In der Gemarkung Jörnstorf Dorf, Flur 1, Flurstück 12/1 wird die Dorfstraße über den Hellbach geführt. Die vorhandene Mauerwerksgewölbebrücke ist in ihrer Substanz so stark geschädigt, dass die Brücke für den Kfz-Verkehr gesperrt werden musste und zur Zeit nur noch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biendorf hat beschlossen, die alte Brücke beseitigen zu lassen und durch einen Neubau zu ersetzen. Die Dorfstraße ist eine Gemeindestraße mit einer mittleren befestigten Fahrbahnbreite von 3,50 m. Sie ist nicht gewichtsbeschränkt. Für den Begegnungsverkehr sind befestigte Ausweichstellen vorhanden. Da auch landwirtschaftliche Fahrzeuge die Dorfstraße nutzen, soll das neue Überführungsbauwerk eine Fahrbahnbreite von 4,50 m aufweisen. Ein gesonderter Geh- und Radweg ist nicht vorgesehen. Der Hellbach ist ein gesetzlich geschütztes Biotop.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Brücken
Kurze Beschreibung:
In der Gemarkung Jörnstorf Dorf, Flur 1, Flurstück 12/1 wird die Dorfstraße über den Hellbach geführt. Die vorhandene Mauerwerksgewölbebrücke ist in ihrer Substanz so stark geschädigt, dass die Brücke für den Kfz-Verkehr gesperrt werden musste und zur Zeit nur noch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biendorf hat beschlossen, die alte Brücke beseitigen zu lassen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Die Dorfstraße ist eine Gemeindestraße mit einer mittleren befestigten Fahrbahnbreite von 3,50 m. Sie ist nicht gewichtsbeschränkt. Für den Begegnungsverkehr sind befestigte Ausweichstellen vorhanden. Da auch landwirtschaftliche Fahrzeuge die Dorfstraße nutzen, soll das neue Überführungsbauwerk eine Fahrbahnbreite von 4,50 m aufweisen. Ein gesonderter Geh- und Radweg ist nicht vorgesehen.
Der Hellbach ist ein gesetzlich geschütztes Biotop.
In der Gemarkung Jörnstorf Dorf, Flur 1, Flurstück 12/1 wird die Dorfstraße über den Hellbach geführt. Die vorhandene Mauerwerksgewölbebrücke ist in ihrer Substanz so stark geschädigt, dass die Brücke für den Kfz-Verkehr gesperrt werden musste und zur Zeit nur noch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biendorf hat beschlossen, die alte Brücke beseitigen zu lassen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Die Dorfstraße ist eine Gemeindestraße mit einer mittleren befestigten Fahrbahnbreite von 3,50 m. Sie ist nicht gewichtsbeschränkt. Für den Begegnungsverkehr sind befestigte Ausweichstellen vorhanden. Da auch landwirtschaftliche Fahrzeuge die Dorfstraße nutzen, soll das neue Überführungsbauwerk eine Fahrbahnbreite von 4,50 m aufweisen. Ein gesonderter Geh- und Radweg ist nicht vorgesehen.
Der Hellbach ist ein gesetzlich geschütztes Biotop.
Von den Bewerbern wird eine Präsentation zum Unternehmen, Projektstruktur, Projektmanagement, konzeptioneller Vorgehensweise und ein indikatives Honorarangebot abgefordert. Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Von den Bewerbern wird eine Präsentation zum Unternehmen, Projektstruktur, Projektmanagement, konzeptioneller Vorgehensweise und ein indikatives Honorarangebot abgefordert. Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Gemarkung Jörnstorf Dorf, Flur 1, Flurstück 12/1 wird die Dorfstraße über den Hellbach geführt. Die vorhandene Mauerwerksgewölbebrücke ist in ihrer Substanz so stark geschädigt, dass die Brücke für den Kfz-Verkehr gesperrt werden musste und zur Zeit nur noch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann.
In der Gemarkung Jörnstorf Dorf, Flur 1, Flurstück 12/1 wird die Dorfstraße über den Hellbach geführt. Die vorhandene Mauerwerksgewölbebrücke ist in ihrer Substanz so stark geschädigt, dass die Brücke für den Kfz-Verkehr gesperrt werden musste und zur Zeit nur noch von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Biendorf hat beschlossen, die alte Brücke beseitigen zu lassen und durch einen Neubau zu ersetzen.
