Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gewichtung 10 %: Gemittelter Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019.
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Gewichtung 90 %, unterteilt in:
Gewichtung 55 %:
Referenzen Sanierungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen von Bestandsobjekten – vorzugsweise aus vergleichbarer Entstehungszeit – aus den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019
Von ausgeführten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind:
Kategorie a)
2 Punkte pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist und bei dem die LPH 1-8 gem. HOAI erarbeitet wurden. Der Abschluss der Leistungen (Abschluss LPH 8) muss innerhalb des Betrachtungszeitraums liegen.
Kategorie b)
1 Punkt pro nachgewiesenem Referenzprojekt, welches bezüglich der Aufgabenstellung vergleichbare Komplexitäts- und Qualitätsanforderungen aufweist, bei dem aber nur teilweise Leistungsphasen erarbeitet wurden oder bei dem die Leistungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind (LPH 8), sowie Referenzen, die nicht ohne weiteres vergleichbar sind.
Die Vergleichbarkeit ist unabhängig von der Nutzungsart. In die Bewertung fließen max. 5 Referenzen ein. Maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten bei Nachweis von 5 Projekten der Kategorie a).
Mindestbedingungen:
1) mindestens ein Referenzobjekt muss der Kategorie a) entsprechen;
2) mindestens ein Referenzobjekt muss für einen kommunalen Auftraggeber ausgeführt worden sein.
Nicht-Erfüllung der Mindestbedingungen führt zum Ausschluss.
Gewichtung 10 %:
Qualifikation Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt, mit fachl. Lebenslauf und Referenzen aus dem Sanierungsbereich.
Bewertung: max. 2 Punkte pro nachgewiesene Referenz vergleichbarer Projekte;
Die max. Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis von 5 vergleichbaren Referenzprojekten der Kategorie a) (s. oben) in der Funktion der technischen Projektleitung; Teilpunkte entsprechend Kategorie b).
Gewichtung 5 %:
Berufserfahrung Technische/r Projektleiter/in, der/die das Projekt durchführt.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl von 15 Berufsjahren.
Gewichtung 10 %:
Anzahl der Mitarbeiter und Führungskräfte in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (Durchschnitt gemittelt);
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Anzahl Mitarbeiter = 12.
Gewichtung 10 %:
Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung.
Bewertung: Die maximale Punktzahl (max. Erreichungsgrad) von 10 Punkten wird erreicht bei Nachweis eines zertifizierten QM-Systems oder alternativ konkreten Aussagen zur Projekt- und Prozessorganisation sowie Qualitätskontrolle.
Der Erreichungsgrad wird mit den Punktzahlen 0 (niedrigste Bewertung) bis 10 (höchste Bewertung) bewertet unter Beachtung der jeweiligen prozentualen Gewichtung die anteilige Bewertungszahl berechnet. Die Einzelergebnisse (anteilige Bewertungssummen) werden addiert und auf Grundlage der Gesamtsumme die Bewerberfolge ermittelt.
Die 3 bzw. 5 Bewerber mit den höchsten Bewertungssummen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Grundsätzliche Kriterien:
1) Die maximale Anzahl der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist auf 2 begrenzt;
2) Die Anzahl der Unterauftragnehmer ist auf 1 begrenzt.
Bewerber, die die v. g. grundsätzlichen Kriterien nicht erfüllen, werden aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Gesetzliche Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure