Bundesstadt Bonn: 40-285876 – Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung v. Schulmöbeln für die städt. Bonner Schulen für den Zeitraum 1.6.2019-31.5.2020 mit der Opt. der Verlängerung
41-285876: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln für die städtischen Bonner Schulen für den Zeitraum 1.6.2019-31.5.2020 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis längstens 31.5.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bundesstadt Bonn: 40-285876 – Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung v. Schulmöbeln für die städt. Bonner Schulen für den Zeitraum...”
Titel
Bundesstadt Bonn: 40-285876 – Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung v. Schulmöbeln für die städt. Bonner Schulen für den Zeitraum 1.6.2019-31.5.2020 mit der Opt. der Verlängerung
40-285876
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦
Kurze Beschreibung:
“41-285876: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln für die städtischen Bonner Schulen für den Zeitraum 1.6.2019-31.5.2020 mit...”
Kurze Beschreibung
41-285876: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln für die städtischen Bonner Schulen für den Zeitraum 1.6.2019-31.5.2020 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis längstens 31.5.2022.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln für die städtischen Bonner Schulen für den Zeitraum 1.6.2019-31.5.2020 mit der Option...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln für die städtischen Bonner Schulen für den Zeitraum 1.6.2019-31.5.2020 mit der Option der zweimaligen Verlängerung bis längstens 31.5.2022.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Ergänzend zur Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
— Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Ergänzend zur Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
— Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen stillschweigenden Verlängerung um jeweils ein Jahr, längstens bis zum 31.5.2022.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Rechtsform Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf anderer Weise.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Vorlage von Mustern, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist oder Bescheinigungen von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen (nur bei Lieferleistungen)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Referat Vergabedienste, Etage 5C
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
“Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für...”
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften),
— Verpflichtungserklärung zum BT 30-Verfahren.
Geeignete Nachweise
a) zum zertifizierten Qualitätsmanagement nach DIN EN 9001;
b) zum zertifiziertem Umweltmanagement nach DIN EN 14001;
c) zu den in den Allgemeinem Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis konkret geforderten Mindestanforderungen an die Umweltverträglichkeit
d) FSC-Siegel
— GS-Zertifikate,
— gültiger Gesamtkatalog,
— gültige Netto-Preisliste zum Gesamtkatalog in Euro,
— Erläuterung von Abweichungen zu den konstruktiven Merkmalen im Leistungsverzeichnis nebst geeigneten Unterlagen zur Prüfung der Gleichwertigkeit.
Mit Angebotsabgabe sind das Formular Angebot, die Preisliste oder das Leistungsverzeichnis mit den jeweils geforderten Preisen und Eintragungen und ggf. eine Angebotsdatei im GAEB-Format vorzulegen. Zudem legen Sie bitte, falls gefordert, ein vollständig ausgefülltes Bieterangabenverzeichnis vor.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe oder zum Bietertool haben, können Sie sich unter folgendem Link entsprechend informieren:
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115023
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFY31Q
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 055-126402 (2019-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 055-126402
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmöbeln für die städt. Bonner Schulen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG (NL Dortmund)
Postanschrift: Westfalendamm 67
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYGUL
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 117-286533 (2019-06-18)