Die Dorfstraße ist eine Gemeindestraße mit einer mittleren befestigten Fahrbahnbreite von 3,50 m. Sie ist nicht gewichtsbeschränkt. Für den Begegnungsverkehr sind befestigte Ausweichstellen vorhanden. Da auch landwirtschaftliche Fahrzeuge die Dorfstraße nutzen, soll das neue Überführungsbauwerk eine Fahrbahnbreite von 4,50 m aufweisen. Ein gesonderter Geh- und Radweg ist nicht vorgesehen.
Die Dorfstraße ist eine Gemeindestraße mit einer mittleren befestigten Fahrbahnbreite von 3,50 m. Sie ist nicht gewichtsbeschränkt. Für den Begegnungsverkehr sind befestigte Ausweichstellen vorhanden. Da auch landwirtschaftliche Fahrzeuge die Dorfstraße nutzen, soll das neue Überführungsbauwerk eine Fahrbahnbreite von 4,50 m aufweisen. Ein gesonderter Geh- und Radweg ist nicht vorgesehen.
Der Hellbach ist ein gesetzlich geschütztes Biotop.
Die erforderlichen Planungsleistungen orientieren sich an den Leistungsphasen 1-4 sowie 7-9 der HOAI inkl. Vermessung, Baugrund, Abstimmung mit anderen Planern, Behörden, Träger öffentlicher Belange und Gemeindevertretung der Gemeinde Biendorf.
Alle erforderlichen Grundleistungen und alle erforderlichen besonderen Leistungen sind anzubieten.
Die Beauftragung der Planung erfolgt zunächst bis zur Planreife, wie es für die Gewährung von Fördermitteln erforderlich ist. Sollten keine Fördermittel bzw. nicht in auskömmlicher Höhe zu Verfügung gestellt werden, behält die Gemeinde Biendorf es sich vor, die Planung abzubrechen.
Die Beauftragung der Planung erfolgt zunächst bis zur Planreife, wie es für die Gewährung von Fördermitteln erforderlich ist. Sollten keine Fördermittel bzw. nicht in auskömmlicher Höhe zu Verfügung gestellt werden, behält die Gemeinde Biendorf es sich vor, die Planung abzubrechen.
Dauer: 60 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 1
Zusätzliche Informationen:
Von den Bewerbern wird eine Präsentation zum Unternehmen, Projektstruktur, Projektmanagement, konzeptioneller Vorgehensweise und ein indikatives Honorarangebot abgefordert. Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Von den Bewerbern wird eine Präsentation zum Unternehmen, Projektstruktur, Projektmanagement, konzeptioneller Vorgehensweise und ein indikatives Honorarangebot abgefordert. Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die erforderlichen Planungsleistungen umfassen alle naturschutzrechtliche Voruntersuchungen/Nachweise und Planung, Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange, Behörden und der Gemeindevertretung der Gemeinde Biendorf sowie die Bauüberwachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemarkung Jörnstorf Dorf, Flur 1, Flurstück 12/1
18233 Biendorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise,
— Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personalgesellschaften (z. B. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsvollmacht.
— Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personalgesellschaften (z. B. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsvollmacht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Eigenerklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ob die dafür erforderlichen Mittel bereitstehen.
3. Angabe, welchen Teil des Auftrages der Bewerber an Dritte vergeben will und Erklärung ob die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
4. Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden 2 500 000 EUR, für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 2 500 000 EUR. Bescheinigung über Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung. Es reicht von Seiten der Versicherung eine Bestätigung vorzulegen, dass für den Auftragsfall die geforderten Summen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden 2 500 000 EUR, für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 2 500 000 EUR. Bescheinigung über Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung. Es reicht von Seiten der Versicherung eine Bestätigung vorzulegen, dass für den Auftragsfall die geforderten Summen abgesichert sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste geeigneter Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen vergleichbarer Art mit Angabe des Wertes, des Leistungszeitpunktes sowie Angabe ob privater oder öffentlicher Auftraggeber (Name des öffentlichen Auftraggebers),
— Liste geeigneter Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen vergleichbarer Art mit Angabe des Wertes, des Leistungszeitpunktes sowie Angabe ob privater oder öffentlicher Auftraggeber (Name des öffentlichen Auftraggebers),
— Beschreibung von Maßnahmen zur Qualitätsicherung/Zertifizierung
— Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel…
… Beschäftigten,
… beschäftigten Fachkräfte (Berufsträger) mit Angabe der Jahre an Berufserfahrung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen ist, wer nach einschlägigen Architekten- oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien der gegenseitigen Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Architekt oder Ingenieur zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgaben einen Architekten oder Ingenieur benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen ist, wer nach einschlägigen Architekten- oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien der gegenseitigen Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Architekt oder Ingenieur zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgaben einen Architekten oder Ingenieur benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Inhalt: Bildung der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung aller Mitglieder, Benennen des bevollmächtigten Vertreters, Bestätigung dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Angaben und Nachweise sind für jedes Mitglied abzugeben. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Inhalt: Bildung der Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung aller Mitglieder, Benennen des bevollmächtigten Vertreters, Bestätigung dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Angaben und Nachweise sind für jedes Mitglied abzugeben. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
Bieter und Nachunternehmer haben Verpflichtungserklärungen (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern) abzugeben. Sie werden Bestandteil des Vertrages. Bewerber haben zu erklären, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. Will sich ein Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Erklärungen und Nachweise auch von Dritten abzugeben. Es wird eine Eigenerklärung des Bewerbers zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen un zur Zusammenarbeit mit Anderen gefordert.
