Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Sarstedt beabsichtigt die Aufhebung des plangleichen Bahnübergangs im Zuge der Friedrich-Ludwig-Jahnstraße (DB-Strecke 1732; km 17,848). Realisiert werden soll die plan-freie Querung durch den Neubau einer Überführung. Erstellt wird als Brückenbauwerk ein einfeldriges Bauwerk aus 2 baulich getrennten WIB-Überbauten. Stütz weite 18,00 m, lichte Weite 14,5 m, Kreuzungswinkel 68,94 gon sowie ein Trogbauwerk mit 2 Fahrbahnen und einem abgesetzten Rad-Gehweg. Zusätzlich wird für den bahn parallelen Radweg eine entsprechende Brücke als Trogüberquerung gebaut.
Im Wesentlichen sind dazu folgende baulichen Maßnahmen erforderlich:
– Verlegung der Straßenverkehrsführung durch Bau einer Ersatzstr. mit einem kombinierten Geh- und Radweg einschl. einer Entwässerungseinrichtung im Trogbauwerk sowie einer mobilen Dammbalkensperre am östlichen Ende des Trogs,
– Herstellung eines wasserdichten Trogbauwerks einschl. Entwässerungsanlagen und Beleuchtung im Bauwerksbereich zur Unterführung der Straße mit Geh- und Radweg jeweils im Anschluss an die Eisenbahnüberführung bis zum Anschluss an die neu zu bauende Straße bzw. bis zum Anschluss an vorhandenen oder herzustellenden Geh- und Radweg,
– Bau einer Fußgänger-/Radwegbrücke über das Trogbauwerk als Ersatz für die unterbrochene Ziegeleistraße,
– Herstellung einer zweigleisigen Eisenbahnüberführung (EÜ) in Bahn-km 17,848 als Walzträger in Beton,
– Neubau von Lärmschutzwänden beidseitig der Bahnstrecke, die aus Anlass dieser Kreuzungsmaßnahme erforderlich sind,
– Umlegung von Leitungen und Kabeln,
– Anpassung sämtlicher durch die Maßnahme betroffenen Kabel-, Ver- und Entsorgungsleitungen Dritter,
– Neu- bzw. Umbau von Entwässerungsanlagen.
Die Stadt beabsichtigt, die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung im Rahmen der Gesamtmaßnahme, an ein geeignetes und leistungsfähiges Büro zu vergeben.
Abgrenzung zu weiteren Aufträgen im Rahmen der Maßnahme Folgende Aufträge wurde bereits vergeben:
(1) Gesamtplanung Alle erforderlichen Leistungen zur Planung gemäß HOAI ohne örtliche Bauüberwachung;
(2) Entsorgungsmanagement:
Bodenentsorgung einschl. kontaminierter Stoffe;
(3) Auftrag zur baulichen Durchführung der Maßnahme (Auftragssumme netto 14 157 240,86 EUR) Folgende Leistungen wurden bzw. werden separat vergeben:
1) SiGeKo;
2) Bauüberwachung Bahn;
3) Sicherungsleistungen Bahn;
4) Prüfingenieur Bahn;
5) Betriebsvorlagenberechtigte Bahn;
6) Planprüfer Bahn;
7) Abnahmeprüfer Bahn;
8) Archäologische Begleitung;
9) Bodenkundliche Baubegleitung.
Die mit Bahn ergänzten Leistungen sind insbesondere für die Bahnanlagen erforderlich. Alle diese Leistungen sind nicht Bestandteil der örtlichen Bauüberwachung.
Leistungsbeschreibung die Leistungen umfassen das Leistungsbild der Besonderen Leistungen Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12 zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5 HOAI wie folgt:
– laufende Kontrolle der Kosten in tabellarischer Form, positionsscharf, s. u.,
– Prüfen von Nachträgen, einschl. ggf. Kostenerhöhung oder –minderung und Kosten-fortschreibung innerhalb von max. 2 Werktagen, s. u.,
– Erstellen der Bauwerksbücher,
– Plausibilitätsprüfung der Absteckung,
– Überwachen der Ausführung der Bauleistungen:
–– Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung),
–– Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
–– Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen,
–– Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen,
–– Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
–– Dokumentation des Bauablaufs.
– Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
– Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,
– Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
– Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
– Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
– Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,
– Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie gemäß Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI wie folgt,
– Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen,
– Werksabnahmen,
– Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand, Zusammenstellen und ggf. Erstellen von Bestandsplänen für die beteiligten (Stadt, Bahn) nach deren Vorgaben,
– Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß,
– Schlussrechnung (Ersatzvornahme),
– Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte,
– Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke.
Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung hat der Auftragnehmer (AN) Stellung zu jeder Position des Leistungsverzeichnisses zu beziehen, bei der der Mengenansatz um mehr als 10 % über- oder unterschritten wird. Gleiches gilt für Bedarfspositionen. Die Mengenabweichungen und die freigegebenen Bedarfspositionen sind in einer Tabelle aufzuführen, die mindestens folgende Angaben zu beinhalten hat:
–– Positionsnummer des Leistungsverzeichnisses,
–– Kurztext,
–– Einheit,
–– ausgeschriebene Menge,
–– benötigte Menge,
–– Begründung,
–– prozentuale Über-/Unterschreitung des 110 %-/90%-Satzes,
–– Einheitspreis,
–– Wertung (Mengenminderung, Mengenmehrung oder Bedarfsposition),
–– Bestätigung durch den AG (zum Ankreuzen).
Die Angaben sind ständig zu aktualisieren und dem AG wöchentlich zu übergeben.
Weiterhin ist durch den AN eine Tabelle über die Nachträge zu führen, die mindestens folgen-des zu beinhalten hat:
–– Nachtragsnummer,
–– Datum,
–– Bezeichnung,
–– Stellungnahme AN mit Datum und Empfehlung,
–– Nachtragsmenge,
–– Einheit,
–– Preis,
–– Bestätigung durch den AG,
–– Datum der Bestätigung,
–– Differenz zur Bausumme.
Dem AN werden nach Beauftragung Exemplare der Ausschreibungsunterlagen und der Sicherheitsplan durch den AG übergeben. Die Unterlagen sind ständig auf der Baustelle vorzuhalten.
Koordination und Abstimmung mit den Fachbauleitungen die örtliche Bauüberwachung hat sich über die Inhalte des Sicherheitsplanes in Kenntnis zu setzen und die Vorgaben daraus einzuhalten.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle ist über die in Niedersachsen vorgeschriebenen Begleit- und Übernahmeschein zu kontrollieren und zu bestätigen.
Zum Leistungsabschluss sind die während der Baumaßnahme erarbeiteten Unterlagen der örtlichen Bauüberwachung wie Bautagebuch, Fotodokumentation, Nachtragsprüfungen, Prüfungen zu Mehr-/Mindermengen, Aufmaßprüfungen, Entsorgungsnachweise etc. in einer geschlossen Dokumentation zusammenzuführen und in digitaler Form (.docx, .pfd oder sonst üblichen digitalen Speicherungsformat) sowie in Papierform dem Auftraggeber zu übergeben.
Besondere Anforderungen Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung des Vorhabens sind an den Bieter besondere Anforderungen zu stellen:
1) Der Bieter muss für das Leistungsbild Örtliche Bauüberwachung über ausreichend Erfahrung im Bereich Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Technische Ausrüstung verfügen. Dabei können die Erfahrungen durch mehrere Personen eingebracht werden. Jedoch muss die Gesamtverantwortung bei einer zu benennenden Person liegen. Als Nachweis sind Referenzprojekte der letzten 3 Jahre in einem ähnlichen Bauvolumen wie vorgesehen beizufügen,
2) Die für die 3 benannten Bereiche benannten Personen müssen mindestens einen Hochschulabschluss als Ingenieur oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen können und über entsprechende fachliche Kenntnisse in den benannten Bereichen verfügen. Der Eigenerklärung ist die Art der Berufserfahrung und die Berufserfahrung in Jahren beizufügen,
3) Der Bieter muss nachweislich über eine ausreichende Personalkapazität verfügen,
4) Es muss nachweislich sichergestellt werden, dass gegebenenfalls eine Vertretung die Erbringung der Leistungen übernehmen kann, die über die gleiche oder entsprechen-de Fachkunde und Erfahrung verfügt,
5) Projektleitung und tatsächlich eingesetztes Personal sind namentlich zu benennen,
6) Eine besondere Zulassung für die Bauüberwachung bei Bahnanlagen ist nicht erforderlich,
7) Ein Nachweis zur Berufshaftpflicht bzw. Projektversicherung mit den Deckungssummen von 1,50 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,50 Mio. EUR für sonstige Schäden ist spätestens zur Auftragserteilung vorzulegen.
Honorar es ist beabsichtigt, das Honorar als Festbetrag einschließlich Nebenkosten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu vereinbaren.