SGB-291452 Fachplanung – Technische Ausrüstung, Leistungsbild Starkstrom- und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 HOAI, Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung) – Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, bestehend aus Freiherr-vom-Stein Realschule und Tannenbusch Gymnasium, Bonn -Tannenbusch; Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: SGB-291452
Kurze Beschreibung:
SGB-291452
Fachplanung – Technische Ausrüstung, Leistungsbild Starkstrom- und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 HOAI, Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung) – Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, bestehend aus Freiherr-vom-Stein Realschule und Tannenbusch Gymnasium, Bonn -Tannenbusch;
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Fachplanung – Technische Ausrüstung, Leistungsbild Starkstrom- und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 HOAI, Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung) – Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, bestehend aus Freiherr-vom-Stein Realschule und Tannenbusch Gymnasium, Bonn -Tannenbusch;
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Fachplanung – Technische Ausrüstung, Leistungsbild Starkstrom- und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. § 53 HOAI, Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung) – Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, bestehend aus Freiherr-vom-Stein Realschule und Tannenbusch Gymnasium, Bonn -Tannenbusch;
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Dauer: 45 Monate
Zusätzliche Informationen: Ausführungszeitraum voraussichtlich November 2019 – Sommer 2023.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Erklärung zu Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen und deren berufliche Qualifikation, Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen.
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Erklärung zu Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen und deren berufliche Qualifikation, Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder der Bestätigung dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird und eine Erklärung über den gemittelten Jahresumsatz des Bewerbers für entsprechende Dienstleistungen in den Geschäftsjahren 2016, 2017, 2018.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmp-rheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen: Erklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder der Bestätigung dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird und eine Erklärung über den gemittelten Jahresumsatz des Bewerbers für entsprechende Dienstleistungen in den Geschäftsjahren 2016, 2017, 2018.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte laden Sie sich zur Teilnahme den unter www.vmprheinland.de vorbereiteten Teilnahmeantrag herunter. Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Erklärungen über vergleichbare Leistungen
Eine Liste der wesentlichen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind: Erläuterung der Aufgabenstellung, Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der bearbeiteten Leistungsphasen, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers der Dienstleistung mit Kontaktdaten. Separate Darstellung der Referenzprojekte auf je einem DIN A4 Blatt (Pläne, Bilder, Text).
Eine Liste der wesentlichen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind: Erläuterung der Aufgabenstellung, Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der bearbeiteten Leistungsphasen, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers der Dienstleistung mit Kontaktdaten. Separate Darstellung der Referenzprojekte auf je einem DIN A4 Blatt (Pläne, Bilder, Text).
— Erklärung über die Technische Projektleitung
Eine Erklärung mit Angaben über die Technische Projektleitung und deren Qualifikation in Form eines fachlichen Lebenslaufs mit Angabe der Berufserfahrung in Jahren sowie Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen aus dem Leistungsbereich Sanierung mit Erläuterung der Aufgabenstellung, Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen und der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung.
Eine Erklärung mit Angaben über die Technische Projektleitung und deren Qualifikation in Form eines fachlichen Lebenslaufs mit Angabe der Berufserfahrung in Jahren sowie Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen aus dem Leistungsbereich Sanierung mit Erläuterung der Aufgabenstellung, Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen und der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung.
— Erklärung über die Stellvertretung der Technischen Projektleitung
Eine Erklärung mit Angaben über die Stellvertretung der Technischen Projektleitung und deren Qualifikation in Form eines fachlichen Lebenslaufs mit Angabe der Berufserfahrung in Jahren sowie Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen aus dem Leistungsbereich Sanierung mit Erläuterung der Aufgabenstellung, Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen und der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung.
Eine Erklärung mit Angaben über die Stellvertretung der Technischen Projektleitung und deren Qualifikation in Form eines fachlichen Lebenslaufs mit Angabe der Berufserfahrung in Jahren sowie Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen aus dem Leistungsbereich Sanierung mit Erläuterung der Aufgabenstellung, Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen und der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistung.
— Erklärung zu Beschäftigten und Führungskräften
Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren 2016, 2017, 2018 Beschäftigten sowie die Anzahl der Führungskräfte in den Jahren 2016, 2017, 2018 ersichtlich ist.
— Erklärung zur technischen Ausstattung eine Erklärung zur technischen Ausstattung, die für die Dienstleistung zur Verfügung steht. Angabe der im Büro Verwendeten Planungs- und Berechnungssoftware, Angaben über möglichen Datenaustausch mittels dxf-Schnittstelle (oder Entsprechend kompatibel), Angaben zu GAEB- Schnittstellen und Angabe der vorhandenen Hardware.
— Erklärung zur technischen Ausstattung eine Erklärung zur technischen Ausstattung, die für die Dienstleistung zur Verfügung steht. Angabe der im Büro Verwendeten Planungs- und Berechnungssoftware, Angaben über möglichen Datenaustausch mittels dxf-Schnittstelle (oder Entsprechend kompatibel), Angaben zu GAEB- Schnittstellen und Angabe der vorhandenen Hardware.
— Erklärung zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung eine Erklärung über die Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
— Erklärung zu eventuellem Unterauftrag eine Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber oder Bieter unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
Mindeststandards:
Mindestens ein Referenzobjekt muss für einen kommunalen Auftraggeber ausgeführt worden sein. Nicht-Erfüllung der Mindestbedingungen führt zum Ausschluss.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten wird als Berufsqualifikation der Beruf des „Beratenden Ingenieurs“ oder „Ingenieurs“ gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 – Eignung).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten wird als Berufsqualifikation der Beruf des „Beratenden Ingenieurs“ oder „Ingenieurs“ gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 – Eignung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Teilnahmeber. sind in den EWR-/WTO/GPA-Staaten ansässige nat. Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht befugt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der BRD als solcher tätig zu werden. Jur. Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantw. Berufsangehörigen nach der o. g. Voraussetzung benennen können (§ 75 VgV).
1) Teilnahmeber. sind in den EWR-/WTO/GPA-Staaten ansässige nat. Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht befugt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der BRD als solcher tätig zu werden. Jur. Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantw. Berufsangehörigen nach der o. g. Voraussetzung benennen können (§ 75 VgV).
2) BG sind zugelassen, wenn bei jedem Mitglied die in Ziffer 1.) genannte Anforderung für den jew. Leistungsbereich erfüllt ist.
3) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen nach Ziffer 1.+2. erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV). Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. Mehrfachbew. werden ausgeschlossen.
3) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen nach Ziffer 1.+2. erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV). Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. Mehrfachbew. werden ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gewichtung 10 %: Gemittelter Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen aus den Jahren 2016, 2017 und 2018.
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 90 %, unterteilt in:
— Gewichtung 55 %:
Referenzen Neubaumaßnahmen aus den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 von ausgeführtenLeistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind:
Kategorie a)
2 Punkte pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist, u.a. durch Umsetzung eines erhöhten Energiestandards,und bei dem die LPH 1-8 gem. HOAI erarbeitet wurden. Der Abschluss der Leistungen (Abschluss LPH 8) muss innerhalb des Betrachtungszeitraums liegen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2 Punkte pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist, u.a. durch Umsetzung eines erhöhten Energiestandards,und bei dem die LPH 1-8 gem. HOAI erarbeitet wurden. Der Abschluss der Leistungen (Abschluss LPH 8) muss innerhalb des Betrachtungszeitraums liegen.
Kategorie b)
1 Punkt pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist, bei dem aber nur teilweise Leistungsphasen erarbeitet wurden oder bei dem die Leistungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind (LPH 8), sowie Referenzen, dienicht ohne weiteres vergleichbar sind, und/oder Projekte, die keinen erhöhten Energiestandard aufweisen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1 Punkt pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist, bei dem aber nur teilweise Leistungsphasen erarbeitet wurden oder bei dem die Leistungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind (LPH 8), sowie Referenzen, dienicht ohne weiteres vergleichbar sind, und/oder Projekte, die keinen erhöhten Energiestandard aufweisen.