Bieter und Nachunternehmer haben Verpflichtungserklärungen (Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern) abzugeben. Sie werden Bestandteil des Vertrages. Bewerber haben zu erklären, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. Will sich ein Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Erklärungen und Nachweise auch von Dritten abzugeben. Es wird eine Eigenerklärung des Bewerbers zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen un zur Zusammenarbeit mit Anderen gefordert.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Finanzielle/Wirtschafliche Leistungsfähigkeit
1.1) Gesamtumsatz der Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren – 3 Punkte: wenn der Gesamtumsatz der Dienstleistungen über 200 000 EUR ohne MwSt. beträgt,
— 2 Punkte: wenn der Gesamtumsatz der Dienstleistungen über 100 000 EUR bis 200 000 EUR ohne MwSt. beträgt,
— 1 Punkt: wenn der Gesamtumsatz der Dienstleistungen bis 100 000 EUR ohne MwSt. beträgt.
Gewichtung 10 % 1.2 Gesamtumsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen, in den letzten 3 Geschäftsjahren – 3 Punkte: wenn der Gesamtumsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen, über 80 000 EUR ohne MwSt. beträgt,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gewichtung 10 % 1.2 Gesamtumsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen, in den letzten 3 Geschäftsjahren – 3 Punkte: wenn der Gesamtumsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen, über 80 000 EUR ohne MwSt. beträgt,
— 2 Punkte: wenn der Gesamtumsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen, über 40 000 EUR bis 80 000 EUR ohne MwSt. beträgt,
— 1 Punkt: wenn der Gesamtumsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen, bis 40 000 EUR ohne MwSt. beträgt
Gewichtung 10 % 2 Fachliche Eignung 2.1 Anzahl der in den letzten 3 Jahren im Mittel Beschäftigten – 3 Punkte: mehr als 5 Beschäftigte
— 2 Punkte: mehr als 1 bis 5 Beschäftigte,
— 1 Punkt: 1 oder weniger Beschäftigte.
Gewichtung: 10 % 2.2 Anzahl der in den letzten 3 Jahren im Mittel beschäftigten Fachkräfte – 3 Punkte: mehr als 3 beschäftigte Fachkräfte
— 2 Punkte: 2 bis 3 beschäftigte Fachkräfte,
— 1 Punkt: 1 beschäftigte Fachkraft.
Gewichtung 10 % 2.3 Fachliche Eignung Summe der Berufserfahrung im Bereich der anstehenden Aufgaben aller beschäftigten Fachkräfte – 3 Punkte: mehr als 10 Jahre
— 2 Punkte: mehr als 5 bis 10 Jahre,
— 1 Punkt: bis 5 Jahre.
Gewichtung 10 % 3 Erfahrungen und Referenzen Referenzobjekte, die der anstehenden Aufgabe entsprechen – 3 Punkte: mehr als 5 Objekte
— 2 Punkte: mehr als 2 bis 5 Objekte,
— 1 Punkt: 1 bis 2 Objekte.
Gewichtung 50 %
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Finanzielle/Wirtschafliche Leistungsfähigkeit:
— 1 Punkt: wenn der Gesamtumsatz der Dienstleistungen, die den anstehenden Aufgaben entsprechen, bis 40 000 EUR ohne MwSt. beträgt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich über die Vergabeplattform bearbeitet.
Bei Fragen zum Download der Unterlagen oder Unterstützung bei der elektronischen Angebotsabgabe bzw. Abgabe der elektronischen Teilnahmeanträge wenden Sie sich telefonisch an den subreport unter 0221/98578-0 oder per Mail an info@subreport.de!
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landkreis Rostock, Kommunalaufsichts- und Rechtsamt
Postanschrift: Am Wall 3-5
Postort: Güstrow
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38437550📞
E-Mail: birgit.lange@lkros.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Rostock Kommunalaufsicht- und Rechtsamt
Quelle: OJS 2019/S 248-613970 (2019-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 164098.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge