BPM Cryo Cables für SIS100

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Beschafft werden sollen für den Fachbereich Beam Diagnostics Spezialkabel zur Auskopplung des Messsignals aus dem QDM Modul, sogenannte Cryo Cables.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-10 Auftragsbekanntmachung
2020-03-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Koaxialkabel
Referenznummer: 32/50062387
Kurze Beschreibung:
Beschafft werden sollen für den Fachbereich Beam Diagnostics Spezialkabel zur Auskopplung des Messsignals aus dem QDM Modul, sogenannte Cryo Cables.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Koaxialkabel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Signalkabel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: proekf32@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159/71-1988 📞
Fax: +49 6159/71-3983 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDU8/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDU8 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 176-427986
ABl. S-Ausgabe: 176
Zusätzliche Informationen
Alle relevanten Verfahrenshinweise sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDU8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein BPM ist ein hochempfindlicher Messsensor zur Messung der Strahlposition eines umlaufenden Ionenstrahls mit hoher zeitlicher und räumlicher Präzision an mehreren Stellen im Ringbeschleuniger.
Der mechanische Aufbau des BPM ist ca. 0,4 m lang und hat einen Durchmesser von ca. 0,4 m. Der BPM ist ein integraler Bestandteil des Quadrupol-Magnetmoduls des Ringbeschleunigers SIS100. Der BPM wird bei Raumtemperatur zusammengebaut. Im Routinebetrieb wird der BPM als Teil einer Kryoanlage unter UHV Bedingungen auf 4 Kelvin gekühlt.
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Ein BPM umfasst 3 Teilpakete:
I) BPM Ceramics and Chassis: Mechanikteile aus Edelstahl, Titan und Keramik, hochpräzise gefertigt und verlötet;
II) BPM Matching Transformer: Anpass-Transformatoren gewickelt und vergossen mit Epoxidharz, Kalibration mit Netzwerkanalysator;
III) BPM Cryo-Cables: Kryo-Spezialkabel mit N-type und SMA Steckern, gefertigt und präzise nach Vorgabe gebogen.
Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst:
III) Die koaxialen Kryo-Kabel bestehen aus einem Kupferdraht, der von einem auf der inneren Seite Kupfer beschichteten Edelstahlrohr umgeben ist. Als Dielektrikum ist stabilisiertes SiO2 zu benutzen. Die Kabelenden sind mit N-Typ und SMA Stecker zu konfektionieren. Die Kryo-Kabel müssen fertig geformt und beidseitig konfektioniert geliefert werden, so dass sie ohne weitere Bearbeitung verwendet werden können. Die elektrische Länge alle 4 Kabel eines Satzes (der Laufzeit) muss abgeglichen werden sodass der Unterschied zwischen die einzeln Kabel nicht größer als +-40ps ist.
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Es sollen folgende Stückzahlen gefertigt werden:
— Familie 1: 23 Sets bestehend aus à 4 Stück für die BPM in den Geradenstücken,
— Familie 2: 2 Sets bestehend aus à 4 Stück für die BPM in den Geradenstücken,
— Familie 3: 51 Sets bestehend à 4 Stück für die BPM in den Bogenstücken,
— Familie 4: 6 Sets bestehend à 4 Stück für die BPM in den Bogenstücken.
Die Komponenten sind nach den vorliegenden 3-D Modellen und nach dem von GSI beigestellten kompletten Satz an Spezifikationen und Technischer Zeichnungen zu fertigen.
Dauer: 4 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYDU8/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle relevanten Verfahrenshinweise sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDU8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de,
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 176-427986 (2019-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 838 250 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 061-145434
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 176-427986
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDW4

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. BPM Ceramics and Chassis: Mechanikteile aus Edelstahl, Titan und Keramik, hochpräzise gefertigt und verlötet.
II. BPM Matching Transformer: Anpass-Transformatoren gewickelt und vergossen mit Epoxidharz, Kalibration mit Netzwerkanalysator.
III. BPM Cryo-Cables: Kryo-Spezialkabel mit N-type und SMA Steckern, gefertigt und präzise nach Vorgabe gebogen.
III. Die koaxialen Kryo-Kabel bestehen aus einem Kupferdraht, der von einem auf der inneren Seite Kupfer beschichteten Edelstahlrohr umgeben ist. Als Dielektrikum ist stabilisiertes SiO2 zu benutzen. Die Kabelenden sind mit N-Typ und SMA Stecker zu konfektionieren. Die Kryo-Kabel müssen fertig geformt und beidseitig konfektioniert geliefert werden, so dass sie ohne weitere Bearbeitung verwendet werden können. Die elektrische Länge alle 4 Kabel eines Satzes (der Laufzeit) muss abgeglichen werden sodass der Unterschied zwischen die einzeln Kabel nicht größer als +-40ps ist.
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Familie 1: 23 Sets bestehend aus à 4 Stück für die BPM in den Geradenstücken
Familie 2: 2 Sets bestehend aus à 4 Stück für die BPM in den Geradenstücken
Familie 3: 51 Sets bestehend à 4 Stück für die BPM in den Bogenstücken
Familie 4: 6 Sets bestehend à 4 Stück für die BPM in den Bogenstücken
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Bewertungskriterium Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 50.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-22 📅
Name: MRC Gigacomp GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bahnhofstr. 1
Postort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 816198480 📞
E-Mail: info@mrc-gigacomp.com 📧
Land: Freising 🏙️
Internetadresse: http://http://mrc-gigacomp.com/index_de.php 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 838 250 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sabine Zimmermann

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs– oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen aus-gehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Mehr anzeigen
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmun-gen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Mehr anzeigen
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2–3 GWB).
Mehr anzeigen
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege be-trägt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der In-formation durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Mehr anzeigen
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 061-145434 (2020-03-24)