1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizungsplanung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Sanitärinstallation📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Belüftung📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. HOAI § 53 ff für die brandschutztechnische Ertüchtigungen des Verwaltungsgebäudes im Gebäudeabschnitt...”
Beschreibung der Beschaffung
Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. HOAI § 53 ff für die brandschutztechnische Ertüchtigungen des Verwaltungsgebäudes im Gebäudeabschnitt BR3.
Gem. Anlage 15 der HOAI sind Planungsleistungen bezüglich der Anlagengruppen 1-5 (Abwasser, Wasser, Gas, Wärmeversorgung, Lufttechnische Anlage, Starkstromanlagen, Fernmelde- u. informationstechn. Anlagen) zu erbringen.
Die jeweiligen Teilleistungen der Leistungsphasen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 15
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Ausführungsfristen können verlängert werden, wenn sich der geplante Ablauf durch zuwendungsrechtliche oder genehmigungsrechtliche Prozesse verschiebt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt,
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc…
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die für die Planung auszuführenden Anlagengruppen auch tatsächlich vom Bieter od. der Bietergemeinschaft geleistet werden können.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI im Rahmen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt,
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personenschäden: 2 Mio. EUR,
— für sonstige Schäden: 2 Mio. EUR.
Ergänzend ist dabei der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Qualifikationsprofile der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Qualifikationsprofile der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweise zu den Qualifikationsprofilen der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (als Anlage zur Unternehmensdarstellung bzw. zu dem geforderten Projektorganigramm),
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-30
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabestelle der GSI
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): 2 Mitarbeiter des Einkaufs
“Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die...”
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Kommunikation während des Verfahrens findet ausschließlich über die Vergabeplattform des DTVP statt.
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDUF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
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Quelle: OJS 2019/S 187-455155 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 522974.31 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. HOAI §53 ff für die brandschutztechnische Ertüchtigungen des Verwaltungsgebäudes im Gebäudeabschnitt...”
Beschreibung der Beschaffung
Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. HOAI §53 ff für die brandschutztechnische Ertüchtigungen des Verwaltungsgebäudes im Gebäudeabschnitt BR3.
Gem. Anlage 15 der HOAI sind Planungsleistungen bezüglich der Anlagengruppen 1-5 (Abwasser, Wasser, Gas, Wärmeversorgung, Lufttechnische Anlage, Starkstromanlagen, Fernmelde- u. informationstechn. Anlagen) zu erbringen.
Die jeweiligen Teilleistungen der Leistungsphasen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 187-455155
Auftragsvergabe
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Titel: Auftragsvergabe SWJ Engineering GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SWJ Engineering GmbH
Postanschrift: An den Drei Hasen 37
Postort: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1707691709📞
E-Mail: uwe.kress@swj.de📧
Region: Hochtaunuskreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 522974.31 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDPA
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, wer-den vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
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Quelle: OJS 2019/S 232-569880 (2019-11-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: DE711
Telefon: +49 06159711966📞
E-Mail: b.wiedenmann-stahl@gsi.de📧
Fax: +49 06159712742 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BS-TGA Sanierung BR3 - TGA Planer
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“FachplOanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. HOAI §53 ff für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Verwaltungsgebäudes im Gebäudeabschnitt BR3.”
Dauer: 38
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 232-569880
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: x
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 522974.31 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de , Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 053-139059 (2022-03-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 522974.31 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 159-454742 (2022-08-15)