Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis zu VgV § 46 Abs. 3 Nr.1:
1) Referenzen für ausgeführte vgl. Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren
(Wichtung 50 % und Mindeststandard)
Referenzen des Bewerbers für Aufträge, bei denen mehrere Prüfungen an Verkehrswegebrücken nach DIN 1076, in ähnlichem Umfang eines Loses und mit ähnlicher Aufgabenstellung wie für das beschriebene Projekt, in den letzten 3 Jahren abgewickelt wurden.
Mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des Bauwerksprüfers, des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
Die Ähnlichkeit im Umfang eines Loses und in der Aufgabenstellung ist gegeben, wenn der Referenzauftrag folgende Komponenten enthält:
— C1) verschiedenen Prüfarten (Hauptprüfungen, Einfache Prüfungen, Sonderprüfungen wegen SpRK und sonstige Sonderprüfungen),
— C2) Brücken verschiedener Konstruktionen (Stahlbeton, Spannbeton, Holz und Stahl).
Folgende Einzelbepunktung entsprechender Komponenten aus c1) ist vorgesehen:
— Prüfart, Hauptprüfung (H) Punkte je Referenz: 1,25,
— Prüfart, Einfache Prüfung (E) Punkte je Referenz: 1,00,
— Prüfart, Sonderprüfung (S) Punkte je Referenz: 0,75.
Folgende Einzelbepunktung entsprechender Komponenten aus c2) ist vorgesehen:
— Bauart, Stahlbeton (StB) Punkte je Referenz: 0,50,
— Bauart, Spannbeton (SpB) Punkte je Referenz: 0,50,
— Bauart, Holz (Holz) Punkte je Referenz: 0,50,
— Bauart, Stahl (St) Punkte je Referenz: 0,50.
Die Summe der Einzelbepunktung der Komponenten c1) und c2) ergibt die maximale Punktzahl 5:
— 5 Bewertungspunkte: bestmögliche Vergleichbarkeit, beinhalten alle Komponenten,
— 4 Bewertungspunkte: wenn einzelne Komponenten fehlen, gem. Bepunktungssystem (gute Vergleichbarkeit),
— 3 Bewertungspunkte: wenn einige Komponenten fehlen, gem. Bepunktungssystem (durchschnittliche Vergleichbarkeit),
— 2 Bewertungspunkte: wenn mehrere Komponenten fehlen, gem. Bepunktungssystem,
— 1 Bewertungspunkt: wenn sehr viele Komponenten fehlen, gem. Bepunktungssystem (geringe Vergleichbarkeit) (Mindestanforderung).
Die Anzahl der Referenzen, die vom Bewerber eingereicht werden können, wird nicht begrenzt.
Jede vorgelegte Referenz ab dem Kalenderjahr 2016 mit vergleichbaren Dienstleistungen wird bewertet.
Es werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen Referenzen bei jedem Bewerber addiert und anschließend der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet. Als Mindestforderung sind mindestens 3 Referenzen, der letzten 3 Jahre vorzulegen.
2) Fachliche Eignung des Bauwerksprüfers als Führungskraft
(Wichtung 30 % und Mindeststandard)
Fachlicher Lebenslauf mit Studiennachweisen und Bescheinigungen als Nachweis:
Der beruflichen Befähigung/Qualifikation des Bewerbers, der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Mindestanforderungen:
B1) Studium des Bauingenieurwesens oder vgl. mit entsprechender Vertiefung (z. B. Brückenbau, konstruktiven Ingenieurbau, Stahlbau etc.);
B2) Zertifikat für Ingenieure/innen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076.
Weitere wichtige Anforderungen:
B3) technische Zusatzqualifikationen (z. B. Schweißfachingenieur etc.);
B4) langjährige Berufserfahrung (Prüfer > 3 Jahre);
B5) fachspezifische Fortbildungen/Schulungen (mind. 3 Bescheinigungen);
B6) Führungserfahrung (Personalverantwortung > 3 Jahre).
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
— 5 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie b3) b4) b5) b6) sind erfüllt,
— 4 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie 3 von b3) b4) b5) b6) sind erfüllt,
— 3 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie 2 von b3) b4) b5) b6) sind erfüllt,
— 2 Bewertungspunkte: b1) + b2) sowie eine von b3) b4) b5) b6) sind erfüllt,
— 1 Bewertungspunkt: b1) + b2) sind erfüllt (Mindestanforderung),
— 0 Bewertungspunkte: b1) und/oder b2) sind nicht erfüllt.
Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)