Die Vergleichbarkeit ist unabhängig von der Nutzungsart.
In die Bewertung fließen max. 5 Referenzen ein.
Maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten bei Nachweis von = 5 Projekten der Kategorie a).
Mindestbedingungen:
1) mindestens ein Referenzobjekt muss der Kategorie a) entsprechen;
2) mindestens ein Referenzobjekt muss für einen kommunalen Auftraggeber ausgeführt worden sein.
Nicht-Erfüllung der Mindestbedingungen führt zum Ausschluss.
— Gewichtung 10 %:
Qualifikation Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt, mit fachl. Lebenslauf und Referenzen;Bewertung: max. 2 Punkte pro nachgewiesene Referenz vergleichbarer Projekte;
Die max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis von = 5 vergleichbaren Referenzprojekten der Kategorie a) (s. oben) in der Funktion der technischen Projektleitung; Teilpunkte entsprechend Kategorie b).
— Gewichtung 5 %: Berufserfahrung Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Berufsjahre = 15 Jahre.
— Gewichtung 10 %: Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (Durchschnitt gemittelt).
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Mitarbeiter = 15.
— Gewichtung 10 %: Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis eines zertifizierten QM-Systems oder alternativ konkreten Aussagen zur Projekt- und Prozessorganisation sowie Qualitätskontrolle.
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Die 3 bzw. 5 Bewerber mit den höchsten Bewertungssummen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Grundsätzliche Kriterien:
1) Die maximale Anzahl der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist auf 2 begrenzt.
2) Die Anzahl der Unterauftragnehmer ist auf 1 begrenzt.
Bewerber, die die v. g. grundsätzlichen Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 631 ff. BGB.
Weiteres siehe Wertungsmatrix Eignungskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
a) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der im Teilnahmeantrag vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt des Teilnahmeantrags notwendig.
b) Die Bewerbung ist in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel nach § 10 Vergabeverordnung, postalisch oder direkt zu übermitteln. Bei postalischer oder direkter Übermittlung ist diese in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen (VgV § 53). Zur Kennzeichnung ist der im Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellte Aufkleber zu verwenden.
b) Die Bewerbung ist in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel nach § 10 Vergabeverordnung, postalisch oder direkt zu übermitteln. Bei postalischer oder direkter Übermittlung ist diese in einem verschlossenen, von außen gekennzeichneten Umschlag beim Auftraggeber einzureichen (VgV § 53). Zur Kennzeichnung ist der im Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellte Aufkleber zu verwenden.
c) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht beim Auftraggeber eingereicht wurden. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurück gegeben.
d) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
d) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist, nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 118-289715 (2019-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SGB-291452
Fachplanung
— Technische Ausrüstung, Leistungsbild Starkstrom- und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. §53 HOAI, Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung);
— Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, bestehend aus Freiherr-vom-Stein Realschule und Tannenbusch Gymnasium, Bonn — Tannenbusch.
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
— Technische Ausrüstung, Leistungsbild Starkstrom- und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. §53 HOAI, Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung);
— Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, bestehend aus Freiherr-vom-Stein Realschule und Tannenbusch Gymnasium, Bonn — Tannenbusch.
Zunächst wird die Grundlagenplanung und Vorplanung beauftragt. Für die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht kein Rechtsanspruch. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Technische Ausrüstung, Leistungsbild Starkstrom- und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gem. §53 HOAI, Grundleistungen der Lph. 1-9 (stufenweise Beauftragung);
— Neubau des Schulzentrums Tannenbusch, bestehend aus Freiherr-vom-Stein Realschule und Tannenbusch Gymnasium,…
… Bonn — Tannenbusch.
… Bonn-Tannenbusch.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Preis (Gewichtung): 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-16 📅
Name: Ingenieurbüro Heiming Energie- und Gebäudetechnik
Postanschrift: Elsa-Brändström-Straße 9
Postort: Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22116797-0📞
E-Mail: info@heiming.de📧
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.heiming.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.