Die ehem. Maschinenfabrik der MARKINO-Werke soll im Teilbereich Wiesendamm 26-28 eine neue Nutzung als Hochschul- und Theaterbetrieb erhalten. In der erdgeschossigen Halle werden die entsprechenden Säle, die Foyers, Probe-, Lager-, Betriebs- und Sanitärräume untergebracht. Die neuen Säle durchstoßen hierbei die vorhandene Hallendachkonstruktion. Im Übergang zum Wiesendamm 24 erfolgt die Hallentrennung mittels einer neuen Brandwand. Die Gebäudetrennung zum Wiesendamm 30 erfolgt im Bereich der Achse 19 20. Im Bereich der Hallentrennung wird eine neue Zufahrt eingerichtet, die in einen Innenhof, als Anlieferung für den Theaterbetrieb, endet. Im Kellergeschoss werden die notwendigen Anschluss- u. Versorgungsräume der öfftl. Versorger u. der techn. Gebäudeausrüstung untergebracht. Im 1./2. OG werden für den Hochschul- und Theaterbetrieb Büro-, Arbeits-, Seminar-, Sanitär- u. Archivräume hergestellt. Von der Str. Wiesendamm erfolgen die Zugänge zu den Foyers und zu den Treppenhäusern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bühnentechnischer Stahlbau
2019/SpriG/VS/Wiese/12
Produkte/Dienstleistungen: Baustahlmontagearbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die ehem. Maschinenfabrik der MARKINO-Werke soll im Teilbereich Wiesendamm 26-28 eine neue Nutzung als Hochschul- und Theaterbetrieb erhalten. In der...”
Kurze Beschreibung
Die ehem. Maschinenfabrik der MARKINO-Werke soll im Teilbereich Wiesendamm 26-28 eine neue Nutzung als Hochschul- und Theaterbetrieb erhalten. In der erdgeschossigen Halle werden die entsprechenden Säle, die Foyers, Probe-, Lager-, Betriebs- und Sanitärräume untergebracht. Die neuen Säle durchstoßen hierbei die vorhandene Hallendachkonstruktion. Im Übergang zum Wiesendamm 24 erfolgt die Hallentrennung mittels einer neuen Brandwand. Die Gebäudetrennung zum Wiesendamm 30 erfolgt im Bereich der Achse 19 20. Im Bereich der Hallentrennung wird eine neue Zufahrt eingerichtet, die in einen Innenhof, als Anlieferung für den Theaterbetrieb, endet. Im Kellergeschoss werden die notwendigen Anschluss- u. Versorgungsräume der öfftl. Versorger u. der techn. Gebäudeausrüstung untergebracht. Im 1./2. OG werden für den Hochschul- und Theaterbetrieb Büro-, Arbeits-, Seminar-, Sanitär- u. Archivräume hergestellt. Von der Str. Wiesendamm erfolgen die Zugänge zu den Foyers und zu den Treppenhäusern.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gebäude der ehemaligen Maschinenfabrik Wiesendamm 24-26 werden für die zukünftige Nutzung durch das Deutsche Schauspielhaus und der Hochschule für Musik...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gebäude der ehemaligen Maschinenfabrik Wiesendamm 24-26 werden für die zukünftige Nutzung durch das Deutsche Schauspielhaus und der Hochschule für Musik und Theater umgebaut.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Stahlbauarbeiten für die spätere bühnen- und veranstaltungstechnische Nutzung. Diese werden in den Sälen, Studios, Probebühnen und weiteren Räumen in den zukünftigen Mietflächen der Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) errichtet.
Wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung ist die Errichtung zweier Spanndrahtseildecken nach DIN 56928:2014-02 inkl. des dazugehörigen Tragwerks in den beiden Sälen. In diese Konstruktionen sind verschieb- und versetzbare Träger sowie Stahllaufschienen für die Montage von veranstaltungstechnischen Geräten zu integrieren. In den Probebühnen und Studios sind neun Rohrrasterdecken inkl. Abhängungen, weiteren Trägern und Stahllaufschienen zu errichten. In weiteren Flächen sind vereinzelt Installationen für die Montage von veranstaltungstechnischen Geräten vorzunehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-04 📅
Datum des Endes: 2020-08-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Bauleistungsversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße, Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung werden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Bauleistungsversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße, Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung werden insgesamt 2,1 % v. H. von der Abbrechnungssumme in Abzug gebracht. Siehe hierzu auch die „Besonderen Vertragsbedingungen, Formular 6-070 SpriG“, in den Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-09
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Eine Bieterteilnahme an der Submission ist nicht zugelassen.
“Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren...”
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 3.7.2019 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428403230📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sprinkenhof GmbH/Vergabestelle
Postanschrift: Burchardstraße 8
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.sprinkenhof.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 110-267330 (2019-06-06)
Ergänzende Angaben (2019-06-24)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 110-267330
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten...”
Text
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
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Text:
“Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten...”
Text
Zur Bestätigung der Eigenerklärung sind die gem. Nr. 5 des Formulars „VV-Bau Anlage 6-020“ Anlage zur Ausschreibungsinformation – VOB – geforderten Nachweise/Angaben/Unterlagen vorzulegen. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – gem. Auslobungsunterlagen/Erklärung zur Eignung. Ausländische Unternehmen haben jeweils vergleichbare Nachweise zu erbringen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine anerkannte Übersetzung beizufügen.
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Nummer des Abschnitts: III.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Alter Wert
Text:
“Für die Bauleistungsversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße, Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung werden...”
Text
Für die Bauleistungsversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße, Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung werden insgesamt 2,1 % v. H. von der Abbrechnungssumme in Abzug gebracht. Siehe hierzu auch die „Besonderen Vertragsbedingungen, Formular 6-070 SpriG“, in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Für die Bauleistungsversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße, Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung werden...”
Text
Für die Bauleistungsversicherung, Bauwasser, Baustrom, sanitäre Anlagen, Anlegen und Unterhalten der Baustraße, Baustellen- u. Sicherheitsbeleuchtung werden insgesamt 2,1 % v. H. von der Abbrechnungssumme in Abzug gebracht. Siehe hierzu auch die „Besonderen Vertragsbedingungen, Formular 6-070 SpriG“, in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 9.9.2019
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 7.9.2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text:
“Tag: 9.7.2019
Ortszeit: 12.00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Eine Bieterteilnahme an der Submission ist nicht zugelassen.” Neuer Wert
Text:
“Tag: 9.7.2019
Ortszeit: 12.00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Eine Bieterteilnahme an der Submission ist nicht zugelassen.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren...”
Text
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 3.7.2019 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren...”
Text
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 3.7.2019 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Text
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 122-297809 (2019-06-24)