Beschreibung der Beschaffung
Als Ersatz für die nicht mehr sanierungsfähige Justizvollzugsanstalt am Standort Gartenstraße in Münster wird ein Neubau auf einem ca. 180 000 qm großen, im Flächennutzungsplan als Acker- und Grünfläche ausgewiesenen Areal entstehen.
Der Neubau wird nach Fertigstellung über insgesamt 640 Haftplätze für Erwachsene, männliche Gefangene (Straf- und Untersuchungshaft)
Verfügen.
Der Raum- und Flächenbedarf untergliedert sich in folgende Bereiche:
— Außenpforte,
— Verwaltung einschließlich Sozialräume,
— Aufnahme und Kammer,
— Gefangenenunterkünfte,
— Gemeinschaftseinrichtungen,
— Arbeits- und Ausbildungsstätten,
— Räume für Gesundheitsfürsorge,
— Besuchszentrale, Besuchs- und Sprechräume,
— Sportanlage,
— Versorgungseinrichtungen,
— Außenanlagen,
— Verkehrsführung und -flächen.
Details sind der Vergabeunterlage „Anlage_02_Vorgaben-für-die-Maßnahme.pdf" zu entnehmen.
Die Planungsleistungen:
— Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitte 1, 2, 3 und 4 HOAI und
— Fachplanungen gemäß Teil 4 HOAI.
Sollen durch einen Generalplaner erbracht werden. Das Vergabeverfahren wurde bereits vorgelagert begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen.
Ergänzende Planungs- und Beratungsleistungen werden an Dritte Ingenieurbüros vergeben.
Die Ausführung der überwiegenden Bauleistungen, soll durch einen Generalunternehmer erbracht werden.
Details sind der Vergabeunterlage „Anlage_02_Vorgaben für die Maßnahme" des Vertragsentwurfes zu entnehmen.
Das gegenständliche Verfahren bezieht sich auf die Vergabe der Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 1-5 und der Handlungsbereiche A-E Gemäß AHO.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
– 1. Beauftragungsstufe: Projektstufen 1-2,
– 2. Beauftragungsstufe: Projektstufe 3,
– 3. Beauftragungsstufe: Projektstufen 4-5.
Details sind der Vergabeunterlage „Vertragsentwurf 060-19-00022" zu entnehmen.
Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der Kosten- und Terminziele des Auftraggebers sowie die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Auf die Optionen besteht kein Rechtsanspruch. Die Erbringung der Leistung soll direkt im Anschluss an das Vergabeverfahren erfolgen. Aus einem vorzeitigen Abbruch der Baumaßnahme entstehen keine vertraglichen Verpflichtungen für den Auftraggeber.