. 530 Schüler) mit Aula/Mensa und Fachräumen und Hort, eine Sporthalle mit 3 Hallenteilen und Pausen-, Frei- und Sportaußenflächen errichtet werden. Die Grundlage der baulichen Entwicklung wird das Ergebnis eines Architektenwettbewerbes sein, der 2019 durchgeführt wird. Darüber hinaus ist geplant, die Projektsteuerung in die Vorprüfung zum Wettbewerb einzubinden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird;
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen;
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 (3), Unterabsatz 1VgV). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3). Kommunikation, die mündlich, per E-Mail, Telefax, Briefpost usw. erfolgt, ist nicht zugelassen und wird nicht beantwortet;
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 260 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 -Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 – niedrigster Preis);
(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYRYYZR
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird;
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen;
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 (3), Unterabsatz 1VgV). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3). Kommunikation, die mündlich, per E-Mail, Telefax, Briefpost usw. erfolgt, ist nicht zugelassen und wird nicht beantwortet;
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 260 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 -Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 – niedrigster Preis);
(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYRYYZR
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der neue „Bildungscampus Gruscheweg" soll im nördlichen Gemeindebereich in der Nähe der BAB 10 entstehen. Der Campus umfasst eine Gesamtgrundstücksfläche von ca. 110 000 qm.
Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen:
1. Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Hort mit rd. 5 500 qm NUF;
2. Neubau einer Sporthalle mit 3 Hallenteilen mit rd. 1 500 qm NUF;
3. Gestaltung der Schulfreiflächen mit Pausenhof sowie Schulgarten und der Sportaußenflächen für die gemeinsame Nutzung mit dem Landkreis;
4. Gliederung / Gestaltung der Erschließung vom Gruscheweg sowie Einordnung der Abstellanlagen
5. Gestaltung Bushaltestellen und PKW-Stellplätze (Anzahl: ca. 210 gesamt)
Die Einzelmaßnahmen am Standort sollen in ein gemeinsames Energiekonzept eingebunden werden.
Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültiger EnEV und EEWärmeG erfolgen.
Im Ergebnis sollen architektonisch ansprechende Gebäude sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus:
3. Geschätzte Projektkosten (Kostengruppe 200 bis 700 nach DIN 276): ca. 28,0 Mio. EUR brutto (davon KGr 300: rd. 13,8 / KGr 400: 4,7 / KGr 500: 3,1 Mio. EUR brutto).
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand Mai 2014) in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen).
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand Mai 2014) in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen).
Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Grundleistungen der Projektstufe 1 bis 5 gemäß § 2, nahezu alle Grundleistungen, sowie optional ausgewählte Besondere Leistungen (im Einzelnen s. Vergabeunterlagen, hier: Leistungsbild oder Ziffer II.2.11. „Optionen").
Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Grundleistungen der Projektstufe 1 bis 5 gemäß § 2, nahezu alle Grundleistungen, sowie optional ausgewählte Besondere Leistungen (im Einzelnen s. Vergabeunterlagen, hier: Leistungsbild oder Ziffer II.2.11. „Optionen").
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Möglicherweise wird der Auftraggeber nach Abschluss des Architekturwettbewerbs den Einsatz eines Generalunternehmers als Kumulativleistungsträger ab Leistungsphase 6(Leistungsbild gem. HOAI 2013 §34) vorsehen.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): 1. Vertragsentwurf inkl. ausgewählter Anlagen (z. B. AVB, Grobterminplan)
3. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz [BbgVergG],
4. Formblatt Honorarangebot
5. sonstige Unterlagen, z.B. Übersichtspläne, städtebauliches Konzept u.a.
Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Voraussichtlicher Zeitrahmen:
1. Beauftragung der ersten Leistungsphase: 09/2019.
2. Planung/Baudurchführung: bis 07/2023;
3. Projektabschluss: bis 12/2023.
Dauer: 45 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
Beschreibung der Optionen:
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen, ganz oder teilweise, ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen, ganz oder teilweise, ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(2) Mit dem Abschluss des Vertrages wird lediglich die Projektstufe 1 teilweise (soweit nach spezifiziertem Leistungsbild erforderlich) beauftragt. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Hauptausschusses der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin.
(2) Mit dem Abschluss des Vertrages wird lediglich die Projektstufe 1 teilweise (soweit nach spezifiziertem Leistungsbild erforderlich) beauftragt. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Hauptausschusses der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin.
(3) Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(3) Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(4) Sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, sollen optional ausgewählte Besondere Leistungen (s. Vergabeunterlagen – spezifiziertes Leistungsbild) vergeben werden.
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (Formblatt) folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen (s.a. Ziff. III.2.2): Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (Formblatt) folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen (s.a. Ziff. III.2.2): Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Es werden über die mit Veröffentlichung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziffer II.2.4) hinaus folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Lage- und Übersichtsplan, städtebauliches Konzept, Vorstudie
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeindeverwaltung Neuenhagen bei Berlin
Am Rathaus 1
15366 Neuenhagen bei Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) – wird der Bewerber ausgeschlossen:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) – wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2), dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen.
c) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2), dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 3) zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 6) gemäß Ziffer III.2.1.
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach
§ 47 (1) VgV und die Erklärungen bzgl. wirtschaftlicher Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gem. §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblatt). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
§ 47 (1) VgV und die Erklärungen bzgl. wirtschaftlicher Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gem. §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblatt). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters / einer Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) sowie zum Netto-Jahresumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2014) §2 (Teilnahmeantrag Punkt 4.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) sowie zum Netto-Jahresumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2014) §2 (Teilnahmeantrag Punkt 4.1).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Mindeststandards:
Netto-Jahresumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand Mai 2014) §2 im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018): Mindestanforderung: größer/gleich 300 000,00 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Netto-Jahresumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand Mai 2014) §2 im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018): Mindestanforderung: größer/gleich 300 000,00 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag 4.2) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2017, 2016) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden aufgeschlüsselt in Anzahl der Architekten und Ingenieure (inklusive Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 insgesamt sowie mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag 4.2) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2017, 2016) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden aufgeschlüsselt in Anzahl der Architekten und Ingenieure (inklusive Führungskräfte) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 insgesamt sowie mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Für das in Ziffer II.1.4 und II.2.4 aufgeführte Leistungsbild sind aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) mindestens 2 und maximal 4 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen
(Teilnahmeantrag Pkt. 5.2.), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden (sofern im Teilnahmeantrag abgefragt):
— Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land/Auftraggeber,
— Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103,
— Auftraggeber (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen),
— Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 der Planer i.S. HOAI 2013 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber),
— Projektkosten netto (Summe KGr 200-700 nach DIN 276) bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil i.S. HOAI 2013 §2,
— BGF bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil i.S. HOAI 2013 §2,
— Schwierigkeitsgrad (Honorarzone[n] im Sinne §5 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 [Stand 2014]),
— Art der Baumaßnahme i.S. HOAI 2013 §2 (Neubau-/Erweiterungsbaumaßnahme / Andere [Umbau, Modernisierung, Instandhaltung, Instandsetzung, Wiederaufbau u.ä.]).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem zusätzliche Angaben zu ausgewählten Leistungen/Projektmerkmalen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2) zu tätigen (sofern zutreffend, nicht zwingend für die Wertungsfähigkeit der Referenzen). Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem zusätzliche Angaben zu ausgewählten Leistungen/Projektmerkmalen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2) zu tätigen (sofern zutreffend, nicht zwingend für die Wertungsfähigkeit der Referenzen). Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzprojekte müssen auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1. Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (inklusive Führungskräfte) mit ? 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 mit Berufserfahrung ? 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 3 pro Jahr im Durchschnitt.
1. Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (inklusive Führungskräfte) mit ? 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 mit Berufserfahrung ? 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 3 pro Jahr im Durchschnitt.
2. Referenzprojekte: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte, die folgende Bedingungen erfüllen: 1. Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme
i. S. HOAI 2013 §2; 2. Projektkosten (Summe KGr 200-700 nach DIN 276) bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI §2 größer/gleich 8,0 Mio. Euro netto; 3. Fertigstellung Leistungsphase 8 der Planer im Sinne HOAI 2013 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 6 Jahren (im Zeitraum 04/2013 bis 03/2019).
i. S. HOAI 2013 §2; 2. Projektkosten (Summe KGr 200-700 nach DIN 276) bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI §2 größer/gleich 8,0 Mio. Euro netto; 3. Fertigstellung Leistungsphase 8 der Planer im Sinne HOAI 2013 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 6 Jahren (im Zeitraum 04/2013 bis 03/2019).
Für die mindestens 2 und maximal 4 Referenzprojekte, welche die vorgenannten Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
a) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103";
b) mindestens ein Referenzprojekt mit Projektkosten (Summe KGr 200 - 700 nach DIN 276) bezogen auf den Neubau-/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI §2 größer/gleich 16,0 Mio. Euro netto;
c) durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Projektstufen 1 bis 5 (Grundleistungen) in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen) im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2014) mindestens einmal abgedeckt sein;
c) durch die Summe der Referenzprojekte müssen die Projektstufen 1 bis 5 (Grundleistungen) in den Handlungsbereichen A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), D (Termine, Kapazitäten und Logistik) und E (Verträge und Versicherungen) im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2014) mindestens einmal abgedeckt sein;
d) mindestens zwei Referenzprojekte, bei denen die Projektstufen 1 bis 5 im Handlungsbereich C (Kosten und Finanzierung) im Sinne §2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (2014) durchgängig erbracht wurden.
Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten (maximal 4) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure (VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44):
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied je Leistungsbereich die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehender Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Die örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit ist in engen Intervallen gemäß Erfordernis sicher zu stellen. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
(2) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzenden Vorschriften und Regeln des Landes Brandenburg, z. B. auch Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), LHO und Vergabegesetz (BbgVergG).
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung von allen Beteiligten vorzulegende Erklärungen: Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
(6) Der Bewerber darf bei Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1 Verpflichtungsgesetz abgeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt: 1.270 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 250 Punkte; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1.020 Punkte).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt: 1.270 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 250 Punkte; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1.020 Punkte).
Detaillierte Angaben zur Bewertung können dem Anhang zum Teilnahmeantrag (s. Vergabeunterlagen, Dokument mit dem Begriff "Teilnahmeantrag" im Dateinamen) entnommen werden.
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§75 [6] VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§75 [6] VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-06-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird;
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird;
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen;
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen;
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 (3), Unterabsatz 1VgV). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3). Kommunikation, die mündlich, per E-Mail, Telefax, Briefpost usw. erfolgt, ist nicht zugelassen und wird nicht beantwortet;
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 (3), Unterabsatz 1VgV). Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3). Kommunikation, die mündlich, per E-Mail, Telefax, Briefpost usw. erfolgt, ist nicht zugelassen und wird nicht beantwortet;
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 260 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 -Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 – niedrigster Preis);
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insgesamt maximal 260 Punkte erreicht werden. Bewertung Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 -Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 – niedrigster Preis);
(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYRYYZR
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Referat 12
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661607📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gemeindeverwaltung Neuenhagen bei Berlin
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postort: Neuenhagen bei Berlin
Postleitzahl: 15366
Telefon: +49 3342245620📞
E-Mail: s.scheiter@neuenhagen-bei-berlin.de📧
Fax: +49 3342245447 📠
Internetadresse: http://www.neuenhagen-bei-berlin.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 084-200688 (2019-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 539473.83 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der neue „Bildungscampus Gruscheweg“ soll im nördlichen Gemeindebereich in der Nähe der BAB 10 entstehen. Der Campus umfasst eine Gesamtgrundstücksfläche von ca. 110.000 qm.
1) Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Hort mit rd. 5 500 qm NUF;
2) Neubau einer Sporthalle mit 3 Hallenteilen mit rd. 1 500 qm NUF;
3) Gestaltung der Schulfreiflächen mit Pausenhof sowie Schulgarten und der Sportaußenflächen für die gemeinsame Nutzung mit dem Landkreis;
4) Gliederung/Gestaltung der Erschließung vom Gruscheweg sowie Einordnung der Abstellanlagen (Behindertengerechte PKW-Stellplätze/ Fahrrad-Stellflächen);
5) Gestaltung Bushaltestellen und PKW-Stellplätze (Anzahl: ca. 210 gesamt).
3) Geschätzte Projektkosten (Kostengruppe 200 bis 700 nach DIN 276): ca. 28,0 Mio. EUR brutto (davon KGr 300: rd. 13,8 / KGr 400: 4,7 / KGr 500: 3,1 Mio. EUR brutto).
Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Grundleistungen der Projektstufe 1 bis 5 gemäß § 2, nahezu alle Grundleistungen, sowie optional ausgewählte Besondere Leistungen (im Einzelnen s. Vergabeunterlagen, hier: Leistungsbild oder Ziffer II.2.11. „Optionen“).
Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Grundleistungen der Projektstufe 1 bis 5 gemäß § 2, nahezu alle Grundleistungen, sowie optional ausgewählte Besondere Leistungen (im Einzelnen s. Vergabeunterlagen, hier: Leistungsbild oder Ziffer II.2.11. „Optionen“).
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): A1 Formblatt für Honorarangebot
A2 Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2
A3 Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
A4 Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer /Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
A5 Leistungsbild Projektsteuerung
1) Beauftragung der ersten Leistungsphase: 09/2019.
2) Planung/Baudurchführung: bis 07/2023;
3) Projektabschluss: bis 12/2023.
Beschreibung der Optionen:
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Projektstufe 1 (Projektvorbereitung) teilweise – soweit nach spezifiziertem Leistungsbild Gegenstand der zu vergebenden Leistung – zu beauftragen. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Projektstufe 1 (Projektvorbereitung) teilweise – soweit nach spezifiziertem Leistungsbild Gegenstand der zu vergebenden Leistung – zu beauftragen. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-16 📅
Name: Hitzler Ingenieure
Postanschrift: Schillstraße 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
-1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
-1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.