Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über mindestens 2 Referenzen, die Erfahrungen mit der Durchführung vergleichbarer Bauleitplanverfahren nachweist.
(a) Für die Vergleichbarkeit ist erforderlich, dass das jeweilige Projekt mindestens das Stadium der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB durchlaufen hat und dieser Verfahrensschritt nicht länger als sieben Jahre ab Absendung dieser Bekanntmachung zurückliegen darf. Zudem muss eine Umweltprüfung
Nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt worden sein.
(b) Vergleichbar sind Bauleitplanverfahren für überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete (insbesondere §§ 3, 4, 4a, 5, 6, 6a und 7 BauNVO) mit einer Größe von mindestens 50 000 qm.
(c) Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen:
(i) Lage des Plangebiets;
(ii) Größe des Plangebiets;
(iii) vorgesehene Nutzungsart im Sinne der BauNVO;
(iv) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
(d) Es ist darzustellen, dass der Bewerber im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die erforderlichen Planer und Fachgutachter ausgewählt und koordiniert hat.
2) Eigenerklärung über mindestens 2 vergleichbare Referenzen zu Auswahl und Koordination der Unternehmen für Planung und Ausführung von Erschließungsleistungen.
(a) Vergleichbar sind Erschließungsplanungen und -arbeiten für überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete im Sinne der §§ 3, 4, 4a, 5, 6, 6a und 7 BauNVO von einer Größe von 50 000 qm.
(b) Erschließung ist die Herstellung der nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähigen Anlagen einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.
(c) Der Bewerber hat die Unternehmen für Planung und Ausführung der Erschließungsarbeiten für den Auftraggeber ausgewählt, koordiniert und überwacht. Er kann, muss aber nicht selbst Erschließungsträger gewesen sein. Die Beteiligten und ihre Aufgaben sind darzustellen.
(d) Mit den Tiefbauarbeiten wurde bereits begonnen. Sofern die Erschließungsleistungen bereits abgeschlossen wurden, darf die Abnahme der letzten Erschließungsanlage der Referenz nicht länger zurückliegen als 7 Jahre ab Absendung der Bekanntmachung dieses Auftrags.
(e) Für jede Referenz ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer zu nennen.
3) Eigenerklärung über mindestens 2 vergleichbare Referenzen zur Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens; davon muss mindestens eine Referenz ein gesetzliches Umlegungsverfahren i. S. d. §§ 45 ff. BauGB und mindestens eine Referenz ein kooperatives Umlegungsverfahren zum Gegenstand haben.
(a) Vergleichbar sind durchgeführte gesetzliche Umlegungsverfahren i. S. d. §§ 45 ff. BauGB oder freiwillige Maßnahmen der Bodenordnung, jeweils mit einer Vielzahl von Eigentümern (mindestens 10) und über eine Fläche von mindestens 50 000 qm.
(b) Die Umlegung muss abgeschlossen sein; der Umlegungsplan darf nicht älter sein als sieben Jahre ab Absendung dieser Bekanntmachung.
(c) Für jede Referenz ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner zu nennen.
Die jeweiligen Referenzen zu Ziff. 1 bis 3 dürfen dasselbe Projekt betreffen, sofern sie jeweils die unter Ziff. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen.
4) Angaben zu den im Durchschnitt der letzten 3 Jahre beschäftigten Arbeitskräfte und/oder zur Durchführung der vorgenannten Referenzen eingesetzten externen Dienstleistern.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Unterlagen nach Nummern 1-4 für die Bewerbergemeinschaft als solche vorzulegen. Sofern Bewerber sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen (Eignungsleihe), muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag oder dem indikativen Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben.