Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr aus dem Bodenseekreis. Das Altpapier ist an den Umladeanlagen des Auftraggebers vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen. Für die Abholung des Altpapiers (PPK) hat der Auftragnehmer entsprechende Transportmittel bereitzustellen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer zusätzliche Container für Selbstanlieferer (Privathaushalte und Kleingewerbe) an allen Umladeanlagen bereitszustellen. Näheres regelt die Vergabeunterlagen. Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen: Zur Ausschreibung kommt sowohl der kommunale Anteil des Altpapiers (PPK) als auch der Anteil der lizenzierungspflichtigen Verpackungsabfälle. Der Auftraggeber macht von seinem nach § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeräumten Mitbenutzungsanspruch Gebrauch. Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung: Zur Ausschreibung kommen ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: n.def.
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr aus dem Bodenseekreis. Das Altpapier ist an den Umladeanlagen des Auftraggebers vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen. Für die Abholung des Altpapiers (PPK) hat der Auftragnehmer entsprechende Transportmittel bereitzustellen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer zusätzliche Container für Selbstanlieferer (Privathaushalte und Kleingewerbe) an allen Umladeanlagen bereitszustellen. Näheres regelt die Vergabeunterlagen. Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen: Zur Ausschreibung kommt sowohl der kommunale Anteil des Altpapiers (PPK) als auch der Anteil der lizenzierungspflichtigen Verpackungsabfälle. Der Auftraggeber macht von seinem nach § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeräumten Mitbenutzungsanspruch Gebrauch. Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung: Zur Ausschreibung kommen ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr aus dem Bodenseekreis. Das Altpapier ist an den Umladeanlagen des Auftraggebers vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen. Für die Abholung des Altpapiers (PPK) hat der Auftragnehmer entsprechende Transportmittel bereitzustellen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer zusätzliche Container für Selbstanlieferer (Privathaushalte und Kleingewerbe) an allen Umladeanlagen bereitszustellen. Näheres regelt die Vergabeunterlagen. Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen: Zur Ausschreibung kommt sowohl der kommunale Anteil des Altpapiers (PPK) als auch der Anteil der lizenzierungspflichtigen Verpackungsabfälle. Der Auftraggeber macht von seinem nach § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeräumten Mitbenutzungsanspruch Gebrauch. Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung: Zur Ausschreibung kommen ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-27 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 122-298461
ABl. S-Ausgabe: 122
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht 6 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt. Die Vertragsdauer endet spätestens am 31.12.2023
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen: - Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen: - Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen: Ich/wir erkläre/n hiermit, – dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, sich die entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung nachweisen zu lassen. Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen: Ich/wir erkläre/n hiermit, – dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, sich die entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung nachweisen zu lassen. Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Beleg über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einzureichen:
– Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
– Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben dies in ihrem Angebot anzugeben und andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft oder Jahresabschluss der Muttergesellschaft). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
– Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verwertung PPK), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
– Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verwertung PPK), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sind entsprechende Angaben nicht verfügbar, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben und zu begründen (Eignungskriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgenden Nachweis mit seinem Angebot einzureichen:
– aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die gegenständliche Leistung. Falls der notwendige Umfang des Zertifikats zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen. Dem Auftraggeber ist in diesem Fall spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingendfolgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
– aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die gegenständliche Leistung. Falls der notwendige Umfang des Zertifikats zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen. Dem Auftraggeber ist in diesem Fall spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot zwingendfolgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
– Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
– Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will oder sich der Eignungsleihe bedienen möchte. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt und es dem Bieter zuzumuten ist. Die Unternehmen, welche dem Bieter ihre Eignung leihen, sind ebenfalls zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Der Bieter hat als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
– Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
– Angaben zur Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
– geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung PPK) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
– geeignete Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Verwertung PPK) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
– Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung (Anzahl und Typ der Transportfahrzeuge (z. B. Abrollcontainer oder Schubboden)) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
– Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung (Anzahl und Typ der Transportfahrzeuge (z. B. Abrollcontainer oder Schubboden)) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
– Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung beginnend bei der Annahme des Altpapiers bis zu den ggf. notwendigen Transporten zu den Verwertungsanlagen mit Angabe der durchschnittlichen Auslastung (Mg/Fahrzeug) (Eignungskriterium: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
– Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung beginnend bei der Annahme des Altpapiers bis zu den ggf. notwendigen Transporten zu den Verwertungsanlagen mit Angabe der durchschnittlichen Auslastung (Mg/Fahrzeug) (Eignungskriterium: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit),
– sofern zum Angebotszeitpunkt bekannt: Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische und berufliche Leistungsfähigkeit).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
– Ausschluss von Angeboten gem. Ziffer 3.1.1 der Vergabeunterlagen,
– Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Ziffer 3.1.2 der Vergabeunterlagen,
– Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. Ziffer 3.1.3 der Vergabeunterlagen,
– Bietergemeinschaften gem. Ziffer 3.1.4 der Vergabeunterlagen,
– Unterauftragnehmer und Eignungsleihe gem. Ziffer 3.1.5 der Vergabeunterlagen,
– Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit gem. Ziffer 3.1.6 der Vergabeunterlagen,
– Einreichung der Urkalkulation gem. Ziffer 3.1.7 der Vergabeunterlagen,
– Vergabe- und Tariftreuegesetz gem. Ziffer 3.1.8 der Vergabeunterlagen,
– Sonstige besondere Bedingungen gem. Ziffer 3.1.9 der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 122-298461 (2019-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr aus dem Bodenseekreis.
Das Altpapier (PPK) ist an den Umladeanlagen des Auftraggebers vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen. Für die Abholung des Altpapiers (PPK) hat der Auftragnehmer entsprechende Transportmittel bereitzustellen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer zusätzliche Container für Selbstanlieferer (Privathaushalte und Kleingewerbe) an allen Umladeanlagen bereitzustellen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen:
Zur Ausschreibung kommt sowohl der kommunale Anteil des Altpapiers (PPK) als auch der Anteil der lizenzierungspflichtigen Verpackungsabfälle. Der Auftraggeber macht von seinem nach § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeräumten Mitbenutzungsanspruch Gebrauch.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung:
Zur Ausschreibung kommen ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr aus dem Bodenseekreis.
Das Altpapier (PPK) ist an den Umladeanlagen des Auftraggebers vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen. Für die Abholung des Altpapiers (PPK) hat der Auftragnehmer entsprechende Transportmittel bereitzustellen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer zusätzliche Container für Selbstanlieferer (Privathaushalte und Kleingewerbe) an allen Umladeanlagen bereitzustellen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen:
Zur Ausschreibung kommt sowohl der kommunale Anteil des Altpapiers (PPK) als auch der Anteil der lizenzierungspflichtigen Verpackungsabfälle. Der Auftraggeber macht von seinem nach § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeräumten Mitbenutzungsanspruch Gebrauch.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung:
Zur Ausschreibung kommen ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr aus dem Bodenseekreis.
Das Altpapier (PPK) ist an den Umladeanlagen des Auftraggebers vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen. Für die Abholung des Altpapiers (PPK) hat der Auftragnehmer entsprechende Transportmittel bereitzustellen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer zusätzliche Container für Selbstanlieferer (Privathaushalte und Kleingewerbe) an allen Umladeanlagen bereitzustellen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Das Altpapier (PPK) ist an den Umladeanlagen des Auftraggebers vom zukünftigen Auftragnehmer abzuholen. Für die Abholung des Altpapiers (PPK) hat der Auftragnehmer entsprechende Transportmittel bereitzustellen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer zusätzliche Container für Selbstanlieferer (Privathaushalte und Kleingewerbe) an allen Umladeanlagen bereitzustellen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen:
Zur Ausschreibung kommt sowohl der kommunale Anteil des Altpapiers (PPK) als auch der Anteil der lizenzierungspflichtigen Verpackungsabfälle. Der Auftraggeber macht von seinem nach § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeräumten Mitbenutzungsanspruch Gebrauch.
Zur Ausschreibung kommt sowohl der kommunale Anteil des Altpapiers (PPK) als auch der Anteil der lizenzierungspflichtigen Verpackungsabfälle. Der Auftraggeber macht von seinem nach § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeräumten Mitbenutzungsanspruch Gebrauch.
Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gemäß Bekanntmachung:
Zur Ausschreibung kommen ca. 16 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Name: Stark GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 3-7
Postort: Lindau
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland 🇩🇪 Lindau (Bodensee)
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entfällt, da die Wartefrist nach Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB bereits abgelaufen ist.