BIM Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau Planungsleistungen Lph 1-2 optional 3, 4, 6, 7/8

DB Netz AG (Bukr 16)

Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie konstruktiver Ingenieurbau Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4,5, 6 und 7/8 für den Abschnitt (Dresden-) Heidenau – Einbindung Heidenau (Tunnelportal Heidenau – Großsedlitz) sowie Technische Streckenausrüstung der Strecke bis zur Systemgrenze DE/CZ mit nachfolgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung,
— Vermessung/Trassierung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-06 Auftragsbekanntmachung
2020-01-13 Ergänzende Angaben
2020-05-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-12-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-12-18 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-01-13 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-02-15 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-03-02 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-11-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 19FEI40879
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie konstruktiver Ingenieurbau Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4,5, 6 und 7/8 für den Abschnitt (Dresden-) Heidenau – Einbindung Heidenau (Tunnelportal Heidenau – Großsedlitz) sowie Technische Streckenausrüstung der Strecke bis zur Systemgrenze DE/CZ mit nachfolgenden Leistungsbildern: — Objektplanung Verkehrsanlagen, — Objektplanung Ingenieurbauwerke, — Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung, — Technische Streckenausrüstung, — Vermessung/Trassierung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: anke.winzer@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3412342292 📞
Fax: +49 3412342399 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=L9%252fKk3GKTjg%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-10 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 238-585130
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 024-053965
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien 100 % Preis Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie konstruktiver Ingenieurbau Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4,5, 6 und 7/8 für den Abschnitt (Dresden-) Heidenau – Einbindung Heidenau (Tunnelportal Heidenau – Großsedlitz) sowie Technische Streckenausrüstung der Strecke bis zur Systemgrenze DE/CZ mit nachfolgenden Leistungsbildern:
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— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung,
— Vermessung/Trassierung.
Siehe II.1.4=.
Beschreibung der Optionen: Planungsleistungen gemäß II. 1.4) Leistungsphase 3, 4, 5, 6, 7/8
Zusätzliche Informationen:
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien 100 % Preis
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden – Heidenau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
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Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
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Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Benennung Planungsleiter Ingenieur aus dem Fachgebiet Verkehrsanlagen oder Ingenieurbau
Nachweis von mindestens 2 Referenzprojekten welche die Erstellung von Gesamtgewerkeplanungen in Generalplanerverantwortung mit mindestens folgenden Leistungsbildern enthalten:
— Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung,
— Technische Streckenausrüstung für OLA-/50 Hz-Anlagen,
— Technische Streckenausrüstung für LST-Anlagen.
Weiterhin sind folgende Bedingungen für die Anerkennung der Referenzen jeweils zwingend zu erfüllen: Projektbearbeitung in den Lph 1 bis 2 oder Lph 3 bis 4 der HOAI bei Projekten für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen die als Leistung des Bewerbers Planung, Organisation und Koordination beinhalten. Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Gesamtwertumfang von mindestens 100,0 Mio EUR netto anerkannt, die in den letzten 8 Jahren bearbeitet worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen zum Inhalt hatten. Der benannte Gesamtwertumfang bezieht sich auf die Gesamtmaßnahme.
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2) Benennung Leitender Planer/Fachplaner Verkehrsanlagen; Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet; Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten in der Planung von Eisenbahn-Verkehrsanlagen für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, Projektbearbeitung in den Lph 1 bis 2 oder Lph 3 bis 4 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen, Erarbeitung von Gleisplanstudien und Erarbeitung von Vorplanungen in Varianten oder Entwurfsplanungen für Gleisumbauarbeiten.
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Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 20,0 Mio EUR netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den letzten 5 Jahren bearbeitet worden sind und das zuvor genannte Leistungsspektrum zum Inhalt hatten.
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3) Benennung Fachplaner konstruktiver Ingenieurbau; Ingenieur mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Fachgebiet konstruktiver Ingenieurbau. Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekte in der Planung von Eisenbahnbrücken für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen, Projektbearbeitung in den Lph 1 bis 2 oder Lph 3 bis 4 der HOAI unter Berücksichtigung von Bauphasenplanungen und Baubehelfen.
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Als Referenz werden zudem nur Projekte mit einem Wertumfang je Leistungsbild von mindestens 5,0 Mio EUR netto je Projekt im Fachgebiet anerkannt, die in den letzten 5 Jahren bearbeitet worden sind und die zuvor genannten Leistungsphasen zum Inhalt hatten.
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4) Fachplaner Oberleitungsanlagen: Die zur Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter müssen eine mindestens 3jährige Berufserfahrung als Fachplaner für 15 kV-Standardoberleitungsanlagen haben. Sie verfügen über den akademischen Grad Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master oder über eine gleichwertige Qualifikation eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
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5) Benennung Planer/Fachplaner LST; Ingenieur mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet sowie Auflistung von mindestens 2 durch den Mitarbeiter aufgestellte PT1 Planungen für ESTW (Nachweis durch Bezeichnung der Betriebsanlage, Freigabe-Nr. und Datum) in den letzten 5 Jahren, Wertumfang je Leistungsbild je Projekt mind. 5,0 Mio EUR netto.
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(Nachweis durch Bezeichnung der Betriebsanlage, Freigabe-Nr. und -datum, Zeitraum und Bauvolumen).
6.) Nachweis des Bewerbers über mindestens 1 Referenzprojekt mittels BIM-Methodik geplant mit mindestens 30 Mio Gesamtwertumfang
Zu 1-3 und 5: Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss im Fachgebiet.
Zu 1-3: Nachweise in Tabellenform: Projektbezeichnung, Auftraggeber/Ansprechpartner/Telefon, Leistungsbilder, Zeitraum, Bauvolumen.
Jede Referenz muss die im o. g. Text benannten Leistungsphasen lückenlos enthalten
Zu 1-5: Durch den Bieter ist in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die für die Ausführung vorgesehenen Personale die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllen.
Ergänzung weiterer Angaben siehe VI.3) Zusätzliche Angaben
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
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— Planung Verkehrsanlage Fahrbahn,
— Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken,
— Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen,
— Planung Verkehrsanlage Bahnsteige,
— Planung elektrischer Weichenheizanlagen,
— Planung von elektrischen Energieanlagen.
Planung Oberleitungsanlagen:
— Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage.
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
— Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik.
Sofern eine PQ durch Nachunternehmer erbracht wird ist dieser namentlich zu benennen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Winzer, Anke
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=L9%252fKk3GKTjg%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FS.EI-SO – Beschaffung Infrastruktur Region Südost
Postanschrift: Salomonstraße 21
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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1) PLUS Ingenieurdienste GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
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Ergänzung zu III.1.3)
Im Rahmen einer Eigenerklärung sind durch den Bieter nachfolgende Punkte zu bestätigen:
— Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software,
— dass der Bewerber über mindestens einen in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter verfügt.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen werden kann.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 238-585130 (2019-12-06)
Ergänzende Angaben (2020-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie konstruktiver Ingenieurbau Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4,5, 6 und 7/8 für den Abschnitt (Dresden-) Heidenau – Einbindung Heidenau (Tunnelportal Heidenau – Großsedlitz) sowie technische Streckenausrüstung der Strecke bis zur Systemgrenze DE/CZ mit nachfolgenden Leistungsbildern: — Objektplanung Verkehrsanlagen, — Objektplanung Ingenieurbauwerke, — Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung, — Technische Streckenausrüstung, — Vermessung/Trassierung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 011-022747
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 238-585130
ABl. S-Ausgabe: 11

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie konstruktiver Ingenieurbau Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4,5, 6 und 7/8 für den Abschnitt (Dresden-) Heidenau – Einbindung Heidenau (Tunnelportal Heidenau – Großsedlitz) sowie technische Streckenausrüstung der Strecke bis zur Systemgrenze DE/CZ mit nachfolgenden Leistungsbildern:
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Quelle: OJS 2020/S 011-022747 (2020-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie konstruktiver Ingenieurbau Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4,5, 6 und 7/8 für den Abschnitt (Dresden-) Heidenau – Einbindung Heidenau (Tunnelportal Heidenau – Großsedlitz) sowie Technische Streckenausrüstung der Strecke bis zur Systemgrenze DE/CZ mit nachfolgenden Leistungsbildern: — Objektplanung Verkehrsanlagen; — Objektplanung Ingenieurbauwerke; — Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung; — Technische Streckenausrüstung; — Vermessung/Trassierung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 098-235785
ABl. S-Ausgabe: 98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Objektplanung Verkehrsanlagen;
— Objektplanung Ingenieurbauwerke;
— Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung;
— Technische Streckenausrüstung;
Siehe II.1.4).
Beschreibung der Optionen: Planungsleistungen gemäß II. 1.4 Leistungsphase 3, 4, 5, 6, 7/8

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-15 📅
Name: Schüßler-PlanIngenieurgesellschaft mbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 098-235785 (2020-05-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-23 📅
Datum des Beginns: 2020-05-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-626048
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 098-235785
ABl. S-Ausgabe: 250

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-04 📅
Quelle: OJS 2020/S 250-626048 (2020-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18)
Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-626079
Quelle: OJS 2020/S 250-626079 (2020-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18)
Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-626080
Quelle: OJS 2020/S 250-626080 (2020-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18)
Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-626081
Quelle: OJS 2020/S 250-626081 (2020-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-12-18)
Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 250-626082
Quelle: OJS 2020/S 250-626082 (2020-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-13)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-18 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 011-023387

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden-Heidenau
Quelle: OJS 2021/S 011-023387 (2021-01-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-15)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-090916
ABl. S-Ausgabe: 35

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: siehe II.1.4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden - Heidenau
Quelle: OJS 2022/S 035-090916 (2022-02-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-02)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 046-120545
ABl. S-Ausgabe: 46

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: noch nicht bekannt
Quelle: OJS 2022/S 046-120545 (2022-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BIM Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau Planungsleistungen Lph 1-2 optional 3, 4, 6, 7 / 8
Referenznummer: 005e6110-a9c6-4073-b727-e50a383ed943
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Verkehrsanlagen sowie konstruktiver Ingenieurbau Lph 1 und 2 sowie optional 3, 4,5, 6 und 7/8 für den Abschnitt (Dresden-) Heidenau - Einbindung Heidenau (Tunnelportal Heidenau - Großsedlitz) sowie Technische Streckenausrüstung der Strecke bis zur Systemgrenze DE/CZ mit nachfolgenden Leistungsbildern: — Objektplanung Verkehrsanlagen, — Objektplanung Ingenieurbauwerke, — Ingenieurbauwerke Tragwerksplanung, — Technische Streckenausrüstung, — Vermessung/Trassierung
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: ec440ecb-ea32-4914-93b7-62214e20228d
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-15 📅
Datum des Endes: 2026-02-02 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Postleitzahl: 01809
Stadt: Dresden Heidenau
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 50 000 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2020627252
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Nationale Registrierungsnummer: ea594e5f-3be2-4aa4-97ec-12927b9c26c9
Postanschrift: Lindleystraße 11
Postleitzahl: 60314
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verwaltung und Organisation
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6996885760 📞
Fax: +49 6996885798 📠

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 1806996633 📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzliche Leistung beinhaltet eine Untersuchung der Baubetriebstechnologie mit der Prämisse, dass das Zugsicherungssystem ETCS während der Bauzeit nicht abgeschaltet werden kann/darf. Die Untersuchung soll die Auswirkung auf die aktuell im Vorplanungsheft enthaltenen Bautechnologie (terminlich, monetär und bautechnologisch) beschreiben und aufzeigen. Die Untersuchung ändert nicht den Gesamtcharakter der eigentlichen Leistung, sie ist für den Werkerfolg des Planers notwendig. Dies begründet sich insbesondere in der weitreichenden Forderung des Deutschlandtaktes, dass ETCS stets im Streckennetz der DB AG zur Verfügung stehen muss. Der Planer hat im Rahmen seiner Hauptvertragsleistung bereits Varianten der Baubetriebstechnologie untersucht und im übergebenen Vorplanungsheft dargestellt. Diese Leistung setzte die Prämisse voraus, dass das ETCS zur Bauzeit abgeschaltet wird und erst mit Gesamtinbetriebnahme der NBS Dresden-Prag in Betrieb genommen werden muss. Dementsprechend muss er die fertiggestellte Unterlage nochmals aufgreifen und eine vergleichende Unterlage erstellen. Diese Prämisse wurde zu Leistungsbeginn in Abstimmung mit den Fachbereichen der DB Netz AG festgelegt (2020) und während des Planungsfortschrittes beibehalten. Ein früherer Wechsel zu einer neuen geänderten Planungsprämisse konnte nicht begründet werden. Zwei Sachverhalte konnten zur Auftragsbekanntmachung des zugrunde gelegten Hauptvertrages nicht bekannt gewesen sein. Das eine ETCS Ausrüstung für diese Strecke vor dem Umbau des Projektes NBS Dresden - Prag geplant und gebaut werden soll, war bei Auftragsbekanntmachung Dezember 2019 nicht bekannt. Die Bast „ETCS L2 Dresden Hbf (a) – Schöna – Grenze DE/CZ“ für ein paralleles Projekt wurde erst am 22.01.21 unterschrieben und erst anschießend informativ übersandt wurden. Diese BAst wird auch aktuell nochmals überarbeitet. Weiterhin zeigen aktuelle Informationen und Untersuchungen, dass entgegen der Annahme zu Leistungsbeginn ein hoher Anteil an Zügen nicht mehr mit PZB-Ausrüstung zu Baubeginn der NBS ausgestattet sein wird. Diese Züge können entsprechend nur noch unter ETCS verkehren und könnten somit während der Bauphase nicht durch das Elbtal (Projektstandort) verkehren.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Grundlage der benannten Leistungen sind die technischen Planungen des gebundenen AN. Die dargestellten Leistungen sind notwendige Ergänzungen des Planungsumfanges des AN, die zur Erreichung des Projektzieles bzw. Werkerfolges zwingend notwendig sind. Weiterhin dienen bereits erlangte Kenntnisse im Rahmen der Vertragsleistungen zur Erlangung des Zieles der o.g. Aufgabenstellung. Die räumliche und planerische Verzahnung (Betrachtung aller Gewerke, gesamthafte Baubetriebsplanung etc) mit den Hauptvertragsleistung macht eine losgelöste Vergabe der Leistungen unmöglich. Die unauflösbare technische Verzahnung mit den Hauptvertragsleistungen besteht insbesondere durch die bereits erstellte Baubetriebstechnologie. Der Auftragnehmer muss diese aufgreifen und in der Form ändern und ergänzen, dass es nur der Ersteller der ursprünglichen Baubetriebstechnologie durchführen kann.
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Quelle: OJS 2023/S 217-684647 (2023-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 19FEI40879

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU

Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-15 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20 000 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Grundlage der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ist gemäß Regelwerk die Ril. 808.0210 und der darin enthaltene Anhang 02 „Kostenkennwertekatalog“. Zum 14.03.2022 wurde die gülti-ge Richtlinie von 2016 aktualisiert. Diese Version wurde nochmals zum 01.12.2022 novelliert. Gemäß Jour-Fixe-Planung vom 20.12.2022 sind durch Sie die Planungen mit diesem aktuellen Regelwerk durchzuführen.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Grundlage einer Kostenschätzung für Infrastrukturplanungen der DB Netz AG bildet der Kostenkennwertekatalog. Dieser gibt Kostenwerte vor, welche auf die in der Planung ermittelten Mengen anzuwenden sind. Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung war die Version von 2016 gültig. Es konnte nicht absehbar sein, dass das Regelwerk geändert wird. Zum 14.03.2022 und 01.12.2022 wurde der Kostenkennwertekatalog insbesondere aufgrund der massiv gesteigerten Inflation durch die Corona-Krise aktualsiert. Diesen Umstand konnte man nicht vorhersehen.
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Quelle: OJS 2023/S 225-709749 (2023-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 33 000 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT10 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Diese Leistung beinhaltet auch die Untersuchung möglicher Bautechnologien verbunden mit einem Sperrzeitenkonzept während der Bauphase. Im Rahmen der durch die vom AN entwickelte Baubetriebstechnologie wurde erkannt, dass zeitweise der vorhandene Güterbahnhof Pirna einschließlich der dort befindlichen Anschließer nicht angebunden werden kann. Als Infrastrukturbetreiber ist die DB Netz AG verpflichtet, soweit möglich, die vorhandene Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, auch während der Bauzeit. Dementsprechend beinhaltet die zusätzliche Leistung des AN eine trassierungstechnische Untersuchung, wie der Güterbahnhof Pirna z.B. durch Bauweichen im Bereich der Strecke 6239 und 6240, weiterhin angebunden werden kann. Diese Leistung ist für den Werkerfolg des Planers notwendig, da die Baubetriebstechnologie im Gesamten stimmig und somit auch die Anbindung der Anschließer gewährleistet sein muss. Die Baubetriebstechnologie wurde erst durch Planungsfortschritt ermittelt. Somit konnte zu Auftragsbekanntmachung im Dez. 2019 nicht bekannt sein, dass eine Untersuchung außerhalb des Projektbereich in Pirna notwendig ist. Erst die Darstellung des Bauablaufs hat diese Konsequenz aufgezeigt und die Untersuchung notwendig gemacht.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Der AN hat die Bautechnologie im Rahmen seines Hauptvertrages entwickelt. Die notwendige Untersuchung basiert dementsprechend auf seinen Planungsergebnis und ist unmittelbar damit verzahnt. Darüber hinaus müssen eventuelle zusätzliche erforderliche Bauweichen im Bereich Pirna auch in der Baubetriebstechnologie des AN Eingang finden und u.a. in der sicherungstechnischen Planung Berücksichtigung finden. Durch diese gewerkeübergreifende Verzahnung ist eine losgelöste Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer ohne weiteres aus technischer Sicht nicht möglich. Die Vergabe an einen anderen AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten verbunden, da ein weiterer AN erst die vom Haupt-AN erstellte Baubetriebstechnologie aufgreifen müsste und sich selbst die Grundlagen schaffen würde. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden.
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Quelle: OJS 2023/S 225-710080 (2023-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 900 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT008 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Ein Grundgedanke dieser Methodik ist die Darstellung aller vorhandenen Daten innerhalb eines BIM-Modells. Die Hauptvertragsleistungen des AN beinhalten auch das Abfragen von Grundlagendaten Dritter für die Planungen. Ein Projektziel der NBS Dresden-Prag ist die Planung einer hochwassersicheren Strecke. Aus diesem Grund wurden für die Planung bei der LTV (Landestalsperrenverwaltung) notwendige Wasserspiegellagen bei verschiedenen Hochwassersituationen abgefragt. Seit 2021 erarbeitet die LTV auch im Projektbereich ein neuen übergreifenden Hochwasserrisikomanagementplan. Eine Abstimmung unter Teilnahme des Projektes NBS Dresden-Prag fand dazu unter Anderem am 22.02.2021 statt. Dementsprechend werden die Daten fortlaufend aktualisiert. Für den Werkerfolg des Auftragnehmers ist es notwendig diese Daten in das BIM-Gesamtmodell einzufügen und als Planungsgrundlage darzustellen. Am 10.02.2022 wurden seitens LTV für das betroffene Planungsgebiet die Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnungen für HQ(100) und HQ(200) der Elbe, Müglitz und des Lockwitzbachs zur Verfügung gestellt. Das übergebene Datenformat lässt sich allerdings ohne Konvertierung/Transformation nicht in das BIM-Modell integrieren. Die zusätzliche Leistung des AN besteht dementsprechend darin die übergebenen Daten in ein geeignetes Format zu transformieren. Nur so kann der Werkerfolg des AN eines gesamthaften BIM-Modells erreicht werden. Die Daten wurden erst mit Aktualisierung des Hochwasserschutzkonzeptes erstellt (ab 2021). Dementsprechend konnte das übergebene Datenformat zur Auftragsbekanntmachung im Dez. 2019 nicht bekannt sein.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Der AN ist hauptvertraglich verpflichtet die notwendigen Grundlagendaten bei den jeweiligen Dritten/TÖB's abzufordern. Weiterhin obliegt dem AN die Erstellung des BIM-Gesamtmodells und die BIM-Gesamtkoordination. Somit liegt eine technische Verzahnung mit den Hauptvertragsleistungen vor, die so nicht ohne weiteres aufzulösen ist. So müssen die Daten zum Beispiel auch insbesondere für die Planungen der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen genutzt werden. Diese Leistungen obliegen ebenfalls dem AN mit seinen selbst gewählten Softwareprodukten. Ein anderer AN könnte dementsprechend die Daten nicht in der Form konvertieren, wie diese am effizientesten vom gebundenen AN genutzt werden. Die Vergabe an einen anderen AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten verbunden, da dieser mit Leistung der Abfrage von Grundlagendaten beauftragt ist und auch für die Implementierung in der Planung.
