Büro IT-Leistungen

Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt im Rahmen ihres Aufbaus für ihre 25 – 35 Mitarbeiter eine komplette Büro-IT-Infrastruktur von den Endgeräten, über die Netzwerkinfrastruktur und Bürostandardsoftware bis zum technischen Betrieb/Wartung und Support.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-08 Auftragsbekanntmachung
2019-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-02-21 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2019-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Computerunterstützung
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ benötigt im Rahmen ihres Aufbaus für ihre 25 – 35 Mitarbeiter eine komplette Büro-IT-Infrastruktur von den Endgeräten, über die Netzwerkinfrastruktur und Bürostandardsoftware bis zum technischen Betrieb/Wartung und Support.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Computerunterstützung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.entsorgungsfonds.de 🌏
E-Mail: itservices2019@cliffordchance.com 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E71932911 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E71932911 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 007-011903
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 235-537363
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
— Die interessierten Marktteilnehmer sind aufgefordert, innerhalb der Teilnahmefrist gem. Ziff. IV.2.2) einen Teilnahmeantrag einzureichen, — Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform (https://www.subreport.de/E71932911) fristgemäß hochzuladen und hat alle in Abschnitt III genannten Anforderungen zu erfüllen. Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen per E-Mail ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren wird auf Ziff. II.2.9) verwiesen, — In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. — Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Auftragsfalle gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen, — Diese Vergabebekanntmachung erfolgt im Anschluss an die Vorinformation Nr. 2018/S 235-537363, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 6.12.2018. Die Frist zur Abgabe der (indikativen) Angebote ist daher nach Maßgabe von § 38 Abs. 3 VgV verkürzt worden — Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist gem. § 17 Abs. 3 VgV verkürzt worden. Die Verkürzung dieser Frist ergibt sich aus einer besonderen Dringlichkeit für die ausschreibungsgegenständliche Leistungserbringung. Diese ist gegeben, weil die Zurverfügungstellung und Implementierung der ausgeschriebenen Büro-IT-Infrastruktur bis zum Umzugstermin des Auftraggbers in die neuen Büroräume (1.6.2019) abgeschlossen sein muss. Dieser feststehende Umzugstermin ist dem Auftraggeber von dritter Seite vorgegeben. Um dem Auftragnehmer gleichwohl eine zeitlich hinreichend bemessene Implementierungsphase inklusive der vorangehenden Bestellung und Lieferung der einzusetzenden Hard- und Softwarekomponenten für die ausgeschriebene Büro-IT-Infrastruktur zu gewähren, ist eine entsprechende Verkürzung der Teilnahmefrist erforderlich, — Der zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten, — Der Auftraggeber zahlt für die Teilnahme am Vergabeverfahren, einschließlich der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Teilnahme an den Verhandlungsrunden, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung einer kompletten Büro-IT-Infrastruktur für den „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ für 25 – 35 Mitarbeiter/innen.
Wesentliche Komponenten sind:
— Zurverfügungstellung moderner Endgeräte (PCs, Laptops, Bildschirme, Drucker, IP-Telefone, Smartphones, Videokonferenzraumausstattung etc.) und Serverinfrastruktur einschließlich Netzwerkinfrastruktur am Standort des Auftraggebers,
— Zentrale Datenspeicherlösung am Standort des Auftraggebers oder dezentrale in Deutschland,
— Standard-Betriebssystem und Bürostandardsoftware (Programme für E-Mail, Texterstellung, Tabellenkalkulation Präsentationserstellung),
— Einrichtung und Betrieb eines IT-Service Desk,
— Wartung und Instandhaltung aller bereitgestellten IT-Komponenten.
Wesentliche Anforderungen sind:
— Sehr hoher Sicherheitsstandard vorzugsweise über ISO27001 oder BSI IT-Grundschutz,
— Erreichbarkeit aller Daten und Programme unabhängig vom Standort (für z. B. Homeoffice),
Teil der Ausschreibung ist zudem die Unterstützung bei der Datenmigration von den Systemen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine weitere Aufstockung seines Personals. Sofern die Mitarbeiterzahl im Zuge dessen 25-30 übersteigt, kann der Auftraggeber im Wege des Einzelabrufs eine Erweiterung der Büro-IT-Infrastruktur um weitere Arbeitsplätze beauftragen.
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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: JA08
JA10
FG08
JA11
JA19
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Drittunternehmen/Nachunternehmer einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt II TNA im Teilnahmeantrag anzugeben.
