Büromaterial

AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Rahmenvereinbarung zur bestellbezogenen Belieferung von Büromaterialien für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-20 Auftragsbekanntmachung
2019-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaterial
Referenznummer: 2019-09-17-RPS-SAW
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur bestellbezogenen Belieferung von Büromaterialien für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromaterial 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland – Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postleitzahl: 67304
Postort: Eisenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDR8P/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDR8P 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 184-448129
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Zwecks Qualitätsbewertung bitten wir um eine Zusendung von Musterexemplaren der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Artikel. Die Lieferung der Muster muss innerhalb der Angebotsfrist, spätestens jedoch bis zum 23.10.2019, 9:00 Uhr an die im Anhang A (III) – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" genannte Anschrift erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung der 50 Kundencenter der Auftraggeberin in Rheinland-Pfalz/Saarland mit Büromaterialien.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate möglich.
Zusätzliche Informationen:
Zwecks Qualitätsbewertung bitten wir um eine Zusendung von Musterexemplaren der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Artikel. Die Lieferung der Muster muss innerhalb der Angebotsfrist, spätestens jedoch bis zum 23.10.2019, 9:00 Uhr an die im Anhang A (III) – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" genannte Anschrift erfolgen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
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— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von mindestens 2 Referenzen zu mit dem Leistungsgegenstand nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbaren Aufträgen aus den letzten 3 Jahren.
Die Auftraggeberin behält sich Nachprüfungen der angegebenen Referenzen vor. Es ist neben der hinreichend detaillierten Beschreibung der erbrachten Leistungen zwingend die Angaben der Telefonnummern der Ansprechpartner der Auftraggeber anzugeben.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
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— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer, – Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
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— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(I) Erklärungen zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (Anlagen 4a/b der Vergabeunterlagen): Die in den Vergabeunterlagen für den Bieter jeweils einschlägige Erklärung entsprechend hinterlegte Mustererklärung 1 und/oder 3, ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen;
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(II) Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 18.6.1998.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDR8P/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
(III) Mit dem Angebot sind zusätzlich Muster einzureichen:
Zwecks Qualitätsbewertung ist mit jedem Angebot je ein Muster entsprechend der Anlage 5 (Zuschlagskriterien) aufgeführten Artikel einzureichen und mit der jeweiligen Positionsnummer (Pos.-Nr.) und dem Namen des angebotseinreichenden Unternehmens zu kennzeichnen. Eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Artikel ist zwingend erforderlich. Die Lieferung der Muster muss innerhalb der Angebotsfrist, spätestens jedoch bis zum 23.10.2019, 9:00 Uhr erfolgen. Die Muster sind an folgende Adresse zu liefern: Poststelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg. In der Zeit von: montags–- donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDR8P

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…"
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…".
Quelle: OJS 2019/S 184-448129 (2019-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA-2019-09-17-RPS-SAW
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 243-597078
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 184-448129
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD455

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung von einzureichenden Mustern
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-29 📅
Name: Regler Office GmbH
Postanschrift: Rehlinger Str. 16
Postort: Beckingen
Postleitzahl: 66701
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2019/S 243-597078 (2019-12-13)