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Quelle: OJS 2023/S 225-710291 (2023-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10 000 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT009 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Darunter fällt auch gemäß Leistungsbild Technische Streckenausrüstung die örtliche Bestandsaufnahme und zeichnerische Darstellung der vorhandenen Anlage. Dem Auftragnehmer wurden zu Auftragsbeginn die notwendigen Bestandsunterlagen der Telekommunikationstechnik zur Verfügung gestellt. Im Zuge des Planungsfortschrittes und der mit der Planung und Realisierung der NBS Dresden-Prag verbundenen Neuausrüstung des Bestandsstreckenabschnittes wurde erkannt, dass die hauptvertraglich geschuldeten Ortsbesichtigungen nicht ausreichend sind. Die vorhandenen Bestandsunterlagen zeigen zwar den vorhandenen Zustand der Anlagen vor Ort, jedoch sind diese aufgrund des Alters nicht ohne Weiteres zur Integration in die Planung und das vertraglich geschuldete BIM-Bestandsmodell zu verwenden. Zusätzliche Ortsbesichtigungen und damit verbundene Validierungen der Bestandsunterlagen sind notwendig, um diese für die Planungen der Leistungsphase 2 und Integration in das durch den AN zu erstellende BIM-Bestandsmodell aufzubereiten. Weiterhin ist es notwendig aufgrund der entwickelten Baubetriebstechnologie auch Ortsbesichtigungen außerhalb des vertraglich festgelegten Projektbereiches (ESTW Pirna) durchzuführen. Damit ist diese Leistung in jedem Fall notwendig den Werkerfolg des AN zu unterstützen. Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung wurden die Bestandsunterlagen abgerufen, es konnte erst mit Planungsfortschritt erkannt werden, dass die zur Verfügung gestellten Daten nicht die Planungssicherheit gewährleisten, welche für eine Leistungsphase 2 bzw Integration in ein BIM-Bestandsmodell notwendig wären. Weiterhin wurde erst mit Entwicklung der Baubetriebstechnologie festgestellt, dass auch Eingriffe im Bereich Bf Pirna durch Bauweichen notwendig sind.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Der AN ist hauptvertraglich dazu verpflichtet die Bestandsunterlagen in seine Planungen aufzunehmen. Dementsprechend kann nur der gebundene AN die notwendigen Validierungen der Bestandsunterlagen durchführen. Die zusätzlichen Ortstbesichtigungen und Abstimmungen mit DB Kommunikationstechnik können durch keinen Dritten durchgeführt werden, da dieser die hauptvertraglichen Planungsleistungen des gebundenen AN nicht kennt. Es liegt eine unauflösbare technische Verzahnung mit den Hauptvertragsleistungen vor. Die Vergabe an einen anderen AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten verbunden, da zum Einen der gebundenen Auftragnehmer die Fragestellung und Aufgabenstellung für die Validierung für einen unabhängigen Dritten erst aufbereiten und niederschreiben müsste, was zu Zusatzkosten beim vorhandenen AN führen würde.
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Quelle: OJS 2023/S 225-710644 (2023-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 11 500 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT14 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Ein Kernelement der BIM-Methodik ist die CDE - die Common Data Environment als gemeinsame Datenumgebung zwischen AN und AG. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Vertraglich festgelegt ist, dass der ausführende AN die CDE der Firma EPLASS zu verwenden hat. Das BIM-Management der DB Netz AG (vertreten durch den BIM-Manager) ist für die Administration und Verfügbarkeit der CDE verantwortlich. Im Rahmen seiner Leistung hat der AN die Funktionsfähigkeit der CDE mit seinen selbst gewählten, nicht vertraglich festgelegten Software-Produkten anhand sogenannter Konformitätstest zu testen. Die funktionierende Schnittstelle zwischen den einzelnen Softwareprodukten des Auftragnehmers konnte nachgewiesen werden. Eine Funktionsfähigkeit auf der Kollaborationsplattform EPLASS konnte nicht hergestellt werden. Der Werkerfolg ist erreicht, insofern eine modellbasierte Arbeit auf der CDE sichergestellt werden kann. Die zusätzliche Leistung des Auftragnehmers besteht nunmehr darin, dass eine Konformität zwischen den Software-Produkten und der zur Verfügung gestellten CDE nicht sichergestellt werden konnte und dementsprechend muss der AN über die vertraglich geforderte Testung der Schnittstelle hinaus, in Abstimmung mit dem AG eine Möglichkeit finden, die BIM-Modelle gemäß vertraglich vereinbarten AIA (Anlage 15.1 des Hauptvertrages) auf der CDE zur Verfügung zu stellen. Diese Abstimmungen bedarfen Vor-, Nachbereitungs- und Durchführungszeit, die mit dem Hauptvertrag nicht abgegolten ist. Zur Auftragbekanntmachung des Hauptvertrages Dez. 2019 war davon auszugehen, dass die marktüblichen BIM-basierten Software-Produkte mit der zur Verfügung gestellten CDE seitens EPLASS kollaborieren. Aus diesem Grund wurde in den Hauptvertragsleistung lediglich eine Testung der vom AN selbst gewählten Software-Produkte mit der CDE kalkuliert, eine darüber hinausgehende Herstellung der Funktionsfähigkeit war nicht absehbar, da man erst zu den Tests im Rahmen der Hauptvertragsleistung nach Auftragsbekanntmachung feststellen konnte, dass die Software-Schnittstellen nicht einheitlich funktionieren. Es sei darauf hingewiesen, dass auch der Anbieter der CDE für diesen Sachverhalt keine Schuld tragen kann. Die BIM-Methodik steckt noch in der Entwicklungszeit und insbesondere ein gemeinsames Datenaustauschformat (IFC) kann noch nicht die vollen Leistungen erbringen, da es nach wie vor nicht mit allen Softwareprodukten arbeitet. Zur Auftragsbekanntmachung war davon auszugehen, dass dies im Rahmen der Planung angewandt werden kann.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Wahl der für die Planung zu verwendenden Softwareprodukte obliegt dem jeweiligen AN selbst und kann nicht vorgeschrieben werden. Dementsprechend können die notwendigen Abstimmung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der CDE nur mit dem vertraglich gebundenen AN und seiner gewählten Softwarepalette erfolgen. Ein andere AN kann diese Abstimmungen nicht führen. Eine Vergabe an einen anderen AN ist mit erheblichen Schwieirgkeiten verbunden, da man z.B. die einzelnen Softwareprodukte vorschreiben müsste, was vergaberechtlich kritisch zu betrachten ist. Weiterhin müsste man über die notwendigen Abstimmungszeiten hinaus einem weiteren AN die Planungen des vertraglich gebundenen AN's zur Verfügung stellen. Dieser müsste sich in die Planungen einarbeiten, was zu erheblichen Zusatzkosten führen würde.
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Quelle: OJS 2023/S 225-710771 (2023-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-21)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14 000 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT11 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Diese Leistung beinhaltet auch die Planung der Leit- und Sicherungstechnik. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Validierung der Aufgabenstellung wurde festgelegt, dass aufgrund der DSD Strategie für das Projekt NBS Dresden-Prag DSD als Endzustand angenommen wird. In dieser Form ist die Planung erfolgt und wurde unter Anderem im Vorabzug der VP-Lieferung im Juni 2022 dargestellt. Bei den vorausgesetzten Parallelprojekten ETCS Dresden-Schöna und den DSD-Projekten kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen. Aus diesem Grund musste die Entscheidung gefällt werden, dass die DSTW Technologie für den Endzustand der NBS keine Planungssicherheit mehr gewährleistet. Aus diesem Grund besteht die zusätzliche Leistung darin, dass der Auftragnehmer seine Planungsunterlagen nochmal abändern und im Endzustand ESTW SIMIS D und ETCS Blockverdichtung realisieren muss. Die weitere Planung mit DSTW hätte die Konsequenz, dass auch aus dem Projekt NBS Dresden-Prag heraus die dafür erforderlichen TSO (Technikstandorte) und BSO (Bedienstandorte) hätten geplant werden müssen, was zu erheblichen Mehraufwendungen führen würde. Diese Änderung der Planungsgrundlage ändert nicht den Gesamtcharakter der Planungsleistung des Hauptvertrages. Der Auftragnehmer hat als Werkerfolg eine qualitätsgerechte LST-Planung zu liefern. Dies ist unter der bisherigen Annahme nicht mehr möglich, daher musste der Zielzustand angepasst werden, nur so kann der Werkerfolg gewährleistet werden. Es war zu Auftragsbekanntmachung nicht absehbar, dass der Planer eine wiederholte Planungsleistung aufgrund einer Änderung der Randbedingungen durchführen muss. Es war bekannt, dass es ein Zielbild für die LST-Ausrüstung gibt, welches beibehalten werden kann. Dass eine Änderung dessen mit weiteren Planungsfortschritt erfolgen muss ist nicht absehbar gewesen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Planungsleistungen müssen gemäß Hauptvertrag gewerkeübergreifend funktionieren. Daher muss die Umplanung alle Aspekte der bisherigen Planungen beinhalten. Nur der aktuelle Auftragnehmer kann diese Planungsleistungen ausführen, da die bisherigen Planungen einzig umgeplant werden müssen. Ein anderer Auftragnehmer müsste die LST-Planung gänzlich neu erstellen. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer ist aufgrund der technischen Verzahnung aller Gewerke miteinander ohne weiteres nicht möglich. Der Auftragnehmer hat entsprechend seine bereits erstellte Planung nur unter Bezugnahme der Änderung der Randbedingungen umzuplanen. Die Vergabe an einen neuen Auftragnehmer mit einer Umplanung ist so nicht möglich, da die zu Grunde gelegte Planung das Werk des gebundenen Auftragnehmers ist.
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Quelle: OJS 2023/S 225-710915 (2023-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT11 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Diese Leistung beinhaltet auch die Planung der Leit- und Sicherungstechnik. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Validierung der Aufgabenstellung wurde festgelegt, dass aufgrund der DSD Strategie für das Projekt NBS Dresden-Prag DSD als Endzustand angenommen wird. In dieser Form ist die Planung erfolgt und wurde unter Anderem im Vorabzug der VP-Lieferung im Juni 2022 dargestellt. Bei den vorausgesetzten Parallelprojekten ETCS Dresden-Schöna und den DSD-Projekten kam es zu unvorhersehbaren Verzögerungen. Aus diesem Grund musste die Entscheidung gefällt werden, dass die DSTW Technologie für den Endzustand der NBS keine Planungssicherheit mehr gewährleistet. Aus diesem Grund besteht die zusätzliche Leistung darin, dass der Auftragnehmer seine Planungsunterlagen nochmal abändern und im Endzustand ESTW SIMIS D und ETCS Blockverdichtung realisieren muss. Die weitere Planung mit DSTW hätte die Konsequenz, dass auch aus dem Projekt NBS Dresden-Prag heraus die dafür erforderlichen TSO (Technikstandorte) und BSO (Bedienstandorte) hätten geplant werden müssen, was zu erheblichen Mehraufwendungen führen würde. Diese Änderung der Planungsgrundlage ändert nicht den Gesamtcharakter der Planungsleistung des Hauptvertrages. Der Auftragnehmer hat als Werkerfolg eine qualitätsgerechte LST-Planung zu liefern. Dies ist unter der bisherigen Annahme nicht mehr möglich, daher musste der Zielzustand angepasst werden, nur so kann der Werkerfolg gewährleistet werden. Es war zu Auftragsbekanntmachung nicht absehbar, dass der Planer eine wiederholte Planungsleistung aufgrund einer Änderung der Randbedingungen durchführen muss. Es war bekannt, dass es ein Zielbild für die LST-Ausrüstung gibt, welches beibehalten werden kann. Dass eine Änderung dessen mit weiteren Planungsfortschritt erfolgen muss ist nicht absehbar gewesen. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Planungsleistungen müssen gemäß Hauptvertrag gewerkeübergreifend funktionieren. Daher muss die Umplanung alle Aspekte der bisherigen Planungen beinhalten. Nur der aktuelle Auftragnehmer kann diese Planungsleistungen ausführen, da die bisherigen Planungen einzig umgeplant werden müssen. Ein anderer Auftragnehmer müsste die LST-Planung gänzlich neu erstellen. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer ist aufgrund der technischen Verzahnung aller Gewerke miteinander ohne weiteres nicht möglich. Der Auftragnehmer hat entsprechend seine bereits erstellte Planung nur unter Bezugnahme der Änderung der Randbedingungen umzuplanen. Die Vergabe an einen neuen Auftragnehmer mit einer Umplanung ist so nicht möglich, da die zu Grunde gelegte Planung das Werk des gebundenen Auftragnehmers ist.
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Quelle: OJS 2023/S 228-718568 (2023-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Darunter fällt auch gemäß Leistungsbild Technische Streckenausrüstung die örtliche Bestandsaufnahme und zeichnerische Darstellung der vorhandenen Anlage. Dem Auftragnehmer wurden zu Auftragsbeginn die notwendigen Bestandsunterlagen der Telekommunikationstechnik zur Verfügung gestellt. Im Zuge des Planungsfortschrittes und der mit der Planung und Realisierung der NBS Dresden-Prag verbundenen Neuausrüstung des Bestandsstreckenabschnittes wurde erkannt, dass die hauptvertraglich geschuldeten Ortsbesichtigungen nicht ausreichend sind. Die vorhandenen Bestandsunterlagen zeigen zwar den vorhandenen Zustand der Anlagen vor Ort, jedoch sind diese aufgrund des Alters nicht ohne Weiteres zur Integration in die Planung und das vertraglich geschuldete BIM-Bestandsmodell zu verwenden. Zusätzliche Ortsbesichtigungen und damit verbundene Validierungen der Bestandsunterlagen sind notwendig, um diese für die Planungen der Leistungsphase 2 und Integration in das durch den AN zu erstellende BIM-Bestandsmodell aufzubereiten. Weiterhin ist es notwendig aufgrund der entwickelten Baubetriebstechnologie auch Ortsbesichtigungen außerhalb des vertraglich festgelegten Projektbereiches (ESTW Pirna) durchzuführen. Damit ist diese Leistung in jedem Fall notwendig den Werkerfolg des AN zu unterstützen. Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung wurden die Bestandsunterlagen abgerufen, es konnte erst mit Planungsfortschritt erkannt werden, dass die zur Verfügung gestellten Daten nicht die Planungssicherheit gewährleisten, welche für eine Leistungsphase 2 bzw Integration in ein BIM-Bestandsmodell notwendig wären. Weiterhin wurde erst mit Entwicklung der Baubetriebstechnologie festgestellt, dass auch Eingriffe im Bereich Bf Pirna durch Bauweichen notwendig sind. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Der AN ist hauptvertraglich dazu verpflichtet die Bestandsunterlagen in seine Planungen aufzunehmen. Dementsprechend kann nur der gebundene AN die notwendigen Validierungen der Bestandsunterlagen durchführen. Die zusätzlichen Ortsbesichtigungen und Abstimmungen mit DB Kommunikationstechnik können durch keinen Dritten durchgeführt werden, da dieser die hauptvertraglichen Planungsleistungen des gebundenen AN nicht kennt. Es liegt eine unauflösbare technische Verzahnung mit den Hauptvertragsleistungen vor. Die Vergabe an einen anderen AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten verbunden, da zum Einen der gebundenen Auftragnehmer die Fragestellung und Aufgabenstellung für die Validierung für einen unabhängigen Dritten erst aufbereiten und niederschreiben müsste, was zu Zusatzkosten beim vorhandenen AN führen würde.
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Quelle: OJS 2023/S 228-719063 (2023-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT10 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2. Diese Leistung beinhaltet auch die Untersuchung möglicher Bautechnologien verbunden mit einem Sperrzeitenkonzept während der Bauphase. Im Rahmen der durch die vom AN entwickelte Baubetriebstechnologie wurde erkannt, dass zeitweise der vorhandene Güterbahnhof Pirna einschließlich der dort befindlichen Anschließer nicht angebunden werden kann. Als Infrastrukturbetreiber ist die DB Netz AG verpflichtet, soweit möglich, die vorhandene Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, auch während der Bauzeit. Dementsprechend beinhaltet die zusätzliche Leistung des AN eine trassierungstechnische Untersuchung, wie der Güterbahnhof Pirna z.B. durch Bauweichen im Bereich der Strecke 6239 und 6240, weiterhin angebunden werden kann. Diese Leistung ist für den Werkerfolg des Planers notwendig, da die Baubetriebstechnologie im Gesamten stimmig und somit auch die Anbindung der Anschließer gewährleistet sein muss. Die Baubetriebstechnologie wurde erst durch Planungsfortschritt ermittelt. Somit konnte zu Auftragsbekanntmachung im Dez. 2019 nicht bekannt sein, dass eine Untersuchung außerhalb des Projektbereich in Pirna notwendig ist. Erst die Darstellung des Bauablaufs hat diese Konsequenz aufgezeigt und die Untersuchung notwendig gemacht. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Der AN hat die Bautechnologie im Rahmen seines Hauptvertrages entwickelt. Die notwendige Untersuchung basiert dementsprechend auf seinen Planungsergebnis und ist unmittelbar damit verzahnt. Darüber hinaus müssen eventuelle zusätzliche erforderliche Bauweichen im Bereich Pirna auch in der Baubetriebstechnologie des AN Eingang finden und u.a. in der sicherungstechnischen Planung Berücksichtigung finden. Durch diese gewerkeübergreifende Verzahnung ist eine losgelöste Vergabe an einen weiteren Auftragnehmer ohne weiteres aus technischer Sicht nicht möglich. Die Vergabe an einen anderen AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten verbunden, da ein weiterer AN erst die vom Haupt-AN erstellte Baubetriebstechnologie aufgreifen müsste und sich selbst die Grundlagen schaffen würde. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden.
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Quelle: OJS 2023/S 228-719255 (2023-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT08 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Ein Grundgedanke dieser Methodik ist die Darstellung aller vorhandenen Daten innerhalb eines BIM-Modells. Die Hauptvertragsleistungen des AN beinhalten auch das Abfragen von Grundlagendaten Dritter für die Planungen. Ein Projektziel der NBS Dresden-Prag ist die Planung einer hochwassersicheren Strecke. Aus diesem Grund wurden für die Planung bei der LTV (Landestalsperrenverwaltung) notwendige Wasserspiegellagen bei verschiedenen Hochwassersituationen abgefragt. Seit 2021 erarbeitet die LTV auch im Projektbereich ein neuen übergreifenden Hochwasserrisikomanagementplan. Eine Abstimmung unter Teilnahme des Projektes NBS Dresden-Prag fand dazu unter Anderem am 22.02.2021 statt. Dementsprechend werden die Daten fortlaufend aktualisiert. Für den Werkerfolg des Auftragnehmers ist es notwendig diese Daten in das BIM-Gesamtmodell einzufügen und als Planungsgrundlage darzustellen. Am 10.02.2022 wurden seitens LTV für das betroffene Planungsgebiet die Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnungen für HQ(100) und HQ(200) der Elbe, Müglitz und des Lockwitzbachs zur Verfügung gestellt. Das übergebene Datenformat lässt sich allerdings ohne Konvertierung/Transformation nicht in das BIM-Modell integrieren. Die zusätzliche Leistung des AN besteht dementsprechend darin die übergebenen Daten in ein geeignetes Format zu transformieren. Nur so kann der Werkerfolg des AN eines gesamthaften BIM-Modells erreicht werden. Die Daten wurden erst mit Aktualisierung des Hochwasserschutzkonzeptes erstellt (ab 2021). Dementsprechend konnte das übergebene Datenformat zur Auftragsbekanntmachung im Dez. 2019 nicht bekannt sein. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Der AN ist hauptvertraglich verpflichtet die notwendigen Grundlagendaten bei den jewieligen Dritten/TÖB's abzufordern. Weiterhin obliegt dem AN die Erstellung des BIM-Gesamtmodells und die BIM-Gesamtkoordination. Somit liegt eine technische Verzahnung mit den Hauptvertragsleistungen vor, die so nicht ohne weiteres aufzulösen ist. So müssen die Daten zum Beispiel auch insbesondere für die Planungen der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen genutzt werden. Diese Leistungen obliegen ebenfalls dem AN mit seinen selbst gewählten Softwareprodukten. Ein anderer AN könnte dementsprechend die Daten nicht in der Form konvertrieren, wie diese am effizientesten vom gebundenen AN genutzt werden. Die Vergabe an einen anderen AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten verbunden, da dieser mit Leistung der Abfrage von Grundlagendaten beauftragt ist und auch für die Implementierung in der Planung.
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Quelle: OJS 2023/S 228-719337 (2023-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT12 Grundlage der Kostenschätzung der Leistungsphase 2 ist gemäß Regelwerk die Ril. 808.0210 und der darin enthaltene Anhang 02 „Kostenkennwertekatalog“. Zum 14.03.2022 wurde die gültige Richtlinie von 2016 aktualisiert. Diese Version wurde nochmals zum 01.12.2022 novelliert. Gemäß Jour-Fixe-Planung vom 20.12.2022 sind durch Sie die Planungen mit diesem aktuellen Regelwerk durchzuführen. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Grundlage einer Kostenschätzung für Infrastrukturplanungen der DB Netz AG bildet der Kostenkennwertekatalog. Dieser gibt Kostenwerte vor, welche auf die in der Planung ermittelten Mengen anzuwenden sind. Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung war die Version von 2016 gültig. Es konnte nicht absehbar sein, dass das Regelwerk geändert wird. Zum 14.03.2022 und 01.12.2022 wurde der Kostenkennwertekatalog insbesondere aufgrund der massiv gesteigerten Inflation durch die Corona-Krise aktualsiert. Diesen Umstand konnte man nicht vorhersehen.
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Quelle: OJS 2023/S 228-719339 (2023-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-23)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
NT14 Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Ein Kernelement der BIM-Methodik ist die CDE - die Common Data Environment als gemeinsame Datenumgebung zwischen AN und AG. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Vertraglich festgelegt ist, dass der ausführende AN die CDE der Firma EPLASS zu verwenden hat. Das BIM-Management der DB Netz AG (vertreten durch den BIM-Manager) ist für die Administration und Verfügbarkeit der CDE verantwortlich. Im Rahmen seiner Leistung hat der AN die Funktionsfähigkeit der CDE mit seinen selbst gewählten, nicht vertraglich festgelegten Software-Produkten anhand sogenannter Konformitätstest zu testen. Die funktionierende Schnittstelle zwischen den einzelnen Softwareprodukten des Auftragnehmers konnte nachgewiesen werden. Eine Funktionsfähigkeit auf der Kollaborationsplattform EPLASS konnte nicht hergestellt werden. Der Werkerfolg ist erreicht, insofern eine modellbasierte Arbeit auf der CDE sichergestellt werden kann. Die zusätzliche Leistung des Auftragnehmers besteht nunmehr darin, dass eine Konformität zwischen den Software-Produkten und der zur Verfügung gestellten CDE nicht sichergestellt werden konnte und dementsprechend muss der AN über die vertraglich geforderte Testung der Schnittstelle hinaus, in Abstimmung mit dem AG eine Möglichkeit finden, die BIM-Modelle gemäß vertraglich vereinbarten AIA (Anlage 15.1 des Hauptvertrages) auf der CDE zur Verfügung zu stellen. Diese Abstimmungen bedarfen Vor-, Nachbereitungs- und Durchführungszeit, die mit dem Hauptvertrag nicht abgegolten ist. Zur Auftragsbekanntmachung des Hauptvertrages Dez. 2019 war davon auszugehen, dass die marktüblichen BIM-basierten Software-Produkte mit der zur Verfügung gestellten CDE seitens EPLASS kollaborieren. Aus diesem Grund wurde in den Hauptvertragsleistung lediglich eine Testung der vom AN selbst gewählten Software-Produkte mit der CDE kalkuliert, eine darüber hinausgehende Herstellung der Funktionsfähigkeit war nicht absehbar, da man erst zu den Tests im Rahmen der Hauptvertragsleistung nach Auftragsbekanntmachung feststellen konnte, dass die Software-Schnittstellen nicht einheitlich funktionieren. Es sei darauf hingewiesen, dass auch der Anbieter der CDE für diesen Sachverhalt keine Schuld tragen kann. Die BIM-Methodik steckt noch in der Entwicklungszeit und insbesondere ein gemeinsames Datenaustauschformat (IFC) kann noch nicht die vollen Leistungen erbringen, da es nach wie vor nicht mit allen Softwareprodukten arbeitet. Zur Auftragsbekanntmachung war davon auszugehen, dass dies im Rahmen der Planung angewandt werden kann. **************************** 21-DE-TG-Dresden Prague 2021
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Wahl der für die Planung zu verwendenden Softwareprodukte obliegt dem jeweiligen AN selbst und kann nicht vorgeschrieben werden. Dementsprechend können die notwendigen Abstimmung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der CDE nur mit dem vertraglich gebundenen AN und seiner gewählten Softwarepalette erfolgen. Ein andere AN kann diese Abstimmungen nicht führen. Eine Vergabe an einen anderen AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da man z.B. die einzelnen Softwareprodukte vorschreiben müsste, was vergaberechtlich kritisch zu betrachten ist. Weiterhin müsste man über die notwendigen Abstimmungszeiten hinaus einem weiteren AN die Planungen des vertraglich gebundenen AN's zur Verfügung stellen. Diese müsste sich in die Planungen einarbeiten, was zu erheblichen Zusatzkosten führen würde.
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Quelle: OJS 2023/S 228-719513 (2023-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-11)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-11+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Hauptvertragsleistung des AN beinhaltet eine gewerkeübergreifende Planungsleistung der Leistungsphase 1/2 unter Verwendung der BIM-Methodik. Der Hauptvertrag sieht dabei anhand zur Auftragsbekanntmachung bekannte Objekte der Gewerke KIB, Verkehrsanlage, Verkehrsstationen sowie Technische Streckenausrüstung vor, welche auf Basis der HOAI sowie definierter besonderer Leistungen zu beplanen sind. Zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung lag einzig der Entwurf der Verkehrlichen Aufgabenstellung vor. Eine Betriebliche Aufgabenstellung wurde in Zusammenarbeit mit dem Planer entwickelt. Die durchgeführten Planungsleistungen zeigten auf, dass es notwendig ist den Planungsumfang anhand neuer Objekte zu erweitern. Die Ursache liegt im Planungsfortschritt, welcher zum Beispiel erst notwendige Stützbauwerke, Gleislängen- und anzahl, betroffene Brücken- und Durchlassauwerke oder auch Schallschutzwände erkennen lässt. Diese sind im Rahmen einer Gesamtgewerkeplanung durch den Planer mit zu erfassen und zu beplanen. Weiterhin kommt es durch den Planungsfortschritt auch dazu, dass die Anrechenbaren Kosten der im Hauptvertrag zugrunde gelegten Objekte genauer ermittelt werden können. Der Auftragnehmer hat auf dieser Grundlage das Recht sein Honorar anhand der neuen Anrechenbaren Kosten anpassen zu lassen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass auch eine Kostensteigerung durch die zweimalige Novellierung des Kostenkennwertekatalogs im März und Dezember 2022 erfolgte. Dem Hauptvertrag lag die Version des Kostenkennwertekatalogs von 2016 zugrunde. Diese geänderten und zusätzlichen Leistungen ändern nicht den Gesamtcharakter der Hauptvertragsleistung. Der Auftragnehmer ist mit einer gewerkeübergreifenden Planungsleistung beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Objekte sind daher für den Werkerfolg des Auftragnehmers notwendig. Da die Erkenntnisse dieser Änderungen und Ergänzungen erst durch den Planungsfortschritt und der Hauptvertragsleistung möglich waren, konnte dieser Sachverhalt nicht zur Auftragsbekanntmachung bekannt sein. ********************************21-DE-TG-Dresden Prague 2021**********************************
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ein Wechsel des AN für diese Leistungen ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die zusätzliche und geänderten Planungsobjekte sind in die gewerkeübergreifende Planung mit aufzunehmen. Insbesondere durch die gesamthafte Kostenschätzung, eine gewerkeübergreifende Bauphasenplanung, die Erstellung eines gesamthatfen BIM-Planungsmodells und technische Abhängigkeiten zwischen Trassierung und anderen Gewerken kann die Leistung nicht ohne weiteres an einen anderen Auftragnehmer vergeben werden. ine Vergabe an einen anderen AN ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da das herauslösen der einzelnen geänderten und zusätzliche Objekte vom ursprünglichen Hauptvertrag nicht möglich ist. Ein weiterer Auftragnehmer müsste nochmals Leistungen durchführen, wie z.B. die Grundlagenermittlung, welche der gegenständliche AN bereits durchgeführt hat. Weiterhin würde eine Vergabe an einen anderen AN bedeuten, dass es beim gegenständlichen AN zu zusätzlichen Leistungen kommt.
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Quelle: OJS 2023/S 240-754905 (2023-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-12)
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Kontaktperson: Fe.ei-so-a
E-Mail: anke.winzer@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3412342292 📞
Fax: +49 6926093613 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-12+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
16: Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da dieser der Ersteller der Vorplanung ist und diese Inhalte aufgreifen und anpassen muss. Die notwendige Gewerkebtrachtung ist unmittelbar mit den Leistungen des gegenständlichen Auftragnehmers verzahnt, die eine Vergabe an einen weiteren AN nicht möglich macht. So hat der Planer unter anderem die ursprüngliche Trassierung der vorplanung erstellt, welche optimiert werden muss. Einem weiteren AN ist es nicht möglich dies zu tun, ohne die gänzliche Trassierung erneut zu erstellen. Weiterführend müssen die Auswirkungen auf andere Gewerke wie OLA, LST und KIB betrachtet werden. Dies kann nur der Ersteller der Vorplanung durchführen, da die Gewerkebtrachtung ein Ergebnis dieser ist und somit Auswirkungen auf die Planung als Grundlage und Einstieg in die Entwurfsplanung durch keinen Dritten durchgeführt werden kann.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
16: Der Hauptvertrag des o.g. AN bezieht sich auf die Planungsleistungen im Bereich der Einbindung Heidenau des Projektes NBS Dresden-Prag. Das Projektziel besteht darin eine Neubaustrecke zu realisieren, welche eine optimale Betriebsqualität in verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht gewährleisten kann. Die Vorplanung bildet die Grundlage der Entwurfsplanung, Teil dessen ist eine Trassierung auf deren Grundlage ein Trassierungsentwurf durchgeführt werden kann. Im Projektabschnitt 2 (Tunnel) wurden u.a. geologische Risiken im Rahmen des Seidewitztals (geringe Überdeckung) im Ergebnis der Vorplanung erkannt. Für den Neubau von Tunnelbauwerken liegt nunmehr eine Aktualisierung der Tunnelbaurichtlinie vor. Diese Aktualisierung konnte noch nicht in der abgeschlossenen Vorplanung berücksichtigt werden. Somit kann das Potenzial der Richtlinienauslegung zur Trassierung in Tunneln nochmal aufgegriffen werden um die erkannten Risiken zu minimieren. Zur Vorbereitung der weiteren Planungsphasen sowie für Untersuchungen zu Kapazitätsanpassung (z.B. Erhöhung Zuglast im Tunnel) und Kostenoptimierungen wird die Trassierung und Gradiente optimiert und angepasst. Dies hat zur Folge, dass auch eine Anpassung des Einbindebereiches untersucht werden muss. Der Einbindebereich der Neubaustrecke hängt verkehrlich und betrieblich mit dem Maßnahmenkomplex Bf Heidenau zusammen, da sich hier die letzten Überholmöglichkeiten vor dem Tunnel bieten. Aufgrund der Optimierung und Änderung des Einbindebereiche wird im wirtschaftlichen Interesse auch nochmals im Bf Heidenau Optimierungspotenzial gesucht, da der Projektabschnitt 1.2 aufgrund der verkehrlichen und betrieblichen Verzahnung in Gänze betrachtet werden muss. Diese genannten Sachverhalte konnte in die Vergabe der Hauptvertragsleistung nicht einfließen, da unter Anderem die RilÄnderung der Tunnelbaurichtlinie erst nach Auftragsbekanntmachung und Abschluss Vorplanung erfolgte. Dementsprechend wurde die darin erlangten Kenntnisse erst nach Auftragsbekanntmachung und Vergabe erlangt.
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Quelle: OJS 2026/S 008-019900 (2026-01-12)