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Nachunternehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend „Drittunternehmen“ genannt) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“ i. S. des § 47 VgV), muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmerantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Folgende Angaben / Unterlagen sind mit demTeilnahmeantrag einzureichen:
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1) Allgemeine Angaben des Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft; im Falle einer Bewerbergemeinschaft:
Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt I TNA, siehe URL unter Ziff. I.3).
2) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 4 Monate (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt III TNA, siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren befasstes Personal sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich behandeln und nicht an Dritte weiterleiten wird, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt IV TNA, siehe URL unter Ziff. I.3).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und über den Jahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft im Bereich IT-Leistungen, jeweils für die vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt V TNA, siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen).
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2) Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. 1 000 000,00 EUR, welche pro Versicherungsfall zur Verfügung stehen muss (auch, ggf. anteilig – bezogen auf den zugeordneten Leistungsbeitrag, für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). Sofern eine solche Versicherung derzeit nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach er sich zum Abschluss der vorgenannten Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens bis zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns verpflichtet. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Deckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherungen der einzelnen Bewerbergemeinschaftsmitglieder insgesamt 1 000 000,00 EUR betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben / Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (etwa Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Niederlassungen, Standorte, Gründungsdatum und kurze Historie);
2) Eigenerklärung, aus der die aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens mit Stand zum 1.1.2019 ersichtlich ist, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt VI TNA, siehe URL unter Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen);
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3) Benennung und Darstellung von mindestens 2 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen im IT-Service Sektor, welche durchgängig oder teilweise in den Kalenderjahren 2016, 2017 und / oder 2018 durchgeführt worden sind. Insbesondere sind dabei folgende Angaben zu machen:
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Art des Auftraggebers (öffentlich oder privat), Dauer des Auftrags, wesentliche Leistungsbestandteile (ggf. unter Angabe von solchen, die durch Nachunternehmer erbracht wurden), Auftragsvolumen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Benennung und Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt je Bewerbergemeinschaftsmitglied ausreichend.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe dazu die Vergabeunterlagen, insbesondere den Vertragsentwurf und die Leistungsbeschreibung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 999
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die ihre Eignung anhand der in Abschnitt III dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen/Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, werden anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert. Die Bieter der 3 im Rahmen einer vorläufigen Wertung der indikativen Angebote anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierten indikativen Angebote werden sodann zu Verhandlungsgesprächen eingeladen und anschließend zur Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots aufgefordert. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.entsorgungsfonds.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71932911 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Clifford Chance Deutschland LLP
Postanschrift: Mainzer Landstr. 46
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60325
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Steffen Amelung
Telefon: +49 69/7199-01 📞
Fax: +49 69 / 7199-4000 📠
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.cliffordchance.com/home.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Die interessierten Marktteilnehmer sind aufgefordert, innerhalb der Teilnahmefrist gem. Ziff. IV.2.2) einen Teilnahmeantrag einzureichen,
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform (https://www.subreport.de/E71932911) fristgemäß hochzuladen und hat alle in Abschnitt III genannten Anforderungen zu erfüllen. Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen per E-Mail ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren wird auf Ziff. II.2.9) verwiesen,
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— In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt:
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt.
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Auftragsfalle gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen,
