Die BSR führt seit einigen Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Die BSR möchte zukünftig erstmals das Monitoring bündeln und kontinuierlich fortführen, ggfs. weiterentwickeln und weiterhin quantitative Messungen bzw. Befragungen durchführen.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BSR Monitoring – quantitative und qualitative Marktforschung
Produkte/Dienstleistungen: Marktforschung📦
Kurze Beschreibung:
“Die BSR führt seit einigen Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit...”
Kurze Beschreibung
Die BSR führt seit einigen Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Die BSR möchte zukünftig erstmals das Monitoring bündeln und kontinuierlich fortführen, ggfs. weiterentwickeln und weiterhin quantitative Messungen bzw. Befragungen durchführen.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragengestaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Durchführung von Umfragen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Telefon-Umfragen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Umfragenanalyse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Leistungsüberprüfung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Meinungsumfragen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Statistische Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Durchführung der Monitoring-Messung erfolgt in der Region Berlin (Berliner Bürger, Wohnungsgesellschaften, Gewerbekunden, etc.).”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BSR führt seit einigen Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BSR führt seit einigen Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.
Repräsentative Befragungen finden im Privatkundenbereich bei Bürgerinnen und Bürgern statt und lieferen Input, insbesondere für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Sie dienen u. a. zur Messung der Wahrnehmung der BSR in der Öffentlichkeit, Erfolgskontrolle von Kampagnen, Erfassung von Zufriedenheit mit Entsorgung und Stadtsauberkeit. Weitere Zielgruppen werden sporadisch und anlassbezogen befragt, z. B. Wohnungsgesellschaften, Gewerbekunden, Gartenbesitzer. Die Ergebnisse der Befragungen liefern Informationen für Produktentwicklung und Vertrieb.
Um Interpretationen und die Ableitung von Maßnahmen aus den Einzelstudien in einen größeren Zusammenhang zu stellen, wurden die Ergebnisse der Einzelstudien mit vorangegangen Studien verglichen. Wenn möglich, wurde ein Bezug zu überregionalen Studien hergestellt, z. B. Littering-Studie Humboldt-Universität und der VKU-unterstützte KUNDENFocus.
Die BSR hat den Anspruch mit der Durchführung der Befragungen eine fundierte Analyse des Ist-Zustands zu erreichen, aus verschiedenen Studien Querverbindungen zu ziehen sowie Zeitreihen abzubilden, die es ermöglichen, Entwicklungen aufzuzeigen und Maßnahmen zu bewerten.
Dafür wurde insbesondere das BSR Markenmonitoring systematisiert und die Durchführung der Studien aufeinander abgestimmt. Damit sind die Ergebnisse über einen längeren Zeitraum vergleichbar. Darüber hinaus erleichtert das etablierte Markenmonitoring die Abteilung von Maßnahmen sowie die Messung von Veränderungen und Effekten.
Die BSR möchte zukünftig erstmals das Monitoring bündeln und kontinuierlich fortführen, ggfs. weiterentwickeln und weiterhin quantitative Messungen bzw. Befragungen durchführen.
Es ist jederzeit möglich, dass derzeit noch nicht bekannte und/oder ad-hoc-Projekte und Themen im Rahmen des Monitorings während der Vertragslaufzeit hinzukommen, z. B. Befragungen im Rahmen der Reinigungsleistungen in Berliner Parks o. Ä. Von daher ist im geplanten Ausschreibungs- und späteren Auftragsvolumen ein wesentlicher Anteil für diese derzeit noch nicht bekannten ad-hoc Themen/Projekte geplant.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist jederzeit möglich, dass derzeit noch nicht bekannte und/oder ad-hoc-Projekte und Themen im Rahmen des Monitorings während der Vertragslaufzeit...”
