Die Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH (SEH) entwickelt im Auftrag der Hansestadt Herford die ehemalige britische Wentworth-Kaserne an der Liststraße in Herford als „BildungsCampus Herford“. Die Entwicklung wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ gefördert. Im Zuge des Förderprogramms soll das Gebäude F (ehemalige Kita) zur „CampusMitte“ umgebaut werden. Die „CampusMitte“ soll ein modernes Büro- und Verwaltungsgebäude werden mit Mikro-und Makrobüros/Büroeinheiten für Start-up Unternehmen. Zudem soll ein Foyer als Kommunikations- und Begegnungsfläche eingerichtet werden, das gleichzeitig auch für Veranstaltungen dienen kann. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen ab Leistungsphase 5 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für den Umbau des Gebäudes F.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-11.
Auftragsbekanntmachung (2019-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH (SEH) entwickelt im Auftrag der Hansestadt Herford die ehemalige britische Wentworth-Kaserne an der Liststraße in Herford als „BildungsCampus Herford“. Die Entwicklung wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ gefördert. Im Zuge des Förderprogramms soll das Gebäude F (ehemalige Kita) zur „CampusMitte“ umgebaut werden. Die „CampusMitte“ soll ein modernes Büro- und Verwaltungsgebäude werden mit Mikro-und Makrobüros/Büroeinheiten für Start-up Unternehmen. Zudem soll ein Foyer als Kommunikations- und Begegnungsfläche eingerichtet werden, das gleichzeitig auch für Veranstaltungen dienen kann. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen ab Leistungsphase 5 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für den Umbau des Gebäudes F.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH (SEH) entwickelt im Auftrag der Hansestadt Herford die ehemalige britische Wentworth-Kaserne an der Liststraße in Herford als „BildungsCampus Herford“. Die Entwicklung wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ gefördert. Im Zuge des Förderprogramms soll das Gebäude F (ehemalige Kita) zur „CampusMitte“ umgebaut werden. Die „CampusMitte“ soll ein modernes Büro- und Verwaltungsgebäude werden mit Mikro-und Makrobüros/Büroeinheiten für Start-up Unternehmen. Zudem soll ein Foyer als Kommunikations- und Begegnungsfläche eingerichtet werden, das gleichzeitig auch für Veranstaltungen dienen kann. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen ab Leistungsphase 5 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für den Umbau des Gebäudes F.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Herford🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH
Postanschrift: Mary-Somerville Boulevard 4
Postleitzahl: 32049
Postort: Herford
Kontakt
Internetadresse: http://www.seh-herford.de🌏
E-Mail: judith.seeberg@seh-herford.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87848824🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E87848824🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-14 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 052-119802
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 248-523353
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Die in II.2.7) angegebene Endfrist betrifft die Fertigstellung und Schlussrechnung des Vorhabens. Nachlaufende Leistungen der LPhen 8 und 9 sind auch noch nach diesem Zeitpunkt zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH (SEH) entwickelt im Auftrag der Hansestadt Herford die ehemalige britische Wentworth-Kaserne an der Liststraße in Herford als „BildungsCampus Herford“. Die Entwicklung wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ gefördert. Im Zuge des Förderprogramms soll das Gebäude F (ehemalige Kita) zur „CampusMitte“ umgebaut werden. Die „CampusMitte“ soll ein modernes Büro- und Verwaltungsgebäude werden mit Mikro-und Makrobüros/Büroeinheiten für Start-up Unternehmen. Zudem soll ein Foyer als Kommunikations- und Begegnungsfläche eingerichtet werden, das gleichzeitig auch für Veranstaltungen dienen kann. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Hansestadt Herford mbH (SEH) entwickelt im Auftrag der Hansestadt Herford die ehemalige britische Wentworth-Kaserne an der Liststraße in Herford als „BildungsCampus Herford“. Die Entwicklung wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ gefördert. Im Zuge des Förderprogramms soll das Gebäude F (ehemalige Kita) zur „CampusMitte“ umgebaut werden. Die „CampusMitte“ soll ein modernes Büro- und Verwaltungsgebäude werden mit Mikro-und Makrobüros/Büroeinheiten für Start-up Unternehmen. Zudem soll ein Foyer als Kommunikations- und Begegnungsfläche eingerichtet werden, das gleichzeitig auch für Veranstaltungen dienen kann. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4 dieser Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen ab Leistungsphase 5 zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für den Umbau des Gebäudes F.
Die Vergabe umfasst die Objektplanung ab der LPh 5 zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für den Umbau des Gebäudes F (ehemalige Kita) der früheren britischen Wentworth-Kaserne in Herford zu einem BildungsCampus (siehe bereits oben die Erläuterungen in Abschnitt II.1.4 dieser Bekanntmachung). Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden bereits vergeben und werden derzeit bearbeitet; der AG hat sich allerdings entschieden, von der bestehenden Möglichkeit einer stufenweisen Weiterbeauftragung des bisherigen Planers keinen Gebrauch zu machen und die Planungsleistungen neu zu vergeben.
Die Vergabe umfasst die Objektplanung ab der LPh 5 zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für den Umbau des Gebäudes F (ehemalige Kita) der früheren britischen Wentworth-Kaserne in Herford zu einem BildungsCampus (siehe bereits oben die Erläuterungen in Abschnitt II.1.4 dieser Bekanntmachung). Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden bereits vergeben und werden derzeit bearbeitet; der AG hat sich allerdings entschieden, von der bestehenden Möglichkeit einer stufenweisen Weiterbeauftragung des bisherigen Planers keinen Gebrauch zu machen und die Planungsleistungen neu zu vergeben.
Die ehemalige Kindertagesstätte liegt in der Mitte des Geländes des BildungsCampus Herford (ehemalige Wentworth-Kaserne) und soll zukünftig auch die funktionale Mitte bilden.
Ein zentrales Element wird das Foyer der zukünftigen CampusMitte darstellen. Der Raum soll als Kommunikations- und Begegnungsfläche für die Kommunikation zwischen den Unternehmen des Gebäudes, aber auch des gesamten BildungsCampus Herford dienen und als Lounge gestaltet werden, allerdings auch problemlos für Veranstaltungen genutzt werden können.
Ein zentrales Element wird das Foyer der zukünftigen CampusMitte darstellen. Der Raum soll als Kommunikations- und Begegnungsfläche für die Kommunikation zwischen den Unternehmen des Gebäudes, aber auch des gesamten BildungsCampus Herford dienen und als Lounge gestaltet werden, allerdings auch problemlos für Veranstaltungen genutzt werden können.
Die Förderung von Synergien und Kommunikation ist ein weiteres zentrales Thema der Neugestaltung des Gebäudes und zudem wichtiger Bestandteil für die angestrebte Zielgruppe von Start-Up Unternehmen und Unternehmen in Gründung. Die zukünftige Gestaltung soll die Kreativität und den Austausch der Unternehmen fördern. Aus diesem Grund sollen keine klassischen Büroeinheiten geplant werden. Ziel ist eine Mischung aus Büroeinheiten, Co-Working-Spaces und ggf. auch Desk-sharing zu etablieren. Aus diesem Grund sind entsprechende Gemeinschaftsräume und -flächen geplant.
Die Förderung von Synergien und Kommunikation ist ein weiteres zentrales Thema der Neugestaltung des Gebäudes und zudem wichtiger Bestandteil für die angestrebte Zielgruppe von Start-Up Unternehmen und Unternehmen in Gründung. Die zukünftige Gestaltung soll die Kreativität und den Austausch der Unternehmen fördern. Aus diesem Grund sollen keine klassischen Büroeinheiten geplant werden. Ziel ist eine Mischung aus Büroeinheiten, Co-Working-Spaces und ggf. auch Desk-sharing zu etablieren. Aus diesem Grund sind entsprechende Gemeinschaftsräume und -flächen geplant.