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— Diese Vergabebekanntmachung erfolgt im Anschluss an die Vorinformation Nr. 2018/S 235-537363, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 6.12.2018. Die Frist zur Abgabe der (indikativen) Angebote ist daher nach Maßgabe von § 38 Abs. 3 VgV verkürzt worden — Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist gem. § 17 Abs. 3 VgV verkürzt worden. Die Verkürzung dieser Frist ergibt sich aus einer besonderen Dringlichkeit für die ausschreibungsgegenständliche Leistungserbringung. Diese ist gegeben, weil die Zurverfügungstellung und Implementierung der ausgeschriebenen Büro-IT-Infrastruktur bis zum Umzugstermin des Auftraggbers in die neuen Büroräume (1.6.2019) abgeschlossen sein muss. Dieser feststehende Umzugstermin ist dem Auftraggeber von dritter Seite vorgegeben. Um dem Auftragnehmer gleichwohl eine zeitlich hinreichend bemessene Implementierungsphase inklusive der vorangehenden Bestellung und Lieferung der einzusetzenden Hard- und Softwarekomponenten für die ausgeschriebene Büro-IT-Infrastruktur zu gewähren, ist eine entsprechende Verkürzung der Teilnahmefrist erforderlich,
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— Der zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten,
— Der Auftraggeber zahlt für die Teilnahme am Vergabeverfahren, einschließlich der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Teilnahme an den Verhandlungsrunden, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2019/S 007-011903 (2019-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung des öffentlichen Rechts „Fonds zur Finanzierung der kern technischen Entsorgung" benötigt im Rahmen ihres Aufbaus für ihre 25 – 35 Mitarbeiter eine komplette Büro-IT-Infrastruktur von den Endgeräten, über die Netzwerkinfrastruktur und Bürostandardsoftware bis zum technischen Betrieb/Wartung und Support.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 078-187493
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 007-011903
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
— Angaben zum Wert des Auftrags werden unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 u. 4 VgV nicht gemacht, — die interessierten Marktteilnehmer sind aufgefordert, innerhalb der Teilnahmefrist gem. Ziff. IV.2.2) einen Teilnahmeantrag einzureichen, — der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform (https://www.subreport.de/E71932911) fristgemäß hochzuladen und hat alle in Abschnitt III genannten Anforderungen zu erfüllen. Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen per E-Mail ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren wird auf Ziff. II.2.9) verwiesen, — in Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. — geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Auftragsfalle gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen, — diese Vergabebekanntmachung erfolgt im Anschluss an die Vorinformation Nr. 2018/S 235-537363, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 6.12.2018. Die Frist zur Abgabe der (indikativen) Angebote ist daher nach Maßgabe von § 38 Abs. 3 VgV verkürzt worden, — der zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten, — der Auftraggeber zahlt für die Teilnahme am Vergabeverfahren, einschließlich der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Teilnahme an den Verhandlungsrunden, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung einer kompletten Büro-IT-Infrastruktur für den „Fonds zur Finanzierung der kern technischen Entsorgung“ für 25 – 35 Mitarbeiter/innen.
— Erreichbarkeit aller Daten und Programme unabhängig vom Standort (für z. B. Homeoffice).

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist gem. §17 Abs. 3 VgV verkürzt worden. Die Verkürzung dieser Frist ergibt sich aus einer besonderen Dringlichkeit für die ausschreibungsgegenständliche Leistungserbringung. Diese ist gegeben, weil die Zurverfügungstellung und Implementierung der ausgeschriebenen Büro-IT-Infrastruktur bis zum Umzugstermin des Auftraggbers in die neuen Büroräume (1.6.2019) abgeschlossen sein muss. Dieser feststehende Umzugstermin ist dem Auftraggeber von dritter Seite vorgegeben. Um dem Auftragnehmer gleichwohl eine zeitlich hinreichend bemessene Implementierungsphase inklusive der vorangehenden Bestellung und Lieferung der einzusetzenden Hard- und Softwarekomponenten für die ausgeschriebene Büro-IT-Infrastruktur zu gewähren, ist eine entsprechende Verkürzung der Teilnahmefrist erforderlich.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Konzeptdarstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0,1
Preis (Gewichtung): 0,3

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-29 📅
Name: Green IT Das Systemhaus GmbH
Postanschrift: Joseph-von-Fraunhofer-Str. 15
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@greenit.systems 📧
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Angaben zum Wert des Auftrags werden unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 u. 4 VgV nicht gemacht,
— die interessierten Marktteilnehmer sind aufgefordert, innerhalb der Teilnahmefrist gem. Ziff. IV.2.2) einen Teilnahmeantrag einzureichen,
— der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform (https://www.subreport.de/E71932911) fristgemäß hochzuladen und hat alle in Abschnitt III genannten Anforderungen zu erfüllen. Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen per E-Mail ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für das weitere Verfahren wird auf Ziff. II.2.9) verwiesen,
Mehr anzeigen
— in Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt:
— geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind Einzelbewerbern/-bietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Auftragsfalle gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen,
Mehr anzeigen
— diese Vergabebekanntmachung erfolgt im Anschluss an die Vorinformation Nr. 2018/S 235-537363, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 6.12.2018. Die Frist zur Abgabe der (indikativen) Angebote ist daher nach Maßgabe von § 38 Abs. 3 VgV verkürzt worden,
— der zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten,
— der Auftraggeber zahlt für die Teilnahme am Vergabeverfahren, einschließlich der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Teilnahme an den Verhandlungsrunden, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert.