Beschreibung der Optionen
Es ist jederzeit möglich, dass derzeit noch nicht bekannte und/oder ad-hoc-Projekte und Themen im Rahmen des Monitorings während der Vertragslaufzeit hinzukommen, z. B. Befragungen im Rahmen der Reinigungsleistungen in Berliner Parks o. Ä. Von daher ist im geplanten Ausschreibungs- und späteren Auftragsvolumen ein wesentlicher Anteil für diese derzeit noch nicht bekannten ad-hoc Themen/Projekte geplant.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-22
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt.
Das Angebot muss vollständig sein. (Es wird auf...”
Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt.
Das Angebot muss vollständig sein. (Es wird auf Anlage A0 Angebotsschreiben verwiesen). Das Angebotsschreiben ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Bewerberunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bewerber-/Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 115-282601 (2019-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BSR Monitoring – quantitative und qualitative Marktforschung
2019/S 115-282601
Kurze Beschreibung:
“Die BSR führt seit einigen Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit...”
Kurze Beschreibung
Die BSR führt seit einigen Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Die BSR möchte zukünftig erstmals das Monitoring bündeln und kontinuierlich fortführen, ggfs. weiterentwickeln und weiterhin quantitative Messungen bzw. Befragungen durchführen.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wurde auf die Leistungsbeschreibung (Teil C) verwiesen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die BSR führt seit einigen Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die BSR führt seit einigen Jahren kontinuierlich Marktforschungsstudien durch. Diese richten sich an unterschiedliche Zielgruppen (B2B und B2C) mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.
Repräsentative Befragungen finden im Privatkundenbereich bei Bürgerinnen und Bürgern statt und liefern Input, insbesondere für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Sie dienen u. a. zur Messung der Wahrnehmung der BSR in der Öffentlichkeit, Erfolgskontrolle von Kampagnen, Erfassung von Zufriedenheit mit Entsorgung und Stadtsauberkeit. Weitere Zielgruppen werden sporadisch und anlassbezogen befragt, z. B. Wohnungsgesellschaften, Gewerbekunden, Gartenbesitzer. Die Ergebnisse der Befragungen liefern Informationen für Produktentwicklung und Vertrieb.
Um Interpretationen und die Ableitung von Maßnahmen aus den Einzelstudien in einen größeren Zusammenhang zu stellen, wurden die Ergebnisse der Einzelstudien mit vorangegangen Studien verglichen.Wenn möglich, wurde ein Bezug zu überregionalen Studien hergestellt, z. B. Littering-Studie Humboldt-Universität und der VKU-unterstützte KUNDENFocus.
Die BSR hat den Anspruch mit der Durchführung der Befragungen eine fundierte Analyse des Ist-Zustandszu erreichen, aus verschiedenen Studien Querverbindungen zu ziehen sowie Zeitreihen abzubilden, die esermöglichen, Entwicklungen aufzuzeigen und Maßnahmen zu bewerten.
Dafür wurde insbesondere das BSR Markenmonitoring systematisiert und die Durchführung der Studien aufeinander abgestimmt. Damit sind die Ergebnisse über einen längeren Zeitraum vergleichbar. Darüberhinaus erleichtert das etablierte Markenmonitoring die Abteilung von Maßnahmen sowie die Messung von Veränderungen und Effekten.
Die BSR möchte zukünftig erstmals das Monitoring bündeln und kontinuierlich fortführen, ggfs. weiterentwickeln und weiterhin quantitative Messungen bzw. Befragungen durchführen.
Es ist jederzeit möglich, dass derzeit noch nicht bekannte und/oder ad-hoc-Projekte und Themen im Rahmen des Monitorings während der Vertragslaufzeit hinzukommen, z. B. Befragungen im Rahmen der Reinigungsleistungen in Berliner Parks o. Ä. Von daher ist im Ausschreibungs- und Auftragsvolumen ein wesentlicher Anteil für diese derzeit noch nicht bekannten ad-hoc Themen/Projekte vorgesehen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 115-282601
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LQM Marktforschung GmbH
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheinland-Pfalz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 194-472163 (2019-10-04)