Die angestrebte Qualität der Nutzung soll sich unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes auch in der Gestaltung des Gebäudes wiederspiegeln. Die Neugestaltung der Innenräume soll mit der historischen Fassade korrespondieren und eine gestalterische Einheit bilden.
Die angestrebte Qualität der Nutzung soll sich unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes auch in der Gestaltung des Gebäudes wiederspiegeln. Die Neugestaltung der Innenräume soll mit der historischen Fassade korrespondieren und eine gestalterische Einheit bilden.
Die ursprüngliche Nutzung als Kindertagesstätte erfordert umfangreiche Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Folgende Räumlichkeiten sollen in dem Gebäudekonzept integriert werden:
— Co-Working-Spaces: rd. 100 qm (je nach Entwurf auch aufgeteilt auf mehrere Etagen möglich),
— Mikro-/Makrobüroeinheiten von 15 qm bis 35 qm und von 45 qm bis 90 qm (Verhältnis 2/3 zu 1/3),
— Besprechungsräume (maximal 2 Stück) bis 30 qm,
— Foyer (120 bis 150 qm), auch für Veranstaltungen nutzbar,
— Gemeinschaftsräume in jeder Etage in unterschiedlichen Ausführungen und mit unterschiedlichen Nutzungen (etwa Kaffeelounge, Ruhezone o. ä.).
Die Barrierefreiheit ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und in Abstimmung mit dem Fördergeber herzustellen. Die Sanitäreinheiten sind nicht pro Büroeinheit geplant, sondern sollen als Gemeinschaftsflächen ausgeführt werden. Die haus-, brand- und schallschutztechnische Ausstattung des Gebäudes entspricht nicht dem heutigen Stand und soll in Abstimmung mit dem AG und dem Denkmalamt in Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung erneuert bzw. angepasst werden. Eine energetische Sanierung soll in Abstimmung mit dem AG und dem Denkmalamt erfolgen.
Die Barrierefreiheit ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und in Abstimmung mit dem Fördergeber herzustellen. Die Sanitäreinheiten sind nicht pro Büroeinheit geplant, sondern sollen als Gemeinschaftsflächen ausgeführt werden. Die haus-, brand- und schallschutztechnische Ausstattung des Gebäudes entspricht nicht dem heutigen Stand und soll in Abstimmung mit dem AG und dem Denkmalamt in Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung erneuert bzw. angepasst werden. Eine energetische Sanierung soll in Abstimmung mit dem AG und dem Denkmalamt erfolgen.
Die Maßnahmen an den Außenanlagen sollen auf das Notwendigste beschränkt werden, da im Rahmen der Förderung ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt und umgesetzt wird. Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen und herzustellen.
Die Maßnahmen an den Außenanlagen sollen auf das Notwendigste beschränkt werden, da im Rahmen der Förderung ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt und umgesetzt wird. Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen und herzustellen.
Die Projektsteuerung der Maßnahme wird durch die Auftraggeberin erfolgen.
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“. Entsprechende Förderbescheide liegen bereits vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer hat diese sowie künftig noch für die Maßnahme ergehende Förderbescheide und/oder Förderverträge, insbesondere deren Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen, bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
Das Vorhaben wird gefördert mit Mitteln des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“. Entsprechende Förderbescheide liegen bereits vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer hat diese sowie künftig noch für die Maßnahme ergehende Förderbescheide und/oder Förderverträge, insbesondere deren Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen, bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
Zusätzliche Informationen:
Die in II.2.7) angegebene Endfrist betrifft die Fertigstellung und Schlussrechnung des Vorhabens. Nachlaufende Leistungen der LPhen 8 und 9 sind auch noch nach diesem Zeitpunkt zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herford
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in oder Bauingenieur/in.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzen des Büros für vergleichbare Architektenleistungen beim Umbau von Gebäuden, bei denen mindestens die Leistungsphase 5 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet wurde und (von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen) abgeschlossen ist, das Objekt mindestens in die Honorarzone III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 zusammen auf mind. 1 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen und noch nach dem 1.1.2014 Leistungen zur Ausführungsplanung erbracht wurden;
1) Referenzen des Büros für vergleichbare Architektenleistungen beim Umbau von Gebäuden, bei denen mindestens die Leistungsphase 5 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet wurde und (von ggf. baubegleitenden Änderungen abgesehen) abgeschlossen ist, das Objekt mindestens in die Honorarzone III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 zusammen auf mind. 1 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen und noch nach dem 1.1.2014 Leistungen zur Ausführungsplanung erbracht wurden;
2) Referenzen des Büros für vergleichbare Objektüberwachungsleistungen beim Umbau oder der Sanierung/Modernisierung von Bestandsgebäuden, bei denen mindestens die Leistungsphase 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet wurde und alle Bauausführungsleistungen für die Maßnahme vom Bauherrn werkvertraglich (ggf. unter Mängelvorbehalt) abgenommen sind, das Objekt mindestens in die Honorarzone III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 zusammen auf mind. 1 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen und noch nach dem 1.1.2014 Leistungen zur Bauüberwachung durch das Büro erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen;
2) Referenzen des Büros für vergleichbare Objektüberwachungsleistungen beim Umbau oder der Sanierung/Modernisierung von Bestandsgebäuden, bei denen mindestens die Leistungsphase 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet wurde und alle Bauausführungsleistungen für die Maßnahme vom Bauherrn werkvertraglich (ggf. unter Mängelvorbehalt) abgenommen sind, das Objekt mindestens in die Honorarzone III fiel, sich die Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 zusammen auf mind. 1 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen und noch nach dem 1.1.2014 Leistungen zur Bauüberwachung durch das Büro erbracht wurden, die der Bauabnahme vorausgingen;
3) Angabe der durchschnittlichen Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter (m/w) im Bereich Gebäudeplanung und im Bereich Objektüberwachung Hochbau in den Jahren 2016, 2017 und 2018 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügt jeweils eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Der Bieter kann sich im Wege der Eignungsleihe auf Referenzen anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV nur dann berufen, wenn diese Unternehmen die entsprechenden Arbeiten selbst ausführen.
Mindeststandards:
Bewerber müssen – ggf. im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV – zu den Ziffern 1 und 2 jeweils mindestens eine Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Weitere Mindestanforderungen an die Eignung ist eine Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter sowohl im Bereich Gebäudeplanung als auch im Bereich Objektüberwachung Hochbau von jeweils mindestens 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent), und zwar jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018 als auch aktuell.
Bewerber müssen – ggf. im Wege der Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV – zu den Ziffern 1 und 2 jeweils mindestens eine Referenz, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Weitere Mindestanforderungen an die Eignung ist eine Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter sowohl im Bereich Gebäudeplanung als auch im Bereich Objektüberwachung Hochbau von jeweils mindestens 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent), und zwar jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018 als auch aktuell.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Bauingenieur/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Bauingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Berufszulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Bauingenieur/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Bauingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Berufszulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare Architektenleistungen zur Ausführungsplanung in den letzten 5 Jahren (Gewicht 40 %), Unterkriterien:
2.2) zusätzl. zu 2.1 war das Gebäude ganz oder in Teilen denkmalgeschützt (Gewicht 10 %);
2.3) zusätzl. zu 2.1 wurde das Vorhaben unter Anwendnung der RZBau gefördert (Gewicht 5 %);
2.4) zusätzl. zu 2.1 Bearbeitung auch der LPhen 6+7 (Gewicht 10 %);
2.5) zusätzl. zu 2.1 Geltung der VOB/B (mind.) für Nachträge und Behinderungen (Gewicht 10 %).
3) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 15 %) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Architekten und Ingenieure) im Bereich Gebäudeplanung (Gewicht 5 %);
3.2) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen (Architekten, Bauingenieure, Bautechniker, Meister) im Bereich Objektüberwachung Hochbau (Gewicht 5 %);
3.3) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 5 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.