Gegenstand des Auftrages ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Zustellungssendungen (Sendungen) bis 1 000 Gramm für den Standort Essen des Landesamtes für Finanzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste am Standort Essen
UVG-2019-005
Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrages ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Zustellungssendungen (Sendungen) bis 1 000 Gramm für den Standort Essen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Zustellungssendungen (Sendungen) bis 1 000 Gramm für den Standort Essen des Landesamtes für Finanzen.
1️⃣
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Ausführung:
Region Nordrhein-Westfalen
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die ab 1.7.2019 neu errichtete Abteilung Rückgriff Unterhaltsvorschuss des Landesamtes für Finanzen in Essen sind gewerbsmäßig Briefsendungen bis 1 000...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die ab 1.7.2019 neu errichtete Abteilung Rückgriff Unterhaltsvorschuss des Landesamtes für Finanzen in Essen sind gewerbsmäßig Briefsendungen bis 1 000 Gramm aufgrund einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu befördern.
Gegenstand des Auftrages ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Zustellungssendungen (Sendungen) bis 1 000 Gramm. Der weitaus größte Teil der Briefsendungen ist für Empfänger innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen bestimmt. Ein kleiner Anteil ist bundesweit zuzustellen oder in das Ausland zu versenden. Die prognostizierten Zahlen der Briefsendungen und die Aufteilung auf die Zielorte "Nordrhein-Westfalen", "Übriges Deutschland" und "Ausland" sind der Anlage 1 "Sendungsaufkommen" zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Grobkonzept zur Aufgabenerledigung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Störungsmanagement
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzkonzept
Preis (Gewichtung): 40
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 318 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Einseitiges Recht des Auftraggebers zur dreimaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate (maximale Laufzeit 60 Monate).” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Option gilt automatisch als gezogen, wenn durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Erfüllung der Lizenzpflicht nach § 5 Abs. 1 PostG (Vorlage einer Kopie der entsprechenden Lizenz)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
Anlage 3 der Leistungsbeschreibung ("Eigenerklärung Eignung")
Zertifizierungsurkunde für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
Anlage 3 der Leistungsbeschreibung ("Eigenerklärung Eignung")
Zertifizierungsurkunde für Qualitätsmanagement gem. DIN ISO 9001 oder inhaltlich gleichwertiger Nachweis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-16
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Es sind keine weiteren Personen zur Teilnahme zugelassen.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEMYVHG
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 052-119691 (2019-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrages ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Zustellungssendungen (Sendungen) bis 1.000 Gramm für den Standort Essen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Zustellungssendungen (Sendungen) bis 1.000 Gramm für den Standort Essen des Landesamtes für Finanzen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 137400.45 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Finanzen Kurfürstenstraße 33
45138 Essen Hauptort der Ausführung:
Region Nordrhein-Westfalen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die ab 1.7.2019 neu errichtete Abteilung Rückgriff Unterhaltsvorschuss des Landesamtes für Finanzen in Essen sind gewerbsmäßig Briefsendungen bis 1 000...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die ab 1.7.2019 neu errichtete Abteilung Rückgriff Unterhaltsvorschuss des Landesamtes für Finanzen in Essen sind gewerbsmäßig Briefsendungen bis 1 000 Gramm aufgrund einer gültigen Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu befördern.
Gegenstand des Auftrages ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Brief- und Zustellungssendungen (Sendungen) bis 1 000 Gramm. Der weitaus größte Teil der Briefsendungen ist für Empfänger innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen bestimmt. Ein kleiner Anteil ist bundesweit zuzustellen oder in das Ausland zu versenden. Die prognostizierten Zahlen der Briefsendungen und die Aufteilung auf die Zielorte „Nordrhein-Westfalen", „Übriges Deutschland" und „Ausland" sind der Anlage 1 „Sendungsaufkommen" zur Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 052-119691
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: UVG-2019-005
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Briefdienstleistungen gegenüber der Abteilung Rückgriff Unterhaltsvorschuss des Landesamtes für Finanzen Nordrhein-Westfalen in Essen.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Postcon Regional Rhein Ruhr GmbH
Postort: Ratingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mettmann🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 150 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 115462.56 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEMY27C
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 111-272877 (2019-06-07)