Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen TA anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0-5 Pkt. vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 500. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail o. Fax ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen mittels Textform bestätigt;
4) Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
5) Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Art der Bewerbung: Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge;
9) Angaben zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt;
10) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
11) Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
12) Studiennachweise, Kammereintrag, Handelsregisterauszug u. Bauvorlageberechtigung gem. Pkt. III.1.1);
13) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
14) Mindestreferenzen (Mindestref.) 1 u. 2 gem. Pkt. III.1.3);
15) Ausbildungsnachweise Gesamtprojektleiter (GPL)/ stellv. GPL/Teilprojektleiter (TPL) (Renaturierung, Ingenieurbauwerke Brücken, Verkehrsanlagen) gem. Pkt. III.1.3);
16) pers. Mindestreferenzen GPL/ stellv. GPL/ TPL (Renaturierung, Ingenieurbauwerke Brücken, Verkehrsanlagen) gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100 %;
1) Mindestref. 1- Planung der Renaturierung eines strukturreichen u. ökologisch durchgängigen Fließgewässers; 15 %, davon:
1.1) Baukosten 10 %, 1.2 Leistungsumfang 5 %.
2) Mindestref. 2- Planung der Renaturierung eines strukturreichen Fließgewässers mit mind. 3 Gewässersohlstrukturen; 15 %, davon:
2.1) Baukosten 10 %, 2.2 Leistungsumfang 5 %.
3) Referenzprojekt 3; 9 %, davon:
3.1) Baukosten 5 %, 3.2 Leistungsumfang 4 %.
4) Erklärung zum Projektteam 5 %;
5) Erklärung zum GPL 9 %, davon:
5.1) Berufserfahrung 2 %, 5.2 Pers. Mindestref. (Baukosten 4 %, Leistungsumfang 3 %) 7 %.
6) Erklärung zum stellv. GPL 9 %, davon:
6.1) Berufserfahrung 2 %, 6.2 Pers. Mindestref. (Baukosten 4 %, Leistungsumfang 3 %) 7 %.
7) Erklärung zum TPL Renaturierung 14 %, davon:
7.1) Berufserfahrung 2 %, 7.2 Pers. Mindestref. (Baukosten 5 %, Leistungsumfang 7 %) 12 %.
8 Erklärung zum TPL Ingenieurbauwerke 9 %, davon:
8.1) Berufserfahrung 2 %, 8.2 Pers. Mindestref. (Baukosten 7 %).
9) Erklärung zum TPL Verkehrsanlagen 9 %, davon:
9.1) Berufserfahrung 2 %, 9.2 Pers. Mindestref. (Baukosten 7 %).
10) Angaben über jährliche Beschäftigtenzahl der Sparten 6 %.
Weitere Unterkriterien sowie die Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0-5 Pkt.) kann beigefügter Wertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden