BLB DU/Uedem, Mühlenstr. 89, 47589 Uedem/Neubau eines Bürogebäudes/Estricharbeiten/020-19-00124

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Duisburg

Estricharbeiten für den Neubau eines Bürogebäudes in Uedem.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-15 Auftragsbekanntmachung
2019-08-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten
Referenznummer: 020-19-00124
Kurze Beschreibung: Estricharbeiten für den Neubau eines Bürogebäudes in Uedem.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Estricharbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kleve 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Duisburg
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Str. 12
Postleitzahl: 47051
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.blb.nrw.de 🌏
E-Mail: blbvergabe@blb.nrw.de 📧
URL der Dokumente: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXPUYYNYK32/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXPUYYNYK32 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-20 📅
Datum des Beginns: 2019-10-11 📅
Datum des Endes: 2020-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 036-080114
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen durch die Vorlage der im Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bitte nutzen Sie zur eindeutigen Kenntlichmachung Ihres Teilnahmeantrags den zur Verfügung Gestellten Kennzettel auf Ihren Umschlag. Die elektronischen Teilnahmeunterlagen können unter „BLB NRW“, http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform werden nicht angeboten. Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYK32
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ca. 1 300 m
ca. 240 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Uedem, Neubau eines Bürogebäudes
Mühlenstr. 89
47589 Uedem

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen durch die Vorlage der im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stelle zu bestätigen. Soweit Sie die in diesem Schreiben aufgeführten Nachweise der Vergabestelle (Niederlassung/SZ EZ) bereits in einem früheren Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt haben und diese noch aktuell sind, brauchen Sie die Nachweise nicht erneut einzureichen. Stattdessen teilen Sie uns die Vergabenummer der früheren Ausschreibung mit, damit wir die Unterlagen in dem hier aktuellen Verfahren berücksichtigen können.
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Zum Teilnahmeantrag sind Sicherheitsauskünfte; Verpflichtungserklärungen
Und ein Handelsregisterauszug vom Bewerber und ggf. dessen Nachunternehmers abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Mindeststandards:
Allgemeine Eignung:
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene.
Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
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Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen/anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o. g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen/anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zutritt zur Liegenschaft erhalten nur Personen,welche die Staatsangehörigkeit der folgenden NATO Mitgliedsstaaten besitzen: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, USA. Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten keinen Zutritt.
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Spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten sind alle für das Bauvorhaben vorgesehenen Mitarbeiter mittels einer Firmenanmeldeliste beim BLB NRW Duisburg anzumelden.
Siehe auch Teilnahmeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-29 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Sondervermögen des Landes NRW
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://evergabe.blb.nrw.de 🌏
Dokumente URL: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXPUYYNYK32/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen durch die Vorlage der im Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bitte nutzen Sie zur eindeutigen Kenntlichmachung Ihres Teilnahmeantrags den zur Verfügung
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Gestellten Kennzettel auf Ihren Umschlag. Die elektronischen Teilnahmeunterlagen können unter „BLB NRW“, http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ unter Beachtung der dort genannten
Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform werden nicht angeboten.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYK32

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str.. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 036-080114 (2019-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 69 305 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: du.einkauf@blb.nrw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 166-405970
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 036-080114
ABl. S-Ausgabe: 166
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYSJ6

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 1 300 m
— ca. 240 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uedem, Neubau eines Bürogebäudes Mühlenstr. 89 47589 Uedem

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-26 📅
Name: MH Estrich-Technik GmbH
Postanschrift: Hunisweg 6
Postort: Geilenkirchen
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland 🇩🇪
Heinsberg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 69 305 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 166-405970 (2019-08-26)