Brokerdienstleistungen für Charterflüge des Bay LfAR

Regierung von Oberbayern — Zentrale Vergabestelle

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), plant die Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die nicht freiwillig zurückkehren, durch Sammelchartermaßnahmen in den Südosteuropäischen Raum (Ukraine, Georgien, Westbalkanstaaten).
Geplant sind bis zu 12 Flüge pro Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-31 Auftragsbekanntmachung
2019-11-27 Ergänzende Angaben
2019-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Charterflüge
Referenznummer: 0270.ZV-33-02-19
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), plant die Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die nicht freiwillig zurückkehren, durch Sammelchartermaßnahmen in den Südosteuropäischen Raum (Ukraine, Georgien, Westbalkanstaaten). Geplant sind bis zu 12 Flüge pro Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Charterflüge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freising 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Oberbayern — Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176404100 📠
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=FmMT%252bGhhYaE%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.auftraege.bayern.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-31 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-05 📅
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 213-522916
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht — gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder — gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder — gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz. Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerben, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) oder Gleichwertiges, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) oder Gleichwertiges sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen. Die o. g. Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen bei Angebotsabgabe jeweils nicht älter als 6 Monate sein. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorlegen. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen der Zentralen Vergabestelleeingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), plant die Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die nicht freiwillig zurückkehren, durch Sammelchartermaßnahmen in den Südosteuropäischen Raum (Ukraine, Georgien, Westbalkanstaaten).
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Geplant sind bis zu 12 Flüge pro Jahr.
Brokerdienstleistungen für Charterflüge des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Wird eine Kündigung zum Vertragsende nicht ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag höchstens zweimal jeweils um ein Jahr und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf spätestens mit Ablauf des 31.1.2023.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft entweder in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist und auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Auf gesondertes Verlangen der ZV: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung Handwerksrolle, Eintragung IHK, oder andere sonstige Nachweise bzw. oder Gleichwertiges.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung Versicherungsschutz gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III Seite 5 von 12
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen bzw. vorhalten wird mit den folgenden Mindestversicherungssummen
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Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht iHv 10 Mio. EUR (pro Jahr 2-fach maximiert).
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeweils 2 Referenzen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV Seite 6 von 12
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre ab Angebotsabgabe sein und müssen der Leistung und dem Auftragswert wie angeboten entsprechen (vergleichbare Referenzen).
Die Referenzen werden auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle ausschließlich mittels Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) eingereicht und nachgewiesen.
Eigenerklärung gem. L 124 EU Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
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Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=FmMT%252bGhhYaE%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber von den Bewerben, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
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Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) oder Gleichwertiges, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) oder Gleichwertiges sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
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Die o. g. Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen bei Angebotsabgabe jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorlegen.
Mehr anzeigen
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen der Zentralen Vergabestelleeingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 213-522916 (2019-10-31)
Ergänzende Angaben (2019-11-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierung von Oberbayern – Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 232-570011
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 213-522916
ABl. S-Ausgabe: 232
Quelle: OJS 2019/S 232-570011 (2019-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 247-610213
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 VgV aufgehoben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 247-610213 (2019-12-19)