Quelle: OJS 2019/S 078-187493 (2019-04-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Kurfürstenstraße 87
Postleitzahl: 10787
Kontakt
Internetadresse: http://www.kenfo.de 🌏
E-Mail: vergabe@kenfo.de 📧
Telefon: +49 3040818858-0 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 040-104317
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 078-187493
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Unter II.2.4) sowie unter Abschnitt V sind Ausführungen zum ursprünglichen Vertrag enthalten, der am 17./31.12.2021 geändert/erweitert worden ist. Auftragnehmer und Vertragspartner zur Vertragsänderung ist das unter V.2.3) genannte Unternehmen. Die ursprüngliche und unveränderte Laufzeit des Vertrages ist unter II.2.7 eingetragen. An dem unter V.2.1) angegebenen Datum ist der ursprüngliche Vertrag abgeschlossen worden. Da im Formular im Abschnitt V eine Auftrags-Nr. zwingend einzutragen war, ist „01“ eingetragen worden, ohne dass es eine solche Auftrags-Nummer gibt. Unter VII.2.1) ist die Begründung dafür enthalten, warum die vorgenommenen Änderungen/Erweiterungen des Vertrages auf Grundlage von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) zulässig sind. Ergänzung zu VII.1.5): Unabhängig davon, ob es sich bei dem Vertrag um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV handelt oder nicht, steht die regelmäßige Höchstlaufzeit von 4 Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV der erfolgten Anpassung/Erweiterung des EVB-IT Vertrages nicht entgegen. Die Laufzeit des ursprünglichen bekanntgemachten und vergebenen EVB-IT Vertrages wird durch die Vertragsänderung nicht geändert. Die ursprüngliche Vertragslaufzeit betrug 60 Monate ab Inbetriebnahme, die gegenständliche Vertragsänderung betrifft daher nur die verbleibende Restlaufzeit des EVB-IT Vertrages bis zum 31.05.2024.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Vereinbarung 01 zur Anpassung des EVB-IT Vertrages über die Zurverfügungstellung einer Büro-IT Infrastruktur, siehe im Übrigen II.2.4)
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung einer kompletten Büro-IT-Infrastruktur für den „Fonds zur Finanzierung der kern technischen Entsorgung“ für bis zu 35 Mitarbeiter/innen.
- Zurverfügungstellung moderner Endgeräte (PCs, Laptops, Bildschirme, Drucker, IP-Telefone, Smartphones, Videokonferenzraumausstattung etc.) und Serverinfrastruktur einschließlich Netzwerkinfrastruktur am Standort des Auftraggebers,
- Zentrale Datenspeicherlösung am Standort des Auftraggebers oder dezentrale in Deutschland,
- Standard-Betriebssystem und Bürostandardsoftware (Programme für E-Mail, Texterstellung, Tabellenkalkulation Präsentationserstellung),
- Einrichtung und Betrieb eines IT-Service Desk,
- Wartung und Instandhaltung aller bereitgestellten IT-Komponenten.
- Sehr hoher Sicherheitsstandard vorzugsweise über ISO27001 oder BSI IT-Grundschutz,
- Erreichbarkeit aller Daten und Programme unabhängig vom Standort (für z. B. Homeoffice).

Auftragsvergabe
Postanschrift: Joseph-von-Fraunhofer-Straße 15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.kenfo.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unter II.2.4) sowie unter Abschnitt V sind Ausführungen zum ursprünglichen Vertrag enthalten, der am 17./31.12.2021 geändert/erweitert worden ist. Auftragnehmer und Vertragspartner zur Vertragsänderung ist das unter V.2.3) genannte Unternehmen. Die ursprüngliche und unveränderte Laufzeit des Vertrages ist unter II.2.7 eingetragen. An dem unter V.2.1) angegebenen Datum ist der ursprüngliche Vertrag abgeschlossen worden.
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Da im Formular im Abschnitt V eine Auftrags-Nr. zwingend einzutragen war, ist „01“ eingetragen worden, ohne dass es eine solche Auftrags-Nummer gibt.
Unter VII.2.1) ist die Begründung dafür enthalten, warum die vorgenommenen Änderungen/Erweiterungen des Vertrages auf Grundlage von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) zulässig sind.
Ergänzung zu VII.1.5): Unabhängig davon, ob es sich bei dem Vertrag um eine Rahmenvereinbarung im Sinne von § 21 VgV handelt oder nicht, steht die regelmäßige Höchstlaufzeit von 4 Jahren nach § 21 Abs. 6 VgV der erfolgten Anpassung/Erweiterung des EVB-IT Vertrages nicht entgegen. Die Laufzeit des ursprünglichen bekanntgemachten und vergebenen EVB-IT Vertrages wird durch die Vertragsänderung nicht geändert. Die ursprüngliche Vertragslaufzeit betrug 60 Monate ab Inbetriebnahme, die gegenständliche Vertragsänderung betrifft daher nur die verbleibende Restlaufzeit des EVB-IT Vertrages bis zum 31.05.2024.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet.
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§ 160 GWB:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: BundesVillemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 040-104317 (2022-02-21)